O + F
A-Line GmbH
Menden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
717.628,94 |
730.907,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
608.903,40 |
602.328,77 |
| II.
Sachanlagen |
47.172,00 |
67.025,50 |
| III.
Finanzanlagen |
61.553,54 |
61.553,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.788.554,61 |
3.629.924,35 |
| I.
Vorräte |
2.419.343,00 |
2.538.880,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.364.738,60 |
1.088.057,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.473,01 |
2.987,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
15.689,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.506.683,55 |
4.376.521,91 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.012.991,88 |
996.363,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
800.000,00 |
800.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
187.427,29 |
170.799,38 |
| B.
Rückstellungen |
585.598,60 |
431.175,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.908.093,07 |
2.948.982,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.031.413,19 |
1.093.789,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.506.683,55 |
4.376.521,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Gesellschaft:
Firma: O+F A-Line GmbH
Sitz: Menden
Registergericht: Arnsberg
HR-Nummer: 5052
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den sie
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbstgeschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde Gebrauch gemacht. Die Bewertung erfolgt zu
Herstellungskosten, d.h. mit den bei der Entwicklung
anfallenden Aufwendungen (§ 255 Abs. 2a HGB); diese
entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der
fertigen und unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die neben den
Einzelkosten für Lohn und Material anteilige
Fertigungs- und Material- sowie Verwaltungsgemeinkosten
enthalten. Für allgemeine Lagerhaltungsrisiken, die
sich aus der Lagerreichweite oder geminderter
Verwertbarkeit ergeben, wurden angemessene Abwertungen
vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalwert angesetzt.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen entsprechend dem Timing-Konzept, welches bei
kleinen Kapitalgesellschaften Anwendung findet. Die sich
ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden
grundsätzlichsaldiert angesetzt (§ 274 Abs. 1 S.
3 HGB).
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Sie berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen.
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus dem Ansatz der
Rückstellung nach Maßgabe der Verwendung eines
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ergibt, beträgt TEUR 20 und ist
ausschüttungsgesperrt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
Aktivposten
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Rückstellungen
Die
Pensionsrückstellungen werden gemäß
des vorliegenden Gutachtens der Allianz
Lebensversicherungs-AG, Stuttgart, nach der
Projected Unit Credit-Methode
(Anwartschaften) ermittelt. Der Berechnung liegen die
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und eine
erwartete Rentensteigerung von jährlich 0,0 % zu
Grunde. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2
HGB unter Verwendung eines pauschalen Rechnungszinses von
3,21 %.
Die
Ansprüche aus den
Rückdeckungsversicherungen wurden entsprechend
§ 255 Abs. 4 i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB mit den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Der
beizulegende Zeitwert kann nicht aus den Informationen der
zugrunde liegenden Versicherungsverträge abgeleitet
werden (IDW RS HFA 30 Tz. 68). Die unter Beachtung des
Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten
entsprechen dem Deckungskapital des Versicherungsvertrages
zzgl. der zugeteilten Überschussbeteiligung. Dieser
Wert stimmt auch mit dem steuerlichen Aktivwert
überein. Aus der Verrechnung des Aktivwertes der
Rückdeckungsversicherung mit den entsprechenden
Rückstellungen für Pensionen ergibt sich ein
passiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung in Höhe von TEUR 471.
Rückstellungen für Pensionen
|
TEUR
|
Rückstellungen
für Pensionen vor Saldierung
|
830
|
Saldierung mit dem
Deckungsvermögen
|
-359
|
Rückstellungen
für Pensionen nach Saldierung
|
471
|
Verbindlichkeiten
Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" ist ein
Teilbetrag in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr:
TEUR 15) enthalten, der auf
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
entfällt.
Die Verbindlichkeiten haben mit TEUR 1.877
(Vorjahr: TEUR 1.975) insgesamt eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag wurden folgende Sicherheiten
für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von TEUR 454 gewährt:
- Grundschulden am Gewerbeobjekt Horlecke 42, Menden
- Raumsicherungsübertragung Inventar für
sämtliche Flächen und Räumlichkeiten auf der
Betriebsbesitzung Horlecke 42
- Raumsicherungsübertragung der Halbwaren
Haftungsverhältnisse
Das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme aus
den gegenüber Dritten eingegangenen
Haftungsverhältnissen wird aufgrund der guten
wirtschaftlichen Situation der Dritten als sehr gering
eingeschätzt.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung waren:
Herr Dipl.-Kfm. Rainer Luig, Kaufmann
Herr Dirk van Assche, Kaufmann
Menden, 18. November 2019
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Dipl.-Kfm. Rainer Luig
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Dirk van Assche
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2019 festgestellt.
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