Wasserversorgung Wallenhorst GmbH

Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 16299
Eingetragen
5.7.1989
Branche
Wassergewinnung mit Fremdbezug zur VerteilungWassergewinnung ohne Fremdbezug zur VerteilungBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Versorgung der Bevölkerung in Wallenhorst und dem Osnabrücker Stadtteil Pye mit Wasser einschließlich der Errichtung und Unterhaltung aller hierzu erforderlichen Versorgungsanlagen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unterrmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Marlies Albers
seit 12.6.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Wasserversorgung Wallenhorst GmbH"

Wallenhorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 157.922,52 € 169.493,52 €
2. Geleistete Anzahlungen 27.034,83 € 27.034,83 €
184.957,35 € 196.528,35 €
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten 570.890,88 € 597.071,88 €
2. Wassergewinnungs- und Bezugsanlagen 6.785,78 € 9.465,87 €
3. Verteilungsanlagen 4.956.179,88 € 4.828.754,48 €
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 289.343,35 € 151.897,35 €
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 16.000,00 € 70.484,69 €
5.839.199,89 € 5.657.674,27 €
6.024.157,24 € 5.854.202,62 €
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 140.277,51 € 119.053,87 €
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 977.162,97 € 967.788,99 €
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 € 0,00 €
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
3. Forderungen an die Gemeinde / andere Eigenbetriebe 0,00 € 0,00 €
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 120.289,98 € 33.204,37 €
1.097.452,95 € 1.000.993,36 €
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 321.393,25 € 96.373,97 €
1.559.123,71 € 1.216.421,20 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.244,85 € 4.504,97 €
D. Aktive latente Steuern 64.488,82 € 69.335,48 €
7.653.014,62 € 7.144.464,27 €

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 1.500.000,00 € 1.500.000,00 €
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage 1.093.073,19 € 1.020.059,47 €
III. Bilanzgewinn
1. Gewinn / Verlust des Vorjahres 44.283,61 € 73.013,72 €
2.637.356,80 € 2.593.073,19 €
B. Empfangene Ertragszuschüsse 1.160.593,00 € 1.128.083,00 €
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 € 65.019,00 €
2. Sonstige Rückstellungen 67.700,00 € 59.800,00 €
67.700,00 € 124.819,00 €
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.525.986,26 € 2.980.309,60 €
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 112.388,20 € (Vorjahr: 90.288,06 €)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 2.942.062,65 € (Vorjahr: 2.517.309,83 €)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 125.389,04 € 60.693,28 €
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 125.389,04 € (Vorjahr: 60.693,28 €)
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde / andere Eigenbetriebe 34.164,60 € 176.397,22 €
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 34.164,60 € (Vorjahr: 176.397,22 €)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 € 0,36 €
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 0,00 € (Vorjahr: 0,36 €)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 37.824,02 € 12.269,75 €
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 37.824,02 € (Vorjahr: 12.269,75 €)
- davon aus Steuern: 9.499,48 € (Vorjahr: 0,00 €)
- im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
3.723.363,92 € 3.229.670,21 €
E. Passive latente Steuern 64.000,90 € 68.818,87 €
7.653.014,62 € 7.144.464,27 €

Anhang 2023

Wasserversorgung Wallenhorst GmbH, Wallenhorst, eingetragen unter HRB 16299 beim Handelsregister Osnabrück

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung nach dem Bilanzreformumsetzungsgesetz (BilRuG) auf. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wird der Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Bilanz zum 31.12.2023 wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages werden die Vorschriften der Nds. Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) vom 27.01.2012 (Nds. GVBl. S. 21) angewendet.

Die Änderungsvorschriften des BilRUG sind zum 31.12.2016 umgesetzt worden. Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Vorjahresausweis haben sich nicht ergeben.

Der Bewertung des Anlagevermögens liegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung zugrunde. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurden ab dem 01.01.2003 um die vereinbarten Ertragszuschüsse saldiert. Entsprechend den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden sie ab dem 01.01.2010 unsaldiert dargestellt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibungssätze liegen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften.

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage dargestellt.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nennbetrag.

Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2003 und ab 2011 sind zum Nennwert abzüglich einer jährlichen Auflösung von 5 % passiviert. Die empfangenen Ertragszuschüsse ab dem 01.01.2003 bis 31.12.2010 wurden entsprechend den steuerlichen Vorgaben analog der Nutzungsdauer für Rohrnetz aufgelöst.

Bei den Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten mit 2.101.390,43 € Forderungen aus noch nicht abgerechneten Wasserlieferungen. Dieser Betrag resultiert aus der Übertragung der Wassergeldabrechnung auf Fremdfirmen, die eine rollierende Jahresverbrauchsablesung vornehmen. Diese Forderungen sind durch erhaltene Abschläge in Höhe von 1.305.215,97 € gedeckt, die offen von den Forderungen abgesetzt wurden.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die zu erwartenden Verpflichtungen zum 31.12.2023 und setzen sich wie folgt zusammen:

Prüfung und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 8.100,00 €
Anfertigung Steuererklärungen 2.000,00 €
Aufbewahrung der Jahresabschlüsse 12.000,00 €
Personalrückstellungen 42.600,00 €
Erhebung und Abrechnung des Wassergeldes 3.000,00 €

Von den Verbindlichkeiten haben 2.942.042,65 € eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Die latenten Steuern ergeben sich aus der unterschiedlichen Bewertung der empfangenen Ertragszuschüsse in der Handels- und Steuerbilanz. Zum 31.12.2023 werden 64.488,82 € aktive latente Steuern und 64.000,90 € passive latente Steuern ausgewiesen.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:

2023 2022
Erlöse Wassergeld e.on (Wallenhorst) 1.625.739,50 € 1.653.493,73 €
Erlöse Wassergeld SWO (Pye) 162.063,37 € 195.407,17 €
Abgrenzung Wassergelderlöse 5.898,75 € 11.703,49 €
Übrige Erlöse Wassergeld (Wallenhorst) 31.887,08 € 42.788,04 €
Übrige Erlöse Wassergeld (Pye) 680,54 € 1.544,49 €
Teilauflösung Ertragszuschüsse 63.409,94 € 60.438,20 €

Summe 1.889.679,18 € 1.965.375,12 €

Die für 2023 zu zahlende Konzessionsabgabe von 182.610,70 € entfällt mit 166.293,90 € auf die Gemeinde Wallenhorst und mit 16.316,80 € auf die Stadt Osnabrück.

An Kommunalrabatt wurde 4.822,64 € gezahlt. Für die Gemeinde Wallenhorst betrug der Anteil 4.494,79 € und für die Stadt Osnabrück 327,85 €.

Der Saldo der latenten Steuern beträgt 28,69 € und resultiert aus der Differenz zwischen der Minderung der aktiven latenten Steuer von 4.846,66 € sowie der Minderung der passiven latenten Steuer von 4.817,97 €.

IV. Sonstige Angaben

Aus zwei Erbbaurechtsverträgen (Grundstücke für Brunnen und Behälter) bestehen jährliche finanzielle Verpflichtungen von 3.018,96 €.

Mit der Gemeinde Wallenhorst und der Stadt Osnabrück wurden Konzessionsverträge mit der Maßgabe der Zahlung einer Konzessionsabgabe geschlossen. Es sind 10 % der Wassergelderlöse (2023: 182.610,70 €) zu zahlen. Gleichzeitig erhält die Gemeinde Wallenhorst und die Stadt Osnabrück ein Kommunalrabatt in Höhe von 10 % (2023: 4.822,64 €). Die Wassergelderlöse enthalten mit einem Anteil von 7 % Erlöse von Großverbrauchern.

Die Gesellschaft verfügt mit Ausnahme eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses über kein eigenes Personal. Zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurden von der Gemeinde Wallenhorst im Berichtsjahr zehn Mitarbeitende im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages zur Verfügung gestellt. Dafür wurden im Jahre 2023 Personalkosten in Höhe von 515.373,41 € an die Gemeinde Wallenhorst erstattet.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Honorare für die Prüfung des Jahresabschlusses, der Berechnung der Konzessionsabgabe 2023 und die Anfertigung von Steuererklärungen in Höhe von 8.000,00 € enthalten.

Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu den marktüblichen Konditionen geschlossen.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte im Sinne § 285 Nr. 3 sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne § 285 Nr. 3a HGB sind nicht vorhanden.

Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne § 285 Nr. 33 HGB, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 und seine unkontrollierte Ausbreitung hat zu keinen größeren nachhaltigen Belastungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH geführt.

Die negativen Entwicklungen haben sich allerdings aufgrund des seit 24.02.2022 herrschenden Krieges in der Ukraine eingestellt. Dieser Konflikt hat weltweit wirtschaftliche und gesellschaftlich Auswirkungen. Für die Gesellschaft liegen diese Auswirkungen in Kostensteigerungen (Inflation, Energiekostensteigerungen, Unterbrechung von Lieferketten) sowie in einem gestiegenen Zinsrisiko (Darlehen).

Geschäftsführerin war in 2023:

Marlies Albers, Salzbergen.

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Entschädigung für die Geschäftsführerin betrug im Jahr 2023 840,00 €.

Der Aufsichtsrat setzte sich 2023 wie folgt zusammen:

 

Otto Steinkamp, Vorsitzender, Bürgermeister

 

Tino Schmelzle, stellv. Vorsitzender, Geschäftsführer

 

Nico Kuschel, Betriebsleiter Anlagenbetrieb

 

Alfred Lindner, Fachseminarleiter a. D.

 

Michael Lührmann, stellv. Kindertagesstättenleiter

 

Guido Pott, Sparkassenbetriebswirt

 

Alexander Strehl, Betriebsberater (HWK)

V. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 44.283,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Wallenhorst, den 20.06.2023

gez. Marlies Albers

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS

An die Wasserversorgung Wallenhorst GmbH, Wallenhorst

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH, Wallenhorst, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 158 NKomVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 158 NKomVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir:

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.

 

Osnabrück, den 29. August 2024

INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Spreckelmeier, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

11 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.