Gemeindewerke Wallenhorst GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marlies Albers seit 12.6.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
"Wasserversorgung Wallenhorst GmbH"WallenhorstJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Anhang 2023Wasserversorgung Wallenhorst GmbH, Wallenhorst, eingetragen unter HRB 16299 beim Handelsregister OsnabrückI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung nach dem Bilanzreformumsetzungsgesetz (BilRuG) auf. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag wird der Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Bilanz zum 31.12.2023 wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages werden die Vorschriften der Nds. Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) vom 27.01.2012 (Nds. GVBl. S. 21) angewendet. Die Änderungsvorschriften des BilRUG sind zum 31.12.2016 umgesetzt worden. Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung im Vorjahresausweis haben sich nicht ergeben. Der Bewertung des Anlagevermögens liegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung zugrunde. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wurden ab dem 01.01.2003 um die vereinbarten Ertragszuschüsse saldiert. Entsprechend den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden sie ab dem 01.01.2010 unsaldiert dargestellt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibungssätze liegen im Rahmen der steuerlichen Vorschriften. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage dargestellt. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nennbetrag. Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2003 und ab 2011 sind zum Nennwert abzüglich einer jährlichen Auflösung von 5 % passiviert. Die empfangenen Ertragszuschüsse ab dem 01.01.2003 bis 31.12.2010 wurden entsprechend den steuerlichen Vorgaben analog der Nutzungsdauer für Rohrnetz aufgelöst. Bei den Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten mit 2.101.390,43 € Forderungen aus noch nicht abgerechneten Wasserlieferungen. Dieser Betrag resultiert aus der Übertragung der Wassergeldabrechnung auf Fremdfirmen, die eine rollierende Jahresverbrauchsablesung vornehmen. Diese Forderungen sind durch erhaltene Abschläge in Höhe von 1.305.215,97 € gedeckt, die offen von den Forderungen abgesetzt wurden. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die zu erwartenden Verpflichtungen zum 31.12.2023 und setzen sich wie folgt zusammen:
Von den Verbindlichkeiten haben 2.942.042,65 € eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die latenten Steuern ergeben sich aus der unterschiedlichen Bewertung der empfangenen Ertragszuschüsse in der Handels- und Steuerbilanz. Zum 31.12.2023 werden 64.488,82 € aktive latente Steuern und 64.000,90 € passive latente Steuern ausgewiesen. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
Summe 1.889.679,18 € 1.965.375,12 € Die für 2023 zu zahlende Konzessionsabgabe von 182.610,70 € entfällt mit 166.293,90 € auf die Gemeinde Wallenhorst und mit 16.316,80 € auf die Stadt Osnabrück. An Kommunalrabatt wurde 4.822,64 € gezahlt. Für die Gemeinde Wallenhorst betrug der Anteil 4.494,79 € und für die Stadt Osnabrück 327,85 €. Der Saldo der latenten Steuern beträgt 28,69 € und resultiert aus der Differenz zwischen der Minderung der aktiven latenten Steuer von 4.846,66 € sowie der Minderung der passiven latenten Steuer von 4.817,97 €. IV. Sonstige Angaben Aus zwei Erbbaurechtsverträgen (Grundstücke für Brunnen und Behälter) bestehen jährliche finanzielle Verpflichtungen von 3.018,96 €. Mit der Gemeinde Wallenhorst und der Stadt Osnabrück wurden Konzessionsverträge mit der Maßgabe der Zahlung einer Konzessionsabgabe geschlossen. Es sind 10 % der Wassergelderlöse (2023: 182.610,70 €) zu zahlen. Gleichzeitig erhält die Gemeinde Wallenhorst und die Stadt Osnabrück ein Kommunalrabatt in Höhe von 10 % (2023: 4.822,64 €). Die Wassergelderlöse enthalten mit einem Anteil von 7 % Erlöse von Großverbrauchern. Die Gesellschaft verfügt mit Ausnahme eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses über kein eigenes Personal. Zur Durchführung der notwendigen Arbeiten wurden von der Gemeinde Wallenhorst im Berichtsjahr zehn Mitarbeitende im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages zur Verfügung gestellt. Dafür wurden im Jahre 2023 Personalkosten in Höhe von 515.373,41 € an die Gemeinde Wallenhorst erstattet. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Honorare für die Prüfung des Jahresabschlusses, der Berechnung der Konzessionsabgabe 2023 und die Anfertigung von Steuererklärungen in Höhe von 8.000,00 € enthalten. Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu den marktüblichen Konditionen geschlossen. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte im Sinne § 285 Nr. 3 sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne § 285 Nr. 3a HGB sind nicht vorhanden. Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne § 285 Nr. 33 HGB, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Der Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 und seine unkontrollierte Ausbreitung hat zu keinen größeren nachhaltigen Belastungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH geführt. Die negativen Entwicklungen haben sich allerdings aufgrund des seit 24.02.2022 herrschenden Krieges in der Ukraine eingestellt. Dieser Konflikt hat weltweit wirtschaftliche und gesellschaftlich Auswirkungen. Für die Gesellschaft liegen diese Auswirkungen in Kostensteigerungen (Inflation, Energiekostensteigerungen, Unterbrechung von Lieferketten) sowie in einem gestiegenen Zinsrisiko (Darlehen). Geschäftsführerin war in 2023: Marlies Albers, Salzbergen. Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Entschädigung für die Geschäftsführerin betrug im Jahr 2023 840,00 €. Der Aufsichtsrat setzte sich 2023 wie folgt zusammen:
V. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführerin schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 44.283,61 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Wallenhorst, den 20.06.2023 gez. Marlies Albers BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERSAn die Wasserversorgung Wallenhorst GmbH, Wallenhorst Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH, Wallenhorst, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 158 NKomVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 158 NKomVG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung der Wasserversorgung Wallenhorst GmbH entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.
Osnabrück, den 29. August 2024 INTECON
GmbH
gez. Spreckelmeier, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024 festgestellt. |
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