IMM Immobilien Management GmbH

Allee 18, 74072 Heilbronn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 206311
Vorher
IMM Immobilien Management GmbHAlt & Kelber Immobilienmanagement GmbH
Eingetragen
16.3.2006
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
An- und Verkauf, das Halten und Verwalten von Immobilien aller Art, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Finanzierungsvermittlungen sowie das Projektmanagement.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Stefan Flinspach
seit 19.8.2020
Geschäftsführer
Thomas Mühlhause
seit 19.8.2020
Prokura
Jürgen F. Kelber
seit 16.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
512.000 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

IMM Immobilien Management GmbH

Gera

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

HRB 206311, AG Jena

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018

AKTIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 42.497,96 43.664,96
II. Finanzanlagen 17.110,02 36.469,96
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 3.811.403,19 3.811.403,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.231.296,10 5.010.858,61
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7,32 0,00
Summe Aktiva 7.102.314,59 8.902.396,72

PASSIVA

31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 512.000,00 512.000,00
II. Gewinnvortrag 2.859.656,88 4.228.527,63
III. Jahresüberschuss 434.744,14 -1.368.870,75
B. RÜCKSTELLUNGEN 712.324,00 2.561.190,81
C. VERBINDLICHKEITEN 2.583.589,57 2.969.549,03
Summe Passiva 7.102.314,59 8.902.396,72

Anhang für das Geschäftsjahr 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HBG).

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB und unter Berücksichtigung der besonderen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften, der Vorschriften zum Anhang (§§ 264 bis 288 HGB) sowie § 42 GmbHG und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die fertigen Erzeugnisse sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind zum rechnerisch ermittelten Wert der Vorauszahlung bewertet.

Innerhalb des Eigenkapitals hat sich das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und beträgt weiterhin EUR 512.000,00.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung der Bilanzposten Sachanlagen und Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Gewinnvortrag

Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 2.860.

Rückstellungen

Die im Vorjahr noch bilanziell ausgewiesenen Steuerrückstellungen der IMM Immobilien Management GmbH beinhalteten etwaige Gewerbesteuerverpflichtungen für das Jahr 2008 in Höhe von TEUR 1.316 auf den Sanierungsgewinn.

In der Zeit der Bankenkrise 2008 hatte die Hypo Real Estate Bank AG, München, nach der Übernahme der Württemberger Hypothekenbank, am 2. August 2007 eine Vereinbarung mit der IMM Immobilien Management GmbH geschlossen, wonach die Bank gegenüber der Gesellschaft auf Forderungen in Höhe von bis zu einem Gesamtbetrag von TEUR 10.004 verzichtet.

Gemäß dem damals anzuwendenden BMF-Schreiben vom 27. März 2003 (BStBl. I, S. 240) bedeutet die Erhebung der Steuer auf den nach Ausschöpfen der ertragsteuerlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten verbleibenden Sanierungsgewinn aus sachlichen Billigkeitsgründen eine erhebliche Härte. Diesbezüglich wurde dem Finanzamt gegenüber der Sanierungsgewinn als steuerfrei erklärt und folglich wurden in der Handelsbilanz zum 14. August 2008 keine Steuerrückstellungen angesetzt.

Das Finanzamt hat mit Schreiben vom 12. Juli 2010 mitgeteilt, dass in Abstimmung mit der Landesfinanzdirektion Erfurt die auf den Sanierungsgewinn entfallende Körperschaftsteuer bis zur bestandskräftigen Veranlagung zunächst unter dem Vorbehalt des Widerrufs gestundet wird. Seitens des Finanzamts Gera liegt der IMM Immobilien Management GmbH seit Februar 2019 ein Bescheid vor, wonach das Finanzamt Gera dem am 12. März 2010 gestellten Antrag, die auf den Sanierungsgewinn entfallende Körperschaftsteuer und den entsprechenden Solidaritätszuschlag für den Veranlagungszeitraum 2008 zu erlassen stattgegeben hat. Demzufolge sind die Körperschaftsteuer 2008, die Zinsen hierauf sowie der Solidaritätszuschlag 2008 im Gesamtumfang von rund TEUR 1.593 erlassen.

Aufgrund des bilanziellen Vorsichts- bzw. Imparitätsprinzips in § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 HGB und der bis dato noch ausstehenden Entscheidung über den Erlass durch die Stadt Gera, wurde bis ins Jahr 2018 die auf den Sanierungsgewinn entfallene Gewerbesteuer für das Jahr 2008 innerhalb der Steuerrückstellungen berücksichtigt. Zu Beginn des Jahres 2018 wurde die Gesellschaft von der Stadt Gera zur Gewerbesteuerzahlung in vollem Umfang aufgefordert. Zudem hat die Stadt Gera in 2018 erstmals die Zahlung von Säumniszuschlägen in Höhe von TEUR 1.173 eingefordert. Trotz des Umstands, in der Zahlung der Gewerbesteuer auf den Sanierungsgewinn nach wie vor eine untragbare Härte zu sehen, hat die IMM Immobilien Management GmbH im August 2018 die Gewerbesteuerzahlung in voller Höhe unter Vorbehalt des weiteren Verfahrens und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet. Bezüglich der Säumniszuschläge hat die Gesellschaft von der Stadt Gera mit Schreiben vom 19. Dezember 2018 eine Mitteilung erhalten, wonach die Säumniszuschläge von bisher TEUR 1.173 auf nunmehr TEUR 204 geändert werden. Unter gleichem Datum hat die Stadt Gera dagegen Zinsen für die Aussetzung der Vollziehung in Höhe von TEUR 500 festgesetzt. Diese per Ende Dezember 2018 bekannt gegebenen Verpflichtungen hat die IMM Immobilien Management GmbH - erneut aufgrund des bilanziellen Vorsichts- bzw. Imparitätsprinzips des § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 HGB - innerhalb der sonstigen Rückstellungen im Jahresabschluss 2018 erfasst.

Die IMM Immobilien Management GmbH sieht sich weiterhin durch die nachstehend skizzierte aktuelle Rechtsentwicklung in ihrer Auffassung der steuerlichen Begünstigung des bei ihr entstandenen Sanierungsgewinns bestätigt. So hat der Gesetzgeber bereits mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 Steuerbefreiungstatbestände für Sanierungsgewinne sowohl im Einkommensteuergesetzt (§ 3a EStG), als auch im Gewerbesteuergesetz (§ 7b GewStG) eingeführt. Das Inkrafttreten dieser Neuregelungen stand unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt durch die EU-Kommission; dabei waren zudem Steuerfälle, in denen der Schuldenerlass bis zum 8. Februar 2017 ausgesprochen wurde (sog. Altfälle; wie im vorliegenden Fall der Sanierung der IMM Immobilien Management GmbH), nicht in die gesetzliche Anwendungsregelung einer solchen steuerlichen Begünstigung einbezogen worden. Der Deutsche Bundestag hat es in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2018 im Einklang mit der im Vorfeld mitgeteilten Auffassung der EU-Kommission für notwendig erachtet, die bisherige Inkrafttretensregelung aufzuheben und die Vorschrift unmittelbar in Kraft zu setzen. Umgesetzt hat der Gesetzgeber dies mit dem "Jahressteuergesetz 2018" vom 11. Dezember 2018 und im Zuge dessen weitere Normen des EStG bzw. des GewStG dahingehend geändert, dass auf Antrag des Steuerpflichtigen § 3a EStG bzw. § 7b GewStG auch in den Fällen anzuwenden ist, in denen die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen wurden. In Übereinstimmung mit aktueller verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung sieht die IMM Immobilien Management GmbH ihre Ansicht zur gewerbesteuerlichen Begünstigung des Sanierungsgewinns bestätigt, wonach der Gesetzgeber gemäß § 36 Abs. 3c GewStG Fälle, in denen Gläubiger Schulden erlassen haben, um ein Unternehmen zu sanieren, der Ebene der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und damit dem Zuständigkeitsbereich des Finanzamts zuordnet. Vorliegend kommt nach § 36 Abs. 3c Satz 3 GewStG eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Regelung hinzu, indem bestimmt ist, dass auf Antrag des Steuerpflichtigen § 7b GewStG auch in den Fällen anzuwenden ist, in denen die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen wurden. Für die Gewerbesteuer hat dies nach den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen zur Folge, dass die Zuständigkeit für die Gewährung von Sanierungsmaßnahmen nun nicht mehr bei der Gemeinde liegt, sondern hierüber abschließend im Rahmen des Festsetzungsverfahrens des Gewerbesteuermessbetrages durch das Finanzamt zu entscheiden ist.

Die IMM Immobilien Management GmbH hat noch Ende 2018 ihr (eigenständiges gewerbesteuerliches) Antragswahlrecht genutzt und die Anwendung des beschriebenen neuen Rechts beantragt. Begründet ist dieser Antrag unter anderem mit der aus Sicht der IMM Immobilien Management GmbH durch den Gesetzgeber klar zum Ausdruck gebrachten Intention, unternehmensbezogene Sanierungen steuerlich zu begünstigen und auf diese Weise Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen. Gegenwärtig befindet sich dieser Antrag noch in der verfahrensrechtlichen Prüfung, wodurch dieser Vorgang der etwaigen gewerbesteuerlichen Begünstigung des Sanierungsgewinns bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses 2018 noch nicht abgeschlossen ist.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 353 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 1.837 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit TEUR 2 bedingt durch Anwachsung einer Kommanditgesellschaft, bei denen alle übrigen Gesellschafter ausgeschieden sind.

SONSTIGE ANGABEN

Gesellschaftsorgane

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:

 

Jürgen F. Kelber, Immobilienkaufmann,

 

Marcus Tröger, Kaufmann.

UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

IMM Immobilien Management GmbH, Gera

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

 

Heilbronn, 02. Juli 2019

 

Jürgen F. Kelber, Geschäftsführer

 

Marcus Tröger, Geschäftsführer

SONSTIGE BERICHTSBESTANDTEILE

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 02. Juli 2019 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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Handelsregister Dokumente

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