Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 137407
Eingetragen
30.5.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Software, sowie Handel mit Hard-, Software und Sportartikeln, sowie Consulting im EDV und Kommunikationsbereich und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie Beteiligung an anderen Gesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Isabella Sommer
seit 8.10.2001
Geschäftsführer
Christian Sommer
seit 8.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

66.66% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Christian Sommer
81477 München, Leutstettener Straße 23
0.00%
Isabella Sommer
81477 München, Leutstettener Str. 23
0.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Futureware GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 12.115,71 4.167,23
I. Sachanlagen 3.244,71 1.546,23
II. Finanzanlagen 8.871,00 2.621,00
B. Umlaufvermögen 55.514,98 42.751,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.564,53 34.765,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.950,45 7.985,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.630,69 46.918,77

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 48.838,78 25.066,95
I. gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.750,00 -12.750,00
2. eingefordertes Kapital 12.750,00 12.750,00
II. Bilanzgewinn 36.088,78 12.316,95
B. Rückstellungen 6.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 12.791,91 15.026,82
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 825,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.630,69 46.918,77

Anhang


Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i. S. § 267 HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten Bilanz ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem. § 327 Nr. 1 Satz 2 HGB), sind diese nachfolgend genannt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter / Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. ofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von Euro 150,00 nicht überstiegen (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr des Zuganges in voller Höhe als Betriebsaufwand abgesetzt. GWG von EURO 150,00 bis EURO 1.000,00 werden in einen steuerlichen Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte sind entsprechend der Regelung zum Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten. Soweit erforderlich wurden für die nicht planmäßige Verwertbarkeit sowie überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden für bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen erfolgte durch ein versicherungsmathematisches Gutachten.

Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab.

Für noch nicht veranlagte Steuern, die das Berichtsjahr betreffen, wurde eine Rückstellung in zutreffender Höhe gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB

Fremdwährungsforderungen, -guthaben und -beteiligungen werden höchstens mit den Briefkursen des Bilanzstichtages bewertet, Fremdwährungsverbindlichkeiten mindestens mit dem Geldkurs des Bilanzstichtages. Kann ein Geld- oder Briefkurs zum Bilanzstichtag nicht festgestellt werden, so findet die Bewertung mit dem amtlichen Mittelkurs statt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz in Höhe von0,00Euro ausgewiesen.

Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB ( Anteilsbesitz): Beteiligung an der Q - solutions GmbH, München; Stammkapital EURO 25.000,00 in Höhe von 20 %, davon einbezahlt 50 % .

Zu Geschäftsführern waren während des Berichtsjahres bestellt:

HerrChristian Sommer - Dipl. Physiker
Frau Isabella Sommer - Juristin

Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten

Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.

Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht:

Gegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag eine Verbindlichkeiten in Höhe von EURO 3.109,44.

Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch, die Geschäftsführerbezüge nicht angeben zu müssen.

Gez. Christian Sommer
Gez. Isabella Sommer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2012 festgestellt.

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