Futureware
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.115,71 |
4.167,23 |
| I.
Sachanlagen |
3.244,71 |
1.546,23 |
| II.
Finanzanlagen |
8.871,00 |
2.621,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.514,98 |
42.751,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.564,53 |
34.765,55 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.950,45 |
7.985,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.630,69 |
46.918,77 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
48.838,78 |
25.066,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.750,00 |
-12.750,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
36.088,78 |
12.316,95 |
| B.
Rückstellungen |
6.000,00 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.791,91 |
15.026,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
825,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.630,69 |
46.918,77 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der Bilanz
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft
ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i. S. § 267
HGB. Soweit aufgrund Offenlegung einer verkürzten
Bilanz ergänzende Angaben verlangt werden (z.B. gem.
§ 327 Nr. 1 Satz 2 HGB), sind diese nachfolgend
genannt.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu nominalen
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibung
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden entsprechend der Beschaffenheit und der
mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der einzelnen Wirtschaftsgüter /
Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung
steuerlicher Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte i.d.R. in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führte. ofern die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bei einem abnutzbaren beweglichen und
einer selbständigen Nutzung fähigen
Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens den Betrag von
Euro 150,00 nicht überstiegen (geringwertige
Wirtschaftsgüter - GWG), wurden gemäß
steuerrechtlicher Regelung die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Jahr des Zuganges in voller Höhe
als Betriebsaufwand abgesetzt. GWG von EURO 150,00 bis EURO
1.000,00 werden in einen steuerlichen Sammelposten
eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben.
Die
Vorräte sind entsprechend der Regelung zum
Bilanzstichtag nach Art und Menge aufgenommen. Die
Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw.
Durchschnittseinkaufspreisen oder zu Herstellungskosten.
Soweit erforderlich wurden für die nicht
planmäßige Verwertbarkeit sowie
überalterten und mit sonstigen Mängeln behafteten
Waren und Erzeugnisse niedrigere Werte angesetzt. Für
zu bilanzierende Dienstleistungen und Aufträge in
Arbeit gelten die obigen Grundsätze analog.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden für bis zum
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbare Risiken je nach
Zulässigkeit Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen
gebildet.
Die
Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.
Beim Ausweis und Ansatz des
Kapitals und der
Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf.
satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.
Die Bewertung der
Rückstellung für Pensionen erfolgte durch
ein versicherungsmathematisches Gutachten.
Die
sonstigen Rückstellungen decken alle
erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener
Höhe ab.
Für noch nicht veranlagte
Steuern, die das Berichtsjahr betreffen, wurde eine
Rückstellung in zutreffender Höhe gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284
Abs. 2 Nr. 2-5 HGB
Fremdwährungsforderungen, -guthaben und
-beteiligungen werden höchstens mit den Briefkursen
des Bilanzstichtages bewertet,
Fremdwährungsverbindlichkeiten mindestens mit dem
Geldkurs des Bilanzstichtages. Kann ein Geld- oder
Briefkurs zum Bilanzstichtag nicht festgestellt werden, so
findet die Bewertung mit dem amtlichen Mittelkurs statt.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren sind in der Bilanz in Höhe von0,00Euro
ausgewiesen.
Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB (
Anteilsbesitz): Beteiligung an der Q - solutions
GmbH, München; Stammkapital EURO 25.000,00 in
Höhe von 20 %, davon einbezahlt 50 % .
Zu Geschäftsführern waren während des
Berichtsjahres bestellt:
HerrChristian Sommer - Dipl. Physiker
Frau Isabella Sommer - Juristin
Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten
Über
Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten
mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen
(§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.
Über Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der
Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
folgende Angaben gemacht:
Gegenüber Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag eine Verbindlichkeiten in Höhe von EURO
3.109,44.
Die Gesellschaft macht von der Schutzklausel des
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch, die
Geschäftsführerbezüge nicht angeben zu
müssen.
Gez. Christian Sommer
Gez. Isabella Sommer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2012 festgestellt.
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