Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 727645
Eingetragen
21.10.2008
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Gegenstand
ist der Erwerb und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien jeder Art und die Errichtung von Gebäuden. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck auf eigene Rechnung zum Gegenstand. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern

Historie

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Management

NameRolle
Marc-Alexander Schatz
seit 30.8.2016
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stuttgart
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schatz Wohnbau GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011

Bilanz

Aktiva

  31.5.2011
EUR
31.5.2010
EUR
A. Anlagevermögen 54.179,00 67.855,00
I. Sachanlagen 54.179,00 67.855,00
B. Umlaufvermögen 22.737,06 25.158,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 801,22 2.951,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.935,84 22.207,59
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 540,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.916,06 93.554,06

Passiva

   
  31.5.2011
EUR
31.5.2010
EUR
A. Eigenkapital 8.379,79 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 16.620,21 25.540,25
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 540,25
B. Rückstellungen 1.500,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 67.036,27 91.554,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.916,06 93.554,06

Anhang zum Jahresabschluss vom 1. Juni 2010 bis 31. Mai 2011

der Schatz Wohnbau GmbH, Stuttgart

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Mai 2011 der Schatz Wohnbau GmbH, Stuttgart, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 238 ff. HGB, insbesondere §§ 264 ff. HGB, aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten.

Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Mai 2011 bildete die Buchhaltung des Geschäftsjahres 2011/2010 und die Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2010.

Der Jahresabschluss zum 31. Mai 2011 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ((§ 264 Abs. 2 HGB).

Ein Aufgliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Geschäftszweigen war nicht notwendig. Die Posten des Jahresabschlusses sind mit den Vorjahresbeträgen vergleichbar.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches gewählt.

Nach den in § 267 des Handesgesetzbuches angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschuss wurde grundsätzlich unter beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeteten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiMoG) aufgestellt. Dies bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Die Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Als kleine Kapitalgesellschaft ist sie nicht nach § 316 HGB prüfungspflichtig, eine freiwillige Prüfung erfolgt ebenfalls nicht. Der Vorjahresabschluss wurde im elektronischen Handelsregister offengelegt.

Angaben, die wahlweise im Jahresabschluss oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Gliederungsgrundsätze

Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht (§ 265 Abs. 3 HGB).

Angaben zu Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB gebildet.

Angaben zu Bewertungsmethoden

Allgemein

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Änderungen in den Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Anlagevermögen

Sachanlagensind mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen nicht vor. Die wesentlichen Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips ausgewiesen und haben eine durchschnittliche Laufzeit bis zu 1 Jahr.

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schläft im Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Angaben

Nichtbilanzierungsfähige Haftunsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen wie aus Miet- und Leasingverträgen bestanden am Bilanzstichtag nur im normalen Umfang des Geschäftsbetrieb. Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft keine (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) Angestellten beschäftigt.

Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Manfred Schatz. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB

 

Stuttgart, den 27. September 2011

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt.

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