Bauträger für Wohngebäude
Schatz Wohnbau GmbH
Krehlstraße 41A, 70563 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc-Alexander Schatz seit 30.8.2016 | Geschäftsführer |
Manfred Erich Dr. Schatz seit 21.10.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schatz Wohnbau GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss vom 1. Juni 2010 bis 31. Mai 2011der Schatz Wohnbau GmbH, StuttgartAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Mai 2011 der Schatz Wohnbau GmbH, Stuttgart, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 238 ff. HGB, insbesondere §§ 264 ff. HGB, aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten. Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Mai 2011 bildete die Buchhaltung des Geschäftsjahres 2011/2010 und die Eröffnungsbilanz zum 1. Juni 2010. Der Jahresabschluss zum 31. Mai 2011 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ((§ 264 Abs. 2 HGB). Ein Aufgliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen Geschäftszweigen war nicht notwendig. Die Posten des Jahresabschlusses sind mit den Vorjahresbeträgen vergleichbar. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches gewählt. Nach den in § 267 des Handesgesetzbuches angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschuss wurde grundsätzlich unter beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeteten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiMoG) aufgestellt. Dies bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Die Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Als kleine Kapitalgesellschaft ist sie nicht nach § 316 HGB prüfungspflichtig, eine freiwillige Prüfung erfolgt ebenfalls nicht. Der Vorjahresabschluss wurde im elektronischen Handelsregister offengelegt. Angaben, die wahlweise im Jahresabschluss oder im Anhang gemacht werden können, sind im Anhang aufgeführt. Gliederungsgrundsätze Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht (§ 265 Abs. 3 HGB). Angaben zu Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB gebildet. Angaben zu Bewertungsmethoden Allgemein Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Änderungen in den Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Sachanlagensind mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggf. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bewertet. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten lagen nicht vor. Die wesentlichen Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen. Die ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips ausgewiesen und haben eine durchschnittliche Laufzeit bis zu 1 Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schläft im Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Angaben Nichtbilanzierungsfähige Haftunsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen wie aus Miet- und Leasingverträgen bestanden am Bilanzstichtag nur im normalen Umfang des Geschäftsbetrieb. Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft keine (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) Angestellten beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Manfred Schatz. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB
Stuttgart, den 27. September 2011 sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2011 festgestellt. |
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