Gravensteiner Platz GmbH
Franklinstraße 46A, 60486 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Schilling seit 11.8.2025 | Geschäftsführer |
Jürgen Axenkopf seit 19.4.2024 | Prokura |
Markus John seit 1.3.2022 | Prokura |
Michael Nagel seit 28.5.2020 | Geschäftsführer |
Stefan Welkner seit 4.2.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Harrie Grafton S.à.r.l. | 65.00% |
Wilma Europe Holding B. V. | 35.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WILMA Immobilien GmbHRatingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht 2022GESCHÄFTSVERLAUF Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Im Jahr 2022 litt die Weltwirtschaft unter Krieg, Inflation und Chinas unerwartet strenger Covid Politik. Im Euroraum verlangsamte sich das Wachstum insbesondere in der zweiten Jahreshälfte deutlich. Das Bruttoinlandsprodukt ist in der Eurozone um 3,5 % gewachsen. In der Eurozone befinden sich die meisten Volkswirtschaften in einem Zustand nahezu der Wachstumsstagnation. Der Krieg in der Ukraine und die Energiekrise haben die Hoffnungen auf eine starke wirtschaftliche Erholung von der Corona Virus Pandemie zunichte gemacht. Trotz Gegenwind im vergangenen Jahr hat die deutsche Wirtschaft ihren Aufholprozess nach der Corona-Krise fortgesetzt. Allerdings verlangsamte sich die Wirtschaftsleistung von Europas größter Volkswirtschaft und konnte in 2022 um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr zulegen. Im Vorjahr ist das Bruttoinlandsprodukt um 2,6 % gestiegen. Damit übertraf die Wirtschaftsleistung wieder das Vor-Corona-Niveau von 2019. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland im Jahr 2022 wurde von durchschnittlich 45,6 Millionen Erwerbstätigen im Inland erbracht. Das ist der höchste Stand seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 und eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 589.000 Personen bzw. 1,3 %. Eine Ursache für die Beschäftigungszunahme im Jahr 2022 war die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie eine gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Im Baugewerbe gab es trotz Fachkräftemangel erneut einen kleinen Beschäftigungszuwachs um 13.000 Erwerbstätige bzw. 0,5 % auf rund 2,6 Millionen Beschäftigte. 5,8 % aller Erwerbstätigen arbeiteten im Jahr 2022 im Baugewerbe. Im Baugewerbe, das vergleichsweise gut durch die Corona-Krise gekommen war, führten Material- und Fachkräftemangel, hohe Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen dagegen zu einem deutlichen Rückgang der Bruttowertschöpfung um 2,3 %. Die Bauinvestitionen nahmen im Jahr 2022 preisbereinigt um 1,6 % ab. Dabei wirkten sich die fehlenden Baumaterialien und der Fachkräftemangel vor allem im Hochbau und bei Wohnbauten aus. Zunehmende Auftragsstornierungen gewerblicher und privater Bauvorhaben im Zuge andauernd hoher Baupreise sowie steigender Bauzinsen verstärkten den negativen Trend der Bauinvestitionen im Jahresverlauf 2022. In Deutschland wurde im Jahr 2022 der Bau von 354.400 Wohnungen genehmigt. Das sind 26.300 Wohnungen bzw. 6,9 % weniger als im Jahr 2021. Niedriger als im Jahr 2022 war die Zahl der Baugenehmigungen zuletzt im Jahr 2018 mit 346.800 Wohnungen. Die Bundesregierung verfolgt eigentlich das Ziel, mittelfristig 400.000 neue Wohnungen pro Jahr in Deutschland zu schaffen. Besonders stark war der Rückgang der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser im Jahr 2022. So genehmigten die Baubehörden 78.100 neue Einfamilienhäuser. Das sind 15.800 Einheiten bzw. 16,8 % weniger als im Jahr 2021. Große Wohnungsdeals waren in 2022 die Ausnahme und die übliche Jahresendrallye blieb aus. Im vierten Quartal lag das Transaktionsvolumen bei rund 1,96 Milliarden Euro, ein Rückgang um 80 % im Vergleich zum Fünfjahresdurchschnitt. Unterdessen markiert das letzte Quartal 2022 die schlechteste Quartalsperformance für den deutschen Wohninvestmentmarkt in den letzten zehn Jahren. Das Transaktionsvolumen für das Gesamtjahr 2022 beträgt rund 12,2 Milliarden Euro, das ist zugleich der niedrigste Wert seit zehn Jahren. Der Umsatz ging im Vergleich zum Vorjahr um 76 % zurück. Allerdings wurde das Ergebnis 2021 maßgeblich von sehr großen Transaktionen wie der Übernahme der Deutsche Wohnen SE durch Vonovia SE beeinflusst. Unternehmensstruktur und Organisation Die Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, ist die Muttergesellschaft der Wilma Gruppe. Sie nimmt zentrale Management- und Dienstleistungsfunktionen wahr. Die zentralen Aufgaben liegen dabei im Wesentlichen in den Bereichen Strategieentwicklung, Finanzen, Zentralcontrolling, Finanzbuchhaltung, IT-Entwicklung, Recht, Marketing, Versicherung und Steuern. Auf Grund von angestrebten Optimierungen wurde in 2021 die Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, im Zuge einer Teilbetriebsabspaltung umbenannt in Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft RM mbH, Frankfurt am Main. Nach Maßgabe des Spaltungsplans wurde das Vermögen für die Geschäftstätigkeit Baden-Württemberg auf die Firma Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft BW mbH, Stuttgart, übertragen. Die regionale Verantwortung für das Ballungszentrum der Region Nordrhein-Westfalen nehmen weiterhin die Mitarbeiter der Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft West mbH, Ratingen, wahr. Die Wilma-Gruppe bedient sich zur Durchführung sowie zur regionalen Zuordnung ihrer Projekte diverser Projektgesellschaften. Im Jahr 2022 wurde die Organisationsstruktur wie folgt verändert: Mit Vertrag vom 1. August 2022 hat die Wilma Wohnen Süd RM GmbH, Frankfurt am Main, von der Orban Projektentwicklung GmbH 90% der GmbH-Anteile der Hattersheimer Bahnhofplatz GmbH, Frankfurt am Main, erworben. Die nach dem Erwerb 100%ige Tochtergesellschaft Hattersheimer Bahnhofplatz GmbH, Frankfurt am Main, wurde sodann am 26. September 2022 von der Wilma Wohnen Süd RM GmbH, Frankfurt am Main, an die Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, veräußert. Mit Vollzugsdatum vom 25. Oktober 2022 wurde die Projektentwicklungsgesellschaft Hattersheimer Bahnhofsquartier mbH & Co. KG als übernehmender Rechtsträger mit der Hattersheimer Bahnhofsplatz GmbH, Frankfurt am Main, verschmolzen. Mit Eintragungen im Handelsregister vom 19. Januar, 22. April und 25. April 2022 erfolgte die Gründung der Wilma BP Nürnberg GmbH, Ratingen, der Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft BY mbH, Ratingen, und der Wilma BP Bayern GmbH, Ratingen, deren Anteile jeweils zu 100% von der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, gehalten werden. Mit Vollzugsdatum vom 11.07.2022, 12.07.2022 und 14.07.2022 erfolgte der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, als herrschendes Mutterunternehmen und den Tochtergesellschaften Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft BY mbH, Ratingen, Wilma BP Bayern GmbH, Ratingen, und der Wilma BP Nürnberg GmbH, Ratingen. Mit Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 15. Dezember 2022 erwarb die Wilma Immobilien GmbH als Käuferin jeweils 6% der Geschäftsanteile an der Wilma Wohnen Hohenbuschei GmbH, Ratingen, sowie der Wilma Wohnen Süd Bauprojekte GmbH, Frankfurt am Main, von der German Investment B.V. als Verkäuferin. Produkte, Märkte, Wettbewerbssituation Bezogen auf den Markt und die Wettbewerbssituation haben sich die allgemeinen Rahmenbedingen gegenüber dem Vorjahr stark verändert. In Deutschland kommt der Wohnungsneubau zunehmend unter Druck. Zu den Hauptgründen zählen die erheblich verteuerten Wohnungsbaukredite, gestiegene Baukosten, die geänderte Neubauförderung des Bundes sowie eine gedämpfte gesamtwirtschaftliche Konjunkturprognose für 2023. Für Wohnungsunternehmen haben sich die Rahmenbedingungen drastisch verschlechtert. Dennoch dürften die negativen Folgen dieser Entwicklung wegen der langen Realisierungszeiten vorerst nur bedingt auf die Bauaktivitäten durchschlagen. Stark gestiegene Zinsen und Gesamtkosten schwächen die Nachfrage bei Kaufinteressenten. Das Käuferinteresse hat im Jahr 2022 an allen Standorten deutlich abgenommen. Die Wilma-Gruppe ist ein Anbieter für Wohnimmobilien in den Hauptballungsgebieten von Nordrhein-Westfalen, dem Rhein-Main-Gebiet, Baden-Württemberg und seit neustem auch Bayern. Neben den klassischen Wohnungsbauprodukten hat die Wilma-Gruppe in den letzten Jahren ihr Spektrum erweitert. Das Portfolio erstreckt sich über diverse Produkte wie Einfamilienhäuser, Geschosswohnungsbauten, Mehrgenerationen-Wohnen sowie gewerbliche Flächen als integrierter Bestandteil von Wohnbauprojekten (Supermärkte, Ladenflächen, etc.) und Kindertagesstätten. Dabei werden sowohl Eigennutzer, institutionelle Investoren als auch Kleininvestoren bedient. Hinsichtlich des Preissegmentes bewegt sich die Wilma-Gruppe vorrangig im mittleren Bereich. Umgesetzt werden Projektgrößen ab einer Größenordnung von 20-25 Einheiten bis hin zu mittleren Stadtteilentwicklungen. Die künftige Projekt- und Produktstrategie wird sich weiter auf das mittlere und bezahlbare Preissegment, das auch den preisgedämpften und öffentlich geförderten Wohnungsbau miteinschließt, und hier auf den Geschosswohnungsbau und auf das Einfamilienhaus richten. Darüber hinaus wird die Umsetzung des kostengünstigen Geschosswohnungsbaus eine große Rolle spielen. Dieses Segment hat die Gruppe in den letzten Jahren ausgebaut, da in Verbindung mit politischen Vorgaben hier erhebliche Potenziale bestehen. Die zielgerichtete Akquisition von Grundstücken in diesem Segment bildet einen wichtigen strategischen Eckpfeiler innerhalb der Wilma-Gruppe. Rechtliche und wirtschaftliche Einflussfaktoren Die Wilma-Gruppe plant, entwickelt, erschließt, bebaut und vermarktet Wohnungsbauprojekte. Dabei gibt es eine hohe Bandbreite an rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussfaktoren. Auf der Nachfrageseite spielen wirtschaftliche Aspekte, wie die Entwicklung des Konsumentenvertrauens, das Vertrauen in die Nachhaltigkeit des Standortes, die Entwicklung verfügbarer Einkommen, die Planbarkeit der Finanzierung und die Eigenkapitalanforderungen eine wichtige Rolle. Aber auch gesellschaftliche Faktoren beeinflussen die Entscheidung zum Erwerb einer Immobilie und verhelfen somit dem Geschäftsmodell der Wilma-Gruppe zu einer hohen Komplexität. Auf der Angebotsseite spielen politische Einflussfaktoren in der Projektentwicklung eine wesentliche Rolle: angefangen bei der Baurechtschaffung über das Zusammenspiel von Marktinteressen und Kommunalpolitik bis hin zu diversen Veränderungen in der allgemeinen Gesetzgebung, wie zum Beispiel Änderungen in der Landesbauordnung. Aber auch im technischen Bereich muss sich permanent neuen Entwicklungen und Vorschriften gestellt werden. In Bezug auf all diese Faktoren hat die Wilma-Gruppe an allen Standorten ein hohes Know-how gebunden, um aktuelle Entwicklungen im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich zu erkennen und rechtzeitig darauf zu reagieren. Umsatz- und Vertriebsentwicklung Konzernweit wurden in der Wilma-Gruppe im Geschäftsjahr 156 Einheiten (Vorjahr: 500) verkauft. Auf den Bereich der Wilma Nordrhein-Westfalen entfielen 60 (Vorjahr: 239), auf den Bereich der Wilma Rhein-Main 87 (Vorjahr 177) und auf die Region Baden-Württemberg 9 Einheiten (Vorjahr: 84). Innerhalb von Joint Ventures (JV Wilma RM) wurden im Umfeld der Wilma Rhein-Main 0 Einheiten (Vorjahr: 0) veräußert. Aufteilung Verkäufe nach Regionen & Quartalen
Dem Verkauf von 156 Einheiten stehen geplante Veräußerungen von 926 Einheiten gegenüber. Die hohe negative Abweichung ist das Ergebnis des sehr schwierigen Marktumfeldes, welches sich in der zweiten Jahreshälfte weiter eintrübte. Neben der schlechten Marktlage führten aber auch Verschiebungen bei der Schaffung von Baurecht zu einem späteren Start des Vertriebs. Übergaben Im Jahr 2022 wurden im Bereich der Wilma Nordrhein-Westfalen 188 Wohneinheiten fertig gestellt und übergeben (Vorjahr: 246). Darin waren 21 Einheiten aus dem Investorenbereich enthalten. In der Wilma Rhein-Main konnten 162 und in der Region Baden-Württemberg konnten 64 Wohneinheiten fertig gestellt werden (Vorjahr: 272 bzw. 63 Einheiten). Darin waren keine Einheiten aus dem Investorenbereich enthalten. Somit wurden im Konzern der Wilma Immobilien GmbH im Jahr 2022 insgesamt 414 Einheiten fertig gestellt (Vorjahr: 581), denen ein Planwert für 2022 von 508 Einheiten gegenübersteht. Das Ziel an Übergaben konnte somit zwar nicht erreicht werden, jedoch haben die übergebenen Einheiten einen über Plan liegenden Ergebnisbeitrag liefern können, so dass insgesamt das Ergebnis aus übergebenen Einheiten sogar mit rd. EUR 2,8 Mio. leicht über Plan lag. Akquisition Im Jahr 2022 konnten im Zuge des schwierigen Marktumfeldes nicht in allen Regionen und Produktsparten Projekte gesichert werden. Das erreichte Akquisitionsvolumen in 2022 übertrifft den Umsatz des Geschäftsjahres leicht, so dass zum Jahresende das gesicherte Umsatzvolumen unverändert bei einer Größenordnung in Höhe von ca. EUR 1,96 Mrd. liegt. Die geplante regionale Ausweitung wird weiter vorangetrieben, indem strukturelle Grundlagen zur potentiellen Ausweitung geschaffen werden. Somit liegen für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der kommenden Jahre die zentralen Voraussetzungen vor. Geschäftsergebnis Die Wilma Immobilien GmbH hat unter Berücksichtigung des schwierigen Marktumfeldes mit einem Betriebsergebnis von EUR 22,2 Mio. insgesamt ein gutes Ergebnis erzielt. Aufgrund großer Unsicherheit durch den Ausbruch des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen aller Wahrscheinlichkeit nach erheblichen Auswirkungen auf die Weltwirtschaft wurde im Vorjahr auf prognostische Vorhersagen verzichtet. Die vertretbare Einschätzung eines positiven Jahresergebnisses wurde mit dem Konzernjahresüberschuss von EUR 13,5 Mio. erreicht. Die Umsatzerlöse betrugen EUR 214,5 Mio. (Vorjahr: EUR 250,2 Mio.). Davon entfielen auf den Bereich Wilma Nordrhein-Westfalen EUR 93,9 Mio. (Vorjahr: EUR 111,9 Mio.). Auf den Bereich der Wilma Rhein-Main/ Baden Württemberg entfielen EUR 120,6 Mio. (Vorjahr: EUR 138,3 Mio.). Der Umsatz lag damit um ca. 14 % niedriger als im Vorjahr. Einen Überblick über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzerns gibt die folgende Übersicht:
Kennziffern
Mitarbeiter Zum Abschlussstichtag 2022 waren in der Wilma Immobilien GmbH konzernweit 180 Mitarbeiter (Vorjahr: 176) beschäftigt. Im Jahr 2022 wurde in der Wilma-Gruppe nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet. An allen Standorten fanden Schulungen und Weiterbildungen statt. An allen Standorten ist es gelungen, neue Mitarbeiter zu binden. Der Ausbau bestimmter Teilregionen wurde fortgeführt. In den kommenden Jahren wird die Wilma-Gruppe - unter Berücksichtigung der allgemeinen Marktentwicklung - an der Gewinnung und Ausbildung von neuen Mitarbeitern weiterhin festhalten. Forschung und Entwicklung Im Geschäftsmodell der Wilma-Gruppe sind keine Aktivitäten in Bezug auf den Bereich Forschung und Entwicklung vorgesehen. Auslandsgeschäfte Die Gesellschaften der Wilma Immobilien GmbH sind ausschließlich in Deutschland tätig. VERMÖGENS-, FINANZ-, UND ERTRAGSLAGE Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Abschlussstichtag EUR 300,5 Mio. (Vorjahr: EUR 270,2 Mio.) und ist damit um EUR 30,3 Mio. bzw. 11,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Anstieg spiegelt die Ausweitung des Geschäftsvolumens bzw. den deutlichen Anstieg des Umlaufvermögens wider. Das Umlaufvermögen wird wesentlich durch die Vorräte beeinflusst, die sich aus den Bauaktivitäten vor dem Abzug erhaltener Anzahlungen (EUR 57,4 Mio. zum Stichtag; Vorjahr EUR 85,1 Mio.) ergeben. Vom Stichtagsbestand entfallen EUR 174,2 Mio. (Vorjahr: EUR 127,4 Mio.) auf Projekte in Vorbereitung und EUR 88,6 Mio. (Vorjahr: EUR 113,5 Mio.) auf Projekte im Bau. Erworbene Grundstücke sind zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR 149,6 Mio. (Vorjahr EUR 110,5 Mio.) enthalten. Der erhöhte Finanzierungsbedarf durch das gestiegene Vorratsvermögen um EUR 45,9 Mio. wird zum einen durch den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um EUR 22,7 Mio. sowie Eigenmittel gedeckt. Die Finanzierung durch Eigenmittel setzt sich im Wesentlichen aus dem erwirtschafteten Konzernjahresüberschuss in Höhe von EUR 13,5 Mio. sowie der Verwendung der Finanzmittel (Saldo aus flüssigen Mitteln inkl. Wertpapierbestand) zusammen, welche sich im Geschäftsjahr um EUR 13,9 Mio. reduziert haben. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital im Wesentlichen durch den Konzernjahresüberschuss um EUR 13,5 Mio. erhöht. Dadurch hat sich die Eigenkapitalquote des Konzerns zum Abschlussstichtag um rund 1,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr erhöht. Sie beträgt zum 31. Dezember 2022 33,8 % (Vorjahr 32,6 %). Die Rückstellungen haben sich nur geringfügig um EUR 0,2 Mio. erhöht. Einem Anstieg der Pensionsrückstellungen um EUR 1,8 Mio., stehen um EUR 1,4 Mio. geringere sonstige Rückstellungen sowie um EUR 0,2 Mio. niedrigere Steuerrückstellungen gegenüber. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen beruht im Wesentlichen auf einer Anpassung der entgeltabhängigen Berechnungsparameter sowie dem jährlichen Aufzinsungseffekt. Der Rückgang der Steuerrückstellungen korreliert im Wesentlichen mit dem niedrigeren Betriebsergebnis. Der Rückgang in den sonstigen Rückstellungen betrifft insbesondere einen Rückgang der Rückstellungen für Gewinnbeteiligung und Boni gegenüber Mitarbeitern. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um EUR 7,0 Mio. auf EUR 45,5 Mio. verringert. Die wirtschaftliche Beeinflussung der dargestellten Wertentwicklungen erfolgt im Wesentlichen durch den Kauf von Grundstücken, den Baufortschritt und die Fakturierung fertiger Einheiten an die Kunden. Eine stichtagsbezogene Unternehmenssteuerung in Bezug auf diese Prozesse erfolgt nur untergeordnet. Vielmehr erfolgt die Steuerung auf Projektebene, da es essentiell ist, hier die geplanten wirtschaftlichen Parameter einzuhalten. Fertiggestellte, aber noch nicht übergebene Einheiten lagen zum Abschlussstichtag nicht vor. Finanz- und Liquiditätslage Die Wilma-Gruppe verfügte im Geschäftsjahr zu jedem Zeitpunkt über ausreichende Liquiditätsbestände. Unter Einschluss der im Anlagevermögen geführten Wertpapiere beträgt der Liquiditäts- und Wertpapierbestand EUR 81,8 Mio. (Vorjahr: EUR 95,6 Mio.) und liegt damit um EUR 13,8 Mio. unter dem Vorjahreswert. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellt sich wie folgt dar:
Das Finanzmanagement der Wilma Immobilien GmbH ist vorwiegend darauf ausgerichtet, den überwiegenden Teil ihrer Projekte mit Fremdkapital zu finanzieren. Aufgrund bestehender Finanzbestände war und ist die Wilma-Gruppe allerdings auch in der Lage, Grundstückssicherungen ohne Fremdfinanzierung vorzunehmen. Sofern die Liquiditätsstruktur dies zulässt, werden kleinere Projekte vereinzelt vollständig mit Eigenkapital abgewickelt. Finanzierungen sind in der Wilma-Gruppe regelmäßig projektspezifisch und hängen in ihrer Zusammensetzung von den Projektstrukturen ab. Längerfristige Finanzierungen erfolgen für die Bereiche Grundstück und Erschließung. Aufbaufinanzierungen werden dagegen nach Bauabschnitten gegliedert, sind flexibel vereinbart, werden durch erhaltene Zahlungen laufend getilgt und bei Liquiditätsüberschuss vollständig zurückgeführt. In der Regel weisen Finanzierungen für Bauabschnitte meist Kreditlaufzeiten von unter einem Jahr aus. Bei kleineren Projekten, bei denen keine Abschnittsaufteilung notwendig ist, wird die vorstehend erläuterte Aufteilung nicht vorgenommen. Somit ist die durchschnittliche Restlaufzeit von Projektfinanzierungen insbesondere auch vom Projekt-Mix abhängig. Die am Abschlussstichtag bestehenden Kreditlinien waren nicht vollständig ausgeschöpft. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im laufenden Geschäftsjahr um weitere EUR 22,7 Mio. erhöht, nachdem diese im Vorjahr bereits um EUR 34,0 Mio. erhöht wurden. Haftungsverhältnisse, die aus konsolidierter Sicht die wirtschaftliche Lage beeinflussen, lagen zum Abschlussstichtag nicht vor. Im Abschnitt D. des Anhangs sind außerbilanzielle Geschäfte in Höhe von EUR 129,2 Mio. (Vorjahr: EUR 156,3 Mio.) abzüglich geleisteter Anzahlungen in Höhe von EUR 0,0 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.) aus abgeschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Grundstückskaufverträgen aufgeführt. Bei diesen Grundstücken hat der Übergang von Nutzen und Lasten noch nicht stattgefunden. Ursächlich dafür sind in der Regel vereinbarte baurechtliche Bedingungen, die zum Stichtag noch nicht eingetreten waren. Diese in der Bilanz noch nicht passivierten Verpflichtungen werden erst nach Erfüllung der zu Grunde liegenden Bedingungen aktiviert und gegebenenfalls durch projektbezogene Bankfinanzierungen abgedeckt. Ertragslage Der im Berichtsjahr erzielte Umsatz resultiert im Wesentlichen aus der Übergabe von 414 Wohneinheiten (Vorjahr: 581). Davon entfielen auf den Bereich der Wilma Nordrhein-Westfalen 188 Wohneinheiten (Vorjahr: 246). Auf den Bereich der Wilma Rhein-Main/ Baden-Württemberg entfallen 162 bzw. 64 fertiggestellte Wohneinheiten (Vorjahr: 335). Die Vertriebs- und Verwaltungskosten haben sich im Berichtsjahr mit EUR 9,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 10,2 Mio.) um EUR 0,9 Mio. vermindert. Wesentlicher Bestandteil sind die geltende Gewinnbeteiligungsregelung gegenüber den Mitarbeitern sowie variable Aufwendungen für die Vertriebsmitarbeiter, welche aufgrund des geringeren Betriebsergebnisses ebenfalls gesunken sind. Gegenläufig erfolgten im Geschäftsjahr verstärkt Investitionen in IT sowie in Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechend des angewandten Umsatzkostenverfahrens werden sämtliche Vertriebskosten in dem Posten nach § 275 III Nr. 4 HGB (Vertriebskosten) separat ausgewiesen. Eine Aktivierung unter den in Ausführung befindlichen Bauaufträgen bzw. eine Zuordnung zu den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 III Nr. 2 HGB) findet nicht statt. Aus nicht aktivierten und abgerechneten Vertriebskosten bei Abrechnung der entsprechenden Einheiten ergab sich im Jahr 2022 ein Effekt in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR -0,2 Mio.). Der Personalaufwand ist im Anhang aufgeschlüsselt. Die Personalaufwendungen umfassen auch Provisionen für Vertriebsmitarbeiter sowie erfolgsabhängige Leistungsanreize. Das Betriebsergebnis beträgt EUR 22,2 Mio. (Vorjahr: EUR 28,1 Mio.). Bezogen auf den Umsatz entspricht dies einem Anteil von 10,3 % (Vorjahr: 11,2 %). Der im Berichtsjahr erzielte Konzernjahresüberschuss beträgt EUR 13,5 Mio. (Vorjahr: EUR 20,5 Mio.). Die steuerliche Belastung ist entsprechend der Ergebnisentwicklung gesunken und beträgt EUR 8,0 Mio. (Vorjahr: EUR 8,9 Mio.). Die Ertragssteuerquote (37,2 %, Vorjahr: 30,2 %) ist um rd. 7 Prozentpunkte gestiegen. Unterschiede, die auch die Ertragssteuerquote beeinflussen, sind in unterschiedlichen Bewertungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, vor allem im Hinblick auf Bewertungen der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, begründet. Im Geschäftsjahr 2022 war der steuerliche Aufwand aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen deutlich niedriger als der handelsrechtliche Aufwand. Zusätzlich enthält der Steueraufwand in 2022 Steuern aus Vorjahren i. H. v. EUR 0,7 Mio. CHANCEN UND RISIKEN Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Das Marktumfeld der Wilma-Gruppe ist zum einen geprägt durch demografische Veränderungen. Diese äußern sich in kleiner werdenden Haushalten, steigenden Einwandererzahlen, Wanderbewegungen innerhalb Deutschlands, Verlagerung von Arbeitsplätzen in den Heimbereich, Einwohnerzuwachs in großen und mittelgroßen Städten etc. Zum anderen existiert ein hoher Bestand an nicht zeitgemäßen Wohnimmobilien. Durch politische Restriktionen, vor allem durch Forderungen im Hinblick auf Preisdämpfungen von Teilen künftiger Entwicklungen, energetischen Vorgaben und Versuchen von Mietpreisregulationen auf der einen Seite sowie durch fehlende politische Entscheidungen hinsichtlich Baulandausweisungen und Ausweis von Konversionsflächen in Kombination mit verzögerten Verwaltungsabläufen auf der anderen Seite ist für alle Marktteilnehmer in den letzten Jahren ein deutlich spürbarer Anstieg der Kauf- und Mietpreisstrukturen, nicht nur im Neubaubereich, sondern auch im Bestandsbereich entstanden. Die politischen Vorgaben, die erhöhte Herstellkosten von Neubauten mitbestimmen, gelten für die Projektentwicklung auch in 2023 unverändert. Allerdings hat der Ausbruch des Ukrainekriegs, der Anstieg der Inflation und als dessen Folge der sehr schnelle Zinsanstieg die Marktteilnehmer am Immobilienmarkt stark verunsichert. Der für den Erwerb von Wohnimmobilien maßgebliche langfristige 10-Jahres Zins für Immobilienkredite hat sich innerhalb des Jahres 2022 nahezu verdreifacht und liegt aktuell bei rd. 4%. Dies erschwert und in Teilen verhindert es derzeit den Erwerb von Immobilien und erfordert eine höhere Eigenkapitalausstattung der Kunden. Aktuell finden die Marktteilnehmer trotz einer vorhandenen Nachfrage nach Wohnraum nicht zusammen und daher ist das Transaktionsvolumen in 2022 und im ersten Quartal 2023 auch stark rückläufig. Die Wilma-Gruppe ist diesem schwierigen Marktumfeld ausgesetzt, sieht aber auch Potenzial für Entwicklungschancen. Sie setzt mit ihren Projektentwicklungen auf Einfamilienhaus- und Geschosswohnungsprojekte in der Stadt, in der direkten Peripherie und zunehmend auch in Bereiche außerhalb der Peripherie, die sich durch gute Infrastruktur und Entwicklungspotential auszeichnen. Bevorzugt werden dabei Grundstücke mit komplexer Vornutzung, in denen das Know-how der Gruppe optimal eingesetzt werden kann. Im Bereich des Geschosswohnungsbaus wurde die Entwicklung von kostenoptimierten Bauten und Produkten konsequent weiterverfolgt und umgesetzt. Ziel ist es, durch Umgestaltungen und Änderungen in der Planung den Preis für das Produkt zu senken, um so auf das verminderte (Finanzierungs-) Budget der Kunden zu reagieren. Das Jahr 2022 war insbesondere durch den Ausbruch des Krieges in der Ukraine von diversen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Unsicherheiten geprägt. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von internationalen Konflikten die internationale Gemeinschaft, die Wirtschaft und das Konsumentenvertrauen weiterhin beeinflussen werden. Die weiteren Auswirkungen auf Lieferketten, Produktion, Wirtschaft, Konjunktur und Zinsumfeld sowie Konsumentenvertrauen können aktuell nicht zuverlässig eingeschätzt werden und müssen kontinuierlich beobachtet werden. Angesichts der gegebenen Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung wird keine kurz- bis mittelfristige Gefährdung des Unternehmensbestandes gesehen. Es ist eher davon auszugehen, dass sich der Wohnimmobilienmarkt und das von der Gruppe bearbeitete Segment mittelfristig wieder stabil verhalten wird. Der Bedarf an Wohnimmobilien wird aufgrund der geringen Neubautätigkeiten in 2022 und 2023 in allen Kernregionen nachhaltig vorhanden sein. Die Mietpreisentwicklungen widerspiegeln diese Faktoren. Risikomanagement Die Beurteilung aller für die Wilma-Gruppe relevanten Risiken hat sich im Geschäftsjahr 2022 nicht verändert. Neben dem Vorhandensein eines großen Erfahrungspotentials verfügt die Wilma-Gruppe über ein Risikomanagementsystem, mit dem sie in der Lage ist, Risiken im Unternehmen und im Unternehmensumfeld rechtzeitig zu identifizieren, zu bewerten und adäquat zu steuern. So sind alle geschäftsüblichen Risiken in systematischen Abläufen und Verfahrensanweisungen strukturiert zusammengefasst und werden sowohl auf Ebene der Wilma Immobilien GmbH, als auch auf operativer Ebene überwacht. Sämtliche Abläufe werden permanent auf mögliche Schwachstellen untersucht und optimiert. Neben der laufenden Kontrolle der Prozesse im internen Kontrollsystem (IKS) werden in regelmäßigen Besprechungen mit den Verantwortlichen aller Ebenen mögliche Einzelrisiken erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Neu auftretende Risiken können somit in das Risikomanagementsystem aufgenommen, sowie bestehende überwacht werden. Der Wilma-Gruppe steht ein komplexes Überwachungs- und Steuerungssystem zur Verfügung. Die Verantwortung dafür tragen die operativen Ebenen. Diese berichten über eine Zentralstelle der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, direkt an die Geschäftsführung. Das Überwachungs- und Steuerungssystem wird laufend optimiert. Zu allen wesentlichen Entscheidungen sind Rahmenbedingungen definiert. Das Überwachungs- und Steuerungssystem wird durch einen dreiköpfigen Beirat ergänzt. Auf Grundlage dieses Systems ist die Unternehmensführung in der Lage, Risiken im Unternehmen bzw. Unternehmensumfeld rechtzeitig zu identifizieren und zu bewerten. Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die wesentlichen Finanzinstrumente der Wilma-Gruppe bestehen aus Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankguthaben, Finanzierungen bei Kreditinstituten und Wertpapieren. Grundsätzlich hat das Finanz- und Risikomanagement die Aufgabe, den Unternehmenserfolg gegen finanzielle Risiken jeglicher Art zu sichern. Daher ist es darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfristen zu begleichen, sowie Forderungen rechtzeitig aufzustellen und zu vereinnahmen. Die damit verbundenen Organisationsabläufe werden permanent überwacht und laufend optimiert. Die Wilma-Gruppe bedient sich hierbei IT-unterstützter Systeme. Vor dem Abschluss neuer Geschäftsbeziehungen wird die Bonität von Kunden und Unternehmern abgefragt. Zur Sicherung optimaler Zinsaufwendungen bzw. Zinserträge werden in Finanzierungsverträgen entsprechende Vereinbarungen getroffen. Zur Sicherung der notwendigen Liquidität wird deren Entwicklung permanent überwacht. Über die gesamte Wilma-Gruppe werden fortlaufend Liquiditätsprognosen angefertigt. Liquiditätsüberhänge werden zinsoptimiert diversifiziert. Soweit Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Auf Grund des Geschäftsmodells der Wilma Immobilien AG bestehen keine Währungsrisiken. Auf den Einsatz derivater Finanzinstrumente wird verzichtet. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken Ausfallrisiken bestehen im Grundsatz bei allen Forderungen sowie bei Schuldtiteln, soweit sie im Wertpapierbestand innerhalb der Finanzanlagen enthalten sind. Die Bestände an Forderungen sind jedoch in Relation zum Geschäftsvolumen überschaubar, da die rechtswirksame Übertragung der übergebenen Einheiten grundsätzlich den Eingang des vereinbarten Kaufpreises (bis auf zulässige Einbehalte) voraussetzt. Soweit Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Preisänderungsrisiken bestehen vor allem durch den langen zeitlichen Vorlauf, den die Suche und der Ankauf geeigneter Baugrundstücke über die Planung der Projekte bis hin zu ihrem Vertrieb aufweisen kann. Über diese Zeitspanne könnten sich Veränderungen des Preisniveaus auch nachteilig für das Unternehmen auswirken. Diesem Risiko steht jedoch spiegelbildlich die Chance auf Wertsteigerung der Baugrundstücke gegenüber; der generelle Preistrend in den von der Wilma-Gruppe bearbeiteten Räumen war bisher zumeist nach oben gerichtet. Grundsätzlich unterliegen auch die Baukosten Preisänderungsrisiken. Die Wilma-Gruppe begegnet diesen Risiken auf der Grundlage entsprechender Erfahrung mit möglichst realistischen Kalkulationen und darauf abgestimmten Vertriebspreisen; weitere wichtige Eckpfeiler sind der Einsatz bewährter Bauunternehmen und Lieferanten mit verbindlichen Preisvereinbarungen sowie ein stringentes Baukostenmanagement. Der Finanzierung des Baufortschritts und der Glättung der Zahlungsströme dient die Vereinbarung und konsequente Umsetzung von Anzahlungsrechnungen an die Kunden. Ungeplante Zahlungsstromschwankungen können sich dann ergeben, wenn im Vergleich zur Planung Verzögerungen im Baufortschritt eintreten. Bei allen Projekten gilt daher der Steuerung der zeitlichen Abläufe besondere Aufmerksamkeit. Über den Gesamtkonzern resultiert eine Glättung der Zahlungsströme auch dadurch, dass stets eine Mehrzahl von Projekten parallel abläuft, bei denen sich kleinere einzelne Zahlungsstromschwankungen in der Gesamtheit tendenziell ausgleichen. Soweit Aufbaufinanzierungen auch über Bankdarlehen erfolgen, ermöglichen flexible Rückzahlungsklauseln entsprechend dem Eingang der Kundenzahlungen eine Verzahnung von Ein- und Auszahlungen, die Liquiditätsrisiken entgegenwirkt. AUSBLICK Im Jahr 2022 wurden in Folge der Verwerfungen am Immobilienmarkt nur selektiv neue Projekte bzw. Grundstücke erworben. Aufgrund des hohen Akquisitionsvolumens in den Vorjahren existiert aber zum Jahresende unverändert ein hoher Bestand an gesicherten Projekten. Voraussetzung für die Umwandlung dieses Auftragsbestandes in Produktion und Umsatz ist der Baubeginn der Projekte. Diesem wiederrum vorgeschaltet ist erstens die erfolgreiche Baurechtschaffung und zweitens die Erreichung von konzerninternen Vorverkaufsquoten. Die Schaffung von Baurecht ist seit Ausbruch der Corona-Pandemie ein unverändert langwieriger Prozess und die Erreichung der erforderlichen Vorverkaufsquoten verzögert sich ebenfalls. Mit Ausbruch des Ukrainekriegs, dem Anstieg der Inflation sowie dem folgenden Zinsanstieg ist die Anzahl der Transaktionen auf dem Wohnimmobilienmarkt eingebrochen. Diesem Markttrend ist auch die Wilma-Gruppe unterworfen und so ist aufgrund sehr niedriger Vertriebszahlen in der zweiten Jahreshälfte 2022 sowie im ersten Quartal 2023 davon auszugehen, dass sowohl Fertigstellungen als auch Umsatz im Jahr 2023 geringer als im aktuellen Geschäftsjahr ausfallen werden und Verschiebungen ins Folgejahr zu erwarten sind. Es kann des Weiteren, insbesondere bei einer weiterhin so ausgeprägten Kaufzurückhaltung am Immobilienmarkt nicht ausgeschlossen werden, dass die Marktpreise für Neubauimmobilien zu Lasten der Gewinnmargen sinken werden. Aufgrund sehr niedriger Vertriebszahlen in der zweiten Jahreshälfte 2022 sowie im ersten Quartal 2023 erwarten wir, dass sich Übergaben sowie Ergebnisbeiträge nach 2024 verschieben werden. Wir gehen daher im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 für 2023 von stark rückläufigen Umsatzerlösen von bis zu 40% aus. Trotzdem hält die Gruppe nach Ablauf des ersten Quartals 2023 die Aussage für vertretbar, dass der Konzern auch im Geschäftsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis erzielen wird, das voraussichtlich im mittleren bis hohen einstelligen Millionen-Bereich liegen wird.
Ratingen, 31. März 2023 Wilma Immobilien GmbH Michael Nagel Stefan Welkner Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2022
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2022
Entwicklung des Konzerneigenkapitals für 2022
Konzernanhang zum 31. Dezember 2022A. Grundlagen der Abschlusserstellung 1. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Wilma Immobilien GmbH mit Sitz in Ratingen ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HRB 81077 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, sie ist jedoch gem. § 290 HGB zur Konzernrechnungslegung verpflichtet. Der Konzernabschluss der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, ist zum 31. Dezember 2022 unter Beachtung der Vorschriften §§ 290 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Die erstmalige Aufstellung des Konzernabschlusses der Wilma Immobilien GmbH nach dem HGB war für das Geschäftsjahr 2010 erfolgt. Geschäftsjahr des Konzerns ist das Kalenderjahr. Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2022. Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben den gleichen Abschlussstichtag. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Konzernbilanz oder Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder Konzernanhang anzubringen sind, im Konzernanhang aufgeführt. Weitere Bestandteile des Konzernabschlusses sind die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie der Konzern-Eigenkapitalspiegel. Der Konzernanhang wird außerdem um den Anlagenspiegel (Anlage A zum Konzernanhang) sowie um die Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anlage B zum Konzernanhang) ergänzt. Für die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung findet das Umsatzkostenverfahren Anwendung. Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§266 und 275 Abs. 3 HGB i. V. m. §298 Abs.1 HGB wurden grundsätzlich unverändert zu den Vorjahren angewandt. Unverändert zu den Vorjahren wurden zur Erhöhung der Klarheit in der Konzernbilanz unter den Vorräten Gliederung und Bezeichnung der Posten gemäß §265 Abs. 6 HGB im Vergleich zu §266 Abs. 2 HGB angepasst, indem insbesondere die Postenbezeichnungen Nr. 1 (Projekte in Vorbereitung) und Nr. 2 (Projekte im Bau) entsprechend der Gegebenheiten im Konzern konkretisiert werden. 2. Konsolidierungskreis Die in Anlage B zum Konzernanhang einzeln aufgeführten Unternehmen werden mit der dort genannten Konsolidierungsmethode in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 einbezogen. Neben dem Mutterunternehmen werden 33 (im Vorjahr: 30) Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung entsprechend dem Control-Konzept in den Konzernabschluss einbezogen. Für insgesamt 32 Tochterunternehmen werden die Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB und für ein Tochterunternehmen wird die Befreiung von der eigenen Konzernrechnungslegungsverpflichtung nach § 291 Abs. 1 HGB genutzt; die einzelnen befreiten Tochterunternehmen sind in der Anlage B zum Konzernanhang durch die Fußnoten (2) bzw. (3) kenntlich gemacht. Für insgesamt sieben Gemeinschaftsunternehmen mit jeweils 50 % Konzernanteil, die ebenfalls in der Anlage B zum Konzernanhang einzeln aufgeführt sind, wird von dem Wahlrecht zur quotalen Einbeziehung in den Konzernabschluss kein Gebrauch gemacht. Vielmehr werden die Anteile an diesen Gemeinschaftsunternehmen wie auch in den Vorjahren ebenso wie die Anteile an einem assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode (§ 312 HGB) im Konzernabschluss dargestellt. 3. Änderungen des Konsolidierungskreises Mit Kaufvertrag vom 1. August 2022 erwarb die Wilma Wohnen Süd RM GmbH, Frankfurt am Main, weitere 90 % der Anteile an der Hattersheimer Bahnhofsplatz GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Mit Vollzugsdatum vom 26. September 2022 erwarb die Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, 100 % der Anteile an der Hattersheimer Bahnhofsplatz GmbH von der Wilma Wohnen Süd RM GmbH. Mit Eintragung im Handelsregister vom 25. Oktober 2022 wurde die Gesellschaft Projektentwicklungsgesellschaft Hattersheimer Bahnhofsquartier mbH & Co. KG, Frankfurt am Main als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26. September 2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Hattersheimer Bahnhofsplatz GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 120355) verschmolzen. Mit Eintragung im Handelsregister vom 22. April 2022 erfolgte die Gründung der Wilma Bau- und Entwicklungsgesellschaft BY mbH, Ratingen, an welcher die Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, 100 % der Anteile hält. Die Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2022 erstmalig im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, einbezogen. Mit Eintragung ins Handelsregister vom 25. April 2022 erfolgte die Gründung der Wilma BP Bayern GmbH, Ratingen, an welcher die Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, 100 % der Anteile hält. Die Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2022 erstmalig im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, einbezogen. Mit Eintragung ins Handelsregister vom 19. Januar 2022 erfolgte die Gründung der Wilma BP Nürnberg GmbH, Ratingen, an welcher die Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, 100 % der Anteile hält. Die Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2022 erstmalig im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, einbezogen. Mit Kauf- und Übertragungsvertrag vom 15. Dezember 2022 erwarb die Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, jeweils 6% der zuvor nicht beherrschenden Anteile an der Wilma Wohnen Hohenbuschei GmbH, Ratingen, sowie der Wilma Wohnen Süd Bauprojekte GmbH, Frankfurt am Main. 4. Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach den Grundsätzen des § 301 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 HGB (Neubewertungsmethode). Die Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital erfolgte grundsätzlich zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (§ 301 Abs. 2 HGB). Dies ist grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Das Eigenkapital wurde mit dem Wert angesetzt, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entsprach, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen war. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte durch Verrechnung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte durch Verrechnung der Umsatzerlöse zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die Zinserträge und ähnlichen Erträge sind ebenso mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet worden. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen bzw. Aufwendungen aus Verlustübernahme sind mit den jeweiligen Gegenposten der jeweiligen Tochterunternehmen verrechnet worden. Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und die assoziierten Unternehmen sind in der Konzernbilanz nach der Equity-Methode mit dem Buchwert (Buchwertmethode) angesetzt worden, und zwar auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Methode auf die jeweiligen Anteile. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens bzw. des assoziierten Unternehmens (§ 312 Abs. 1 HGB) wurden entsprechend § 312 Abs. 2 HGB fortgeführt, abgeschrieben oder aufgelöst. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Sämtliche Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen haben ebenfalls den Euro als funktionale Währung. Die Bewertung etwaiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt, erfolgt gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Aufgrund der zum Abschlussstichtag gegebenen Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung gehen wir davon aus, dass auch eine durch den Ukraine-Krieg, den Anstieg der Inflation sowie den Anstieg der Hypothekenzinsen verursachte deutliche Eintrübung des wirtschaftlichen Umfelds in der Immobilienbranche den Konzern nicht in seinem Bestand gefährden kann. In der Gesamteinschätzung ist daher anzunehmen, dass der Konzern seine Geschäftstätigkeit fortführen kann. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Entgeltlich erworbene Software wird grundsätzlich über fünf Jahre abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt in der Regel für die erworbene immaterielle Vermögensgegenstände zwischen 1 - 3 Jahren und für das Sachanlagevermögen zwischen 3 - 13 Jahren. Die nach Steuerrecht geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Gegenständen des Anlagevermögens nur bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. In den Projekten in Vorbereitung sind die vor dem konkreten Baubeginn vorhandenen Projekte enthalten. Dabei handelt es sich überwiegend um die Anschaffungskosten erworbener Grundstücke sowie die angefallenen Planungs- und Bauvorbereitungskosten. Die Projekte im Bau beinhalten projektbezogen die erworbenen Grundstücke zu Anschaffungskosten sowie die bisher angefallenen Herstellungskosten für die Bebauung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wird auch von dem Wahlrecht des § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht, Zinsen für Fremdkapital einzubeziehen, das zur Finanzierung der Herstellung der Bauwerke verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (Bauzeitzinsen). Die bei der Vorratsbewertung ermittelten Herstellungskosten umfassen neben den Fertigungs- und Materialeinzelkosten anteilige Gemeinkosten in zulässigem und gebotenem Umfang. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet. Die für die Projekte im Bau erhaltenen Anzahlungen werden nach dem Wahlrecht in § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen innerhalb des Hauptpostens Vorräte abgesetzt und zu ihrem Nennwert bilanziert. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nennwerten bzw. Anschaffungskosten aktiviert. Für erkennbare Einzelrisiken - soweit vorhanden - werden ausreichende Wertberichtigungen gebildet. Das Wahlrecht zur Saldierung von geleisteten Vorauszahlungen für Ertragssteuern mit Steuerrückstellungen wurde wahrgenommen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Aktive latente Steuern, welche in den einzelnen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vor allem aus Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen der Rückstellungen für Pensionen und für Jubiläumsaufwendungen sowie aus der unterschiedlichen Abzinsung von Rückstellungen resultieren könnten, werden gemäß dem Bilanzierungswahlrecht und wegen der Langfristigkeit der zugrunde liegenden Sachverhalte nicht angesetzt. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag und ist voll erbracht. Die Pensionsrückstellungen wurden nach der projizierten Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Der Berechnung liegen die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018G zu Grunde. Der erwartete jährliche Gehaltstrend wurde mit 2,5 % (Vorjahr: 2,00 %) und die erwarteten jährlichen Rentensteigerungen mit 2,0% (Vorjahr: 1,50 %) angesetzt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB unter Verwendung eines pauschalen Rechnungszinses von 1,78 % (Vorjahr: 1,87 %), welcher sich aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken, drohenden Verluste und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst worden. Das Wahlrecht zur Saldierung von geleisteten Vorauszahlungen für Ertragssteuern mit Steuerrückstellungen wurde wahrgenommen. Die Jubiläumsverpflichtungen wurden nach der projizierten Einmalbeitragsmethode (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Der Berechnung liegen die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018G und eine erwartete Dynamik der anrechenbaren Bezüge und der Beitragsbemessungsgrenzen von jährlich 2,5 % zu Grunde (Vorjahr: 2,0 %). Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Verwendung eines pauschalen Rechnungszinses von 1,44 % (Vorjahr: 1,35 %). Die Fluktuation wird unter Verwendung der alters- und dienstzeitabhängigen Wahrscheinlichkeiten der erweiterten HEUBECK-RICHTTAFELN 2018G mit einem Niveaufaktor von 1,0 (entsprechend einer Gesamtfluktuationsrate von 3,18 % p.a., Vorjahr: 3,18 %) berücksichtigt. Als rechnungsmäßiges Endalter gilt die Vollendung des 65. Lebensjahres. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Passive latente Steuern resultieren in unserem Konzern im Wesentlichen aus Konsolidierungsvorgängen, wenn im Rahmen der Kapitalkonsolidierung (Erwerbsmethode) die in den Vorräten ausgewiesenen Grundstücksentwicklungsprojekte durch Aufdeckung von stillen Reserven in der Konzernbilanz höher anzusetzen sind als in der auf dem Einzelabschluss basierenden Steuerbilanz. Diese kurz- und mittelfristigen latenten Steuern werden unter Ansatz des unternehmensindividuellen kombinierten Gesamtsteuersatzes ermittelt und ohne Abzinsung passiviert. C. Angaben zur Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Eine von den gesamten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage A zum Anhang wiedergegeben. Bei den Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen besteht ein negativer Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und anteiligem Eigenkapital von TEUR 178 (Vorjahr: TEUR +1.060). In den Finanzanlagen sind Wertpapiere enthalten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert per 31.12.2022 bilanziert werden. Da zum Abschlussstichtag der beizulegende Zeitwert der Wertpapiere deutlich unter dem Buchwert (historische Anschaffungskosten) der Wertpapiere liegt und von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung i.H.v. TEUR 1.354 nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB vorgenommen.
2. Vorräte Bei den in Ausführung befindlichen Bauprojekten werden im Posten "Projekte im Bau" innerhalb des Vorratsvermögens auch die auf den Zeitraum der Herstellung entfallenden Zinsen für Fremdkapital aktiviert. Der Gesamtbestand der hier enthaltenen Bauzeitzinsen entwickelte sich in 2022 wie folgt:
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beläuft sich wie im Vorjahr auf weniger als ein Jahr. Die Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 4.265 (Vorjahr: TEUR 3.547) kurzfristige Darlehensforderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen und ansonsten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von TEUR 1.544 (Vorjahr: TEUR 2.514) debitorische Kreditoren. 4. Eigenkapital Das Eigenkapital (ohne nicht beherrschende Anteile) setzt sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
5. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Entwicklung dieses Postens im Berichtsjahr ergibt sich wie folgt:
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 1.244,9 (Vorjahr: TEUR 1.726,1) und unterliegt einer Ausschüttungssperre. Aufgrund der zum Bilanzstichtag bestehenden frei verfügbaren Rücklagen, welche diesen ausschüttungsgesperrten Betrag übersteigen, ist der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2022 jedoch in dieser Höhe nicht ausschüttungsgesperrt im Sinne des §253 Abs. 6 Satz 2 HGB. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:
7. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hat ein Gesamtbetrag von TEUR 53.353 (Vorjahr: TEUR 42.246) Restlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 6.467 (Vorjahr: TEUR 2.215) Die Laufzeit sämtlicher anderer Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden folgende Sicherheiten gewährt:
Für Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen wurden zwei harte Patronatserklärungen seitens der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, für deren Tochterunternehmen als Sicherheit gewährt. Patronatserklärungen für Gesellschaften außerhalb des Kreises der vollkonsolidierten Tochterunternehmen bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus kurzfristigen Darlehen von Gemeinschaftsunternehmen. 8. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 1.088 (Vorjahr: TEUR 428) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern (Umsatzsteuer- bzw. Lohn- und Kirchensteuer) sowie weitere Verpflichtungen. 9. Passive latente Steuern Zur Berechnung der latenten Steuern wurden die folgenden zum Vorjahr unveränderten Steuersätze zu Grunde gelegt:
Mit dem Gewerbesteuerhebesatz für die Stadt Ratingen von 400 % resultiert für das Mutterunternehmen und viele Tochterunternehmen ein kombinierter effektiver Ertragssteuersatz von 29,83 %. Für Tochterunternehmen mit abweichenden Standorten ergibt sich unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Gewerbesteuerhebesätze zum Abschlussstichtag eine Spanne kombinierter effektiver Ertragssteuersätze von 29,13 % bis 32,80 %. Die passiven latenten Steuern von TEUR 1.338 (Vorjahr: TEUR 516) betreffen zum Abschlussstichtag konsolidierungsbedingte Wertunterschiede zwischen Konzern- und Steuerbilanz auf die innerhalb der Vorräte ausgewiesenen Projekte. D. Sonstige finanzielle Verpflichtungen / außerbilanzielle Geschäfte Aus abgeschlossenen, aber noch nicht vollzogenen Grundstückskaufverträgen, bei denen der Übergang von Nutzen und Lasten noch nicht stattgefunden hat, bestehen außerbilanzielle Geschäfte i.H.v. von TEUR 129.173 (Vorjahr: TEUR 156.278). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Miet- und Leasingverträge und teilen sich wie folgt auf:
Um die Flexibilität zu wahren und um Liquidität zu schonen wurden Büros, Büroausstattung und Fahrzeuge geleast. Abgesehen von den Liquiditätsvorteilen sind keine anderen wesentlichen Vorteile bzw. Risiken, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind, erkennbar. E. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen in voller Höhe auf das Inland. Ausgewiesen werden Erlöse aus dem Verkauf von Reihenhäusern, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen i. H. v. TEUR 214.518 (Vorjahr: TEUR 250.191). 2. Personalaufwand Der gesamte Personalaufwand vor Vollkonsolidierung setzt sich wie folgt zusammen:
Im Jahr 2022 wurden durchschnittlich 180 (Vorjahr: 176) Mitarbeiter bei den im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beschäftigt.
3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 3.209 (Vorjahr: TEUR 3.106) haben weit überwiegend periodenfremden Charakter; sie resultieren im Berichtsjahr hauptsächlich mit TEUR 2.961 (Vorjahr: TEUR 3.023) aus der Auflösung von Rückstellungen. F. Angaben zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds umfasst Liquide Mittel und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Stichtag handelt es sich überwiegend um kurzfristige Bauträgerfinanzierungen, die laufend aus projektbezogenen Einzahlungen von Kunden (auch Anzahlungen, deren Terminierung vom Baufortschritt abhängt) zu tilgen sind. Die Kredite werden somit sukzessive und abhängig vom Baufortschritt getilgt. Da die Tilgungen damit in der Regel faktisch deutlich vor dem kalendermäßig bestimmten Fälligkeitstermin erfolgen, werden alle kurzfristigen Bankverbindlichkeiten in die Fondsdefinition einbezogen. Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen werden wie Grundstückskäufe in das Vorratsvermögen im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, wenn es sich um Grundstücks-Objektgesellschaften handelt und der Erwerb des oder der Grundstücke klar im Vordergrund steht. G. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die jährliche Vergütung der Geschäftsführer setzt sich aus einem Fixbetrag sowie variablen Komponenten, auch in Form einer Bonuszahlung, zusammen. Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.592. Früheren Mitgliedern der Geschäftsführung unserer Gesellschaft und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2022 Betriebsrenten in Höhe von TEUR 38,9 ausbezahlt; für diese Personengruppe sind zum Abschlussstichtag Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 594 gebildet. 2. Beirat Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages beruft die Gesellschafterversammlung einen Beirat, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Die Vorschriften des Aktiengesetzes sowie des § 52 GmbHG betreffend den Aufsichtsrat finden auf den Beirat grundsätzlich keine Anwendung. Es wurden die folgenden Herren zu Mitgliedern des Beirats bestellt:
Für das Berichtsjahr haben die Beiratsmitglieder keine Vergütung erhalten. 3. Abschlussprüferhonorar Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses teilt sich wie folgt auf:
4. Derivative Finanzinstrumente Derivative Geschäfte gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 11 HGB wurden im Berichtsjahr nicht getätigt. 5. Nahestehende Unternehmen und Personen Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte des Mutterunternehmens sowie seiner Tochterunternehmen mit nahestehenden Unternehmen und Personen lagen im Berichtsjahr nicht vor mit der Ausnahme, dass die Beiratsmitglieder für ihre Tätigkeit keine Vergütung erhalten. 6. Muttergesellschaft Zum Abschlussstichtag werden die Anteile an der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, mehrheitlich von der Harrie Grafton S.à.r.l., Luxemburg/Luxemburg, gehalten, deren Anteile wiederum - mittelbar über mehrere Zwischenholdings - mehrheitlich von der Aermont Capital Real Estate Fund IV Scsp, Luxemburg/Luxemburg - einem Investmentfonds nach dem Recht Luxemburgs - gehalten werden. 7. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den dem Mutterunternehmen zuzurechnenden Konzernjahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022 gemeinsam mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 8. Nachtragsbericht: Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Es gibt keine besonderen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.
Ratingen, 31. März 2023 Wilma Immobilien GmbH Michael Nagel Stefan Welkner Die Billigung des Konzernabschlusses erfolgt am: 28. Juni 2023 Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2022
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2022 1. Konsolidierungskreis Neben dem Mutterunternehmen wurden sämtliche nachfolgend aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, da dem Mutterunternehmen direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.
Bedeutung der Fußnoten:
(1) Zu dem Tochterunternehmen besteht ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
2. Gemeinschaftsunternehmen Für die folgenden Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen wurde das Wahlrecht zur anteilsmäßigen Konsolidierung i.S.d. § 310 Abs. 1 HGB nicht angewendet. Die Behandlung erfolgte nach der Equity-Methode gem. § 312 HGB.
3. Assoziierte Unternehmen Die folgenden assoziierten Unternehmen wurde ebenfalls nach der Equity-Methode gem. § 312 HGB behandelt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wilma Immobilien GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Wilma Immobilien GmbH, Ratingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Wilma Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 26. Juni 2023 Ernst
& Young GmbH
Misko CHRISTOPHER, Wirtschaftsprüfer Paulien SEBASTIAN, Wirtschaftsprüfer |
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Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Geld- und Wertdienste
Pensionskassen und Pensionsfonds
Erbringung von Logistikdienstleistungen
vitasco GmbH
36mBeteiligungsgesellschaften
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Beteiligungsgesellschaften
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
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Insolvenzbekanntmachungen
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Aktuelle Insolvenzverfahren
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