Trinicon
GmbH
Elmshorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
88.053,00 |
85.260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
38.886,89 |
126.188,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.419,88 |
2.419,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.359,77 |
213.868,78 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
119.335,22 |
175.976,37 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
19.290,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.324,55 |
18.602,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.324,55 |
18.602,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.359,77 |
213.868,78 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorstehende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. Handelsgesetzbuch unter Beachtung der
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und
nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt. Beachtet wurde insbesondere
§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB, der Jahresabschluss
der GmbH vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft. Besondere Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages wurden, soweit vorhanden,
zusätzlich beachtet.
Besondere Sachverhalte, die dazu führen dass der
Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln kann, z.
B. aperiodische Gewinnrealisierungen, Auflösungen von
hohen stillen Reserven,
Sale-and-Lease-Back-Geschäften, Insolvenz bedeutender
Kunden oder Lieferanten o. A. liegen nicht vor.
Bei der Trinicon GmbH handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1
HGB.
Die geltenden Angabenerleichterungen gem. § 274a
HGB, § 276 HGB und § 288 HGB nimmt die Trinicon
GmbH teilweise in Anspruch. Außerdem wird gem.
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB auf die
Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem.
§ 275 HGB aufgestellt. Der Grundsatz der
Stetigkeit der Gliederung des Jahresabschlusses gem.
§ 265 Abs. 1 S. 1 HGB wurde beachtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte unter Beachtung der
§§ 252 ff. des Handelsgesetzbuches, andere
Bewertungsmethoden wurden nicht angewandt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Werten zwischen € 150,01 und € 410,00 werden
sofort und voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagervermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 31.575,00 €.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Angabe zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem.
§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Forderungen:
€ 0,00
Verbindlichkeiten:
€ 484,92
Angaben zu den Pensionsrückstellungen gem. §
285 Nr. 24 HGB
Die
Pensionsrückstellungen erhöhen sich auf
der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Die
Berechnung erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB. Als Rechnungsgrundlagen
dienten die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2005 G und
die Projected Unit Credit Method (PUC). Abzinsungssatz in
Höhe von 5,04 % und Rententrend in Höhe von 1,75
%, Gehaltstrend und Fluktuationswahrscheinlichkeit jeweils
0 %.
Aufteilung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt € 0,00
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 7.324,55
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
€ 0,00
Der Betrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte o. Ä. gesichert sind, beträgt €
0,00
Einschätzung zum Risiko einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen gem. § 285
Nr. 27 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht
vor oder es ist mangels an Voraussetzungen mit einer
Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen.
D. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Heiko Brehm
Frau Antje Brehm
Unterschrift der Geschäftsführung:
Elmshorn, den 12. Juni 2015
__________________________________________________
sonstige Berichtsbestandteile
Elmshorn, den 12. Juni 2015 gez. Herr
Heiko Brehm , Frau Antje Brehm
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2015 festgestellt.
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