ROKA-WERK
GmbH
Mengerskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
643.798,80 |
713.468,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.218,00 |
4.360,00 |
| II.
Sachanlagen |
441.530,00 |
526.558,00 |
| III.
Finanzanlagen |
200.050,80 |
182.550,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.467.280,76 |
2.472.414,70 |
| I.
Vorräte |
1.717.109,65 |
1.286.237,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.327.123,67 |
848.895,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
423.047,44 |
337.281,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.263,29 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.127.342,85 |
3.185.883,50 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.665.837,73 |
1.171.495,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.410.191,79 |
915.849,52 |
| B.
Rückstellungen |
555.863,09 |
328.146,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.905.642,03 |
1.686.241,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.127.342,85 |
3.185.883,50 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma ROKA-WERK GmbH wurde
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erfolgte nach den
handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Gem. § 265 Abs. 2 HGB
werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Positionen aus
Gründen der Übersichtlichkeit jeweils in der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Die
Bilanzierung und Bewertung basiert unter
Berücksichtigung der Pflicht- und
Wahlrechtsanwendungen des BilMoG auf den gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr. Die
Bewertung trägt allen erkennbaren Wertminderungen und
möglichen Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung und erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
aktiviert und werden planmäßig über die
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen
erfolgten planmäßig linear bzw. degressiv.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert von bis 410 € wurden im
Zugangsjahr in vollem Umfang abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den
niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert.
Die in den
Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe, sowie die bezogenen Handelswaren
wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bewertung der selbst
hergestellten Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten.
Die
Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden drohende
Ausfälle durch ausreichende Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Das
übrige Umlaufvermögen wurde zu Nennwerten
bilanziert.
Die Berechnungen zur
Pensionsrückstellungen basieren auf
entsprechenden versicherungsmathematischen Gutachten. Ein
Gehaltstrend sowie eine Rentenanpassung sind nicht mit
eingerechnet. Erhöhungen von Pensionszusagen werden
mit dem Barwert der erworbenen Ansprüche
zurückgestellt.
Steuerrückstellungen sind mit dem Betrag ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen werden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bemessen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden hinreichend sichere Preis-
und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese werden
mit den für die Restlaufzeit entsprechenden
Zinssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253
Abs. 2 HGB abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Informationen zur Bilanz
Am Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von
155 T€.
IV. Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Geschäftsführer waren während des
gesamten Geschäftsjahres die Herren Bernhard Beck,
Volker Beck und Armin Heun. Zur Vertretung der Gesellschaft
sind jeweils zwei Geschäftsführer gemeinsam oder
ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen befugt.
Ausgenommen sind die Herren Bernhard Beck und Volker Beck.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.
Gegenüber Geschäftsführern bestehen
zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 1
T€, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesen sind und Forderungen in Höhe von 32
T€, die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen sind. Die
Verzinsung erfolgte im Geschäftsjahr jeweils mit 3,0 %
p. a.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3 HGB
Neben den ausgewiesenen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Diese resultieren insbesondere aus
Leasing-, Miet- und Wartungsverträgen.
Merenberg, im Februar 2013
Unterschriften der Geschäftsführer:
gez. Bernhard Beck
gez. Volker Beck
gez. Armin Heun
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2013 festgestellt.
|