Sparkasse Duisburg

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRA 6587
Vorher
Stadtsparkasse Duisburg
Eingetragen
9.4.2002
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben von banküblichen Geschäften auf Dauer - Kreditinstitut.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Helge Kipping
seit 29.1.2026
Vorstandsmitglied
Marcus Budinger
seit 17.12.2025
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Duisburg

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Duisburg

Sitz Königstr. 23-25, 47051 Duisburg
eingetragen beim Amtsgericht Duisburg
Register Nr. A 6587
Land Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk Düsseldorf

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. EUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 80.177.470,69 71.831
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 38.061.387,64 55.829
118.238.858,33 127.660
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen -,-- -
b) Wechsel -,-- -
-,-- -
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 824.506.616,31 1.167.325
b) andere Forderungen 226.892.112,54 173.218
1.051.398.728,85 1.340.543
4. Forderungen an Kunden 4.776.212.174,08 4.589.118
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.850.951.008,39 Euro (1.627.326)
Kommunalkredite 373.966.696,78 Euro (412.203)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro (-)
ab) von anderen Emittenten -,-- -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank -,-- Euro (-)
-,-- -
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 106.057.487,22 -
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 106.057.487,22 Euro (-)
bb) von anderen Emittenten 21.757.607,92 86.685
darunter: 127.815.095,14 86.685
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 21.757.607,92 Euro (86.685)
c) eigene Schuldverschreibungen -,-- -
Nennbetrag -,-- Euro (-)
127.815.095,14 86.685
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 371.995.139,18 362.967
6a. Handelsbestand -,-- -
7. Beteiligungen 76.359.736,60 79.305
darunter:
an Kreditinstituten -,-- Euro (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- Euro (-)
an Wertpapierinstituten -,-- Euro (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.226.129,19 6.226
darunter:
an Kreditinstituten -,-- Euro (-)
an Finanzdienstleistungsinstituten -,-- Euro (-)
an Wertpapierinstituten -,-- Euro (-)
9. Treuhandvermögen 24.010.743,53 29.809
darunter: Treuhandkredite 24.010.743,53 Euro (29.809)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch -,-- -
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte -,-- -
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.455,00 33
c) Geschäfts- oder Firmenwert -,-- -
d) geleistete Anzahlungen -,-- -
17.455,00 33
12. Sachanlagen 58.462.634,80 59.251
13. Sonstige Vermögensgegenstände 9.171.903,31 13.277
14. Rechnungsabgrenzungsposten 1.184.332,13 1.193
Summe der Aktiva 6.621.092.930,14 6.696.068

Passivseite

Euro Euro Euro 31.12.2022
Tsd. EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 50.268.057,06 18
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 441.076.280,13 435.440
491.344.337,19 435.458
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 1.180.431.622,68 1.345.243
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 8.081.373,46 12.444
1.188.512.996,14 1.357.686
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.548.393.743,59 3.940.231
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 454.477.006,26 53.988
4.002.870.749,85 3.994.219
5.191.383.745,99 5.351.905
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen -,-- -
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten -,-- -
darunter:
Geldmarktpapiere -,-- Euro (-)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf -,-- Euro (-)
-,-- -
3a. Handelsbestand -,-- -
4. Treuhandverbindlichkeiten 24.010.743,53 29.809
darunter:
Treuhandkredite 24.010.743.53 Euro (29.809)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 12.820.240,42 13.933
6. Rechnungsabgrenzungsposten 1.134.608,17 49
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 52.431.831,00 52.009
b) Steuerrückstellungen 5.909.926,00 13.408
c) andere Rückstellungen 43.459.896,63 34.246
101.801.653,63 99.662
8. (weggefallen) -,-- -
9. Nachrangige Verbindlichkeiten -,-- -
10. Genussrechtskapital -,-- -
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig -,-- Euro (-)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 444.266.285,87 414.903
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 109.812.78 Euro (89)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital -,-- -
b) Kapitalrücklage -,-- -
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 348.114.455,45 344.938
cb) andere Rücklagen -,-- -
348.114.455,45 344.938
d) Bilanzgewinn 6.216.859,89 5.412
354.331.315,34 350.349
Summe der Passiva 6.621.092.930,14 6.696.068
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln -,-- -
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 36.221.691,91 34.943
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten -,-- -
36.221.691,91 34.943
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften -,-- -
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen -,-- -
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 472.058.147,10 528.745
472.058.147,10 528.745

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Euro Euro Euro 1.1.-31.12.20223
Tsd. EUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 161.938.819,39 101.439
darunter:
aus der Abzinsung von Rückstellungen 1.312.821,29 Euro (86)
abgesetzte negative Zinsen aus Geldanlagen -,-- Euro (2.831)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 3.918.066,13 353
165.856.885,52 101.792
2. Zinsaufwendungen 25.687.479,55 10.350
darunter:
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 1.074.606,69 Euro (1.652)
abgesetzte positive Zinsen aus Geldaufnahmen 21.521,03 Euro (1.468)
140.169.405,97 91.442
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 10.661.603,43 10.302
b) Beteiligungen 2.368.228,54 1.925
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen -,-- -
13.029.831,97 12.227
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 35.260,67 33
5. Provisionserträge 72.065.845,81 65.019
6. Provisionsaufwendungen 4.651.684,99 5.100
67.414.160,82 59.919
7. Nettoertrag des Handelsbestands 212.626,75 109
8. Sonstige betriebliche Erträge 13.949.345,73 15.051
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 356,77 Euro (0)
9. (weggefallen) -,-- -
234.810.631,91 178.781
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 62.822.695,75 58.478
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 19.022.406,21 20.946
darunter: 81.845.101,96 79.424
für Altersversorgung 7.189.374,58 Euro (9.672)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 40.247.830,93 36.695
122.092.932,89 116.118
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 4.112.512,50 3.776
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43.585.840,03 7.107
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 156,51 Euro (1)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 6.370.285,43 16.301
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft
6.370.285,43 16.301
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1.301.649,47
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren -,-- 14
1.301.649,47 14
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 37.457,39 13
18. Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 29.362.905,68 14.681
darunter: Zuführungen zum Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 21.262,68 Euro (11)
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 27.947.048,52 20.798
20. Außerordentliche Erträge -,-- -
21. Außerordentliche Aufwendungen -,-- -
22. Außerordentliches Ergebnis -,-- -
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 21.520.637,08 14.837
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 209.551,55 549
21.730.188,63 15.387
25. Jahresüberschuss 6.216.859,89 5.412
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr -,-- -
6.216.859,89 5.412
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage -,-- -
b) aus anderen Rücklagen -,-- -
-,-- -
6.216.859,89 5.412
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage -,-- -
b) in andere Rücklagen -,-- -
-,-- -
29. Bilanzgewinn 6.216.859,89 5.412

Anhang zum Jahresabschluss 2023

der Sparkasse Duisburg

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Abzinsungen haben wir vorgenommen, soweit Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Begründung unverzinslich waren.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie von dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld und die Situation einzelner Branchen ebenso berücksichtigt wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Von Kunden im Zusammenhang mit der vorzeitigen Anpassung von Festzinsvereinbarungen an das aktuelle Marktzinsniveau erhaltene Ausgleichsbeträge wurden - wie Vorfälligkeitsentgelte - unmittelbar in voller Höhe erfolgswirksam vereinnahmt.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen.

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in § 2 Abs. 23 WpHG für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere, abweichend zum Vorjahr, nahezu vollständig nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System Simcorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert grundsätzlich den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus an eine Mindesthaltefrist gekoppelte Rücknahmeabschläge auf den Rücknahmepreis für Anteile an offenen Immobilienfonds vereinbart wurden, haben wir diese bei Immobilienfonds der Liquiditätsreserve bei der Wertermittlung berücksichtigt.

Zusätzlich besteht Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Handelsbestand

Zum Bilanzstichtag waren kein Handelsbestand und keine mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumente des Handelsbestands vorhanden. Die laufenden Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands werden in Übereinstimmung mit unserer internen Steuerung in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen verbucht. Die Zuführung zu dem Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB erfolgt in dem GuV-Posten "Zuführungen zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken".

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Für Abfindungsleistungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen wurden die Verbindlichkeiten zu Lasten des sonstigen betrieblichen Aufwands gebildet.

Verbindlichkeiten aus über mehreren Jahrzehnten umsatzlosen Sparkonten werden bilanziell aufgelöst. Die Sparkasse geht davon aus, dass diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen. Zugrundeliegende bestehende Rechtsansprüche der Kunden auf Auszahlung der Guthaben sind hiervon unberührt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Aufzinsungseffekte weisen wir unter den Zinsaufwendungen aus.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75% sowie Rentensteigerungen von 2,10 % unterstellt. Bereits bekannte Steigerungen für das Jahr 2024 sind in der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Für Rentenanpassungen, die den noch ausstehenden beamtenrechtlichen Regelungen des Landes NRW folgen, wurde für die Jahre 2024 und 2025 eine Steigerung in Anlehnung an den Tarifvertrag im öffentlichen Dienst der Länder (Sockelbetrag 200 Euro und 5,5 %) angenommen. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 4 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren im Sinne des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt.

Die Rückstellungen für in diesem Zusammenhang bestehende finanzielle Aufstockungsverpflichtungen, die wirtschaftlich den Charakter von Abfindungen haben, wurden zu Lasten des sonstigen betrieblichen Aufwands gebildet.

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen. Beginnend mit dem Jahr 2021 haben wir unsere Kunden über das Urteil und unsere aktuellen AGB und Preise informiert und im Sinne einer rechtssicheren Gestaltung der künftigen Vertragsbeziehung die ausdrückliche Zustimmung insbesondere zu den aktuellen und den dann ab 2023 neuen Preisen für unsere Dienstleistungen eingeholt. Auf Basis der nunmehr vorliegenden Einwilligungen wird die in den Vorjahren zur Abdeckung von Regressansprüchen gebildete Rückstellung aufgelöst.

Auf Grundlage diverser BGH Urteile zur Nichtigkeit von Zinsanpassungsklauseln und zur Methodik der Verzinsung von Prämiensparverträgen (zuletzt vom 06.10.2021 - XI ZR 234/20) hat die Sparkasse seit dem Jahresabschluss 2021 Vorsorge für bilanzielle Folgen der BGH Urteile gebildet. Dabei wurde die Rückstellung seit 2022 entsprechend der jeweiligen Rechtsprechung (überwiegend Oberlandesgerichte) fortentwickelt bzw. angepasst. Mit Ablauf des Jahres 2023 ist die Verjährung der Ansprüche eingetreten, und die Sparkasse wird die Einrede der Verjährung geltend machen. Die bestehende Vorsorge wird deshalb im Jahresabschluss 2023 bis auf verbleibende 150 TEUR für noch laufende Rechtsstreite und noch fristwahrend eingehende Anspruchsstellungen aufgelöst.

Derivate

Die Sparkasse setzt Derivate im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Bewertung des zinsbezoqenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 unter Berücksichtigung des fachlichen Hinweises des IDW vom 29.11.2022 im Rahmen einer barwertigen Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung wird die Summe der Barwerte aller zinsbezogenen Finanzinstrumente deren Buchwerten gegenübergestellt. Der Saldo wird um die voraussichtlich noch für die Verwaltung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Risikokosten, Verwaltungskosten) gemindert. Bei der Bemessung der Verwaltungskosten wurden sogenannte Overheadkosten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einbezogen.

Die Ermittlung der Barwerte erfolgt auf Basis der zukünftigen Zahlungsströme des Bankbuchs, abgezinst mit der risikolosen Zinsstrukturkurve. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

Unsere Fremdwährungsbestände sind besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um Konten und Währungspositionen von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 10.678 TEUR bzw. 12.359 TEUR.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 84.929 95.371

Der Unterposten b) - andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 65.046
mehr als drei Monate bis ein Jahr 160.369
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.477
mehr als fünf Jahre 0

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an verbundene Unternehmen 5.212 188
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 8.010 8.010
nachrangige Forderungen: 7 7

Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 333.526
mehr als drei Monate bis ein Jahr 289.544
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 1.149.724
mehr als fünf Jahre 2.893.958
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 109.460

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Beträge, die bis zum 31.12. (Folgejahr) fällig werden 67.463 0

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 121.164
nicht börsennotiert 6.651

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % der Anteile an folgenden Sondervermögen im Sinne des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB):

Investmentfonds (in Mio EUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
DE0009774182 Westburg 241,7 241,7 0 1,7 Ja 0
DE000A2N69U2 Deutschland Selektiv Immo Inv. II * 9,5 9,5 0 0,4 Nein 0

* Bei Anteilen am Immobilienfonds Deutschland Selektiv Immo. Inv. Il erfolgt die Rücknahme durch die Gesellschaft lediglich am letzten Bankarbeitstag des letzten Monats nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten. Maßgeblich ist der Rücknahmepreis des Tages der Ausführung. Es ist gegenüber der Gesellschaft durch die depotführende Stelle eine unwiderrufliche schriftliche Rückgabeerklärung abzugeben. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben.

Westburg-Fonds

Der Fonds ist ein Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen. Die Sparkasse ist alleinige Anteilsinhaberin. Die Anteilsscheine sind nur mit Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft übertragbar. Die Sparkasse kann Sachauskehrung der Vermögenswerte verlangen. Ausschüttungen aus dem Fonds erfolgen grundsätzlich nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahrs, das nicht mit dem Kalenderjahr identisch ist. Der Fonds ist als Mischfonds national und international ausgerichtet. Insgesamt enthält das Fondsvermögen 94,89 I festverzinsliche Wertpapiere (10,D8 I Staatsanleihen, 1,86 I Quasi-Staatsanleihen, 38,32 I besicherte Anleihen, 33,D0 I Corporates und 10,63 I Emerging Markets Bonds). Die Sonstige Position i.H.v. 5,11 I des Fondsvermögens besteht aus Bankguthaben in Fremdwährung (1,78 I) und Euro (3,42 I), sowie aus -0,09 I Verbindlichkeiten.

Deutschland Selektiv Immo.lnv. II

Der Fonds ist ein offenes Spezial-AIF Sondervermögen mit festen Anlagebedingungen und dem Investitionsschwerpunkt Immobilien (insbesondere Gewerbeimmobilien mit Schwerpunkt Büronutzung). Die Sparkasse Duisburg hält 13,13 % der ausgegebenen Anteile. Der Fonds strebt entsprechend dem Grundsatz der Risikomischung an, ein Portfolio mit mehreren Immobilien und/oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sowie Anteilen an offenen Immobilien-Spezial-Investmentvermögen aufzubauen. Geographischer Anlagefokus sind dabei Wachstumsstädte in Deutschland.

Die Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert -
nicht börsennotiert 50.001

Aktiva 6a - Handelsbestand

Innerhalb des Geschäftsjahres haben wir die institutsintern festgelegten Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand nicht geändert. Zum Bilanzstichtag waren kein Handelsbestand und keine mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumente des Handelsbestands vorhanden.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR *
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Düsseldorf 3,48 914,3 k. A.
(31.12.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,58 3.285,3 k. A.
(31.12.2022)

* Angabe nur, soweit Veröffentlichung erfolgt ist.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen - die Sparkassen-Stiftungs-Treuhand GmbH, die Sparkasse Duisburg Immobilien GmbH und die Sparkasse Duisburg Wohnimmobilien GmbH - für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wird auf Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB und die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 31.195
Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.075

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen 207 397

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 50.017 0

Der Unterposten b) setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:

31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 10.872
mehr als drei Monate bis ein Jahr 29.531
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 134.182
mehr als fünf Jahre 266.492

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 437.090 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 735 1.610
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 911 905
Der Unterposten a) ab) - Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 2.286
mehr als drei Monate bis ein Jahr 0
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 5.248
mehr als fünf Jahre 547
Der Unterposten b) bb) - andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen: 31.12.2023
TEUR
bis drei Monate 210.351
mehr als drei Monate bis ein Jahr 190.518
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 46.199
mehr als fünf Jahre 7.409

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (24.000 TEUR) und gegenüber Kunden (11 TEUR).

Für die Treuhandverbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 3.340 TEUR als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 1.117 31

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 3l. Dezember 2023 530 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits)Rücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden. Von den nicht aus der Bilanz ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen entfallen 19.674 TEUR auf offene Zeichnungszusagen für Fonds.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:

TEUR
Auflösung von Rückstellungen 9.823
davon: Auflösung Zinsanpassungsklausel Prämiensparverträge 4.370

Gewinn- und Verlustrechnung 12 - Sonstige betriebliche Aufwendungen

Der Posten enthält folgende wesentliche Einzelbeträge:

TEUR
Bildung Rückstellung Zusatzfonds 12.300
Spenden/Zuwendungen 27.822
Davon: bindend beschlossene, noch nicht geflossene Spende/Zuwendung 6.425

Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

In diesem Posten ist ein periodenfremdes Ergebnis in Höhe von 2.287 TEUR enthalten, das im Wesentlichen aus Erstattungen für Vorjahre infolge einer Außenprüfung gemäß § 193 ff. der Abgabenordnung resultiert.

Gewinnverwendung

Über die Verwendung des Gewinns aus dem Vorjahr hat der Träger am 22.06.2023 entschieden. Es wurde beschlossen, den Gewinn in Höhe von 2.235 TEUR auszuschütten und den Restbetrag in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

E. SONSTIGE ANGABEN

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 17,93 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen folgender Gruppen von Vermögensgegenständen und Schulden: Aktiva 4 und Aktiva 6.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Termingeschäfte als Deckungsgeschäfte abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle.

Nominalbeträge
in Mio. EUR
Beizulegende Zeitwerte
in Mio. EUR
nach Restlaufzeiten Insgesamt
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Marktpreis Preis nach Bewertungsmethode
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
z. B. Zinsswaps / einschließl. Forwardswaps 450 450 16
Summe 450 450 16
Buchwerte
in Mio. EUR
Optionsprämie/ up frontpayment Rückstellung (P7)
Zins-/zinsindexbezogene Geschäfte
OTC-Produkte
Termingeschäfte
z. B. Zinsswaps / einschließl. Forwardswaps
Summe

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten entspricht der beizulegende Zeitwert bei einem aktiven Markt dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wurde der beizulegende Zeitwert anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für die Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die am Markt beobachtbaren Zinssätze für Zinsswapgeschäfte per 31. Dezember 2023 Verwendung, die den Währungen der jeweiligen Geschäfte entsprechen.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich um deutsche Kreditinstitute aus dem Haftungsverbund.

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Die Sparkasse Duisburg hat ihren Beschäftigten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Für die Durchführung der Zusage bedient sich die Sparkasse der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (im Folgenden: RZVK) und somit eines externen Versorgungsträgers. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeitenden zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die RZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der RZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses (Gruppenversicherungsvertrag) die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Höhe der Rentenleistung ist die Summe der vom Beschäftigten bis zum Rentenbeginn erworbenen Versorgungspunkte, die auf Basis des jeweiligen versorgungspflichtigen Entgelts und des Alters der Beschäftigten ermittelt werden.

Die RZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines 100-jährigen, gleitenden Deckungsabschnitts ein Gesamtfinanzierungssatz bezogen auf die versorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die RZVK erhebt zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem vor dem 01.01.2002 erworbenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld, das Teil des Gesamtfinanzierungssatzes ist. Der Gesamtfinanzierungssatz (einschl. Sanierungsgeld) beträgt derzeit 7,75 % des versorgungspflichtigen Entgelts; davon entfallen 4,25 % auf die Umlage. Der Finanzierungssatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung betrugen bei versorgungspflichtigen Entgelten von 57,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2023 4,46 Mio. EUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der RZVK handelsrechtlich eine mittelbare Altersversorgungsverpflichtung. Die RZVK hat im Auftrag des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes im Namen und für Rechnung der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 durch die Heubeck AG ermitteln lassen. Unabhängig davon, dass es sich beim Vermögen der RZVK im Abrechnungsverband I um Kollektivvermögen aller Mitglieder handelt (sogenanntes Puffervermögen, das dazu dient, den Finanzierungssatz im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I der RZVK stabil zu halten), wird gemäß IDW RS HFA 30 für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB für die Sparkasse anteiliges Vermögen in Abzug gebracht. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag für die Sparkasse auf 179,1 Mio. EUR.

Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte durch die Heubeck AG auf der Grundlage des Anwartschaftsbarwertverfahrens, wobei die Heubeck-Richttafeln 2018G (modifiziert im Hinblick auf die Besonderheiten des Versichertenbestands), ein Zinssatz von 1,83 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der auf Basis der einschlägigen Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank für November 2023 auf den 31.12.2023 fortgeschrieben wurde) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 HGB) sowie eine Rentendynamik entsprechend der Satzung der RZVK von 1 % zugrunde gelegt wurden. Da es sich nicht um ein endgehaltsbezogenes Versorgungssystem handelt, ist ein Gehaltstrend nicht zu berücksichtigen. Die Daten des Versichertenbestands zum 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand zum 31.12.2022 abgestellt wurde. Anwartschaftszuwächse wurden auf der Grundlage der versorgungspflichtigen Entgelte auf den 31.12.2023 hochgerechnet.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, nach der diese für die Erfüllung der zugesagten Leistungen einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die RZVK die Leistungen nicht selbst erbringt. Hierfür liegen gemäß einer aktuellen gutachterlichen Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars keine Anhaltspunkte vor. Der Verantwortliche Aktuar hat darüber hinaus die Gewährleistung der dauernden Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der RZVK zum 31.12.2022 gemäß § 7 der Satzung der RZVK bestätigt. Er hält somit die Annahmen zur Ermittlung des Gesamtfinanzierungssatzes für angemessen. Das im Abrechnungsverband I der Pflichtversicherung vorhandene Vermögen und die zukünftigen Ansprüche auf Zahlung von Umlagen und Sanierungsgeld reichen danach auf der Grundlage der Annahmen über die weitere Entwicklung des Vermögens und des Versichertenbestands (einschließlich Neuzugang) aus, um zu jedem Zeitpunkt die bestehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Versicherten zu erfüllen (versicherungsmathematisches Äquivalenzprinzip).

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem RSGV und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

EU-Bankenabgabe / Payment Commitments

Payment Commitments in Höhe von 1.126,6 TEUR bestehen im Zusammenhang mit der sog. EU-Bankenabgabe. Es handelt sich dabei um sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB. Diese Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Als ehemaliger Aktionär der WestLB AG ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düsseldorf - RSGV - mit rd. 25,03 % an der "Erste Abwicklungsanstalt" beteiligt. Auf diese Abwicklungsanstalt gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) wurden in den Jahren 2009 und 2012 Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der ehemaligen WestLB AG zum Zwecke der Abwicklung übertragen.

Der RSGV ist entsprechend seinem Anteil (25,03 %) verpflichtet, tatsächliche liquiditätswirksame Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch das Eigenkapital der Abwicklungsanstalt von 3 Mrd. EUR und deren erzielte Erträge ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Bis zu einer auf den Höchstbetrag anzurechnenden Höhe von 37,5 Mio. EUR besteht die Verpflichtung, bei Bedarf Eigenkapital zum Ausgleich bilanzieller Verluste zur Verfügung zu stellen.

Auf die Sparkasse entfällt als Mitglied des RSGV eine anteilige indirekte Verpflichtung entsprechend ihrer Beteiligung am RSGV. Auf Basis derzeitiger Erkenntnisse ist für diese Verpflichtung im Jahresabschluss 2023 der Sparkasse keine Rückstellung zu bilden.

Es besteht jedoch das Risiko, dass die Sparkasse während der Abwicklungsdauer entsprechend ihrem Anteil am RSGV aus ihrer indirekten Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Die Sparkasse ist verpflichtet, über einen Zeitraum von 25 Jahren aus den Gewinnen des jeweiligen Geschäftsjahrs jährlich eine bilanzielle Vorsorge zu treffen. Die Höhe der Vorsorge orientiert sich an unserer Beteiligungsquote am RSGV zum Zeitpunkt der Übernahme der indirekten Verpflichtung im Jahr 2009 (3,6858 %). Zum 31.12.2023 beträgt der Anteil 3,4826%. Die Notwendigkeit einer weiteren bilanziellen Vorsorge wird vertragsgemäß von allen Beteiligten regelmäßig überprüft. Neben dem Erreichen eines Mindestvorsorgevolumens muss auf Basis des Abwicklungsplans der "Erste Abwicklungsanstalt" erwartet werden, dass während der gesamten Abwicklungsdauer kein Verlustausgleich zu leisten ist.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung im Jahr 2016 wurde die Dotierung der bilanziellen Vorsorge zum 31.12.2015 b. a. W. ausgesetzt. Die Voraussetzungen für die Aussetzung sind auch zum 31.12.2023 erfüllt.

Die bis zum 31.12.2014 gebildete bilanzielle Vorsorge von 16,6 Mio. EUR in Form der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB bleibt von der Aussetzung unberührt. Für das Jahr 2015 haben wir eine freiwillige Dotierung in Höhe von insgesamt 2,8 Mio. EUR vorgenommen.

Abschlussprüferhonorar

Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
Abschlussprüferleistungen 469
Andere Bestätigungsleistungen 40
Sonstige Leistungen 6
Gesamtbetrag 515

Bezüge der Mitglieder des Vorstands

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der vom Verwaltungsrat gebildete Hauptausschuss zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

2023
Vorstand Grundbetrag und Allgemeine Zulage (erfolgsunabhängig)
TEUR
Leistungszulage (erfolgsabhängig)
TEUR
Sonstige Vergütung
TEUR
Gesamtvergütung
TEUR
Bonn, Dr. Joachim Vorsitzender 643 12 655
Kipping, Helge Mitglied 585 10 595
Budinger, Marcus stv. Vorstandsmitglied 292 69 361
Summe 1.520 91 1.611

Die sonstigen Vergütungen betreffen für Herrn Budinger in Höhe von 58 TEUR die Beiträge für ein zusätzliches Alterseinkommen. Im Übrigen betreffen sie die Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen und aus den gewährten Vorteilen gemäß Sonderkonditionsrichtlinien.

Im Falle einer Nichtverlängerung des Dienstvertrags hat Herr Kipping Anspruch auf Zahlung eines Übergangsgeldes bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihm zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Kipping beträgt derzeit 50 % der festen Bezüge. Der Anspruch steigt im Falle einer Wiederbestellung um 5 %-Punkte auf 55 % der festen Bezüge. Hinsichtlich des Übergangsgeldes und der Versorgungsbezüge besteht eine Regelung für Hinterbliebenenbezüge.

Im Falle einer regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Dr. Bonn beträgt dann 50 % und der von Herrn Kipping 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Ablauf des Dienstvertrags von Herrn Dr. Bonn sowie bei Herrn Kipping mit Vollendung des 63. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet.

Vorstand Im Jahr 2023 der Pensionsrückstellung zugeführt
TEUR
Barwert der Pensionsansprüche 31.12.2023
TEUR
Bonn, Dr. Joachim Vorsitzender 590 7.590
Kipping, Helge Mitglied 686 5.599
Summe 1.276 13.189

Im Geschäftsjahr wurden die Vertragsbedingungen der Vorstandsmitglieder und des stellvertretenden Vorstandsmitglieds mit Wirkung zum 01.09.2023 insoweit angepasst, dass die Grundbeträge und der Jahresfestbetrag aufgrund der Überschreitung der Bemessungsgrundlage angepasst wurden. Im Rahmen der Wiederbestellung der Vorstandsmitglieder zum 01.04.2024 wurde die bisherige Annahmepflicht eines Wiederbestellungsangebots bei einem Vorstandsmitglied aufgehoben. Damit wird ein gleichzeitiges altersbedingtes Ausscheiden der beiden Vorstandsmitglieder verhindert.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 594,00 EUR je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag, die stv. Vorsitzenden den eineinhalbfachen Betrag. Außerdem erhalten die ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrats für die Tätigkeit im Verwaltungsrat bzw. Risiko- und Hauptausschuss einen Pauschalbetrag von 2.980,00 EUR p. a.; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag, die stv. Vorsitzenden den eineinhalbfachen Betrag.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien:

Name EUR
Aksu, Ozan * 7.080,50
Edel, Jürgen * 7.080,50
Freund, Dietmar 5.950,00
Gütges, Matthias 5.356,00
Hüls, Franz-Josef (V) 594,00
Link, Sören * 39.655,56
Sagurna, Bruno * 15.580,67
Schwemm, Gerhard 4.762,00
Seligmann-Pfennings, Iris 11.900,00
Smeets, Petra 11.900,00
Yildirim, Ayhan 5.950,00
Baser, Ünsal 10.712,00
Eickers, Barbara 5.260,00
Gappa, Frank 5.950,00
Heinrich, Kirsten 10.712,00
Landscheidt, Prof. Dr. Christoph * 18.697,28
Mahlberg, Thomas 22.612,00
Schneider, René 14.875,00
von Schwerin, Helge 5.356,00
Siegert, Dr. Gabriele {V) 1.188,00
Wedding, Dr. Stephan 5.950,00
Insgesamt 217.121,51

(* inklusive angefallener gesetzlicher Umsatzsteuer, V = Sitzungsteilnehmer in Vertretung)

Gesamtbezüge für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden 2.168 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 35.185 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2023 Kredite, unwiderrufliche Kreditzusagen und Avale in Höhe von zusammen 1.073,1 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 2.596,3 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 655 656
Teilzeit- und Ultimokräfte 336 330
991 986
Auszubildende 54 51
Insgesamt 1.045 1.037

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Joachim Bonn ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG.

Offenlegung der Angaben gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Institute

Die offenzulegenden Angaben gemäß der Verordnung (EU) D7D/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind auf der Internetseite der Sparkasse (www.sparkasse-duisburg.de) unter der Rubrik "Preise und Hinweise", hier weiter unter "Preise und Leistungen" veröffentlicht.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahrs sind nicht eingetreten.

Verwaltungsrat

Mitglied Stellvertretendes Mitglied
Sören Link Vorsitzendes Mitglied Oberbürgermeister der Stadt Duisburg René Schneider 1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds Mitglied des Landtags NRW
Thomas Mahlberg 2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds zzt. berufliche Pause
Ozan Aksu Bau- u. Projektleiter der GEBAG Duisburger Baugesellschaft mbH Dr. Gabriele Siegert Projektleiterin der EFI Wind GmbH
Ünsal Baser Gewerkschaftssekretär der IG Metall Werner von Häfen Betriebsratsvorsitzender der ThyssenKrupp-Steel Europe AG i. R.
Jürgen Edel Assessor des Markscheidefaches i. R. Torsten Steinke Lehrkraft, Bezirksregierung Düsseldorf
Barbara Eickers Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen / Personalrat der Sparkasse Duisburg Bernd Peters Leiter der Geschäftsstelle Hochfeld der Sparkasse Duisburg
Dietmar Freund Sachbearbeiter Personal der Sparkasse Duisburg Susanne Sarres Kundenberaterin im Privatkunden-Center Kamp-Lintfort der Sparkasse Duisburg
Frank Gappa 2. stv. Personalratsvorsitzender der Sparkasse Duisburg Andre Dannhauer Sachbearbeiter EDV-Organisation der Sparkasse Duisburg
Helge Graf von Schwerin Firmenkundenbetreuer der Sparkasse Duisburg Joachim Dauster Justitiar der Sparkasse Duisburg
Matthias Gütges selbstständiger Holzkaufmann Franz-Josef Hüls Verwaltungsangestellter der Gemeinde Issum
Kirsten Heinrich Personalratsvorsitzende der Sparkasse Duisburg Gerhard Elischewski Leiter Vorstandsstab und Vertriebssteuerung der Sparkasse Duisburg
Thomas Mahlberg zzt. berufliche Pause Klaus Mönnicks Studiendirektor i. R.
Bruno Sagurna Controller der DB Cargo AG Zentrale NRW i. R. Rainer Schütten Techniker i. R.
René Schneider Mitglied des Landtags NRW Bernhard Krebs Freigestellter Betriebsrat, Bergwerk West, im Vorruhestand
Gerhard Schwemm Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg i. R. Sebastian Ackermann Berater und Entwickler NKF-Berichtswesen und Controlling beim Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Iris Seligmann-Pfennings zzt. berufliche Pause Rainer Pastoor Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg
Petra Smeets 1. stv. Personalratsvorsitzende der Sparkasse Duisburg Kathrin Weber Leiterin Unternehmensentwicklung der Sparkasse Duisburg
Dr. Stephan Wedding Oberregierungsrat im Ministerium des Innern des Landes NRW Oliver Beltermann Regionalverkaufsleiter West der BASWA acoustic Deutschland GmbH
Ayhan Yildirim Business Expert Yard Management der BASF PCN GmbH Erdal Özsoy Schichtleiter/Betriebsrat, Outokumpu Nirosta GmbH

Teilnehmer im Sinne der §§ 10 (4) und 11 (3) S. 2 SpkG NRW

Prof. Dr. Christoph Landscheidt Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort

Vorstand

Dr. Joachim Bonn, Vorsitzender

Helge Kipping, Mitglied des Vorstands

Marcus Budinger, stv. Vorstandsmitglied

 

Duisburg, 27.02.2024

Der Vorstand

Dr. Joachim Bonn

Helge Kipping

Marcus Budinger

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in Tsd. Euro)

Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Beteiligungen 99.661 572 618 0 99.615
Anteile an verbundenen Unternehmen 6.226 0 0 0 6.226
Immaterielle Anlagewerte 448 4 83 0 369
Sachanlagen 133.186 3.365 3.234 0 133.317
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Beteiligungen 20.356 2.900 0 0 0 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Immaterielle Anlagewerte 415 20 0 0 83 0
Sachanlagen 73.934 4.093 0 0 3.174 0
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Beteiligungen 23.256 76.359 79.305
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 6.226 6.226
Immaterielle Anlagewerte 352 17 33
Sachanlagen 74.853 58.463 59.251

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Duisburg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Duisburg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Duisburg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 234.811.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 939.

Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 27.947.

Unter Berücksichtigung der Steuerzahlungen von TEUR 21.730 ergibt sich ein Nettogewinn von TEUR 6.217.

Die Sparkasse Duisburg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Duisburg (im Folgenden "Sparkasse"), Duisburg

A. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

B. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Ermittlung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft

a) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter der Bilanzposition Aktiva 4 Forderungen an Kunden in Höhe von 4.776,2 Mio. EUR ausgewiesen, die rund 72 % der Bilanzsumme ausmachen; darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 508,3 Mio. EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse.

Die Sparkasse untersucht regelmäßig und ggf. anlassbezogen, ob die Werthaltigkeit der Forderungen im Kreditgeschäft weiterhin gegeben ist. Ist zweifelhaft, ob der Schuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen kann (Ausfallrisiko), ist für die Forderung eine Wertberichtigung zu bilden. Ein möglicher Wertberichtigungsbedarf, d. h die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert, wird grundsätzlich aus der Differenz des aktuellen Buchwertes der Forderung und den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zukünftig erwarteten Zahlungseingängen (einschl. erwarteter Erlöse aus der Verwertung von Kreditsicherheiten) ermittelt. Bei außerbilanziellen Geschäften (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderruflichen Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein darauf folgender Kreditausfall droht, werden entsprechende Rückstellungen gebildet. Darüber hinaus bildet die Sparkasse für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken Pauschalwertberichtigungen. Als fachliche Grundlage wird der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebene Rechnungslegungsstandard IDW RS BFA 7 verwendet.

Die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen an Kunden (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen und der Eventualverbindlichkeiten) und die Bildung von Pauschalwertberichtigungen sind von hoher Relevanz für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Sparkasse und waren damit auch im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes führen wir auf der Grundlage unserer Risikoeinschätzung mit jährlich wechselnden Schwerpunkten Aufbau- und Funktionsprüfungen des relevanten internen Kontrollsystems (i. W. zur Kreditgewährung, zur Risikofrüherkennung, zur Risikoklassifizierung von Kreditnehmern sowie zur Sicherheitenbewertung und Risikovorsorge) sowie stets auch aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Darüber hinaus untersuchen wir strukturelle Merkmale des Kreditbestandes der Sparkasse (z. B. Größenklassen-, Branchen-, Ratingstruktur) und leiten daraus ggf. weitergehende Prüfungshandlungen ab.

Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden nach einem berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. die zugewiesene Risikoklassifizierungsnote, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite), die Branchenzugehörigkeit oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich der Beachtung der internen Kreditprozesse und daraufhin untersucht, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine vertragsgemäße Erfüllung erwarten lassen oder eine Rückführung der Forderung durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrundeliegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch erwarteten Zahlungseingänge gewürdigt. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe des IDW RS BFA 7 ermittelt wurden.

Die vom Vorstand zur Bewertung einzelner Forderungen sowie zur Bemessung der Pauschalwertberichtigungen eingerichteten Kredit- und Rechnungslegungsprozesse ermöglichen nach dem Ergebnis unserer Prüfung eine ordnungsgemäße Bewertung und werden beachtet. Bei den in unsere Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements waren die von der Sparkasse der Bewertungsentscheidung zugrundeliegenden Annahmen nachvollziehbar und im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sachgerecht abgeleitet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte nachvollziehbar nach Maßgabe des IDW RS BFA 7.

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt "Angaben und Erläuterungen zur Bilanz") sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt "Forderungen") enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt "2.4.2.3 Kundenkreditvolumen" und "2.5.3 Ertragslage").

C. Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat hinsichtlich des "Bericht des Verwaltungsrates" sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns erst nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, umfassen:

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023,

den Bericht des Verwaltungsrates.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

D. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

E. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse;

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

F. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes beschäftigte Personen, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG i. V. m. § 24 Abs. 6 SpkG NRW,

Bestätigungen gemäß § 16j Abs. 2 Satz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) hinsichtlich der Bemessungsgrundlage der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel.

G. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Michael Tiemann

 

Düsseldorf, 17. Mai 2024

Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

Tiemann, Wirtschaftsprüfer

Penkwit Verbandsprüfer

Lagebericht zum 31.12.2023

Sparkasse Duisburg

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse Duisburg ist gemäß § 1 des Sparkassengesetzes NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbands, Düsseldorf, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Duisburg unter der Nummer A 6587 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von den Städten Duisburg und Kamp-Lintfort gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Duisburg. Satzungsgebiet der Sparkasse sind die Gebiete der Trägerkommunen sowie der Regierungsbezirk Düsseldorf.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27.08.2021 einen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung ist die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nachgekommen. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds (Zusatzfonds), der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein.

Aufgabe der Sparkasse ist es gemäß § 2 des Sparkassengesetzes NRW, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers, zu dienen. Sie stärkt den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie versorgt im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Sie führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes NRW und den nach diesem Gesetz erlassenen Begleitvorschriften alle banküblichen Geschäfte.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 1.069. Die Gesamtzahl der bankspezifisch Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 1.049 erhöht, von denen 641 vollzeitbeschäftigt, 345 teilzeitbeschäftigt sowie 63 in Ausbildung sind. Der Zuwachs ist zurückzuführen auf eine vorausschauende und frühzeitige Nachfolgeplanung bei einzelnen Arbeitsplätzen.

Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen ist mit 15 zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: Zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkt. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 % auf 4 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.

Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen im Rheinland verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+0,6 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+1,9 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-1,3 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,4 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-22,7 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den rheinischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der rheinischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 23 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert.

Nachdem die lang andauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern; demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die rheinischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die rheinischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 , Jahresergebnis vor Steuern und vor Veränderung der Vorsorgereserven 2 , Betriebsergebnis vor Bewertung 3 , Forderungen an Kunden 4 , Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5 sowie Provisionsüberschuss 6 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert.

Kennzahlen Betrag bzw. Quote
Cost-Income-Ratio 1 56,3 %
Jahresergebnis vor Steuern und vor Veränderung der Vorsorgereserven 2 57,1 Mio. EUR
Betriebsergebnis vor Bewertung 3 (in % der DBS) 1,43 %
Forderungen an Kunden 4 4.578,1 Mio. EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Privatkunden 5 4.420,9 Mio. EUR
Provisionsüberschuss 6 67,7 Mio. EUR

1 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

2 Jahresergebnis vor Steuern und vor Veränderung der Vorsorgereserven = Betriebsergebnis vor Bewertung ergänzt um das Bewertungsergebnis im Wertpapier- und Kreditgeschäft, das sonstige Bewertungsergebnis sowie das neutrale Ergebnis gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs

3 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldos der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

4 Forderungen an Kunden = Stichtagsbestände Kreditvolumen I ohne Kredite an öffentliche Haushalte (Kredite an Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständige sowie an sonstige Kreditnehmer) gem. Geschäftsentwicklung (Basis: amtliche Bilanzstatistik)

5 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden = Stichtagsbestände Verbindlichkeiten gegenüber Privatpersonen gem. Geschäftsentwicklung (Basis: amtliche Bilanzstatistik)

6 Provisionsüberschuss = Saldo aus Provisionsaufwand und Provisionsertrag gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Geschäftsentwicklung

Bestand Anteil in % der Bilanzsumme
2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
%
Bilanzsumme 6.621,1 6.696,1 -75,0 -1,1
DBS 1 6.721,2 6.780,0 -58,8 -0,9
Geschäftsvolumen 2 6.657,3 6.731,0 -73,7 -1,1
Barreserve 118,2 127,7 -9,5 -7,4 1,8
Forderungen an Kreditinstitute 1.051,4 1.340,5 -289,1 -21,6 15,9
Forderungen an Kunden 4.776,2 4.589,1 187,1 4,1 72,1
Wertpapieranlagen 499,8 449,7 50,1 11,1 7,6
Beteiligungen / Anteilsbesitz / 82,6 85,5 -2,9 -3,4 1,3
Sachanlagen 58,5 59,3 -0,8 -1,4 0,9
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 491,3 435,5 55,8 12,8 7,4
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.191,4 5.351,9 -160,5 -3,0 78,4
Rückstellungen 101,8 99,7 2,1 2,1 1,5
Eigenkapital 354,3 350,3 4,0 1,1 5,4
Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren Ziel 2023 Ist 2023 Ist 2022
Cost-Income Ratio < 70,0 % 56,3 % 72,5 %
Jahresergebnis vor Steuern und vor Veränderung der Vorsorgereserven (in Mio. EUR) ≥ 35,0 57,1 34,9
Betriebsergebnis vor Bewertung (in %/DBS) ≥ 0,70 1,43 0,64
Forderungen an Kunden (Wachstum) ≥ 3,0 % 6,0 % 3,4 %
Verbindlichkeiten ggü. Kunden (Wachstum) ≥ 1,0 % -2,9 % 2,1 %
Provisionsüberschuss (Wachstum) ≥ 2,0 % 12,5 % 0,0 %

1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme

2 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten / weitergegebene Wechsel (einschließlich eigener Ziehungen / vor Verfall zum Einzug versandte Wechsel / Avalkredite

Das Geschäftsjahr 2023 war maßgeblich geprägt von den Auswirkungen des weltpolitischen Krisengeschehens und der Zinswende.

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 6.731,0 Mio. EUR auf 6.657,3 Mio. EUR vermindert. Die Bilanzsumme ist von 6.696,1 Mio. EUR auf 6.621,1 Mio. EUR zurückgegangen. Gründe für den Rückgang des Geschäftsvolumens und der Bilanzsumme sind der Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Forderungen gegenüber Kreditinstituten.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1. Barreserve

Der Rückgang der Barreserve um 9,5 Mio. EUR ist vor allem auf eine verringerte Guthabenhaltung bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich von 1.340,5 Mio. EUR auf 1.051,4 Mio. EUR.

Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf deren teilweise Umschichtung zu Gunsten der Wertpapieranlagen und der Forderungen an Kunden sowie dem Abfluss verfügbaren Kapitals aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zurückzuführen.

Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven und Geldanlagen zusammen.

2.4.2.3. Kundenkreditvolumen

In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage am Markt zu beobachten. Dennoch erhöhte sich das Kundenkreditvolumen.

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4) erhöhten sich von 4.589,1 Mio. EUR auf 4.776,2 Mio. EUR. Das Treuhandvermögen (Aktiva 9) reduzierte sich von 29,8 Mio. EUR auf 24,0 Mio. EUR.

Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich. Es wurden 102,2 Mio. EUR zinsgünstige Darlehen aus öffentlichen Förderprogrammen an Kunden vermittelt.

Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2023 auf 861,7 Mio. EUR und unterschreiten damit den Wert des Vorjahres deutlich um 12,1 %. Die Zusagen an Unternehmen und Selbstständige reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 189,9 Mio. EUR bzw. 30,0 %, die Zusagen an Privatpersonen reduzierten sich um 29,8 Mio. EUR bzw. 9,3 %. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus insgesamt haben sich trotz des deutlich höheren Zinsniveaus um 4,2 % erhöht.

Der Planwert für das strategische Wachstum an Kundenforderungen in Höhe von 90,0 Mio. EUR bzw. 2,1 % ist mit 259,6 Mio. EUR deutlich überschritten worden.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 50,1 Mio. EUR auf 499,8 Mio. EUR.

Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 41,1 Mio. EUR aufgrund von Neuanlagen maßgeblich. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhten sich um 9,0 Mio. EUR.

2.4.2.5. Beteiligungen / Anteilsbesitz

Im Geschäftsjahr 2023 sank das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen um 2,9 Mio. EUR auf 82,6 Mio. EUR.

Die Veränderung resultiert aus Abschreibungen, einem Anteilsverkauf und Kapitalzuführungen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine neue Beteiligung an der ProEco Rheinland GmbH & Co KG eingegangen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Beratungs-, Vermittlungs-, Schulungs- und weiterer Dienstleistungen im Bereich der Nachhaltigkeit, insbesondere in den Bereichen nachhaltige Transformationsfinanzierung und nachhaltiges Bauen. Kommanditisten sind die 27 rheinischen Sparkassen, Komplementär ist die ProEco Rheinland Verwaltungsgesellschaft mbH.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen reduzierten sich von 59,3 Mio. EUR auf 58,5 Mio. EUR.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 435,5 Mio. EUR auf 491,3 Mio. EUR und bestehen maßgeblich aus Weiterleitungsmitteln (Fördermittel).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden deutlich ausgebaut. Es handelt sich dabei insbesondere um eine Termingeldaufnahme in Höhe von 50,0 Mio. EUR.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verminderten sich von 5.351,9 Mio. EUR auf 5.191,4 Mio. EUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen im Vergleich zum Vorjahr ab. Der in den Vorjahren vorherrschende Trend eines starken Anstiegs der Kundeneinlagen hat sich im Jahr 2023 angesichts des geänderten Zinsniveaus nicht fortgesetzt. Unsere Kunden haben mit Blick auf das gestiegene Zinsniveau auch die Möglichkeit genutzt, Umschichtungen der kurzfristig angelegten Gelder sowohl in längerfristige Anlagen der Sparkasse als auch in nicht bilanzwirksame Wertpapieranlagen vorzunehmen.

Die Abnahme resultiert weitgehend aus der Entwicklung der Einlagen im Privatkundensegment. Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung bevorzugten unsere Kunden weiterhin liquide Anlageformen. Sichteinlagen dienten auch als kurzfristige Zwischenanlage. Die Privatkunden verminderten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 130,5 Mio. EUR und die Unternehmen um 30,6 Mio. EUR.

Aufgrund der schwierigen Umfeldbedingungen wurde das angestrebte Einlagenwachstum von 50,0 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2023 nicht erreicht.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2023 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Girokonten hat sich mit nun rund 268.000 Konten leicht erhöht. Gleichermaßen hat sich der Kreditkartenbestand erfreulicherweise um ca. 1.600 Stück auf 58.053 Karten gesteigert. Die Zahlungsverkehrsprovisionen blieben der wichtigste Bestandteil des Provisionsüberschusses der Sparkasse.

Vermittlung von Wertpapieren

Das Jahr 2023 war geprägt von Zinserhöhungen durch die Europäische Zentralbank. Die Zinserhöhungen führten zu einer deutlichen Absatzsteigerung von Festzinsanleihen und betrugen in 2023 110 Mio. EUR. Zertifikate und strukturierte Anleihen sind in Höhe von knapp 26 Mio. EUR von der Kundschaft gezeichnet worden. Der Absatz von Anteilen an Renten-, Aktien- und Immobilienfonds betrug insgesamt 106 Mio. EUR. Das Anlagevolumen des hauseigenen Investmentfonds "Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit" konnte in 2023 auf insgesamt rd. 33 Mio. EUR gesteigert werden.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf Wohnimmobilien. Es wurden insgesamt 137 Objekte (Steigerung von 12,3 %) mit einem Gesamtvolumen von 42,2 Mio. EUR vermittelt.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 2.170 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 64,5 TEUR und einem Volumen von insgesamt 140 Mio. EUR abgeschlossen. Das sehr gute Ergebnis aus dem Vorjahr konnte damit nahezu bestätigt werden (-2,4 %).

Über 1.922 Kunden entschieden sich in 2023 für eine Lebens- oder Rentenversicherung unserer Verbundpartner mit einer Gesamtbeitragssumme von insgesamt 66 Mio. EUR, was einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von ca. 3 % entspricht. An sonstigen Versicherungen (Kranken-, Sach- und Kfz-Versicherungen) konnten darüber hinaus 3.967 Verträge mit einem jährlichen Beitragsaufkommen von 0,63 Mio. EUR vermittelt werden. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von ca. 3,0 %.

Auslandsgeschäft

Fremdwährungsdarlehen waren zum 31.12.2023 nicht im Bestand. Fremdwährungs-Kontokorrentkonten wiesen per 31.12.2023 einen Bestand von 25,0 TEUR aus. Das Auslandsgeschäft wurde auf die S-International Rhein-Ruhr GmbH ausgelagert.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Steuerung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.4.6. Investitionen, wesentliche Baumaßnahmen und technische Veränderungen

In 2023 wurde neben der Neueröffnung von verschiedenen SB-Stellen mit der Modernisierung der Kundenhalle der Hauptstelle begonnen. Die Fertigstellung ist für Mitte 2024 geplant und umfasst ein Investitionsvolumen von insgesamt 1,3 Mio. EUR. Darüber hinaus werden aufgrund gestiegener Sprengversuche unser Bestand an Geldautomaten und Recyclern sowie die Sicherheitstechnik an den Automaten und den Gebäuden sukzessive bis ins Jahr 2024 modernisiert.

Mit neu angeschafften mobilen Thin Clients ist mobiles Arbeiten mit gemanagten Endgeräten möglich.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die zum Jahresende 2023 ausgewiesene Sicherheitsrücklage beträgt 348,1 Mio. EUR. Sie erhöhte sich durch die Zuführung des nicht ausgeschütteten Teils des Bilanzgewinns 2022 um 3,2 Mio. EUR. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung (6,2 Mio. EUR) ein Eigenkapital von 354,3 Mio. EUR (Vorjahr 350,3 Mio. EUR) aus.

Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 29,4 Mio. EUR auf 444,3 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 18,62 % (Vorjahr 19,42 %) und übertrifft damit die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 4.168,0 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 776,1 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 17,47 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Der für 2023 prognostizierte Wert für die Gesamtkapitalquote i. H. v. 19,32 % konnte aufgrund der Steigerungen im Kundenkreditgeschäft nicht erreicht werden.

Die Verschuldungsquote gemäß Artikel 429 CRR (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 10,79 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 152,4 % bis 309,4 % jederzeit oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2023 bei 199,0 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) 1 lag in einer Bandbreite von 127,5 % bis 149,0 %; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 % durchgängig eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt.

Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 nicht genutzt.

Die Sparkasse nahm 2023 nicht am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil.

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 153,2 103,7 49,5 47,7
Provisionsüberschuss 67,4 59,9 7,5 12,5
Nettoergebnis des Handelsbestands 0,2 0,1 0,1 100,0
Sonstige betriebliche Erträge 13,9 15,1 -1,2 -8,0
Personalaufwand 81,8 79,4 2,4 3,0
Anderer Verwaltungsaufwand 40,2 36,7 3,5 9,5
Sonstige betriebliche Aufwendungen 47,7 10,9 36,8 337,6
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 65,0 51,8 13,2 25,5
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 7,7 16,3 -8,6 -52,8
Zuführungen / Auflösung / Fonds für allgemeine Bankrisiken 29,4 14,7 14,7 100,0
Ergebnis vor Steuern 27,9 20,8 7,1 34,1
Steueraufwand 21,7 15,4 6,3 40,9
Jahresüberschuss 6,2 5,4 0,8 14,8
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Nach Abzug des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt Seite 13 von 31 der Jahresüberschuss.

1 Die NSFR ist eine Liquiditätskennzahl, die als Ergänzung zur kurzfristig ausgelegten LCR beurteilen soll, inwiefern die Sparkasse ihre Zahlungsfähigkeit innerhalb der nächsten 12 Monate aufrechterhalten kann.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,43 % (Vorjahr 0,64 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der rheinischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,15 % wurde deutlich übertroffen.

Dies gilt auch für die als weiterer bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator zur Unternehmenssteuerung definierten Größe Cost-Income-Ratio. Sie verbesserte sich von 72,5 % in 2022 auf 56,3 % in 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 61,0 % wurde aufgrund der günstigen Ertragslage deutlich verbessert.

Die Eigenkapitalrentabilität vor Steuern und vor Veränderung der Vorsorgereserven (bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital im Jahresdurchschnitt) lag mit 6,16 % über dem Vorjahreswert von 3,85 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 5,94 % wurde übertroffen.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 54,8 % auf 151,0 Mio. EUR.

Der Provisionsüberschuss übertrifft ebenfalls das erwartete Niveau. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Geschäfts- und Privatgiroverkehr als auch beim Barzahlungsverkehr sowie im Wertpapiergeschäft um 12,5 % über dem Vorjahreswert.

Des Weiteren ist der Personalaufwand entsprechend der Prognose deutlich von 74,3 Mio. EUR auf 79,1 Mio. EUR gestiegen. Grund hierfür war insbesondere das Ergebnis aus der letzten Tarifrunde in 2023.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich deutlich um 10,6 % auf 44,7 Mio. EUR. Der Sachaufwand ist erwartungsgemäß gestiegen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Spenden in Höhe von 21,5 Mio. EUR an die sparkasseneigenen Stiftungen geleistet. Für die anstehende Neugründung einer Nachhaltigkeitsstiftung wurden Rückstellungen in Höhe von 5 Mio. EUR gebildet.

Für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Dotierung des Zusatzfonds im Rahmen des Sicherungssystems der S-Finanzgruppe haben wir 2023 zudem eine Rückstellung in Höhe von 11,5 Mio. EUR gebildet.

Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) beliefen sich auf -7,7 Mio. EUR (Vorjahr -16,3 Mio. EUR). Während sich aus dem Kreditgeschäft mit -11,2 Mio. EUR ein negatives Bewertungsergebnis ergab, das unter dem Vorjahreswert lag, stellte sich das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen mit 4,8 Mio. EUR positiv dar und übertraf damit deutlich den negativen Vorjahreswert in Höhe von 12,6 Mio. EUR.

Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde deutlich um 29,4 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich einhergehend mit der Ertragssituation ein Steueraufwand von 21,5 Mio. EUR.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,09 %.

Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung und das Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge als sehr zufriedenstellend. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir das gute Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres übertreffen.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben.

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiko Kundengeschäft inkl. Lastschriftrahmen
Eigengeschäft
Länderrisiko
Beteiligungsrisiken
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Private Equity Positionen
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.055,5 Mio. EUR. Das Gesamtlimit von 589,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Unterjährig erfolgte eine Umschichtung innerhalb der Risikokategorien des Marktpreisrisikos. Eine Anpassung des bereitgestellten Gesamtlimits der Risikoart war nicht erforderlich.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten sowie -kategorien werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse nutzt innerhalb einzelner Risikokategorien (z. B. Adressenrisiko Kundengeschäft) risikobeeinflussende Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenausfallrisiko Kundengeschäft inkl. Lastschriftrahmen 100,0 61,4 61,4
Eigengeschäft 25,0 0,7 2,8
Länderrisiko 3,0 0,5 16,9
Beteiligungsrisiken 39,0 20,3 52,0
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 165,0 122,4 74,2
Spreadrisiko 25,0 13,0 52,1
Aktienrisiko 12,0 11,4 95,3
Immobilienrisiko 46,0 31,0 67,5
Private Equity Positionen 19,0 9,0 47,4
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko (ohne Messung) 0,0 0,0 0,0
Refinanzierungskostenrisiko 80,0 67,7 84,6
Operationelles Risiko 75,0 62,6 83,5
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 589,0 400,2 67,9

Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulation ist festzuhalten, dass auch bei unerwarteten Stressereignissen die Risikotragfähigkeit der Sparkasse gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeitenden der Abteilung Gesamtbanksteuerung, Planung und Controlling wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Direktor Finanzen und Controlling. Unterstellt ist er dem Überwachungsvorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

4.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Darüber hinaus wird das potenzielle Risiko aus Lastschriftrahmen beachtet.

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensiv- oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Duisburg Buchwerte *
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite 3.075,3 2.980,3
Privatkundenkredite 2.174,3 2.150,1
Weiterleitungsdarlehen 452,9 429,7
darunter für den Wohnungsbau (276,3) (273,1)
Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite 389,9 363,8
Gesamt 6.092,5 5.923,9

* Kundenkreditvolumen; inkl. Eventualverbindlichkeiten / noch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen / sonstige Bilanzaktiva gem. § 19 Abs. 1 Satz 2 KWG

Zum 31. Dezember 2023 wurden - bei Zuordnung der Weiterleitungsdarlehen - etwa 52,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 40,8 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte der Unternehmensfinanzierungen bilden mit 38,3 % die Ausleihungen im Grundstücksund Wohnungswesen, 15,1 % an Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen und 9,6 % an das Kredit- und Versicherungsgewerbe. Weitere 7,7 % der Ausleihungen entfallen an den Groß- und Einzelhandel.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 59,6 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis zu 1,5 Mio. EUR.

Die Geschäfts- und Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl in % Volumen
in %
1 bis 9 89,7 92,4
10 bis 15 8,6 5,4
16 bis 18 1,2 1,1
Ohne Bonitätsnote 0,5 1,1

Konzentrationen bestehen für 2023 im Kreditportfolio bei einzelnen Engagements, die Bestandteil der regelmäßigen Überwachung sind, sowie durch die vorab aufgezeigten Ausleihungen im Grundstücksund Wohnungswesen. Die Sicherheitenhereinnahme ist auf Grundpfandrechte konzentriert.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.

Darüber hinaus haben wir angemessene Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen 16.772 19.216 -3.418 -3.080 29.490
Pauschalwertberichtigungen 17.449 0 -3.039 0 14.410
Gesamt 34.221 19.216 -6.457 -3.080 43.900

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung bei Einzelwertberichtigungen bei einer gleichzeitig rückläufigen Pauschalwertberichtigung.

4.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 598,7 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen inkl. Zinssicherungsgeschäfte (142,7 Mio. EUR), ein Wertpapierspezialfonds (241,7 Mio. EUR) sowie sonstige Investmentfonds (214,3 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baa1 / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Ba1 bis Ba3 / BB+ bis BB- B1 bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 331,1 32,6 8,5 3,2 0,0 223,3
31.12.2022 345,5 2,5 0,0 0,0 0,0 227,6

Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, bei denen aber die Anlagerichtlinien Vorgaben zum Anlagespektrum (z. B. Immobilien) enthalten.

Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 1.123,5 Mio. EUR, die insbesondere durch die Anlage bei der Deutschen Bundesbank geprägt sind. Weitere Anlagen bestehen bei Kreditinstituten der gleichen Sicherungseinrichtung, aus denen keine Konzentration ableitbar ist.

4.2.1.3. Länderrisiko

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, wird regelmäßig ausgewertet. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 5,4 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Berechnung des Länderrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen und normativen Perspektive auf der Basis eines Ratingshift-Modells

Zu den nachfolgenden Stichtagen werden die transparenten Eigengeschäftspositionen den nachfolgenden Ländereinschätzungen zugeordnet:

Länderrating auf Basis Tageswerte
Länderrisiko Moody's Standard & Poor's 31.12.2023
in %
31.12.2022
in %
inländische Emittenten 53,1 67,2
ausländische Emittenten Aaa AAA 24,4 18,7
Aa1 - Aa3 AA+ - AA- 13,6 11,5
A1 - A3 A+ - A- 1,4 1,7
Baa1 - Baa3 BBB+ - BBB- 5,7 0,9
Ba1 - Ba3 BB+ - BB- 1,3 0,0
B1 - C B+ - C 0,5 0,0
ungeratet ungeratet 0,0 0,0
100,0 100,0

4.2.1.4. Beteiligungsrisiken (aus Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen)

Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung sowie der strategischen

Ausrichtung

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente zum 31. Dezember 2023:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
in T€
Strategische Beteiligungen 82.122,1
Funktionsbeteiligungen 447,5
Kapitalbeteiligungen 16,3

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe sowie zwei eigenen Gesellschaften zum Aufbau eines regionalen Immobilienportfolios. Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.

4.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von marktabhängigen Risikofaktoren wie Zinsen, Aktienkurse, Volatilitäten etc. ergibt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionenbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der Sparkassen Rating und Risikosystem GmbH (SR) entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis der Modernen Historischen Simulation, wobei die Sparkasse den VaR als Differenz zwischen dem statistischen Erwartungswert (Mittelwert) und dem Quantilswert des Konfidenzniveaus am Planungshorizont definiert, für die vierteljährliche Risikomessung mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % sowie 99,9 % und dem Risikobetrachtungshorizont von 3 Monaten. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen bzw. Absicherungen (u. a. durch Swapgeschäfte).

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -81.785,7 92.331,7
in % der Eigenmittel -10,54 11,90

Die Zinsentwicklung in 2023 sowie die Positionierung der Sparkasse Duisburg führte zu steigenden Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.

4.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Berechnungen auf Basis von Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

4.2.2.3. Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Aktieninvestments sind zurzeit ausschließlich in dem Wertpapierspezialfonds vorgesehen. Der Spezialfonds wird unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.

4.2.2.4. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen als auch indirekte Investitionen.

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, vermieteten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR bereitgestellten IT-Anwendung "caballito"

Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.2.5. Risiko aus Private Equity bzw. Mezzanine-Positionen

Das Marktpreisrisiko in der Assetklasse Private Equity wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der negativen Veränderung von Marktwerten aus Private Equity bzw. Mezzanine-Positionen ergibt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken in der ökonomischen Perspektive mittels Szenarioanalyse (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 99,9 %) auf Basis validierter Daten

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Marktpreisrisikoermittlung über Szenarioanalysen in der normativen Perspektive

Private Equity-Investitionen werden zurzeit ausschließlich in Investmentfonds gehalten. Das Risikokapital für diese Assetklasse wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.

4.2.3. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch ein erhöhtes Ausbleiben von Kredittilgungen bzw. eine erhöhte Inanspruchnahme der offenen Kreditlinien simuliert wird. Im Hinblick auf die Rentenmärkte ist die Sparkasse nicht an liquiditätsmäßig engen Märkten investiert.

Die Survival Period der Sparkasse liegt im Basisszenario über 60 Monaten. Im Risikofall (kombinierter Stress aus marktweiten und idiosynkratischen Ursachen) liegt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag zwischen 4 und weniger als 5 Monaten.

Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR beträgt zum 31. Dezember 2023 199,0 %; sie lag im Jahr 2023 zwischen 152,4 % und 309,4 %.

Konzentrationen bestehen bei dem Liquiditätsrisiko in einem hohen Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.4. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Risikoinventur"

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3 Chancenbericht

Die Chancen für unsere geschäftliche Entwicklung sind eng mit der Entwicklung des politischen und wirtschaftlichen Umfelds verknüpft. Sofern sich dieses positiv entwickelt, erwarten wir auch eine Stabilisierung der Nachfrage nach Krediten für den Wohnungsbau. Dies würde sich positiv auf unseren Zinsüberschuss auswirken.

Die Chance auf Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir, auch vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlich anspruchsvollen Ausgangslage, nutzen und die Geschäftsfelder Privat- und Firmenkunden weiter ausbauen. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unsere Prozesse zu optimieren. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz in der Fläche und der flächendeckend angebotenen SB-Technik das Multikanalbanking, Internetbanking-Angebote sowie die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

4.4. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Gemäß unseren internen Risikoberichten bewegten sich die Risiken im Jahr 2023 innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite je Risikoart. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 67,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden gemäß unseren internen Risikoberichten sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Auf dieser Basis war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur sowie bei starken Zinsanstiegen mit Blick auf eine mögliche Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Da unser Risikodeckungspotenzial die eingegangenen Risiken übersteigt und sich dies auf Basis unserer Ergebnis- und Kapitalplanung voraussichtlich nicht ändern wird, beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

5. Prognosebericht

5.1. Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Alle Angaben in diesem Prognosebericht basieren auf den Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanungen im Rahmen unserer internen Planungs- und Risikomanagementverfahren.

5.1.2. Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40 % über dem Wert vor einem Jahr und 20 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt war bei den zehnjährigen Bundesanleihen wieder ein Anstieg der Renditen festzustellen. Die Renditen der 10-jährigen Bundesanleihen lagen zum Jahresbeginn bei 2,06 % und zum Tag der Aufstellung dieses Lageberichts bei 2,46 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

5.1.3. Geschäftsentwicklung

Bei unverändert hoher Wettbewerbsintensität im Geschäftsbankensektor rechnen wir im Geschäftsjahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft mit Unternehmen und Privatpersonen in Höhe von 95,0 Mio. EUR. Die Bestandszunahme sollte insbesondere im Bereich der langfristigen Darlehen liegen.

Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung und des wieder über Konditionen geführten Wettbewerbs erwarten wir für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen in Höhe von 45,0 Mio. EUR, das von den Privatpersonen getragen werden sollte. Angesichts des Zinsniveaus sollten auch festverzinsliche Einlagenprodukte weiter nachgefragt werden, wobei die Mittelherkunft der Sparkasse unverändert von kurzfristig verfügbaren Einlagen und insbesondere von Sichteinlagen geprägt sein sollte.

Neben den vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft sieht die Planung der Sparkasse für das Folgejahr einen nur wenig veränderten Umfang der Positionen am Geld- und Kapitalmarkt vor. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklungen wird am Ende des Geschäftsjahres 2024 eine um 75,0 Mio. EUR erhöhte Bilanzsumme erwartet. Für die Durchschnittsbilanzsumme gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs erwarten wir ein leichtes Wachstum in 2024 von 0,3 %.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 bei unverändert schwierigen Rahmenbedingungen von einem Vermittlungsgeschäft auf insgesamt leicht erhöhtem Niveau aus.

5.1.4. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse jederzeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden.

In der betrieblichen Planung sind für das Jahr 2024 wesentliche Investitionen in Höhe von insgesamt 3,4 Mio. EUR vorgesehen, die im Wesentlichen auf neue Hardware entfallen. Darüber hinaus ist der Erwerb eines Büro- und Verwaltungsgebäudes über 44,0 Mio. EUR in der Finanzplanung berücksichtigt. Aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge werden die zur Finanzierung der Investitionen erforderlichen Finanzmittel voraussichtlich ebenso aus der laufenden Liquiditätshaltung zur Verfügung gestellt wie die Mittel zur Finanzierung des geplanten Wachstums im Kundenkreditgeschäft.

5.1.5. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis des Betriebsvergleichs der Sparkassen-Finanzgruppe rechnen wir unter der Annahme eines unveränderten Zinsniveaus in der Planung für das Geschäftsjahr 2024 (Stand Januar 2024) mit einem um 5,9 Mio. EUR leicht erhöhten Zinsüberschuss als der wichtigsten Ertragsquelle der Sparkasse. Dabei steigern sich in der Ergebnisplanung die Zinserträge leicht stärker als die Zinsaufwendungen und der Zinsüberschuss wird in Höhe von 156,9 Mio. EUR erwartet.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir in der Planung für das nächste Jahr von einem leichten Anstieg um 0,1 Mio. EUR auf dann 67,8 Mio. EUR aus. Insbesondere aus der Vermittlung von Versicherungen werden steigende Erträge erwartet.

Trotz unseres stringenten Kostenmanagements steigt der Verwaltungsaufwand in der Planung für 2024 um 4,6 % auf 129,5 Mio. EUR bzw. 1,92 % der Durchschnittsbilanzsumme. Dabei steigen die prognostizierten Personalaufwendungen insbesondere infolge der Tarifsteigerungen deutlich um 4,9 Mio. EUR auf 84,0 Mio. EUR an. Ebenso liegen die für 2024 geplanten Sachaufwendungen mit 45,5 Mio. EUR um 0,8 Mio. EUR und damit leicht über dem Niveau des Jahres 2023.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Entwicklungen und Annahmen in der Planung für das Jahr 2024 in der Systematik des Betriebsvergleichs ein leicht steigendes Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 96,6 Mio. EUR bzw. 1,43 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von 6,7 Mrd. EUR. Damit liegt das erwartete Ergebnis voraussichtlich über dem Verbandsdurchschnitt und über dem in der Geschäfts- und Risikostrategie angestrebten Wert.

Die Cost-Income-Ratio als Ausdruck der Kosteneffizienz sowie der Ertragsstärke im operativen Geschäft steigt nach Einschätzung in der Planung für das Jahr 2024 auf 57,3 %. Der strategisch festgelegte Höchstwert für die Cost-Income-Ratio würde damit trotzdem deutlich unterschritten.

Die Bewertungsergebnisse im Kredit- und Wertpapiergeschäft sind insbesondere auch als Folge der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. In der Ergebnisplanung für 2024 wird eine Risikovorsorge für das Kreditgeschäft in Höhe von 15,0 Mio. EUR berücksichtigt. Neben der Orientierung am langfristigen Durchschnitt hat insbesondere die Entwicklung des Kreditvolumens Eingang in die Erwartungsbildung für den Vorsorgebedarf gefunden. Damit liegt die erwartete Belastung aus dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft nochmals deutlich über dem Ist-Niveau des Vorjahres.

Die Bewertung des Direktbestands der verzinslichen Wertpapiere würde durch ein seitens der Sparkasse unverändert erwartetes Zinsniveau nur unwesentlich beeinflusst. Insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass die laufende Verzinsung der Rentenpapiere im Masterfonds gegenwärtig deutlich niedriger ausfällt als deren aktuelle Rendite, sowie der Bewertung der Anlagen in Immobilienfonds und alternativen Investments wird in der Planung für 2024 insgesamt ein positives Bewertungsergebnis von 2,8 Mio. EUR für das Wertpapiereigengeschäft kalkuliert.

Angesichts des hohen Diversifikationsgrades insbesondere der extern gemanagten Kapitalmarktanlagen sowie des implementierten Risiko-Overlay-Managements im Masterfonds ist davon auszugehen, dass sich das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft auch bei negativen Marktentwicklungen im Rahmen der Limitierung und somit in tragbaren Größenordnungen bewegen wird.

Auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung der "Ersten Abwicklungsanstalt" (EAA) sowie des Abwicklungsplans sind die Voraussetzungen für die Aussetzung der Zuführung zukünftiger Ansparleistungen erfüllt. Eine weitere Dotierung der Ansparrücklage ist somit in unserer Ergebniserwartung in der geplanten Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nicht enthalten. Mögliche Belastungen aus Beteiligungs- und Verbundrisiken sind in der Planung aktuell unberücksichtigt.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 ein Jahresergebnis vor Steuern und vor Veränderung der Vorsorgereserven in Höhe von 62,3 Mio. EUR, was einer prognostizierten wirtschaftlichen Eigenkapitalrentabilität von 6,66 % entspricht. Somit ermöglicht die Entwicklung der Ertragslage in der Planung für 2024 eine Stärkung der Eigenmittel mit einer gegenüber dem Vorjahr leicht erhöhten Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken. Insbesondere bei einer verzögerten konjunkturellen Erholung oder aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (z. B. erhöhte Kapitalanforderungen) könnten sich gleichwohl Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Die Sparkasse kann die erhöhten quantitativen und qualitativen Eigenkapitalanforderungen auch unter Berücksichtigung der erwarteten Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP), der kombinierten Kapitalpufferanforderung sowie der aufsichtlichen Eigenmittelempfehlung ebenso erfüllen wie die Leverage-Ratio. Nach unseren Erwartungen wird die Gesamtkapitalquote bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 leicht auf 19,2 % steigen und somit weiterhin deutlich oberhalb der aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderung liegen.

5.2. Gesamtaussage

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 beurteilen wir unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und Risikofaktoren, der Wettbewerbssituation und Zinslage sowie der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel und somit eine Verbesserung der guten Vermögenslage gesichert sein.

Aufgrund unserer vorausschauenden Ergebnis-, Kapital- und Liquiditätsplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Die wirtschaftliche und geopolitische Lage kann die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen negativ beeinflussen. Die in diesem Lagebericht enthaltenen Prognosen sind daher mit erhöhten Eintrittsrisiken behaftet.

 

Duisburg, 27.02.2024

Sparkasse Duisburg

Der Vorstand

Dr. Joachim Bonn

Helge Kipping

Marcus Budinger

Bericht des Verwaltungsrates der Sparkasse Duisburg zum Jahresabschluss 2023

Der Verwaltungsrat wurde in seinen Sitzungen vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung der Sparkasse und sonstige wichtige Angelegenheiten informiert. Zum Jahresabschluss und Lagebericht 2023 wurde durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss 2023 in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Verwaltungsrat schlägt der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 Buchstabe e) SpkG NRW zu deren Beschlussfassung nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 und § 25 SpkG NRW vor, 2.235.000,00 Euro an den Träger auszuschütten, bezüglich des verbleibenden Jahresüberschusses / Bilanzgewinns auf einen Gewinnvortrag zu verzichten und die Einstellung von 3.981.859,89 Euro in die Sicherheitsrücklage zu beschließen.

 

Duisburg, 20. Juni 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Sören Link

Verwendung des Bilanzgewinns 2023

Die Verbandsversammlung beschließt im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Duisburg nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 und § 25 SpkG NRW 2.235.000,00 Euro an den Träger auszuschütten und bezüglich des verbleibenden Jahresüberschusses / Bilanzgewinns auf einen Gewinnvortrag zu verzichten und 3.981.859,89 Euro in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

DNK-Erklärung 2023

zur Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne
des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes

Sparkasse Duisburg

Leistungsindikatoren-Set EFFAS
Kontakt Sparkasse Duisburg
Yvonne Fröhling
Königstraße 23-25
47051 Duisburg
Deutschland
0203-2815812310
vorstandsstab@spk-du.de

erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Leistungsindikatoren-Set

Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: EFFAS

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erstellt nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.

Stand: 2023, Quelle:

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Wir sind eine große, leistungsstarke und moderne Sparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 6,6 Mrd. Euro und 1.000 Mitarbeitern. Unser Trägergebiet umfasst die Städte Duisburg und Kamp-Lintfort.

Ausgangspunkt für alle Angebote sind die Bedürfnisse unserer Kunden *. In unseren Filialen bieten wir unseren Kunden im Rahmen der ganzheitlichen kundenbedarfsorientierten Beratung umfassende Finanzdienstleistungsprodukte an und gewährleisten somit eine hohe Beratungsqualität. Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verzahnt mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen, kontaktlosen Bezahlverfahren und modernen Kommunikationsmethoden und -wegen. In der Ausrichtung als regionale Multikanalbank sind unsere Beschäftigten ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen begegnen wir frühzeitig.

In einer vom Strukturwandel geprägten Region bieten wir durch die Bereitstellung von Basis-Bankdienstleistungen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Möglichkeit zur Teilnahme am Wirtschaftsleben. Wir sind uns der Verantwortung gegenüber der Region bewusst und gelten als verlässlicher Arbeitgeber und Ausbilder. Ebenso unterstützen wir die lokale Wirtschaft und leisten als Förderer und Sponsor einen erheblichen Beitrag in kulturellen, sportlichen und sozialen Bereichen in Duisburg und Kamp-Lintfort.

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Der fortschreitende Klimawandel gefährdet dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit muss gelingen, um unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und unser erfolgreiches Geschäftsmodell fortzuführen. Als Sparkasse bekennen wir uns ausdrücklich zu diesem Ziel sowie zu unserer ökonomischen, sozialen und ökologischen Verantwortung. Wir sehen uns als wesentlichen Partner der ökologischen Transformation unserer Privat- und Firmenkunden und treiben die ökologische Transformation in unserem Geschäftsgebiet aktiv voran.

* Aus sprachökonomischen Gründen und Lesbarkeitsgründen wird auf geschlechterdifferenzierte Darstellungen von Personenbezeichnungen verzichtet sowie das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich - sofern nicht anders kenntlich gemacht - auf alle Geschlechter.

KRITERIEN 1-10:

NACHHALTIGKEITSKONZEPT

Kriterien 1-4 zu STRATEGIE

1. Strategische Analyse und Maßnahmen

Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.

Wir sind ein öffentlichrechtliches, dem Gemeinwohl dienendes Wirtschaftsunternehmen und leisten in Duisburg bereits seit 1844 und in Kamp-Lintfort seit 1865 einen Beitrag zur positiven Entwicklung der Wirtschaftsregion. Wesentliche Grundlage unserer Geschäftstätigkeit ist das Sparkassengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Nachhaltigkeit ist gelebte Tradition der Sparkassen und in unserer Genetik - dem öffentlichen Auftrag, der Gemeinwohlorientierung und dem Regionalprinzip - sowie in unserer Geschäftsstrategie verankert.

Unser Nachhaltigkeitsverständnis ist geprägt durch verantwortungsvolles Handeln, den öffentlichen Auftrag und unser unternehmerisches Selbstverständnis sowie durch die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen, zu denen sich die Sparkasse Duisburg mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften bereits im Jahr 2020 bekannt hat. Die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen werden vom DSGV unterstützt und sind aus internationalen Zielen wie den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und dem Pariser Klimaabkommen abgeleitet.

Die Sparkasse Duisburg identifiziert sich mit der Nachhaltigkeitsphilosophie der Sparkassen und berücksichtigt die ökonomische, ökologische und soziale Dimension in ihrem unternehmerischen Handeln. Insbesondere unterstützen wir den Wandel von Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, der zu mehr Innovationen, Ressourcenschonung und Vermeidung von Emissionen, aber auch zu mehr Lebensqualität, sozialem Ausgleich und Generationengerechtigkeit führen soll.

Entsprechend unseres öffentlichen Auftrags und unserer Mission "Wir sind gut für alle" unterstützen wir die finanzielle Selbstbestimmtheit und gesellschaftliche Teilhabe von breiten Teilen der Duisburger und Kamp-Lintforter Bevölkerung und berücksichtigen in unserem Handeln die Interessen von Kunden, Mitarbeitern, den kommunalen Trägern und weiteren Stakeholdern. Entsprechend des öffentlichen Auftrags setzt die Sparkasse Duisburg auf langfristigen Werterhalt statt auf kurzfristige Gewinnmaximierung und achtet dabei auf eine sinnvolle ökonomische, ökologische und soziale Balance. Überschüsse, die nicht zur Stärkung der Kapitalbasis verwendet werden, fließen zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen zurück in das Trägergebiet.

Die Sparkasse Duisburg hat sich bewusst entschieden, keine Unter- oder Teilstrategien zu formulieren, sondern eine Bündelung in einer konsistenten Geschäfts- und Risikostrategie vorzunehmen.

Die Nachhaltigkeitsstrategie ist wesentlicher Teil unserer Geschäftsstrategie und zuletzt für das Geschäftsjahr 2024 grundlegend überarbeitet worden. Die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie enthält zu jedem der aus der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften und aus dem Zielbild 2025 abgeleiteten sechs Handlungsfelder Kundengeschäft (1), Finanzierungen und Eigenanlagen (2), Personal (3), Geschäftsbetrieb (4), Engagement vor Ort (5) und Kommunikation (6) einen Leitsatz:

1. Die Sparkasse Duisburg finanziert und begleitet die ökologische Transformation ihrer privaten und gewerblichen Kunden aktiv und unterstützt das Bestehen ökonomischer, ökologischer und sozialer Arbeits- und Lebensweisen in ihrem Geschäftsgebiet.

2. Bei der Gestaltung des Finanzierungsportfolios sowie des Depot A achtet die Sparkasse Duisburg auf eine sinnvolle ökonomische, ökologische und soziale Balance. Die nachhaltige betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist ausschlaggebend für den langfristigen Erfolg der Sparkasse Duisburg und ihr Engagement für Gesellschaft und Wirtschaft im Trägergebiet.

3. Die Sparkasse Duisburg engagiert sich kontinuierlich in der Befähigung ihrer Mitarbeiter in Nachhaltigkeitsbelangen, fördert ein umweltfreundliches Verhalten und ist an einer gleichberechtigten und nachhaltigen Beschäftigung ihrer Mitarbeiter interessiert.

4. Die Sparkasse Duisburg leistet ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und erfüllt gesellschaftliche und politische Erwartungshaltungen, indem sie ressourcenschonend wirtschaftet und im internen Geschäftsbetrieb sowie in ausgewählten Kategorien des Scopes 3 bis 2027 klimaneutral wird. Unvermeidbare Rest-Emissionen werden durch geeignete Maßnahmen kompensiert.

5. Die Sparkasse Duisburg versteht sich als Institut mit großer gesellschaftlicher Verantwortung in Duisburg und Kamp-Lintfort und entfacht über die Förder- und Sponsoringaktivitäten Wirkung in der nachhaltigen Entwicklung der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort.

6. Wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte sind fester Bestandteil der internen Kommunikation und des öffentlichen Auftritts der Sparkasse Duisburg.

An den sechs Leitsätzen orientieren sich das Nachhaltigkeitsmanagement und die Nachhaltigkeitsleitlinie, welche die Leitsätze durch Leitpunkte konkretisiert. Die Leitpunkte sind Ausgangspunkt für die Entwicklung von konkreten Zielen und Maßnahmen.

Das Nachhaltigkeitsmanagement der Sparkasse Duisburg ist darauf ausgerichtet, ökonomische, soziale und ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit in der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Duisburg zu verankern und miteinander in Einklang zu bringen sowie die dafür notwendigen organisatorischen Strukturen zu schaffen. Dementsprechend liegt der Fokus des Nachhaltigkeitsmanagements auf Steuerung und Koordination.

Unsere Nachhaltigkeitsperformance haben wir erstmals im Jahr 2021 extern durch den Nachhaltigkeitskompass von N-Motion bewerten lassen. Im Jahr 2023 wurde beschlossen, die Nachhaltigkeitsperformance bis 2025 jährlich mit dem NH-Kompass bewerten zu lassen. Der NH-Kompass ist ein Analyse- und Steuerungsinstrument für das Nachhaltigkeitsmanagement in Sparkassen. Er berücksichtigt wesentliche externe Anforderungen (BaFin, DNK, EU) und ist sowohl kompatibel zu den Aktivitäten der Sparkassen-Finanzgruppe (Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften, Zielbild 2025) als auch zu Anforderungen von Ratingagenturen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Da sich deutschlandweit Sparkassen mit dem NH-Kompass bewerten lassen, ermöglichen die Ergebnisse einen Vergleich der Sparkassen untereinander. Zwischen der Bewertung der NH-Aktivitäten im Jahr 2023 und der erneuten Bewertung im Jahr 2024 sollen 40 aus den Bewertungsergebnissen abgeleitete Einzelmaßnahmen mit klaren Zuständigkeiten und Umsetzungsfristen zur Verbesserung der NH-Aktivitäten umgesetzt werden. Den Maßnahmen werden klare Zuständigkeit und Umsetzungsfristen zugeordnet. Über den Umsetzungsstand der Maßnahmen erstattet der Nachhaltigkeitsbeauftragte dem Vorstand vierteljährlich Bericht. Der Vorstand wirkt aktiv auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der NH-Aktivitäten hin.

Wir werden Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft weiterentwickeln und uns dabei an der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften sowie am DSGV-Zielbild orientieren. Dazu führt die Sparkasse im ersten Halbjahr des Jahres 2024 eine Befragung der fünf Stakeholdergruppen Privatkunden, Firmenkunden, Mitarbeiter, Vorstand/Führungskräfte und Verwaltungsrat durch. Bereits im Jahr 2023 haben wir einen u. a. auf das Thema Nachhaltigkeit fokussierten Firmenkundendialog durchgeführt, aus dem sich Hinweise für die weitere Gestaltung des Produktangebots der Sparkasse Duisburg ableiten ließen.

Bei der Begleitung der ökologischen Transformation unserer Privat- und Firmenkunden haben wir die Kundenbedürfnisse im Fokus. Zur bedürfnisgerechten Begleitung der ökologischen Transformation sind wir im Jahr 2023 eine strategische Beteiligung an der ProEco Rheinland GmbH & Co. KG (Pro Eco) eingegangen. Durch die Kooperation mit der ProEco wird ein umfassendes Angebot zur Begleitung der ökologischen Transformation von Firmenkunden bestehend aus Nachhaltigkeitschecks, CO 2e messen, Nachhaltigkeitsschulungen sowie Zuschuss-, Förder- und Finanzierungsberatung geschaffen. Durch ein gemeinschaftliches Energieberaternetzwerk wird zusätzlich eine Leistung im Bereich der energetischen Sanierung von Immobilien geschaffen. Die Sparkasse Duisburg baut im Jahr 2024 eine eigene Abteilung auf, welche die Angebote koordiniert, den Kunden und Beratern als Kompetenzstelle zur Verfügung steht und das Leistungsangebot kontinuierlich optimiert und bei Bedarf ausbaut. Bereits im Jahr 2023 wurden geeignete Instrumente zur Vertriebsunterstützung, wie z. B. ein Modernisierungsrechner, getestet.

Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 wird eine Überprüfung der strategischen Positionierung im Bereich Nachhaltigkeit mittels der Durchführung einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen.

2. Wesentlichkeit

Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.

Zunehmende regulatorische und anderweitige Anforderungen, wie die ökologische Transformation, der demografische Wandel, die Deglobalisierungstendenzen, die wirtschaftliche Stagnation bzw. Rezession, die Kriege in der Ukraine und in Israel sowie deren Auswirkungen auf Deutschland (u. a. zunehmende Migration) und die fortschreitende Digitalisierung sowie die damit einhergehenden angepassten Arbeitsmethoden sind nur einige der Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen. Diese Herausforderungen werden in unserem jährlichen Strategieprozess berücksichtigt, analysiert und in unsere Geschäfts- und Risikostrategie aufgenommen. Neben diesen Themen wird dort unser weitsichtiger Umgang mit dem Themenfeld Nachhaltigkeit festgehalten.

Die übergeordnete Zielsetzung der Nachhaltigkeit bildet die Erhaltung des Wohlstands und dessen langfristige Absicherung gegen Nachhaltigkeitsrisiken.

Nachhaltigkeitsrisiken bzw. ESG-Risiken sind Risiken aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), deren Eintreten tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben kann. Die BaFin ordnet Nachhaltigkeitsrisiken als Faktoren bekannter Risikoarten -insbesondere von Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken - ein und nicht als eigenständige Risikoart. Innerhalb der bekannten Risiken wirken Nachhaltigkeitsrisiken somit als Treiber. Nachhaltigkeitsrisiken können von "außen" (Outside-In-Perspektive) auf ein Unternehmen wirken oder durch das institutseigene Handeln (Inside-Out-Perspektive) verursacht werden. In der Outside-In-Perspektive betreffen physische Risiken die Auswirkungen des Klimawandels, zum Beispiel infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und/oder indirekt auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Sachschäden und Kreditausfällen materialisieren können. Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken können sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft ergeben.

Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen einer Inventur identifiziert. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur als auch für längerfristige Zeiträume (10 Jahre) im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet. Eine eigene Wesentlichkeitsanalyse für Nachhaltigkeitsrisiken ist aufgrund ihrer integrierten Wirkungsweise in bestehenden Risikoarten nicht angemessen. Mit der stattdessen durchgeführten sog. "Betroffenheitsanalyse" und "Relevanzbeurteilung" wird vielmehr geprüft, inwieweit bestimmte ESG-Risikotreiber für das Risikoprofil der Sparkasse Duisburg gelten bzw. ob und in welchem Umfang sich diese auf die Wesentlichkeit einzelner Risiken auswirken können. Im Ergebnis der Überprüfung im Jahr 2023 ist festzustellen, dass mit Blick auf die Zeitspanne der ökonomischen (12 Monate) und normativen (3-5 Jahre) Risikotragfähigkeit keine Relevanz der benannten Nachhaltigkeitsrisikofaktoren identifiziert worden ist.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich für den kurzfristigen Risikobetrachtungshorizont nachhaltigkeitsbezogene Risiken in den Risikowerten bereits widerspiegeln, sich aber das genaue Ausmaß der impliziten Berücksichtigung innerhalb des Risikowertes einer Kategorie (noch) nicht bestimmen lässt. Vor diesem Hintergrund konnte für alle mit der letzten Risikoinventur als wesentlich eingestufte Risikokategorien kein relevantes Nachhaltigkeitsrisiko auf Basis ökonomischer und normativer Aspekte ermittelt werden. Die Betroffenheit der Nachhaltigkeitsfaktoren wird vielmehr überwiegend für den strategischen Horizont festgestellt und daher im Zuge der Relevanzbeurteilung einer Prüfung unterzogen. Im Ergebnis der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur (10 Jahreshorizont) wurden insgesamt fünf Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (Temperaturanstieg, Häufung von Extremwetterereignissen, Verwendung nachhaltiger Baumaterialien, Treibhausgasbepreisung und Einführung weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel der Treibhausgasreduktion) als relevant für die Risiken der Sparkasse Duisburg identifiziert. Für diese Nachhaltigkeitsrisikofaktoren werden Handlungsoptionen zur Gegensteuerung geprüft, bevor diese in den normativen Zeithorizont risikoerhöhend einfließen. Die Zielsetzung wird zum einen darin gesehen, ein Bewusstsein für die Nachhaltigkeitsrisikoausprägungen zu schaffen, die zusätzlich zu den bereits bekannten Finanzrisiken wirken. Zum anderen sollten zur Stärkung der institutseigenen Widerstandsfähigkeit die identifizierten Vulnerabilitäten erkannt und durch strategische Vorbereitungen gelenkt werden.

Seit dem Jahr 2022 ist der "S-ESG-Score" zur Ableitung von Nachhaltigkeitsrisiken auf der Branchenebene im Kundenkreditgeschäft der Sparkasse Duisburg eingeführt. Seither wird das Portfolio der Sparkasse regelmäßig unter Berücksichtigung der entsprechenden Kriterien auf Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und das Ergebnis mit dem quartalsweisen Risikobericht kommuniziert. Darüber hinaus wurden Leitlinien zur nachhaltigen Kreditvergabe erarbeitet und in der Risikostrategie verankert.

Das Depot A wurde u. a. im Rahmen der Nachhaltigkeitsrisikoinventur auf Nachhaltigkeitsaspekte untersucht. Zudem war die Befassung mit Nachhaltigkeitsrisiken innerhalb der Eigenanlagen Gegenstand von internen Anlageausschusssitzungen. Für eine zielgerichtete Steuerung und Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken hat die Sparkasse Duisburg in 2023 Nachhaltigkeitskriterien und Ziele für das Depot A festgelegt, die bezogen auf das Neugeschäft im Jahr 2024 zur Anwendung kommen.

Die Risikoberichterstattung berücksichtigt regelmäßig die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsrisiken. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wird durch die Sparkasse Duisburg weiterentwickelt.

Das Thema Nachhaltigkeit bzw. Sustainable Finance wird die Sparkasse auf globaler, europäischer und nationaler Ebene in den kommenden Jahren weiter intensiv beschäftigen. Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei für die Sparkasse und deren Kunden angemessen zu berücksichtigen. Hierbei gilt vor allem, das Risikobewusstsein zu erhöhen und die Messmethoden zu verbessern. Es ist geplant, weitere strategische Vorkehrungen bzw. Positionierungen, z. B. für das Kreditgeschäft in Bezug auf die Begleitung der ökologischen Transformation der Privat- und Firmenkunden, das Eigengeschäft sowie Anlageprozesse im Kundengeschäft, zu treffen, um insbesondere in den Kerngeschäftsaktivitäten möglichen Nachhaltigkeitsrisiken aus den Dimensionen "Umwelt", "Soziales" und "Unternehmensführung" entgegenzuwirken. In Bezug auf diese Umsetzungen werden - auch vor dem Hintergrund diverser Verflechtungen und Abhängigkeiten - zentrale Ausarbeitungen des DSGV mit berücksichtigt.

Im ersten Halbjahr des Jahres 2024 wird eine Überprüfung der strategischen Positionierung im Bereich Nachhaltigkeit mittels der Durchführung einer CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse vorgenommen. Die im Zuge dessen durchzuführende Nachhaltigkeitsinventur wird explizit auch die sich aus Nachhaltigkeitsentwicklungen ergebenden Chancen für das Geschäftsmodell der Sparkasse Duisburg mit abbilden.

Wesentliche negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Nachhaltigkeitsaspekte ergeben sich vor allem in Form der im eigenen Geschäftsbetrieb entstehenden direkten oder indirekten Emissionen. Die Sparkasse Duisburg hat sich durch die Unterzeichnung der Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Sparkassen-Finanzgruppe dazu verpflichtet, ihre innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen nach bewährten Verfahren jährlich zu ermitteln und jahresdurchschnittlich um drei bis fünf Prozent zu reduzieren.

Seit dem Jahr 2021 ermitteln wir die innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen mit dem im deutschsprachigen Raum anerkannten VfU-Tool und realisieren seitdem innerhalb der technischen Grenzen des VfU-Tools Emissionsreduktionen von mehr als 10% p. a. Die innerhalb der technischen Grenzen des VfU-Tools ermittelten Treibhausgasemissionen betrugen im Jahr 2023 1.856 Tonnen CO 2 e nach 2.088 Tonnen im Jahr 2022 und 2.359 Tonnen im Jahr 2021. Die Reduktionen wurden erzielt, obwohl seit dem Jahr 2022 die Emissionen aus dem Pendlerverkehr und aus den Dienstleistungsbezügen von der FI (Betrieb Rechenzentrum) sowie von den Massendruckdienstleistern Ocklenburg und Sparkasse Essen mit einbezogen wurden.

Die Emissionsreduktionen im Vergleich zum Jahr 2022 sind insbesondere durch den Abschluss des Vertriebswege- und Standortkonzeptes mit den damit verbundenen Standortaufgaben bis zum 30.11.2022 sowie durch Verbesserungen der Datenqualität und klimabewussteres Handeln (Umstellung von Heizungsanlagen auf mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen, Umsetzung der Energiesparverordnung, Verringerung des Papierbezugs und -mülls) erzielt worden. Negative Sondereffekte sind durch Bauschuttentsorgungen infolge von Geldautomatensprengungen (28 Tonnen CO 2 e) sowie durch Leckagen an Kühlmittelanlagen (62 Tonnen CO 2 e) entstanden. Bereits im Jahr 2022 wurden durch die Umstellung auf Ökostrom Emissionsreduzierungen erreicht, die die seitdem zusätzlich berücksichtigten Emissionen aus dem Pendlerverkehr und aus wesentlichen Dienstleistungsbezügen überkompensiert haben.

In den kommenden Jahren sind weitere emissionsreduzierende Maßnahmen geplant, um bis 2027 die Treibhausgasemissionen auf die nicht vermeidbaren zu begrenzen. Unserer ökologischen Verantwortung tragen wir aber bereits heute Rechnung, in dem wir die im Jahr 2023 nicht zu vermeidenden Treibhausgasemissionen durch den Erwerb von CO 2 -Minderungszertifikaten klimabilanziell ausgleichen. Mit den Emissionsminderungszertifikaten unterstützen wir Nachhaltigkeitsprojekte in Indien (Bau von Biogasanlagen für indische Familien) und auf Borneo (Regenwaldschutz und Erhalt der Biodiversität).

Daneben nehmen wir durch das Angebot und die Beratung bei Geldanlagen sowie bei Finanzierungsanfragen mittelbar Einfluss auf die Entscheidungen unserer Kunden und erzeugen damit einen positiven Effekt auf die Nachhaltigkeit der damit in Zusammenhang stehenden Investitionen (InsideOut-Perspektive). Wir schaffen in Kooperation mit der ProEco ein umfassendes Angebot zur Begleitung der ökologischen Transformation von Firmenkunden bestehend aus Nachhaltigkeitschecks, CO 2 e messen, Nachhaltigkeitsschulungen sowie Zuschuss-, Förder- und Finanzierungsberatung. Durch ein gemeinschaftliches Energieberaternetzwerk wird zusätzlich eine Leistung im Bereich der energetischen Sanierung von Immobilien geschaffen. Die Sparkasse Duisburg baut darüber hinaus im Jahr 2024 eine eigene Abteilung auf, welche die Angebote koordiniert, den Kunden und Beratern als Kompetenzstelle zur Verfügung steht und das Leistungsangebot kontinuierlich optimiert und bei Bedarf ausbaut.

Durch die Reduzierung der innerbetrieblich entstehenden Treibhausgasemissionen und den Aufbau von Transformationsberatungs- und -finanzierungslösungen adressiert die Sparkasse Duisburg wesentliche aus der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit entstehende Chancen. Eine nachhaltige Ausrichtung des eigenen Geschäftsbetriebs verbessert einerseits die Chancen in der Nachwuchsrekrutierung, andererseits aber auch die Vertriebschancen in den Bereichen Transformationsfinanzierung sowie nachhaltige Anlageprodukte und erfüllt gleichzeitig gesellschaftliche und politische Erwartungshaltungen. Als wesentlicher Partner ihrer Privat- und Firmenkunden bei der ökologischen Transformation treibt die Sparkasse Duisburg einerseits die ökologische Transformation in ihrem Geschäftsgebiet aktiv voran und partizipiert andererseits an den zu erwartenden Finanzierungsvolumina und strebt dadurch die Absicherung ihres bisherigen Kreditvolumens sowie die Erfüllung von Wachstumszielen an.

Den negativen Effekt ihrer Finanzierungstätigkeit in Form der finanzierten Treibhausgasmissionen wird die Sparkasse Duisburg erstmals für das Geschäftsjahr 2024 erfassen.

Positive Effekte erzielen wir auch durch unsere Aktivitäten im Bereich Soziales. Sowohl unsere Geschäftstätigkeit als auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Ziel dabei ist, die Lebensqualität im Geschäftsgebiet fortwährend zu erhöhen. Die Gewinnausschüttungen an die Trägergemeinden Duisburg und Kamp-Lintfort sind gem. Sparkassengesetz ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Darüber hinaus fördert die Sparkasse Duisburg soziale, kulturelle und sportliche Maßnahmen und Projekte in ihrem Geschäftsgebiet. Nahezu die Hälfte der Stiftungsmittel wurde für die Bereiche Soziales und Bildung verwendet, wobei die Mittelverwendung durch die stiftungseigenen Gremien entschieden wird.

Durch die Gründung einer Nachhaltigkeitsstiftung mit einem Stiftungszielkapital von 10 Mio. Euro wird die Sparkasse Duisburg bürgerliches und zivilgesellschaftliches Engagement zukünftig im Sinne der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) fördern und dadurch zivilgesellschaftlicher Treiber der Nachhaltigkeitsaktivitäten von Bürgern und Vereinen in Duisburg und Kamp-Lintfort werden. Der Förderzweck wird nach der Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht in der operativen Stiftungs- und Förderarbeit Berücksichtigung finden.

3. Ziele

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.

Wir streben an, die Nachhaltigkeitsaktivitäten und -wirkungen der Sparkasse Duisburg weiter zu verbessern und bei deren Bewertung mit dem NH-Kompass im Jahr 2024 einen über dem Durchschnitt aller am NH-Kompass teilnehmenden berichtspflichtigen Sparkassen liegenden Gesamtergebniswert zu erzielen. Für das Jahr 2025 ist das Ziel, ein sich aus der Selbstverpflichtung bzw. dem Zielbild 2025 abgeleitetes Zielniveau (Gesamtergebniswert i. H. v. 2,3) mindestens zu erreichen. Im Rahmen der Bewertung der NH-Aktivitäten mit dem NH-Kompass im Jahr 2023 sind 46 Maßnahmen mit klaren Zuständigkeiten und Umsetzungsfristen entwickelt und beschlossen worden, von denen 40 bis zur Folgemessung im Jahr 2024 umzusetzen sind. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte berichtet dem Vorstand vierteljährlich über den Umsetzungsstand. Der Vorstand wirkt aktiv auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der NH-Aktivitäten hin.

Bei der Definition der genannten Ziele haben wir keinen direkten Bezug zu den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen hergestellt bzw. genutzt. Allerdings wurden die Ziele aus der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften abgeleitet. Mit Unterzeichnung der Selbstverpflichtung hat die Sparkasse Duisburg sich bereits im Jahr 2020 zu den Grundsätzen für verantwortungsbewusstes Bankwesen bekannt, die vom DSGV unterstützt werden und sich aus internationalen Zielen wie den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) und dem Pariser Klimaabkommen ableiten.

Mit Unterzeichnung der Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften hat die Sparkasse Duisburg sich u. a. auch das Ziel gesetzt, im eigenen Geschäftsbetrieb bis 2035 klimaneutral zu sein. Intern haben wir das Ziel festgelegt, bereits im Jahr 2027 im internen Geschäftsbetrieb sowie in ausgewählten Kategorien des Scopes 3 innerhalb der technischen Grenzen des genutzten Berechnungstools eine ausgeglichene Klimabilanz zu erreichen. Unvermeidbare Rest-Emissionen werden durch Emissionsminderungszertifikate oder weitere Maßnahmen kompensiert.

Die nachhaltige betriebswirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist ausschlaggebend für unseren langfristigen Erfolg und unser Engagement für Gesellschaft und Wirtschaft im Trägergebiet. Zur Erreichung der übergeordneten Ziele werden geschäftsstrategische Ziele formuliert und die wesentlichen Geschäftsaktivitäten definiert.

Die Erfüllung des öffentlichen Auftrags und die damit verbundene Gemeinwohlorientierung zeigen wir u. a. in der Stärkung des sozialen Umfelds und des kulturellen Lebens durch ein beträchtliches Spenden- und Sponsoringvolumen sowie durch Fördermaßnahmen aus den fünf von uns gegründeten und mit Finanzmitteln ausgestatteten Stiftungen. Ergänzt wird dies durch die sparkassengesetzliche Verpflichtung der Trägergemeinden, unsere Gewinnausschüttungen gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zuzuführen.

Für unsere Geschäftstätigkeit sind insbesondere das Kundengeschäft und das Personalmanagement von wesentlicher Bedeutung.

Wir stellen den individuellen Kundenbedarf (Kundenperspektive) in den Mittelpunkt, d. h. eine hohe Kundenzufriedenheit hat für uns als Qualitätsanbieter eine besondere Bedeutung. Zur Messung der Kundenzufriedenheit werden regelmäßig Kundenbefragungen im Privat- und Firmenkundenbereich durchgeführt.

Ziel unserer Personal- und Vergütungsstrategie ist es, die Motivation, das Engagement und die Zufriedenheit der Mitarbeiter sowie deren Identifikation mit der Sparkasse zu erhalten und nachhaltig zu steigern. Hierzu zählt auch die Gewinnung von neuen Mitarbeitern für unser Haus. Für Folge- und Neubesetzungen von Arbeitsplätzen werden neben der Übernahme von unseren Auszubildenden auch interne und externe Ausschreibungen genutzt, wobei die interne Aus- und Weiterbildung sowie Weiterentwicklung von Mitarbeitern priorisiert wird. Der demografische Wandel zeigt aber auch, dass die Gewinnung von neuen Mitarbeitern für die Sparkasse ein immer wichtiger werdendes Thema ist und eine frühzeitige und nachhaltige Personalplanung erfordert.

Nach einer im Jahr 2017 durchgeführten Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit werden im Rahmen des darauf aufbauenden Kulturprozesses in einem zweijährigen Rhythmus Folgebefragungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragungen und die damit einhergehenden Handlungsfelder werden laufend in den Kulturprozess integriert. Die aus den vergangenen Befragungen abgeleiteten Ziele wurden bereits umgesetzt oder werden weiter stringent verfolgt. Die Koordination von notwendigen Veränderungen erfolgt über ein sogenanntes Veränderungsportfolio. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich aktiv an unterschiedlichen Projekten zu beteiligten und damit zur Mit- und Weiterentwicklung der Sparkasse beizutragen.

Mit einem digitalen Newsletter informiert der Vorstand die Mitarbeiter regelmäßig über aktuelle Themen und anstehende Veränderungen. Informationen zum aktuellen Sparkassen-Geschehen erhalten die Mitarbeiter auch in verschiedenen Online-Formaten und Dialogrunden. Eine eigeninitiative Informationsbeschaffung ist über das Intranet jederzeit möglich.

Die Jahresauftaktveranstaltung der Sparkasse Duisburg für ihre Mitarbeiter wird sukzessive weiterentwickelt. Im Jahr 2024 wird nach Corona erstmals wieder eine Präsenzveranstaltung mit Videoeinspielern stattfinden, die aufgezeichnet und im Nachgang auch den nicht anwesenden Mitarbeitern über das Intranet zur Verfügung gestellt wird.

Obwohl die Sparkasse Duisburg alleine schon aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit nicht zu den energieintensiven Unternehmen gehört, verfolgt sie kontinuierlich das Ziel, ihren ökologischen Fußabdruck zu verbessern und die Energieverbräuche zu reduzieren. Hierzu wurde ein Energie-Management etabliert, bei dem mittels laufendem Energiemonitoring und einem jährlichen Energie-Audit mit dem örtlichen Energielieferanten die Möglichkeiten von weiteren Stromeinsparungen eruiert werden. Als Ergebnis wurden im Jahr 2021 erhebliche Investitionen getätigt, um die Beleuchtung von Gemeinflächen (Kassenhallen, Fluren, Treppenhäusern und Tiefgaragen) zu optimieren (LED-Technik) und durch bedarfsgerechtere Beleuchtung (Bewegungsmelder auch in Außenbereichen) zusätzlich die Lichtverschmutzung zu reduzieren. In einer im Jahr 2022 umgebauten Geschäftsstelle und in einem Neubau sowie bei der Einrichtung neuer SB-Stellen wurde ausschließlich LED-Technik verbaut. Im Jahr 2023 wurde darüber hinaus ein Konzept zur flächendeckenden Umrüstung auf LED-Technik im Verwaltungsgebäude Kuhlenwall-Karree erarbeitet, welches 2024 umgesetzt werden soll. Weitere Umrüstungen auf LED sind 2023 in der Hauptstelle begonnen worden und werden 2024 weiter fortgesetzt.

Wesentlich zur Reduktion der Energieverbräuche der Sparkasse Duisburg beigetragen haben auch der Abschluss des Vertriebswege- und Standortkonzeptes mit den damit verbundenen Standortaufgaben bis zum 30.11.2022 sowie das klimabewusstere Handeln (bspw. Umstellung von Heizungsanlagen auf mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen und Umsetzung der Energiesparverordnung).

Auch im Bereich der Mobilität berücksichtigt die Sparkasse Duisburg Nachhaltigkeitsaspekte und ersetzt Dienstfahrzeuge mit herkömmlichem Verbrennungsmotor bei routinemäßigen Ersatzbeschaffungen durch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge oder durch Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb.

Zur Identifizierung weiterer Optimierungsmaßnahmen werden im ersten Halbjahr 2024 Energieberatungen für die beiden Duisburger Hauptgebäude Hauptstelle und Kuhlenwall-Karree durchgeführt. Im Jahr 2024 wird die Sparkasse Duisburg unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den Energieberatungen einen Treibhausgasreduktionspfad entwickeln und konkrete Reduktionsziele festlegen. Die bisherige Zielsetzung zur Reduktion von Treibhausgasen ergibt sich aus dem Zielbild 2025 und sieht jährliche Emissionsreduktionen von 3% bis 5% vor.

Über die aufgeführten quantitativen Zielsetzungen hinaus hat die Sparkasse Duisburg noch keine quantitativen Ziele in Bezug auf die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit festgelegt. In Bezug auf die soziale Dimension existieren quantitative Ziele insbesondere in den Bereichen der Chancengerechtigkeit und Qualifizierung. Diese werden in den entsprechenden Bereichen erläutert werden.

Per Jahresende 2023 sind von den neun institutseigenen Dienstfahrzeugen nur noch drei mit herkömmlichem Verbrennungsmotor ausgestattet. Im Jahr 2024 wird ein weiteres Fahrzeug mit herkömmlichem Verbrennungsmotor durch ein Elektrofahrzeug ersetzt. Darüber hinaus werden aufgrund des Wegfalls des Dienstleisters ProService zwei Elektrofahrzeuge neu beschafft.

4. Tiefe der Wertschöpfungskette

Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.

Aufgrund der Branchenzugehörigkeit ist unsere Wertschöpfungskette im Wesentlichen auf eine Transformationsleistung im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen beschränkt (Bankgeschäft). Unsere Produkte und Serviceleistungen sind durch ihre Immaterialität geprägt, weshalb Nachhaltigkeitsaspekte im Sinne der klassischen Wertschöpfung im Bereich Bankgeschäft von untergeordneter Bedeutung sind.

In dem für die Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen notwendigen Bankbetrieb erbringen wir den maßgeblichen Teil der Wertschöpfung selbst. Unsere wesentliche Wertschöpfungskette umfasst die Hereinnahme und Verwaltung von Geldeinlagen, die Herausgabe von Krediten und die Versorgung der Bevölkerung mit Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Dabei greifen wir auf die Produkte der Sparkassen-Finanzgruppe und in einigen Bereichen auf die Produkte anderer Anbieter zurück.

Bei der Vergabe von Krediten handeln wir entsprechend der Leitlinien zur nachhaltigen Kreditvergabe. Die Betrachtung von ESG-Kriterien sowie die Reduzierung von ESG-Risiken sind immanenter Bestandteil unserer Kundenberatung und Kreditvergabe an Unternehmen. Wir differenzieren in der Vorgehensweise zwischen risikorelevantem Geschäft und standardisiertem Mengengeschäft. Im risikorelevanten Geschäft erfolgt die Bewertung der ESG-Faktoren i. S. einer relativen Bewertung zur Branche und im Mengengeschäft anhand der ESG-Faktoren auf Portfolio-Ebene. Hierbei nutzt die Sparkasse Duisburg die standardisierten Medien der Sparkassen-Finanzgruppe.

In allen Segmenten sind - bei Bedarf - risikomindernde Maßnahmen zu thematisieren. Es erfolgt jedoch kein zwingender Ausschluss von Geschäften. Die Sparkasse Duisburg integriert die Beurteilung von Menschenrechtsverletzungen, Umwelt- oder Biodiversitätszerstörungen und kontroversen Wirtschaftspraktiken (z. B. Korruption, Erpressung und Bestechung) in ihre Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen. Der Fokus liegt auf der Begleitung der Kunden bei der Transformationsfinanzierung. Dies gilt auch für das Bestandsgeschäft.

Für unsere Aktiv- und Passivprodukte haben wir keine konkreten Nachhaltigkeitskriterien bzw. -ziele definiert. Seit 2020 wird in jeder Wertpapierberatung die Präferenz des Kunden hinsichtlich nachhaltiger Geldanlagen erfragt. Zur nachhaltigen Geldanlage stehen diverse Fondslösungen sowie Zertifikate zur Auswahl, die entsprechende Kriterien erfüllen (Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen). Aufgrund gestiegener Nachfragen hat sich die Sparkasse Duisburg im Jahr 2021 dazu entschlossen, den Fonds Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit in ihr Produktangebot aufzunehmen. Das Vermögen des Fonds wird in Zielinvestments angelegt, die unter Berücksichtigung von ökologischen und sozialen Kriterien (PAI) von einem eigenen Fondsausschuss der Sparkasse Duisburg ausgewählt werden.

Zur Erbringung unserer Dienstleistungen sind wir auf qualifizierte Mitarbeiter und technische Ressourcen angewiesen. Im Bankbetrieb bemühen wir uns seit Jahren darum, energieverbrauchsdämpfende Maßnahmen umzusetzen. Hierzu zählt z. B. die Einführung und Forcierung des elektronischen Postfaches bei unseren Online-Banking-Kunden, wodurch Druck und Transport von Geschäftsbriefen und Kontoauszügen entbehrlich werden und auch eine elektronische und somit umweltfreundliche Alternative zur Ablage dieser Unterlagen ermöglicht wird. Darüber hinaus ermöglicht die fortlaufende Digitalisierung von Prozessen, einen wesentlichen Nachhaltigkeitsbeitrag in diesem Zusammenhang zu leisten. So wird sukzessive bei einer Vielzahl von Verträgen und weiteren Prozessen durch Unterschriften- oder vollständige Dokumentenverzichte gänzlich auf den papierhaften Ausdruck verzichtet. Durch die Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur wird der Verzicht auf Drucke in Papierform auch bei Prozessen mit Schriftformerfordernis unterstützt.

Mit der Einführung des Postmailers der Deutschen Post wird auch die Digitalisierung des externen Postversands vorangetrieben. Dadurch entfallen insbesondere die internen Postwege. Einen nennenswerten Beitrag zur Nachhaltigkeit planen wir zukünftig durch das dezentrale Scannen von Zahlungsverkehrsbelegen zu leisten, infolge dessen bisher notwendige Botentouren obsolet werden. Im Jahr 2024 werden zur sukzessiven Reduzierung von papierhaften Visitenkarten auch erstmals digitale Visitenkarten für Mitarbeiter eingeführt.

Mögliche Probleme in der sozialen/ethischen und ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit bei unseren Zulieferern betrachten wir im Rahmen von deren Auswahl und bewerten Nachhaltigkeitsrisiken auch im Zuge unseres Auslagerungsmanagements. Hinsichtlich der Geschäftspartner in der Beschaffung konzentrieren wir uns, auch ohne dass hierzu eine Richtlinie besteht, weitestgehend auf die Zusammenarbeit mit regional ansässigen Unternehmen, die an das deutsche Rechtssystem (z. B. Arbeitsschutzrechte, Umweltgesetze) gebunden sind. Weitere konkrete ökonomische, ökologische oder soziale Mindestanforderungen bzw. Ausschlusskriterien stellen wir an unsere Partner nicht, thematisieren Nachhaltigkeitsaspekte aber in unseren Auftrags- und Servicegesprächen. Bei Ersatzbeschaffung von IT weisen wir mögliche Lieferanten darauf hin, dass wir im Auswahlverfahren Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Für das Jahr 2024 ist die Einführung einer Einkaufs- und einer Lieferantenrichtlinie geplant.

Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT

5. Verantwortung

Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.

Die Verantwortung für die Berichterstattung, die gemäß HGB grundsätzlich dem Lagebericht zuzuordnen ist, trägt der Vorstand der Sparkasse Duisburg. Das Nachhaltigkeitsmanagement ist im Vorstandsstab angesiedelt, welcher dem Dezernat des Vorstandsvorsitzenden zugeordnet ist. Zwecks Abstimmung und Weiterentwicklung des Themas Nachhaltigkeit und der Implementierung des Nachhaltigkeitsgedankens im Gesamthaus wurde ein Koordinierungsteam gegründet, dem die Leiter der Abteilungen Personal, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Vertriebsmanagement angehören. Die Koordination obliegt der Leiterin des Vorstandsstabs. Die Einberufung des Koordinierungsteams erfolgt anlassbezogen. Die Zusammensetzung des Teams spiegelt die wesentlichen Handlungsfelder wider. Im Jahr 2024 wird das Koordinierungsteam durch einen Steuerungs- und Informationskreis Nachhaltigkeit abgelöst. Dieser soll vierteljährlich Transparenz über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der einzelnen Fachbereiche schaffen und Raum für Diskussionen bieten. Ziel ist, ein effizientes Informations- und Austauschformat zu schaffen, das für jeden Teilnehmer Mehrinformationen und -werte generiert und die NH-Aktivitäten der Sparkasse spürbar voranbringt. Die Inhalte der Informations- und Steuerungskreise Nachhaltigkeit werden dem Vorstand und allen Abteilungsleitern über ein Protokoll transparent gemacht.

6. Regeln und Prozesse

Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.

Wir bekennen uns zum Prinzip der Nachhaltigkeit. Die wesentlichen Handlungsfelder sind in unserer Geschäfts- und Risikostrategie, die jährlich überprüft, verabschiedet und im Betrieb veröffentlicht wird, verankert. Unser aus dem Selbstverständnis der Sparkassen hergeleitetes Unternehmensleitbild ist allen Mitarbeitern bekannt und wird im Unternehmen gelebt. Alle relevanten Informationen sind in unserem Unternehmenshandbuch und dem Intranet Content Management (ICM), unserem zentralen Informations- und Wissensmanagement, für unsere Mitarbeiter bereitgestellt.

In den regelmäßigen Vorstandssitzungen, Jour-fixe-Terminen zwischen Vorstand und Bereichsleitung sowie in weiteren Kommunikationskreisen mit Führungskräften wird über geschäftspolitische Themen und damit auch über Nachhaltigkeitsthemen informiert und diskutiert. Entscheidungsvorlagen werden von den Fachbereichen umfassend vorbereitet und durch den Vorstand entschieden. Soweit erforderlich werden die Gleichstellungsbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und der Personalrat frühzeitig zur Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen einbezogen. In Entscheidungsvorlagen mit Nachhaltigkeitsbezug wird auch der Nachhaltigkeitsbeauftragte mit einbezogen. Die operative Umsetzung und Kontrolle der Entscheidungen liegen bei den zuständigen Fachbereichen. Aufgrund der Immaterialität unserer Dienstleistungen verwenden wir keine weiteren Regeln bzw. Prozesse, um Nachhaltigkeit zu operationalisieren. Gesetzliche Vorgaben werden dabei natürlich berücksichtigt.

Eine zunehmende Standardisierung und Digitalisierung der Prozesse ermöglicht unseren Mitarbeitern bei ihrer täglichen Arbeit einen ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterialien.

7. Kontrolle

Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.

Wir orientieren uns bei der Formulierung der Nachhaltigkeitsziele an den Leistungsindikatoren der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) sowie an den für die Sparkassen speziell entwickelten Ergänzungsindikatoren, so dass die Vergleichbarkeit mit Instituten der gleichen Organisationsgruppe gewährleistet sein sollte. Die hausinternen Fachbereiche leiten jährlich ihre Beiträge an die verantwortliche Stelle für Nachhaltigkeit weiter. Diese plausibilisiert, ggf. unter Mitwirken des Arbeitskreises und in Abstimmung mit dem meldenden Bereich, die Ergebnisse und stellt die Anwendung einer einheitlichen Ermittlungsmethode sicher (Konsistenz).

Unsere Nachhaltigkeitsperformance haben wir erstmals im Jahr 2021 extern durch den NH-Kompass von N-Motion bewerten lassen. Im Jahr 2023 wurde beschlossen, die Nachhaltigkeitsperformance bis 2025 jährlich mit dem NH-Kompass bewerten zu lassen. Der NH-Kompass ist ein Analyse- und Steuerungsinstrument für das Nachhaltigkeitsmanagement in Sparkassen. Er berücksichtigt wesentliche externe Anforderungen (BaFin, DNK, EU) und ist sowohl kompatibel zu den Aktivitäten der Sparkassen-Finanzgruppe (Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften, Zielbild 2025) als auch zu Anforderungen von Ratingagenturen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Da sich deutschlandweit Sparkassen mit dem NH-Kompass bewerten lassen, ermöglichen die Ergebnisse einen Vergleich der Sparkassen untereinander. Zur Jahresmitte 2023 lag das Ergebnis der Sparkasse Duisburg oberhalb des Sparkassendurchschnitts, aber unterhalb des Durchschnitts der berichtspflichtigen Sparkassen. Für das Jahr 2024 hat sich die Sparkasse Duisburg als Ziel gesetzt, einen Gesamtwert zu erzielen, der oberhalb des Durchschnitts der berichtspflichtigen Sparkassen liegt.

Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen einer Inventur identifiziert. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume (10 Jahre) im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet. Eine eigene Wesentlichkeitsanalyse für Nachhaltigkeitsrisiken ist aufgrund ihrer integrierten Wirkungsweise in bestehenden Risikoarten nicht angemessen. Mit der stattdessen durchgeführten sog. "Betroffenheitsanalyse" und "Relevanzbeurteilung" wird vielmehr geprüft, inwieweit bestimmte ESG-Risikotreiber für das Risikoprofil der Sparkasse Duisburg gelten bzw. ob und in welchem Umfang sich diese auf die Wesentlichkeit einzelner Risiken auswirken können. Im Ergebnis der Überprüfung im Jahr 2023 ist festzustellen, dass mit Blick auf die Zeitspanne der ökonomischen (12 Monate) und normativen (3-5 Jahre) Risikotragfähigkeit keine Relevanz der benannten Nachhaltigkeitsrisikofaktoren identifiziert worden ist.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich für den kurzfristigen Risikobetrachtungshorizont nachhaltigkeitsbezogene Risiken in den Risikowerten bereits widerspiegeln, sich aber das genaue Ausmaß der impliziten Berücksichtigung innerhalb des Risikowertes einer Kategorie (noch) nicht bestimmen lässt. Vor diesem Hintergrund konnte für alle mit der letzten Risikoinventur als wesentlich eingestufte Risikokategorien kein relevantes Nachhaltigkeitsrisiko auf Basis ökonomischer und normativer Aspekte ermittelt werden. Die Betroffenheit der Nachhaltigkeitsfaktoren wird vielmehr überwiegend für den strategischen Horizont festgestellt und daher im Zuge der Relevanzbeurteilung einer Prüfung unterzogen. Im Ergebnis der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur (10 Jahreshorizont) wurden insgesamt fünf Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (Temperaturanstieg, Häufung von Extremwetterereignissen, Verwendung nachhaltiger Baumaterialien, Treibhausgasbepreisung und Einführung weiterer politischer Maßnahmen mit dem Ziel der Treibhausgasreduktion) als relevant für die Risiken der Sparkasse Duisburg identifiziert.

Weitere Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit haben wir bisher nicht festgelegt.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7

Leistungsindikator EFFAS S06-01

Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien bewertet wurden. Link Keine Daten erfasst. Aufgrund dessen, dass die Wertschöpfung größtenteils selbst erbracht wird, liegt der Fokus aktuell auf der systematischen, umfänglichen Umsetzung des Nachhaltigkeitsverständnisses innerhalb des eigenen Hauses.

Leistungsindikator EFFAS S06-02

Anteil aller Lieferanten und Partner innerhalb der Lieferkette, die auf die Einhaltung von ESG-Kriterien auditiert wurden. Link Keine Daten erfasst. Aufgrund dessen, dass die Wertschöpfung größtenteils selbst erbracht wird, liegt der Fokus aktuell auf der systematischen, umfänglichen Umsetzung des Nachhaltigkeitsverständnisses innerhalb des eigenen Hauses.

8. Anreizsysteme

Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.

Eine direkte Verknüpfung von Nachhaltigkeitszielen mit unserem Vergütungssystem existiert nicht. Da in unserer Geschäftsstrategie und in unserem Unternehmensleitbild Nachhaltigkeitsaspekte implementiert sind, nimmt die Nachhaltigkeit jedoch indirekt in doppelter Hinsicht Einfluss auf die variablen Anteile der Sparkassensonderzahlung: Im ersten Schritt nimmt das gelebte Unternehmensleitbild Einfluss auf die jährliche individuelle Leistung eines jeden Mitarbeiters. Im zweiten Schritt trägt die aggregierte Leistung der einzelnen Mitarbeiter - gerade in einem Dienstleistungsunternehmen wie der Sparkasse Duisburg - einen Großteil zu der Unternehmensperformance bei.

Eine Aufnahme von einzelnen Nachhaltigkeitszielen in das Vergütungssystem ist aktuell nicht vorgesehen.

Die Vergütung des Vorstands orientiert sich an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände, enthält aber - auch um Fehlanreize grundsätzlich auszuschließen - keine variablen Bestandteile. Die Dienstverträge haben eine Laufzeit von fünf Jahren. Für die Festlegung der Struktur und der Höhe der Bezüge der Mitglieder des Vorstands ist der vom Verwaltungsrat gemäß Sparkassengesetz gebildete Hauptausschuss zuständig. Da für den Vorstand keine individuellen Zielvereinbarungen oder darauf basierende variable Vergütungsbestandteile bestehen, ist kein System für die Ermittlung einer Zielerreichung erforderlich.

9. Beteiligung von Anspruchsgruppen

Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements pflegen wir einen kontinuierlichen Austausch mit unseren Kunden und Trägern sowie den Wirtschaftsunternehmen, den gesellschaftlichen Institutionen und den Bürgern in der Region.

Der regelmäßige Austausch mit den unten aufgeführten Anspruchsgruppen ist als festes Element in unserer Planung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen verankert. Dieser Dialog wird genutzt, um eine Wesentlichkeitsprüfung bei der Weiterentwicklung der Geschäftspolitik, des Produktangebots und der gesellschaftlichen Initiativen durchzuführen.

Zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten der Sparkasse und zur Schärfung der Nachhaltigkeitsstrategie wird im ersten Halbjahr des Jahres 2024 eine Befragung der fünf Stakeholdergruppen Privatkunden, Firmenkunden, Mitarbeiter, Vorstand/Führungskräfte und Verwaltungsrat durchgeführt. Bereits im Jahr 2023 haben wir einen u. a. auf das Thema Nachhaltigkeit fokussierten Firmenkundendialog durchgeführt, aus dem sich Hinweise für die weitere Gestaltung des Produktangebots der Sparkasse Duisburg ableiten ließen.

Die neben den natürlich gegebenen Partnern wie weiteren Stakeholdern, Kunden und Mitarbeitern bestehenden Anspruchsgruppen wurden durch entsprechende Analyse des seit mehr als 10 Jahren bestehenden Impulsmanagements für die Bearbeitung von Beschwerden ermittelt.

Die weiteren Anspruchsgruppen sind demzufolge:

Geschäftspartner

lokale Institutionen (Vereine, Wirtschaft, Behörden und Wissenschaft)

zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen (NGO), Medien / Presse

breite Öffentlichkeit (Bürger)

Alle Anspruchsgruppen werden beispielweise über den Lagebericht im Rahmen des Jahresabschlusses und den Offenlegungsbericht gemäß Capital Requirements Regulation (CRR), welche im Bundesanzeiger bzw. unter der Rubrik "Ihre Sparkasse" in unserer Internet-Filiale veröffentlicht werden, erreicht. Die weiteren Funktionen unserer Internet-Filiale und die unternehmenseigenen Facebook- und Instagram-Seiten ermöglichen jeder Person auch die digitale Kontaktaufnahme mit uns. Darüber hinaus verfügt das Online-Banking über einen gesicherten Bereich, der einen vertraulichen Austausch zwischen Kunden und der Sparkasse Duisburg ermöglicht. Kunden haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit der Sparkasse Duisburg im Rahmen von Google-Bewertungen in Form von Sternen und Freitexten mitzuteilen. Seit 2020 wird dazu z. B. in Kundenanschreiben und Beratervisitenkarten aktiv aufgerufen. Negative Resonanzen werden durch das Beschwerdemanagement weiterverfolgt.

Die Zufriedenheit der Kunden steht für uns an erster Stelle. Sie ist die Grundlage der Erfüllung des öffentlichen Auftrags. Zufriedene Kunden empfehlen die Sparkasse Duisburg als Finanzpartner weiter und ermöglichen uns somit, unsere Vision, der meistempfohlene Finanzpartner unserer Region zu sein, zu erreichen sowie die Ressourcen zu erwirtschaften, die wiederum in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investiert werden.

Um die Erfüllung der festgelegten Qualitätsstandards zu überprüfen und den damit verbundenen Beitrag zur Kundenzufriedenheit zu sichern, werden regelmäßig Kundenbefragungen im Privat- und Firmenkundenbereich durchgeführt. Anhand von Benchmarking- und Zeitreihenbetrachtungen werden die Befragungsergebnisse analysiert und bewertet. Anschließend werden entsprechende Maßnahmen mit der Zielsetzung, die Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft unserer Kunden zu erhöhen, entwickelt und umgesetzt. Einen besonderen Fokus in der Befragung unserer Kunden richten wir entsprechend unserer Vision, "der meistempfohlene Finanzpartner der Region zu sein", auf die Bereitschaft unserer Kunden, die Sparkasse Duisburg weiterzuempfehlen. Hierzu haben wir im Jahr 2023 unsere Online-Banking-Kunden erneut um eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Weiterempfehlungsbereitschaft der Sparkasse Duisburg gebeten und positives Feedback erhalten. Darüber hinaus haben wir in Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband unsere Privat- und Firmenkunden in einer ausführlichen Online-Befragung zu verschiedenen Themen um ihre Einschätzung gebeten. Außerdem werden unsere Firmenkunden und Interessenten von Baufinanzierungen nach qualifizierten Beratungsgesprächen zu ihrer Zufriedenheit schriftlich befragt. Wir gehen davon aus, dass sich die positiven Befragungsergebnisse auch für andere Geschäftsbereiche zeigen würden, so wie das die zahlreichen positiven Google-Bewertungen unserer Kunden im Internet bereits allgemein zum Ausdruck bringen. So ist für 2024 beispielsweise die Implementierung einer regelmäßigen Nachkontaktbefragung (qualifizierte Beratungsgespräche) im Privatkundenbereich vorgesehen.

Kundenbeschwerden geben aus unserer Sicht häufig wichtige Hinweise zur Steigerung der Kundenzufriedenheit und werden als Chance gesehen, uns kontinuierlich zu verbessern. Aus diesem Grund wurde ein professionelles Beschwerdemanagement installiert, das die Bearbeitung der Beschwerden innerhalb fest definierter Bearbeitungszeiten koordiniert und bei Bedarf entsprechende Verbesserungsimpulse einleitet.

Im Rahmen des Impulsmanagements werden alle Kundenäußerungen analysiert, um potenzielle Fehlerquellen zu entdecken und das Angebot sowie Prozesse im Sinne unserer Kunden weiterzuentwickeln. Auch entsprechende Impulse von "Nicht-Kunden" geben uns wertvolle Hinweise zur Wahrnehmung der Sparkasse Duisburg in der Öffentlichkeit. Im Mehrjahresdurchschnitt wurden 240 Beschwerden p. a. verzeichnet, was mit Blick auf die Anzahl der Kunden und Geschäftsvorfälle im Branchenvergleich einen niedrigen Wert darstellt. Im Jahr 2023 waren knapp 230 Beschwerden zu verzeichnen. Der Rückgang der Beschwerden ist auf ausgebliebene Sondereffekte (z. B. aus vermehrten Rückmeldungen zum BGH-Urteil zum AGB-Änderungsmechanismus) zurückzuführen. Die Sparkasse Duisburg analysiert ihre Beschwerden seit dem Jahr 2023 auf unmittelbare Bezüge zu Nachhaltigkeitsaspekten. Im Jahr 2023 gab es keine Beschwerden mit unmittelbarem Bezug zu Nachhaltigkeitsaspekten.

Um die in Duisburg vorhandene soziodemografische Struktur hinreichend zu berücksichtigen, informieren wir unsere Kunden über wichtige Themen auch in verschiedenen Fremdsprachen. Zur besseren Integration unserer türkischen Mitbürger in Duisburg, aber auch zur Integration der Flüchtlinge aus Syrien und aus dem arabischen Raum sowie aktuell aus der Ukraine haben wir in den verschiedenen Sprachen einen "Sprach- und Integrationsbegleiter" kostenfrei über lokal ansässige Vereine und Verbände ausgegeben. Darin enthalten sind in Deutsch und der jeweiligen Landessprache wichtige Redewendungen und Wörter zu allgemeinen Themen, insbesondere aber zu alltagsbezogenen Situationen wie z. B. Einkaufen, Gesundheit, Ämter- und Behördengänge, Schule, Studium und Beruf sowie viele andere nützliche Übersetzungen, die helfen, sich in Duisburg und Kamp-Lintfort besser zurechtzufinden. Darüber hinaus haben wir zu wichtigen Bankthemen diverse Informationsbroschüren in den in unserem Geschäftsgebiet besonders häufig vorkommenden Fremdsprachen erstellen lassen, um die Kommunikation mit unseren Kunden aktiv zu unterstützen und zu fördern.

Für unsere gehörlosen Kunden setzen wir seit Jahren eine staatlich geprüfte Gebärdensprachendolmetscherin in der Beratung zu allen Themen rund um die Finanzen ein. Unser Internetauftritt unterstützt ebenfalls sehbehinderte Menschen, indem die Texte und Bilder beispielsweise über eine Anwendung vorgelesen werden können.

Als regionales Finanzinstitut sind wir auch sehr stark den Bürgern unserer Region verpflichtet, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Aktuell sorgen die zuletzt hohe Inflation und die deutlich gestiegenen Energiekosten bei unseren Kunden für viel Unsicherheit und führen zunehmend auch zu finanziellen Engpässen. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2022 rund 150.000 Kunden angeschrieben und ihnen angeboten, sie bei ihren Einsparungsbemühungen, z. B. bei den Energiekosten, zu unterstützen und ihnen bei Liquiditätsengpässen mit individuellen Kreditangeboten zur Seite zu stehen.

Für eine effiziente Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie ist der kontinuierliche Austausch mit den Mitarbeitern aller Ebenen unabdingbar. Im Jahr 2024 wird ein Steuerungs- und Informationskreis Nachhaltigkeit eingeführt, der vierteljährlich Transparenz über die Nachhaltigkeitsaktivitäten der einzelnen Fachbereiche schaffen und Raum für Diskussionen bieten soll. Ziel ist, ein effizientes Informations- und Austauschformat zu schaffen, das für jeden Teilnehmer Mehrinformationen und -werte generiert und die NH-Aktivitäten der Sparkasse spürbar voranbringt. Die Inhalte der Informations- und Steuerungskreise Nachhaltigkeit werden dem Vorstand und allen Abteilungsleitern über ein Protokoll transparent gemacht. Die Abteilungsleiter dienen als Multiplikatoren für die Fachbereiche.

Neben unseren Führungsformaten Orientierungsrunde und -dialog verwenden wir für den kontinuierlichen Austausch mit den Mitarbeitern diverse regelmäßige Abstimmungs- und Feedbackgespräche, verschiedene (digitale) Kommunikationskreise und das Intranet Content Management (ICM), in welchem alle relevanten betrieblichen Informationen, Rundschreiben und Arbeitsanweisungen veröffentlicht sind. Darüber hinaus lädt der Vorstand seit 2019 zu einer Jahresauftaktveranstaltung ein, um allen Mitarbeitern eine Gesamtsicht auf das Unternehmen zu vermitteln sowie die Entwicklungen des vergangenen Jahres und die Planungen für das neue Jahr persönlich zu erläutern. Dazu werden themenbezogen auch einzelne Fachbereiche in die Veranstaltung eingebunden. Die Jahresauftaktveranstaltung der Sparkasse Duisburg für ihre Mitarbeiter wird sukzessive weiterentwickelt. Im Jahr 2024 nach Corona erstmals wieder eine Präsenzveranstaltung mit Videoeinspielern stattfinden, die aufgezeichnet und im Nachgang auch den nicht anwesenden Mitarbeitern über das Intranet zur Verfügung gestellt wird.

Der Vorstand kommuniziert auch über den digitalen Newsletter des Vorstands unterjährig und anlassbezogen über aktuelle Themen. Erstmalig in 2021 wurde das Führungsinstrument 360°-Feedback implementiert, um den Mitarbeitern sowie den Kollegen und der übergeordneten Führungskraft die Möglichkeit zu geben, Führungskräften Verbesserungsansätze zu liefern. Für das erste Quartal 2024 ist die erneute Durchführung des 360-Grad-Feedbacks vorgesehen.

Die Sparkasse Duisburg investiert in besonderem Maße in die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter, z. B. durch ansprechende Sozialleistungen (in 2023 wurde beispielsweise das Deutschlandticket-Job mit einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 25% eingeführt), umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten sowie diverse Angebote im Bereich Gesundheitsmanagement. Alle Angebote werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Attraktivität überprüft und entsprechend angepasst bzw. erweitert. Zum 01.01.2023 wurde zum Beispiel die betriebliche Krankenversicherung für unsere Mitarbeiter eingeführt, bei der unsere Mitarbeiter Gesundheitsschutz über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus erhalten. Mit einer Mitarbeiterbefragung im Jahr 2017 wurde der bereits genannte fortlaufende Kulturprozess gestartet, der sich begünstigend auf dieses Handlungsfeld auswirken soll. Damit wird auch der positiven Wirkung von zufriedenen und motivierten Mitarbeitern auf die Kundenzufriedenheit Rechnung getragen. Ein Beispiel für diese Handlungsfelder ist die Einführung des Digitalen Führerscheins. Die digitale Lernplattform mit fortlaufenden Aktualisierungen vermittelt und erweitert digitales Wissen über das betriebliche Umfeld hinaus und gibt Orientierung im immer bedeutender werdenden Digitalisierungsprozess.

10. Innovations- und Produktmanagement

Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.

Die Sparkasse Duisburg sieht es im Sinne des Zielbildes 2025 des DSGV als ihre Aufgabe an, in ihrem Geschäftsgebiet Wirtschaft, private Personen und Gesellschaft bei ihrer ökologischen Transformation mit geeigneten Finanzierungsdienstleistungen zu unterstützen. Als regionales Kreditinstitut bieten wir zudem allen Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehören auch Anlageprodukte, die neben den klassischen Kriterien einer Geldanlage auch ökologische, soziale und ethische Aspekte berücksichtigen, da das Bedürfnis der Kunden nach Nachhaltigkeit bei der Geldanlage stetig zunimmt. Mit den Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen der DekaBank bieten wir unserer Kundschaft solche Anlageprodukte an. Dabei werden diese nach Kriterien für Umweltmanagement (z. B. Klimaschutz, Umweltpolitik), soziale Verantwortung (z. B. Menschenrechte, Sozialstandards in der Lieferkette, Sicherheit und Gesundheit) und Unternehmensführung (z. B. Bestechung und Korruption, Transparenz und Berichterstattung) bewertet. Nicht investiert werden soll in Unternehmen mit Verstößen gegen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Kinderarbeit oder Korruption sowie in Branchen, die den Mindeststandards des Fonds nicht entsprechen.

Zum 31.12.2023 teilt sich der Bestand an Anlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen unserer Kunden unter anderem auf die folgenden Fonds der DekaBank auf:

Deka-Immobilien-Europa (64,1 Mio. Euro)

Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (46,0 Mio. Euro)

Deka-Immobilien-Global (49,5 Mio. Euro)

WestInvest InterSelect (43,4 Mio. Euro)

Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit (32,6 Mio. Euro)

Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF (18,6 Mio. Euro)

Deka-Immobilien-Metropolen (14,3 Mio. Euro)

Deka-Nachhaltigkeit GlobalChampions CF. (6,8 Mio. Euro)

Deka-Nachhaltigkeit Dividenden-Strategie CF (6,5 Mio. Euro)

Swiss Life REF (DE) European Living (4,0 Mio. Euro)

Wir prüfen stetig unser Produktangebot an Anlagemöglichkeiten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen. Die Vielfalt an Fondslösungen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen in unserer Produktpalette ist seit 2021 deutlich gewachsen. Die durch die Sparkasse Duisburg vertriebenen Immobilienfonds der Deka erfüllen alle die PAI-Kriterien. Soll ein neuer Fonds in das Beratungsportfolio aufgenommen werden, für den es eine Variante mit und eine Variante ohne Nachhaltigkeitsmerkmale gibt, werden wir grundsätzlich die Variante mit Nachhaltigkeitsmerkmalen wählen.

Des Weiteren haben wir im Jahr 2021 mit der Vermittlung der digitalen Vermögensverwaltung "Smavesto" begonnen und diese im Jahr 2023 mit der Einführung von Smavesto Premium weiter ausgebaut. Auch hier kann der Kunde sich für ein nachhaltiges Portfolio entscheiden. Aufgrund gesetzlicher Anforderungen im Rahmen der Anlageberatung gewinnt das Thema Nachhaltigkeit auch in diesem Bereich immer mehr an Bedeutung.

Die PS-Lotterie ist seit vielen Jahren ein wichtiges Produkt für die Sparkassen und ihr soziales Engagement vor Ort. Mit jedem Los wird die Region unterstützt, da 25 Cent des Losanteils von einem Euro in den sogenannten Zweckertrag fließen, aus dem Mittel für kulturelle und wohlfahrtspflegerische Zwecke an lokale gemeinnützige Vereine und Institutionen ausgeschüttet werden. Um die Attraktivität des PS-Sparens zu steigern, ist es seit dem 04.10.2021 möglich, den Sparanteil (vier Euro) in unseren hauseigenen Fonds Sparkasse Duisburg INVEST Nachhaltigkeit zu investieren. So kann nachhaltig gespart und gleichzeitig Gutes unterstützt werden.

Die Steigerung der Energieeffizienz in privaten Haushalten, Unternehmen und bei der öffentlichen Hand ist unabdingbar für das Erreichen aller Klimaziele. Die energetische Modernisierung von privaten, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden ist ebenso wie die Investition in die Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz eine langfristige Aufgabe, an der wir mit Ausdauer und Engagement arbeiten. In Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Duisburg AG bieten wir unseren Kunden in Duisburg und Kamp-Lintfort mit dem Energiespardarlehen besonders zinsgünstige Mittel für energetische Modernisierungsmaßnahmen an. Im Jahr 2023 haben wir an unsere Kunden für die Durchführung von Maßnahmen an der eigenen Immobilie rd. 500 Sparkassen-Modernisierungsdarlehen mit einem Gesamtvolumen von über 13,62 Mio. Euro herausgegeben. Seit Januar 2023 greift die Sparkasse das Thema energetische Sanierung im Rahmen der Kampagnen- und Maßnahmenplanung für den Privatkundenmarkt auf. Darüber hinaus haben wir unseren Kunden über die NRW.Bank und die KfW-Bankengruppe im Berichtsjahr umweltrelevante Kreditprodukte für die Finanzierung von ökologischen und sozialen Zwecken sowie für die Modernisierung hin zu altersgerechtem Wohnen bereitgestellt.

Zur bedürfnisgerechten Begleitung der ökologischen Transformation sind wir im Jahr 2023 eine strategische Beteiligung an der ProEco eingegangen. Durch die Kooperation mit der ProEco wird ein umfassendes Angebot zur Begleitung der ökologischen Transformation von Firmenkunden bestehend aus Nachhaltigkeitschecks, CO 2 e messen, Nachhaltigkeitsschulungen sowie Zuschuss-, Förder- und Finanzierungsberatung geschaffen. Durch ein gemeinschaftliches Energieberaternetzwerk wird zusätzlich eine Leistung im Bereich der energetischen Sanierung von Immobilien geschaffen. Die Sparkasse Duisburg baut im Jahr 2024 eine eigene Abteilung auf, welche die Angebote koordiniert, den Kunden und Beratern als Kompetenzstelle zur Verfügung steht und das Leistungsangebot kontinuierlich optimiert und bei Bedarf ausbaut. Bereits im Jahr 2023 wurden geeignete Instrumente zur Vertriebsunterstützung, wie z. B. ein Modernisierungsrechner, getestet.

Der Ausbildungsrahmenplan sieht für die Auszubildenden die theoretische und praktische Vermittlung von projektorientiertem Arbeiten vor. Für die praktische Umsetzung wurde bei der Sparkasse Duisburg dazu das Thema Gesundheitsmanagement als Teil der Nachhaltigkeit in den Fokus gestellt. Dazu haben sich die Auszubildenden zum wiederholten Mal an dem bundesweiten Wettbewerb "Moveguide" der Barmer Ersatzkasse beteiligt. Gegenstand dieses Wettbewerbes ist, Ideen im Bereich der Gesundheitsförderung zu entwickeln und diese im Betrieb umzusetzen. Die Beiträge werden anhand der Kriterien Kreativität, Umsetzung und Nachhaltigkeit bewertet. Die Auszubildenden möchten dieses Mal die folgende Idee umsetzen: Gesunde und nachhaltige Ernährung am Arbeitsplatz. Hauptaugenmerk soll auf persönliche Lunchboxen für die Mitarbeiter sowie gesunde Drinks anstelle von Softdrinks gelegt werden. Der Wettbewerb läuft zum aktuellen Zeitpunkt, sodass noch keine Aussage zur Umsetzbarkeit und zum weiteren Vorgehen getroffen werden kann.

Die Sparkasse Duisburg engagiert sich als Partner der garage DU, die innovative Start- und Scale-Ups mit Duisburger Unternehmen zusammenbringt und schreibt u. a. Challenges aus, auf die sich Start-ups mit Lösungen bewerben können. Für das Jahr 2024 sind unter anderem Challenges in den Bereichen Fördermittel für energetisches Sanieren und Ermittlung von THG-Emissionen im Scope 3 vorgesehen.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 10

Leistungsindikator EFFAS E13-01

Verbesserung der Energieeffizienz der eigenen Produkte im Vergleich zum Vorjahr.

Link

Die Verbesserung von eigenen Finanzprodukten hinsichtlich ihrer Energieeffizienz ist nicht möglich.

Leistungsindikator EFFAS V04-12

Gesamtinvestitionen (CapEx) in Forschung für ESG-relevante Bereiche des Geschäftsmodells, z. B. ökologisches Design, ökoeffiziente Produktionsprozesse, Verringerung des Einflusses auf Biodiversität, Verbesserung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen für Mitarbeiter und Partner der Lieferkette, Entwicklung von ESG-Chancen der Produkte, u. a. in Geldeinheiten bewertet, z. B. als Prozent des Umsatzes.

Link

Wir bemühen uns, den Nachhaltigkeitsgedanken kontinuierlich im eigenen Unternehmen, aber auch bei allen beteiligten Akteuren umzusetzen bzw. einzusetzen, so dass sich der Gedanke im Tagesgeschäft, bei der Modellierung von Arbeitsabläufen, in der Angebotsentwicklung von Gesundheitsbedingungen für unsere Mitarbeiter usw. wiederfindet. Eigene Forschungsaktivitäten unternimmt die Sparkasse Duisburg derzeit nicht. Daher greifen wir im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Forschungsaktivitäten der Verbände und Verbundpartner zurück. Eine Bewertung in Geldeinheiten erfolgt daher bisher nicht.

KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte

Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN

11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen

Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.

Die Optimierung des ökologischen Fußabdrucks der Sparkasse haben wir in der jährlich überprüften und durch den Vorstand verabschiedeten Geschäftsstrategie unseres Hauses fest verankert. Mit der Unterzeichnung der Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Sparkassen-Finanzgruppe hat sich die Sparkasse Duisburg dazu verpflichtet, ihre innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen nach bewährten Verfahren jährlich zu ermitteln. Unseren ökologischen Fußabdruck aus dem eigenen Geschäftsbetrieb berechnen wir dementsprechend seit dem Berichtsjahr 2021 nach dem Branchenstandard des "Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU)". Die Datenqualität verbessert sich mit Unterstützung des Arbeitskreises Nachhaltigkeit und durch aktiven Austausch mit Dienstleistern und Vermietern kontinuierlich. Die Berichterstattung an den Vorstand und die Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsthemen verantwortet der Nachhaltigkeitsbeauftragte.

In der eigenen Geschäftstätigkeit sehen wir aktuell keine Risiken, die schwerwiegende ökologische Auswirkungen haben könnten.

Das Konzept zum Umgang mit Umweltbelangen umfasst zwei Säulen:

1. Eigene Geschäftstätigkeit: Bei einem Finanzdienstleister ist der Verbrauch natürlicher Ressourcen im Vergleich zu dem produzierenden Gewerbe von eher untergeordneter Bedeutung. Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit werden primär Papier und Energie als Ressourcen verbraucht. Bezüglich der Reduzierung des Papierverbrauchs wurden in der Vergangenheit diverse Maßnahmen umgesetzt, z. B. durch Migration des internen Informationsaustauschs auf elektronische Medien, den Verzicht auf Durchschriften bei Kundenanschreiben ohne vertragliche Inhalte, die Anschaffung geeigneter Druckergeräte für beidseitige Ausdrucke sowie die Einführung und Forcierung des Elektronischen Postfaches bei Online-Banking-Kunden zur dauerhaften elektronischen Ablage der bisher papiergebundenen Kontoauszüge bzw. sonstigen Mitteilungen. Im Zuge der kontinuierlichen und anlassbezogenen Prozessüberprüfung und -Überarbeitung werden Chancen zur weiteren Digitalisierung konsequent genutzt. Bei Girokontoeröffnungen erfolgt standardmäßig die Vereinbarung zur Nutzung von Online-Banking und elektronischem Postfach, so dass über 90 % der Online-Banking-Kunden auch das elektronische Postfach nutzen. Wir verwenden bereits seit Jahren umweltverträgliches Papier. Mit Blick auf die Erfolge der Vergangenheit und den erreichten technischen Standard sind hier in der Zukunft größere Einsparungen nicht mehr zu erwarten.

2. Geschäftsbeziehungen, Produkte und Dienstleistungen: Wir sind uns dessen bewusst, dass Kredit- und Anlageentscheidungen ökologische Auswirkungen haben. Daher unterstützen wir beispielsweise die energetische Sanierung von Wohneigentum durch den Einsatz von Förderkrediten sowie das Schaffen eines umfangreichen Leistungsangebots und einer eigenen Abteilung im Bereich des energetischen Sanierens (siehe Kriterium 10). Wir werden in Kooperation mit der ProEco auch ein umfassendes Angebot bestehend aus Nachhaltigkeitschecks, CO 2 e messen, Nachhaltigkeitsschulungen sowie Zuschuss-, Förder- und Finanzierungsberatung für die Begleitung der ökologischen Transformation von Unternehmen schaffen bzw. etablieren. Bei Baumaßnahmen werden Aufträge an Unternehmen in der Region vergeben, die die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland erfüllen müssen. Bei den Eigenanlagen (Depot A) achten wir auf Basis der vorliegenden Informationen darauf, schwerwiegende negative Auswirkungen auf Umweltbelange zu vermeiden. Im Bereich des Depot A sind für diese Zwecke im Jahr 2023 Nachhaltigkeitskriterien und -ziele beschlossen worden. Über die aktuellen Verbräuche von Energie und Papier (Entsorgungsmenge im Rahmen der Abfallwirtschaft) wird unter den Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 und 12 berichtet.

12. Ressourcenmanagement

Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.

Im Jahr 2015 wurde erstmalig ein Energie-Audit auf Grundlage des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) durchgeführt. Hierbei untersuchte ein externer Prüfer die Energieverbräuche und deren größte Treiber. Ein Ergebnis des Audits ist ein Katalog mit Maßnahmen, um den Energieverbrauch künftig weiter zu reduzieren. In 2019 wurde ein Folgeaudit mit dem nachfolgend aufgeführten Ergebnis durchgeführt: "Im Rahmen einer übergreifenden energetischen Gesamtbewertung ist die Sparkasse Duisburg als gut zu bewerten. Alle Bereiche, in denen ein direkter Einfluss besteht, werden heute bereits effizient bis sehr effizient betrieben oder befinden sich derzeit in der Umrüstung." Ungeachtet des guten Ergebnisses wurden hausintern Maßnahmen erarbeitet, mit denen wir unsere Verbräuche noch weiter optimieren können (z. B. Temperaturanpassung in Serverräumen, Austausch elektrischer Endgeräte, weitere Umstellung auf LED, Nutzung von Bewegungsmeldern, wiederkehrende Sensibilisierung der Mitarbeiter). Ein weiteres Folgeaudit fand im Jahr 2023 statt. Auch hier wurde bescheinigt, dass sich die untersuchten Standorte aus energetischer Sicht auf einem guten Niveau befinden.

Ergänzend zu den Energieaudits wird bereits seit mehreren Jahren ein Energieberater eingesetzt, der u. a. Vertragsverhandlungen mit Stromanbietern führt, ein Energiemanagement-System zur besseren Transparenz der Stromverbräuche aufgebaut hat, für die Kontrolle und Früherkennung von Spitzenlasten zur Vermeidung von Fehlverbräuchen zuständig ist und zur Umstellung auf verbrauchsgünstige Leuchtmittel riet. Zur Identifizierung weiterer Optimierungsmaßnahmen werden im ersten Halbjahr 2024 Energieberatungen für die beiden Duisburger Hauptgebäude Hauptstelle und Kuhlenwall-Karree durchgeführt.

Im Rahmen des letztmaligen Umbaus des Verwaltungsgebäudes Kuhlenwall-Karree wurden diverse energieeinsparende und effizienzverbessernde Maßnahmen (Dachbegrünung, Dämmung, Energiesparfenster, Vermeidung aufwendiger Klimatechnik) umgesetzt. Dies führte zu annähernd 50 % Energieeinsparungen im Vergleich zum ursprünglichen Bauzustand. Der Gesamtverbrauch an Energie dieses Gebäudes ist seit 2018 kontinuierlich gesunken.

Bei den im Jahr 2023 abgeschlossenen Baumaßnahmen werden moderne Energiestandards berücksichtigt. So wurden und werden im Rahmen von durchgeführten bzw. anstehenden Umbaumaßnahmen die Leuchtmittel auf LED umgerüstet.

Sämtliche Neubauten werden seit 2019 mit Fernwärme geheizt und sind zusätzlich mit Wärmepumpen gekoppelt, die durch Wärmerückgewinnung die Lüftungs- und Klimaanlagen versorgen. Dem Ziel der Begrenzung der Treibhausgasemissionen auf die nicht vermeidbaren kommen wir dadurch ein gutes Stück näher.

Die Möglichkeit der Installation einer Energieerzeugungsanlage auf den Gebäuden Kuhlenwall-Karree und Hauptstelle wurde im Jahr 2020 durch eine Fachfirma geprüft. Aufgrund der Beschaffenheit der Dachflächen (Flachdach, Gebäudehöhe, Teildächer auf verschiedenen Etagen, andere Dachaufbauten) würde sich die Installation nur sehr schwierig und kostspielig umsetzen lassen, so dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis dabei nicht gegeben wäre. Trotzdem soll im Jahr 2024 eine erneute Überprüfung erfolgen, in welcher Form regenerative Ressourcen vorteilhaft in die bestehende bzw. ggf. zu optimierende Haustechnik eingebunden werden können.

Auch im Bereich der Mobilität berücksichtigt die Sparkasse Duisburg Nachhaltigkeitsaspekte und ersetzt Dienstfahrzeuge mit herkömmlichem Verbrennungsmotor bei routinemäßigen Ersatzbeschaffungen durch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge oder durch Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb. Auch bezüglich der Vorstandsdienstwagen ist langfristig eine vollständige Umstellung auf reine Elektrofahrzeuge geplant. Aktuell werden Hybridfahrzeuge als Übergangstechnologie genutzt, wobei Ladesäulen in der Tiefgarage installiert sind. Im Jahr 2024 werden beginnend mit der Hauptstelle sukzessive alle eigenen Gebäude mit öffentlichen Ladesäulen für unsere Kunden ausgestattet.

Auch zur Reduzierung der THG-Emissionen aus dem Pendlerverkehr ergreift die Sparkasse Duisburg Maßnahmen: Nachdem sich das Job-Rad bereits seit dem Jahr 2022 etabliert hat, wurde im Jahr 2023 das Deutschlandticket-Job mit einem Arbeitgeberzuschuss i. H. v. 25% eingeführt. Die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten werden fortlaufend erweitert. Zum 01.01.2024 waren 605 interne und externe Mitarbeiter im Besitz eines Tokens (gegenüber 512 im Januar 2023).

Im Hinblick auf die zwei unter Kriterium 11 angeführten Säulen werden folgende Ziele verfolgt:

1. Eigene Geschäftstätigkeit: Die Maßnahmen zum schonenden Umgang mit Ressourcen sind bereits weit vorangeschritten. Das Ziel ist, den schonenden Ressourcenumgang dauerhaft beizubehalten. Auch die Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs sind bereits weit fortgeschritten. Zur Identifizierung weiterer Optimierungsmaßnahmen werden im ersten Halbjahr 2024 Energieberatungen für die beiden Duisburger Hauptgebäude Hauptstelle und Kuhlenwall-Karree durchgeführt. Unabhängig davon werden weitere verbrauchsreduzierende Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Beispielsweise wird durch geeignete stromsparende Ersatzbeschaffungen das Ziel verfolgt, den Stromverbrauch nachhaltig zu senken. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Stromverbrauch insbesondere durch den Abschluss des Vertriebswege- und Standortkonzepts und den damit verbundenen Standortaufgaben bis zum 30.11.2022 für das Gesamthaus um weitere 660.000 kWh reduziert werden (2022 = 3,73 Mio. kWh, 2023 = 3,07 Mio. kWh). Als Folge der nun abgeschlossenen Umsetzung des Standortkonzeptes wird sich der Stromverbrauch voraussichtlich noch weiter reduzieren. Parallel besteht die Absicht, den Anteil erneuerbarer Energien aktiv zu erhöhen. Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen des eigenen Geschäftsbetriebs auf die nicht vermeidbaren werden bis zum Jahr 2027 weitere geeignete Maßnahmen erarbeitet, um das Ziel der CO 2 -Neutralität im eigenen Geschäftsbetrieb bis 2027 möglichst erreichen zu können. Das Reporting der THG-Emissionen wird stetig verbessert.

2. Geschäftsbeziehungen, Produkte und Dienstleistungen: Im Kundengeschäft ist es unser Ziel, die Kundenzufriedenheit zu steigern. Hierzu ist ein ausreichendes Angebot an nachhaltigen Produkten erforderlich. Im Anlagebereich werden - wie bereits beschrieben - aktuell diverse Nachhaltigkeitsfonds der Deka angeboten. Im Kreditgeschäft werden das Angebot der Förderprogramme der KfW bzw. der NRW.Bank sowie unsere hauseigene Kooperation mit der Stadtwerke Duisburg AG weiterhin aktiv vorgestellt. Die Sparkasse Duisburg plant den Aufbau eines Vertriebsbereichs mit dem Ziel der aktiven Transformationsbegleitung von Privat- und Firmenkunden ab Mitte des Jahres 2024. Die Begleitung von Privatkunden beinhaltet vorrangig die Unterstützung von Immobilienbesitzern bei der energetischen Sanierung von Wohnimmobilien, während Firmenkunden konsequent für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert werden sollen. Über die ProEco werden zahlreiche Firmenkundenservices mit Nachhaltigkeitsaspekten ab Sommer 2024 zugänglich. Hierzu zählen u.a. der Nachhaltigkeitscheck und ein Angebot zum Messen von CO 2 e.

Der Vorstand treibt die Nachhaltigkeitsentwicklung der Sparkasse Duisburg mit individuellen, gegenüber den Verbandsvorgaben ambitionierteren Zielvorgaben aktiv voran. Die Ergebnisse des VfU-Tools, anhand dessen die jährlichen THG-Emissionen quantifiziert werden, sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf werden dem Vorstand vom Nachhaltigkeitsbeauftragten kommuniziert. Aus den Ergebnissen abgeleitete, wesentliche Maßnahmen zur Verringerung der THG-Emissionen werden mit dem Vorstand abgestimmt und diesem zur Entscheidung vorgelegt.

Im Bereich der Nutzung der erneuerbaren Energien wurde im Jahr 2020 der Stromliefervertrag auf Ökostrom umgestellt. Für die Jahre 2022 und 2023 wurde ein neuer Ökostromvertrag abgeschlossen, wobei von den Stadtwerken Duisburg in den Jahren 2022 und 2023 Strom aus skandinavischer Wasserkraft bis zu einer Menge von 2,65 GWh/Jahr geliefert wurde und für die Jahre 2024 und 2025 bis zu einer Menge von 2,70 GWh/Jahr geliefert wird. An den Standorten in Kamp-Lintfort wurde der gesamte Strombedarf im Jahr 2023 aus erneuerbaren Energien gedeckt. Hierfür wurden seitens der Stadtwerke Kamp-Lintfort Herkunftsnachweise des Wasserkraftwerkes Hpyanger K5B in Hpyanger, Norwegen, gemäß EU-Richtlinie 2009/28/EG erworben.

In unserer eigenen Geschäftstätigkeit sehen wir aktuell keine wesentlichen Risiken, die schwerwiegende ökologische Auswirkungen haben könnten. Die eingesetzten wesentlichen Ressourcen sind Gebäude (Service-/Beratungsräume und Büros), Energie, EDV sowie Transport- und Druckleistungen, die keine betriebsspezifischen Besonderheiten beinhalten, sondern branchenunabhängig angeboten und nach europäischen Standards produziert werden. Die unter diesem Kriterium genannten Maßnahmen werden u. a. auch im Hinblick auf mögliche ökologische Auswirkungen durch unseren internen Fachbereich -teilweise auch in Zusammenarbeit mit externen Partnern - beleuchtet, bewertet und im Anschluss dem Vorstand zur Entscheidung vorgelegt. Der Verbrauch natürlicher Ressourcen spielt - im Vergleich zum produzierenden Gewerbe -bei einem Finanzdienstleister eher eine untergeordnete Rolle (siehe Ausführungen unter Kriterium Il).

Wir sind uns dessen bewusst, dass Kredit- und Anlageentscheidungen ökologische Auswirkungen haben und damit Risiken beinhalten können. Weitere Ausführungen zu diesem Aspekt sind unter Kriterium ll, Unterpunkt 2 sowie in den dafür formulierten Zielen in diesem Kriterium dokumentiert. Eine dezidierte Risikoanalyse liegt nicht vor, weil dies für uns als Kreditinstitut - und damit als nicht-produzierendes Unternehmen - von untergeordneter Bedeutung ist.

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12

Leistungsindikator EFFAS E04-01 Gesamtgewicht des Abfalls.

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Das Elektroschrottgewicht belief sich im Jahr 2023 auf 4,33 t (2022: 2,99 t) und das Sperrmüllgewicht auf 26,2l t (2022: 22,64 t). In Abstimmung mit den Entsorgungsdienstleistern wurden auf Grundlage der entsorgten Müllvolumina Entsorgungsgewichte von l0l,7 t Papiermüll (2022: l49,l9 t), 62,66 t Restmüll (2022: 62,00 t) und l4,03 t Wertstoffen ermittelt. Darüber hinaus wurden infolge von Geldautomatensprengungen 54,6 Tonnen Bauschutt entsorgt.

Leistungsindikator EFFAS E05-01

Anteil des gesamten Abfalls, der recycelt wird.

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Der Anteil des gesamten Abfalls, der recycelt wird, kann bisher nicht vollständig ermittelt werden. Das liegt darin begründet, dass eine diesbezügliche Abhängigkeit von den Angaben der entsprechenden Dienstleister besteht. Von Seiten der Sparkasse Duisburg wird im Jahr 2024 eine Verbesserung der Datengrundlage angestrebt. Der Nachhaltigkeitsbeauftragte wird dazu Gespräche mit den betreffenden Dienstleistern führen. Der Papierabfall und der Restmüll werden thermisch verwertet.

Leistungsindikator EFFAS E01-01 Gesamter Energieverbrauch.

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Wir haben vor mehr als 10 Jahren nahezu das gesamte Immobilienportfolio veräußert und die für den Geschäftsbetrieb relevanten Gewerbeflächen zurück gemietet. Insofern sind wir jetzt überwiegend in der Mieterrolle und müssen unsere tatsächlichen Wärmeverbrauchskosten den uns zugestellten Nebenkostenabrechnungen des Eigentümers entnehmen, die nach gesetzlichen Vorgaben erst bis zum 31.12. des Folgejahres zugestellt werden müssen, weshalb die nachfolgenden Angaben z. T. noch Vorjahreswerte enthalten. Stromverbräuche können als direkter Kunde der Energieversorger weiterhin zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Der Stromverbrauch des Gesamthauses betrug im Jahr 2023 3,07 Mio. kWh (2022: 3,73 Mio. kWh).

Der Wärmeverbrauch des Gesamthauses betrug im Jahr 2023 1,81 Mio. kWh (2022: 3,81 Mio. kWh). Die starke Veränderung ist auf den Abschluss des Vertriebswege- und Standortkonzepts und auf eine verbesserte Datenlage zurückzuführen.

13. Klimarelevante Emissionen

Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.

Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus den Emissionsquellen Wärme, Entsorgung, Geschäftsverkehr, Strom, Papier, Kühl- und Löschmittelverluste und Wasser. Mit der Unterzeichnung der Klimaschutz-Selbstverpflichtung der Sparkassen-Finanzgruppe hat sich die Sparkasse Duisburg dazu verpflichtet, ihre innerbetrieblichen Treibhausgasemissionen nach bewährten Verfahren jährlich zu ermitteln. Unsere Treibhausgasemissionen berechnen wir dementsprechend seit dem Berichtsjahr 2021 nach dem Branchenstandard des "Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU)". Die Datenqualität verbessert sich mit Unterstützung des Arbeitskreises Nachhaltigkeit und durch aktiven Austausch mit Dienstleistern und Vermietern kontinuierlich. Die Berechnung und die Berichterstattung verantwortet der Nachhaltigkeitsbeauftragte.

Die bisherige Zielsetzung zur Reduktion von Treibhausgasen ergibt sich aus dem DSGV-Zielbild 2025 und sieht jährliche Emissionsreduktionen i. H. v. 3% bis 5% vor. Seit dem Jahr 2021 konnten die Treibhausgasemissionen der Sparkasse Duisburg innerhalb der technischen Grenzen des VfU-Tools um mehr als 10% p. a. gesenkt werden. Die ermittelten Treibhausgasemissionen betrugen im Jahr 2023 1.856 Tonnen CO 2 e nach 2.088 Tonnen im Jahr 2022 und 2.359 Tonnen im Jahr 2021. Die Reduktionen wurden erzielt, obwohl seit dem Jahr 2022 die Emissionen aus dem Pendlerverkehr und aus den Dienstleistungsbezügen der FI (Betrieb Rechenzentrum) sowie der Massendruckdienstleister Ocklenburg und Sparkasse Essen mit einbezogen wurden.

Die Emissionsreduktionen im Vergleich zum Jahr 2022 sind insbesondere durch den Abschluss des Vertriebswege- und Standortkonzeptes mit den damit verbundenen Standortaufgaben bis zum 30.11.2022 sowie durch Verbesserungen der Datenqualität und klimabewussteres Handeln (Umstellung von Heizungsanlagen auf mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen, Umsetzung der Energiesparverordnung, Verringerung des Papierbezugs und -mülls) erzielt worden. Negative Sondereffekte sind durch Bauschuttentsorgungen infolge von Geldautomatensprengungen (28 Tonnen CO 2 e) und durch Leckagen an Kühlmittelanlagen (62 Tonnen CO 2 e) entstanden. Bereits im Jahr 2022 wurden durch die Umstellung auf Ökostrom Emissionsreduzierungen erreicht, die die seitdem zusätzlich berücksichtigten Emissionen aus dem Pendlerverkehr und aus wesentlichen Dienstleistungsbezügen überkompensiert haben. Weitere Details zu den erreichten Verbesserungen, insbesondere beim Stromverbrauch, können den Ausführungen zu Kriterium 12 entnommen werden.

In den kommenden Jahren sind weitere emissionsreduzierende Maßnahmen geplant, um bis 2027 die Treibhausgasemissionen auf die nicht vermeidbaren zu begrenzen.

Bei der Erfassung der CO 2 -Emissionen werden entsprechend des VfU-Standards Mitarbeiter und Gebäudeflächen als Bezugsgrößen herangezogen. Die CO 2 -Äquivalente pro Mitarbeiter bzw. pro m 2 Gebäudefläche werden bisher nicht veröffentlicht, sondern nur für den Vergleich mit anderen RSGV-Sparkassen herangezogen.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 13

Leistungsindikator EFFAS E02-01

Gesamte THG-Emissionen (Scope 1, 2, 3). Link

Die Ermittlung der Treibhausgas-Emissionen (Daten extrapoliert auf 100%-System) mittels des VfU-Tools ergaben:

Direkte Emissionen (Scope 1): 170 t CO 2 e (2022: 65 t CO 2 e)

Indirekte Emissionen (Scope 2): 210 t CO 2 e (2022: 326 t CO 2 e)

Sonstige indirekte Emissionen (Scope 3): 1.476 t CO 2e (2022: 1.697 t CO 2 e)

In die Ermittlung der THG-Emissionen der Sparkasse Duisburg sind für das Jahr 2023 Verbrauchszahlen aller Standorte und Mitarbeiter der Sparkasse Duisburg einbezogen worden.

Die Ermittlung der THG-Emissionen erfolgte innerhalb der technischen Grenzen des VfU-Tools in der Fassung vom 12.07.2022 (Version 1.1 des Updates 2022). In die Berechnung der THG-Emissionen der Sparkasse Duisburg sind dementsprechend Emissionen aus folgenden Bereichen eingeflossen:

Strom: Stromverbräuche aller von der Sparkasse Duisburg genutzten Standorte

Wärme und Wasser: Wärme- und Wasserverbräuche aller von der Sparkasse Duisburg genutzten Standorte

Home Office: Die Sparkasse bietet kein Home Office an (sondern mobiles Arbeiten). Aufgrund nicht vorhandener Möglichkeiten mobiles Arbeiten zu erfassen und einer hohen Identität der entsprechenden Daten, wird das Tabellenblatt Home Office zur Erfassung des mobilen Arbeitens genutzt. Es erfolgt eine annahmen-basierte Hochrechnung der Stromverbräuche im Home Office über die Anzahl der ausgegebenen Token unter Berücksichtigung von Teilzeitfaktoren. Eine exakte Erfassung der Tage im mobilen Arbeiten und der Stromverbräuche ist zzt. nicht möglich.

Verkehr: Geschäftsverkehr mit der Bahn, dem Auto oder dem Flugzeug.

Papierverbrauch: Hochrechnung über die Bestellmengen im Jahr 2023.

Entsorgung: Betriebliche Abfälle mit Hochrechnung über die Tonnenvolumina. Eine exakte Erfassung des Müllgewichts ist zzt. nicht möglich.

Kühl- & Löschmittel: Kühl- und Löschmittelverluste wurden über Differenzen zwischen entsorgter und nachgefüllter Menge hochgerechnet. Eine exakte Erfassung tatsächlicher Kühl- oder Löschmittelverluste ist aufgrund fehlender Daten zu den Beständen zzt. nicht möglich.

In die Berechnung sind folgende Emissionsarten mit eingeflossen:

Scope 1: Direkte, d. h. aus Quellen innerhalb der Grenzen des Unternehmens stammende Emissionen (Verbrennung fossiler Brennstoffe für Heizanlagen und Prozesse, Verbrennung von Treibstoffen bei eigenen Transporten, Verluste von Kühl- und Löschmitteln)

Scope 2: Indirekte Emissionen aus außerhalb des Unternehmens erzeugtem und eingekauftem Strom, Dampf, Wärme und Kälte (Bereitstellung von Strom und Fernwärme)

Scope 3: Sonstige indirekte, vor- und nachgelagerte Emissionen (Raffinierung und Transport fossiler Brennstoffe, Transport- und Umwandlungsverluste beim Strom und Fernwärme, ÖPNV, Bahnreisen, Kuriere und Flüge, Papierherstellung, Wasserbereitstellung, mobiles Arbeiten, IT-Dienstleistungen, Abfallbehandlung, Abwasseraufbereitung)

Scope 3: Die Sparkasse Duisburg hat innerhalb der Grenzen des VfU-Tools die Scope 3-Emissionen aus dem Stromverbrauch der FI (Rechenzentrum) sowie den Papierverbräuchen der Massendruckdienstleister Sparkasse Essen und Ocklenburg berücksichtigt. Darüber hinaus sind die Scope-3-Emissionen aus dem Pendlerverkehr (annahmen-basiert mit dem Pendlerverkehrstool des VfU ermittelt) mit in die THG-Emissionen der Sparkasse Duisburg eingeflossen.

Die Sparkasse Duisburg verfügt über keine eigenen Blockheizkraft-Werke, die innerhalb der technischen Grenzen des VfU-Tools abbildbar wären.

Nicht durch das VfU-Tool berücksichtigt werden langfristige Investitionsgüter (wie Liegenschaften), mittelfristige Güter (wie Haus- und Klimatechnik oder Büromöbel) sowie kurzfristige Güter wie IT-Ausstattung oder Fahrzeuge. Diese Investitionsgüter verursachen Umweltbelastungen, welche bei der Herstellung anfallen und analog zur finanzbuchhalterischen Praxis über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssten. Da die Umweltbelastungen beim Lieferanten der Investitionsgüter anfallen, ist dieser primär für die Reduktion der entsprechenden Emissionen verantwortlich (Polluter-Pays-Prinzip).

Nicht berücksichtigt wurden die Umwelt- und Nachhaltigkeitsauswirkungen des Kerngeschäfts von Finanzdienstleistungen (sog. finanzierte Emissionen). Die Erfassung der finanzierten Emissionen wird erstmals für das Berichtsjahr 2024 erfolgen.

EU-Taxonomie

1.) Leistungsindikatoren (KPI)

Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).

[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]

Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI

Green Asset Ratio

Die Green Asset Ratio der Sparkasse Duisburg auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,27 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Zelle E8). Die Green Asset Ratio der Sparkasse Duisburg auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,35 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI", Excel-Zelle F8). Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.

Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.

Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:

ein großer Teil der Aktiva der Sparkasse Duisburg gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage.

es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nachzuerfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung, z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand von Energieausweisen, nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit den Kunden generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die erforderlichen Daten nachzuerheben. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt.

der größere Anteil der gehaltenen Kapitalmarktpositionen im Depot-A gegenüber Emittenten besteht, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Dabei handelt es sich z. B. auch um Unternehmen aus Drittstaaten. Diese Positionen erhöhen die Bemessungsgrundlage (Nenner), dürfen im Zähler aber nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft auch Kreditinstitute, da diese für das Geschäftsjahr 2022 nur zur Taxonomiefähigkeit ihrer Risikopositionen berichtet haben.

Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden

Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 33,86 Prozent (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Zelle H8).

Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (direkt und/oder indirekt gehaltene Kapitalmarktpositionen), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.

Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt, grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da die aktuellsten verfügbaren KPIs von 2022 sind und Kreditinstitute damals noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR

Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten

Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Duisburg ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.305 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25) begeben. Dies entspricht ca. 39,56 Prozent (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a25 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz, Feld a48) der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Duisburg finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,46 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab25).

Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nachzuerfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.

Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal anhand der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und die durch einen Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen:

Erstens, bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder"A+" ist. Zweitens, bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.

Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse als nicht taxonomiekonform klassifiziert.

Gebäudesanierungskredite

Die Sparkasse Duisburg weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 122 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a26) aus. Davon wurden 122 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld ab26) als taxonomiefähig klassifiziert. 1 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld ac26) konnte als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)" sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweise zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.

Kfz-Kredite

Kreditinstitute sollen Auskünfte über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen.

Derzeit vergibt die Sparkasse Duisburg keine in der eigenen Bilanz als solche erfassten Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten. Kreditwünsche dieser Kundengruppe werden durch das Institut an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt. Die Sparkasse Duisburg vergibt allerdings S-Privatkredite, bei denen die Kunden in der Verwendung der ausgegebenen Mittel frei sind.

Nicht-Finanzunternehmen

Die Sparkasse Duisburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 89 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a20) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht entsprechend abgebildet werden. Sie sind derzeit noch im Meldebogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR" in den Feldern a38 und a39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.

Derzeit sind 21 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx", Feld ab20) bzw. 23,74 Prozent (Bogen "3. GAR KPIBestand - Basis CapEx", Feld aa20) der Risikopositionen gegenüber berichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiefähig und 7 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx", Feld ac200 bzw. 7,62 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx", Feld ab20) taxonomiekonform.

Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl sowie die GAR insgesamt entsprechend vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Duisburg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten: Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanzunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier), Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover-(Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt. Dies erfolgte durch die manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.

Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Duisburg die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwändige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik -FI) in den Datenhaushalt überführt werden.

Finanzunternehmen

Die Sparkasse Duisburg weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 212 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx", Feld a2) auf. Davon sind 8,52 Prozent taxonomiefähig (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx", Feld aa2) und 0,00 Prozent taxonomiekonform (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx", Feld abZ).

Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote, da Finanzunternehmen zum 31. Dezember 2023 erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität berichten müssen. Die veröffentlichten Taxonomiefähigkeitsquoten weichen in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.

Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht vor (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld d2).

Kreditinstitute

Die Sparkasse Duisburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 192 Mio. Euro (Bogen 1. "Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a3) Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (185 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a4), davon 0 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Feld ab4) taxonomiekonform, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (7 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a5 + Feld aE), davon 0 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz", Felder ab5 und ab6) taxonomiekonform in dieser Kategorie).

Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld d4) vor. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch in der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Die Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Duisburg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen erst ein Jahr später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Versicherungsunternehmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Wertpapierfirmen

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Verwaltungsgesellschaften

Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.

Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften

Die Sparkasse Duisburg ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Einen Anteil der Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Sparkasse Duisburg die jederzeitige Liquiditätssicherung der Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR -Basis Umsatz", Feld ab28) taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld ad28) vor.

Die Kassenkredite können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,27 Prozent (Basis Turnover) bzw. 0,35 Prozent (Basis CapEx) erklären (Bogen "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI", Excel-Zelle E8 bzw. F8).

Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch in den Meldebögen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.

Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Sparkasse Duisburg hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.

Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften

Die Sparkasse Duisburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.952 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a33) Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und NichtFinanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU

Bei den 1.952 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Duisburg betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an den Gesamtaktiva (28,97 %, Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a33 geteilt durch Feld a53) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Duisburg besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU

Bei den 1.952 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a33) Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größere und große Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Duisburg zusätzlich negativ.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile

Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in den entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Duisburg. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise niedriger ausgewiesen.

Derzeit sind 7,62 Prozent (Bogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx", ab20) der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Duisburg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.

Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten

Die Sparkasse Duisburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 16 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", a40) Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green Asset Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.

Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte

Die Vermögenswerte der Sparkasse Duisburg, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 912 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a49). Dies entspricht ca. 13,53 Prozent der gesamten Aktiva (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a49 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz, Feld a53). Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a52).

Zentralstaaten und Supranationale Emittenten

Die Sparkasse Duisburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 125 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a50) Dies entspricht ca. 1,85 Prozent (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz, Feld a50 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz, Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten.

Risikopositionen gegenüber Zentralbanken

Die Sparkasse Duisburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 787 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz", Feld a51). Dies entspricht ca. 11,68 Prozent (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz, Feld a51 geteilt durch Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz, Feld a53) der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen

GAR-Sektorinformationen

Im Meldebogen "Z. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welcher dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Duisburg. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.

Die bedeutendsten NACE-Codes waren "6800 Grundstücks- und Wohnungswesen" mit 19 Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz", Feld a1) und "7010 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben" mit 5 Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz", Feld a2). Die höchsten taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weist der NACE-Code "6800 Grundstücks- und Wohnungswesen" mit Z Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz", Feld b1) bzw. 6 Mio. Euro (siehe Bogen "2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx", Feld b1) auf. Für das Umweltziel Z hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Das die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).

Ein Vergleich zwischen dem Meldebogen auf Basis CapEx mit dem Meldebogen auf Basis Turnover zeigt, dass tendenziell die Quote der ökologisch nachhaltigen Investitionsausgaben systematisch höher ist als die Quoten der ökologisch nachhaltigen Unternehmensumsätze. Dies könnte darauf hindeuten, dass bei Neuinvestitionen Nicht-Finanzunternehmen eher in neue ökologisch nachhaltige Projekte investieren, während der Gesamtinvestitionsbestand (alte und neue Investitionen), welcher ursächlich für die erzielbaren Unternehmensumsätze ist, auch noch große Anteile von nicht ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten enthält.

Berichtsbogen 1. - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Dazu zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.

Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnenden Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeiner Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, dass Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.

Die Sparkasse Duisburg verneint jede der sechs Fragen aufgrund fehlender Erkenntnisse zu etwaigen Finanzierungen. Dies ist auf die bisher fehlende IT-technische Zuordnungsmöglichkeit sowie die grundsätzliche Verbandsempfehlung, keine manuellen Anpassungen der Meldebögen vorzunehmen, zurückzuführen. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt, woraufhin es in zukünftigen Berichten potentiell zu einer Bejahung eines Teils der Fragestellungen kommen kann.

Für die Ermittlung potentieller JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für die aktuellsten zugrunde liegenden Zahlen (2022) erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben in ihren eigenen Meldebögen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse Duisburg begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Duisburg veröffentlicht werden.

Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten

Die Risikopositionen der Sparkasse Duisburg, mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letztere dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt.

Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Sparkasse Duisburg. Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen die Bestimmung der Taxonomiekonformität ausschließlich nach dem Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Sparkasse Duisburg nehmen.

Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Laufe der Zeit

Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Duisburg aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich.

Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.

Angaben über die Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Laufe der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für das Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.

Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien

Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Sparkasse Duisburg. In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Duisburg eine sehr hohe Bedeutung, da die EU-Taxonomie wesentliche Geschäftsfelder betrifft. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil des Unternehmenskundengeschäfts.

Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden.

Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Duisburg besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen, die EU-Taxonomie anzuwenden.

Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien

Die Sparkasse Duisburg hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.

2.) Ansatz / Prozessbeschreibung

Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.

[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei NichtFinanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]

Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung

Für das Geschäftsjahr 2023 ist die Sparkasse Duisburg erstmals verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang entnommen werden.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Duisburg

Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Duisburg. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.

Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Duisburg erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellende Informationen.

Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Duisburg umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere hinsichtlich der Datennacherfassungen bei Bestandspositionen. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.

Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.

Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossilem Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-Unterstützung beschränkt.

Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führen zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.

Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.

Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.

Darüber hinaus unterliegt die Berichterstattung folgenden Beschränkungen:

DeIVO 2023/2485 (Umweltziele 1 und 2)

Am 21.11.2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung 2023/2485. Diese erweitert die bereits definierten Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2021/2139. Für das Umweltziel 1 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 3.18. bis 3.21. sowie 6.18. bis 6.20. neu definiert und mit technischen Bewertungskriterien zur Bestimmung der Taxonomiekonformität unterlegt. Für das Umweltziel 2 wurden die Wirtschaftstätigkeiten 5.13., 8.4., 9.3., 14.1. und 14.2. mitsamt der technischen Bewertungskriterien ergänzt. Die Finanzunternehmen sind dazu angehalten, zum Berichtsstichtag 31.12.2023 die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der neu definierten Wirtschaftstätigkeiten zu berichten. Hierzu wurden zunächst zweckgebundene Vermögenswerte auf Grundlage ihrer NACE-Code-Klassifikation identifiziert, deren Verwendungszweck potentiell einer der neuen Wirtschaftstätigkeiten unter den Umweltzielen 1 oder 2 entsprechen könnte. In einem zweiten Schritt wurden die identifizierten Vermögenswerte auf Taxonomiefähigkeit untersucht.

Im Ergebnis wurden keine Vermögenswerte identifiziert, die entsprechend den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnung 2023/2485 taxonomiefähig sind.

FAQ der EU-Kommission

Am 21.12.2023 hat die EU-Kommission ein FAQ zur EU-Taxonomie bei Finanzinstituten im Entwurf veröffentlicht. Diese werden aktuell analysiert. Anpassungen werden, falls diese notwendig sind, in 2024 umgesetzt.

Investmentfonds

Gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2178, geändert durch die Delegierte Verordnung 2023/2486, sind innerhalb der Meldebögen die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte zu berichten. Diese Anforderung umfasst bei den Finanzunternehmen die Investmentfonds im Depot-A-Geschäft. Demzufolge ist gemäß der Delegierten Verordnung 2021/2139 die Taxonomiefähigkeit und -konformität unter den Umweltzielen 1 und 2 sowie die Taxonomiefähigkeit in Verbindung mit den neuen Wirtschaftstätigkeiten der Delegierten Verordnungen 2023/2485 und 2023/2486 zu berichten. Aufgrund der aktuell fehlenden Schnittstellen zur Übermittlung von ISIN-basierten Taxonomie-Kennzahlen, der teilweise fehlenden Verfügbarkeit Fonds-basierter Kennzahlen sowie Komplexität in der Erfassung wird auf die manuelle Nacherfassung der Investmentfonds innerhalb der Meldebögen verzichtet. Eine technische Umsetzung ist für den Berichtsstichtag 31.12.2024 geplant, sodass die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Investmentfonds dann innerhalb der dafür vorgesehenen Positionen innerhalb der Meldebögen berichtet werden.

3.) Anhänge

Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses Dokuments.

Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT

Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN
14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unsere Mitarbeiter sind für uns die wichtigste Ressource. Sie bilden durch ihre qualifizierte und engagierte Leistung die Basis für unser Erfolgsmodell. Eine wesentliche Aufgabe einer nachhaltigen Personalarbeit ist daher, die Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter zu stärken. Vor diesem Hintergrund ergibt sich ein dauerhaft zu verfolgendes Gesamtkonzept für Arbeitnehmerbelange, das die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer, Gleichstellung und Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lebenslanges Lernen/Qualifizieren, Gesundheitsförderung sowie die Achtung der Menschenrechte beinhaltet. Die einzelnen Bestandteile des Konzepts werden regelmäßig, mindestens aber jährlich, auf ihre Wirkung und Akzeptanz bei der Arbeitnehmerschaft evaluiert. Zuständiges Vorstandsmitglied für den Bereich Personal ist der Vorsitzende des Vorstands, wodurch auch die Wertigkeit der Arbeitnehmerbelange seitens der Geschäftsleitung sichtbar wird. Aufgrund der direkten Unterstellung des Bereichs ist der Vorstand kontinuierlich über die Entwicklungen informiert und kann gegebenenfalls aktiv eingreifen.

Als regional tätiges, öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegen wir den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und dem deutschen Arbeitsrecht. Entsprechend der Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.

Wesentliche Steuerungsinstrumente der Personalplanung und der Personalentwicklung sind das Personalentwicklungskonzept, dessen wesentliche Kennzahlen im Kriterium 16 "Qualifizierung" dargestellt werden, und der Gleichstellungsplan. Dieser zielt darauf ab, den Frauenanteil in den Entgeltgruppen ab 11 (Ist: 40%, Zielwert: 30%) sowie in Führungspositionen (Ist: 25%, Zielwert: 30%) bis 2031 zu erhöhen und die Anzahl der Frauen in Positionen des gehobenen Managements (Ist: 6, Zielwert: 4) ebenfalls bis 2031 zu erhöhen. Der Gleichstellungsplan wird im Jahr 2024 turnusmäßig erneuert.

Die Rahmenbedingungen und Ziele unseres Handelns sind in unserer Geschäftsstrategie sowie in unserem Leitbild verschriftlicht. Wir handeln respektvoll und engagiert und betrachten unsere Fokusthemen nach den Grundsätzen des Management-Kreislaufs. Dies zeigt sich z. B. im Rahmen des lebenslangen Lernens durch unser umfangreiches Fortbildungsangebot, welches jährlich an den Belangen unserer Mitarbeiter und der Sparkasse ausgerichtet und qualitätsgeprüft wird. Hier ist unser Ziel, die fachliche und vertriebliche Qualifikation unserer Mitarbeiter auch bei wechselnden Anforderungen zu erhalten.

Unser Bestreben ist die Beibehaltung der niedrigen externen Fluktuationsquote mit einem Zielwert von unter 3 % p. a. Hier setzen wir als familienfreundliches Unternehmen auf einen Konzeptmix verschiedenster Maßnahmen, wie z. B. auf die individuelle Betreuung unserer Mitarbeiter in allen Lebenslagen, auf die Erhaltung und Förderung der Gesundheit durch Betriebssportgruppen sowie auf die Begleitung in Veränderungsprozessen. Das Ziel ist, dadurch auch die Krankheitsquote zu reduzieren. Ein quantitatives Ziel in Bezug auf die Krankheitsquote besteht aufgrund der Einwirkung nicht beeinflussbarer äußerer Umstände (bspw. Pandemien) nicht.

Die Interessen der Mitarbeiter werden durch den Vorstand, den Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung aktiv vertreten. Unterstützung leisten auch die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Über die betriebliche Mitbestimmung hinaus wird auf eine werte- und teamorientierte Führungskultur geachtet. Mit einer im Jahr 2017 durchgeführten Mitarbeiterbefragung wurde ein Kulturprozess gestartet, der sich begünstigend auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirken soll. Dieser Prozess wird unter Einsatz signifikanter Mitarbeiterressourcen fortlaufend positiv begleitet und gestaltet. Seit 2018 werden diverse Kulturinitiativen durchgeführt, deren Ergebnisse zum Teil schon umgesetzt wurden bzw. sich in der Erarbeitungs-/Umsetzungsphase befinden. Im Frühjahr 2024 wird die nächste Mitarbeiterbefragung entsprechend des üblichen zweijährigen Turnus durchgeführt. Als Messgröße wird die Mitarbeiterzufriedenheit anhand von 17 definierten Kulturdimensionen ermittelt. Dabei konnte im Jahr 2022 auf einer Skala von 0 bis 5 ein Durchschnittswert von 4,1 (3,7 in 2017, 3,8 in 2019) erreicht werden. Ziel ist es, bei der nächsten geplanten Befragung im Jahr 2024 eine Steigerung auf 4,5 zu erzielen. Die Ergebnisse der Befragung werden in den fortlaufenden Kulturprozess implementiert.

Unsere Mitarbeiter sind über das Intranet bzw. das Unternehmenshandbuch (ICM) über die Nachhaltigkeitsberichterstattung informiert.

Die Sparkasse Duisburg erfüllt bzw. übererfüllt alle gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerrechten. Wir beschränken uns auf die Einhaltung nationaler Standards, da weder Auslandsstandorte noch internationale Tätigkeitsfelder bestehen.

Wesentliche Risiken werden in diesem Segment nicht gesehen. Wenn es Hinweise auf nicht ausreichende arbeitsordnende Regelungen geben sollte, wären diese Ausgangspunkt anlassbezogener Neubewertungen.

15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Verlässliche und auf Dauer angelegte Beschäftigungsperspektiven für die Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und kompetente Betreuung der Kunden ruht. Die Mehrzahl unserer Mitarbeiter und Führungskräfte lebt im Geschäftsgebiet.

Vor Ort bilden wir konsequent Mitarbeiter aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich weiter. Die Ausbildungsquote in Vollzeitäquivalenz betrug im Jahr 2023 7,25% (2022: 6,16%). Wir bieten allen Auszubildenden nach ihrer erfolgreichen Abschlussprüfung die Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis an. Daher investieren wir bewusst und fortlaufend in die Qualität unserer Ausbildung.

Bei der Begleitung und Übernahme unserer Auszubildenden haben wir hohe Maßstäbe für alle Beteiligten. Die Entwicklung der Auszubildenden wird z. B. durch kontinuierliche Beurteilungen in der Praxis und durch Prüfungsnoten transparent. Sowohl die Leistungen in der beruflichen Praxis als auch die fachliche Qualifikation haben unsere hohen Ansprüche erfüllt. Da sowohl aus unserer Sicht als auch aus Sicht unserer Arbeitnehmer langfristig angelegte Beschäftigungsverhältnisse vorteilhaft sind, werden nahezu ausschließlich unbefristet geschlossen. Das Angebot an Ausbildungsberufen und die Aufnahme weiterer Ausbildungsberufe werden regelmäßig überprüft.

Durch das umfangreiche Angebot an Weiterbildungen für alle Mitarbeiter, vielseitige berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gute Sozialleistungen positionieren wir uns als attraktiver Arbeitgeber in der Region. Die Stärkung des Zusammenhalts unterstützen wir durch verschiedene Maßnahmen wie z. B. günstigere Konditionen bei den eigenen Produkten, übertarifliche leistungsorientierte Sonderzahlungen, die Einführung des JobRads im Jahr 2022, die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung zum 01.01.2023, finanzielle Zuwendungen für Freizeitaktivitäten zur Unterstützung von Teambuilding-Prozessen, Sonderzahlungen anlässlich von Hausjubiläen, eine Hauszeitschrift oder die Förderung von Betriebssportgruppen. Die Zufriedenheit der Arbeitnehmer zeigt sich in der langjährigen Verbundenheit unserer Mitarbeiter. Die durchschnittliche Betriebszughörigkeit beträgt ca. 23 Jahre.

Unsere Beschäftigten werden gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-S) bezahlt, in dem u. a. die Arbeitszeiten, die Urlaubstage sowie die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt sind. Neben dem fixen Tabellenentgelt wird auf Basis der zugrundeliegenden Dienstvereinbarungen die tarifliche Sparkassensonderzahlung (SSZ) gezahlt. Die bisher bestehenden außertariflichen Vergütungsbestandteile wurden im Jahr 2020 zur Erfolgsbeteiligung für unmittelbar im Vertrieb tätige Mitarbeiter zusammengefasst. Das System steht im Einklang mit der Vergütungsstrategie als Bestandteil unserer Geschäfts- und Risikostrategie und unterstützt das Erreichen der Wirtschaftlichkeitsziele (Ertrag, Eigenkapitalsteigerung) unserer Sparkasse.

Der leistungsorientierte, variable Gehaltsbestandteil ist im Verhältnis zum Gesamtgehalt eher unbedeutend. Damit werden insbesondere Fehlanreize bei Mitarbeitern mit Vertriebsaufgaben vermieden. Das System wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind für alle Beschäftigten unseres Hauses verpflichtend. Eine Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Religion, ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Identität, politischen Ansichten oder einer Behinderung widerspricht unseren Prinzipien und wird konsequent unterbunden. Ausdrücklich hat sich der Vorstand im Rahmen eines Verhaltenskodex zu diesen Prinzipien bekannt. Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung besteht, ist durch die jeweilige Führungskraft einmal jährlich zu veranlassen, dass unsere Mitarbeiter diese Prinzipien erneut zur Kenntnis nehmen.

Eine familienfreundliche Personalpolitik ist uns ein wichtiges Anliegen, weswegen wir uns für familiengerechte Arbeitsbedingungen mit großer Überzeugung engagieren. Die erreichte Teilzeitquote von rund 35%-der Gesamtbelegschaft belegt die familienfreundliche Ausrichtung. Wir fördern in unserem Haus eine Kultur der Kollegialität, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil der teamorientierten Arbeitsorganisation ist. Durch das Schaffen geeigneter Voraussetzungen wird den Mitarbeitern ermöglicht, ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Damit wird auch unser Ziel verfolgt, den Anteil der Frauen im Bereich der Führungskräfte und qualifizierten Fachkräfte zu erhöhen. Der Anteil von Frauen mit EG 11 TVöD und höher beträgt über 34% (Stand Ende 2023) und soll bis 2031 mindestens auf diesem Stand gehalten werden.

Unsere Gleichstellungsbeauftragte beschäftigt sich ausschließlich mit der Realisierung der Chancengleichheit in unserem Hause und ist für diese Tätigkeit freigestellt worden. Die Maßnahmen, Ergebnisse und die Zielerreichung werden regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung analysiert und kommuniziert. Der aktuelle Gleichstellungsplan wurde im Jahr 2021 neu konzipiert und veröffentlicht und wird seitdem jährlich überprüft. Für das Jahr 2024 ist eine generelle Überarbeitung des Gleichstellungsplans vorgesehen.

Die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen wir insbesondere durch flexible Arbeitszeitregelungen und Teilzeitarbeit, wodurch die Mitarbeiter den Grad ihres Engagements je nach Lebenssituation im Einklang mit den betrieblichen Belangen frei wählen können. Wir bieten unseren Mitarbeitern unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation Teilzeitvereinbarungen an, die über die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hinausgehen. Zusätzlich haben wir seit 2019 die Möglichkeit des mobilen Arbeitens als Form flexibel gestaltbarer Arbeit noch weiter ausgebaut, die es unseren Mitarbeitern ermöglicht, ihre Arbeitsleistung an einem anderen Ort als dem üblichen betrieblichen Arbeitsplatz (z. B. zu Hause) zu erbringen.

Darüber hinaus gibt es seit Jahren das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), sodass Mitarbeiter nach schwerwiegenden Erkrankungen langsam bzw. ihrem jeweiligen Leistungsvermögen entsprechend wieder in den Arbeitsalltag integriert werden.

Zunehmend an Bedeutung gewinnt auch die Unterstützung der Beschäftigten, die sich um die Pflege von älteren Angehörigen und/oder die Pflege von behinderten Familienangehörigen kümmern. Beschäftigte können sich nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz für diese Zwecke bis zu sechs Monate beurlauben lassen.

16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Der Erhalt eines leistungsstarken Personalstamms wird durch Maßnahmen und Programme zur Personalentwicklungsplanung, zur Personalgewinnung sowie zum Austrittsmanagement gewährleistet. Die Personalgewinnung soll in hohem Maße aus der Übernahme von Auszubildenden erfolgen. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung liefern ebenfalls einen wichtigen Beitrag in diesem Handlungsbereich.

Neben der Ausbildung der Mitarbeiter bestehen hinsichtlich der weiteren beruflichen Qualifikation folgende Ziele:

Anteil der Beschäftigten mit einem Masterabschluss oder vergleichbar (DQR 7) von 6,0 % (Stand per 31.12.2023: 5,6%) und mit einem Bachelorabschluss oder vergleichbar (DQR 6) von 24,0 % (Stand per 31.12.2023: 24,0%) bis 2026 durch konsequente Förderung von Potenzialträgern erhöhen bzw. beibehalten. Die Zielwerte für das Jahr 2026 wurden im Jahr 2022 infolge positiver Entwicklungen auf ein neues Ambitionsniveau gehoben.

Der demografische Wandel ist ein umfangreiches Thema, das auch unser Haus in besonderem Maße betrifft. Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen ist ein nachhaltiges Personalmanagement unabdinglich. Darüber hinaus ist die Integration von Migranten über Langzeitpraktika eine wichtige Maßnahme, um den Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen und diese im optimalen Fall sogar über eine Ausbildung im Betrieb zu integrieren. Eine beispielhafte Maßnahme ist hier das vierwöchige Sprachpraktikum in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Für uns ist es von großer Bedeutung, junge Menschen auszubilden und ihnen anschließend ein festes Beschäftigungsverhältnis anzubieten, um weiterhin qualifizierte Fachkräfte im Unternehmen zu binden (siehe auch Ausführungen zu Kriterium 15).

Darüber hinaus sind wir uns der Bedeutung eines umfangreichen Gesundheitsmanagements bewusst. Neben einer betriebsärztlichen Betreuung sind verschiedene Angebote zur Förderung der Gesundheit (bspw. das Angebot von Grippeschutzimpfungen oder Seminaren zum Thema Resilienz) vorhanden. In Ergänzung dazu existiert ein großes Angebot an Betriebssportgemeinschaften, die durch uns auch finanziell unterstützt werden. Gemeinsam mit unserem Personalrat überprüfen wir regelmäßig unser Gesundheitsmanagement, um weitere Angebote zur Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeiter zu prüfen und diese dem Vorstand vorzustellen und im Anschluss aufzunehmen. Seit 2016 steht den Mitarbeitern bei psychischen Handlungsfeldern eine ausgebildete Heilpraktikerin Psychotherapie zur Verfügung, welcher das betriebliche Umfeld aufgrund ihrer branchenspezifischen Vorkenntnisse bekannt ist.

Konkrete Zielsetzungen bezüglich der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der Anpassung an die demografische Entwicklung unserer Mitarbeiter wurden zum jetzigen Zeitpunkt nicht vereinbart. Unter Kriterium 15 finden sich einige Aspekte, wie z. B. flexible Arbeitszeitregelungen, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) oder die mögliche Beurlaubung nach dem Pflegezeitgesetz, die wir unseren Mitarbeitern bereits anbieten.

Wesentliche Risiken werden in diesem Segment nicht gesehen (siehe Ausführungen zu Kriterium 14).

Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator EFFAS S03-01

Altersstruktur und -Verteilung (Anzahl VZÄ nach Altersgruppen).

Link

unter 20 1,00 Mitarbeiter
20 bis unter 30 108,20 Mitarbeiter
30 bis unter 40 149,00 Mitarbeiter
40 bis unter 50 182,09 Mitarbeiter
50 bis unter 60 331,98 Mitarbeiter
60 und älter 97,02 Mitarbeiter

Leistungsindikator EFFAS S10-01

Anteil weiblicher Mitarbeitenden an der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Link

Anzahl Mitarbeiter gesamt: 869,29 VZÄ
Anzahl Mitarbeiterinnen: 526,66 VZÄ

Dies entspricht 60,59%

Leistungsindikator EFFAS S10-02

Anteil weiblicher VZÄ in Führungspositionen im Verhältnis zu gesamten VZÄ in Führungspositionen. Link

Anzahl Führungskräfte gesamt: 87,40 VZÄ
Anzahl Mitarbeiterinnen: 22,00 VZÄ

Dies entspricht 25,17%.

Leistungsindikator EFFAS S02-02

Durchschnittliche Ausgaben für Weiterbildung pro VZÄ pro Jahr. Link

Die durchschnittlichen Weiterbildungskosten betrugen im Jahr 2023 973,34 Euro pro VZÄ und haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf einem stabilen Niveau gehalten. Darüber hinaus werden eigene Mitarbeiter als Trainer in der Personalentwicklung eingesetzt.

Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN

17. Menschenrechte

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.

Die Achtung der Menschenrechte gehört für uns zu den Grundwerten. In Bezug auf die Belegschaft sehen wir das Kriterium zielkonform als eingehalten an.

Auch in der Lieferkette sehen wir keine Anhaltspunkte für Formen von Zwangs, Kinderarbeit oder sonstige Formen von Ausbeutung. Aufträge vergibt die Sparkasse Duisburg vorrangig an regionale Unternehmen, in der Regel kleinerer und mittlerer Größe. Häufig handelt es sich bei den Auftragnehmern um Kunden unseres Hauses, mit denen bereits viele Jahre vertrauensvoll zusammengearbeitet wird, deren Lieferantenkette typischerweise ebenfalls im Inland endet und deren Geschäftsgebaren erkennbar mit den Werten des Hauses übereinstimmt. Die Einhaltung von Menschenrechten erwartet die Sparkasse auch von ihren Geschäftspartnern und Dienstleistern.

Hinsichtlich unserer Kundschaft schließen wir keine Menschengruppe als Geschäftspartner aus. Bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung holen wir uns - neben der Identifizierung der Geschäftsperson des Unternehmens -Informationen über den Zweck und die Art der angestrebten Geschäftsbeziehung ein. Bei Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen würden wir eine Geschäftsbeziehung ablehnen, sollten sich die Menschenrechtsverletzungen nicht abstellen lassen.

Ein Konzept zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen bzw. eine entsprechende Risikoanalyse besteht nicht. Dies ist vor dem Hintergrund der dargestellten Ausgangslage für die nähere Zukunft auch nicht geplant.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 17

Leistungsindikator EFFAS S07-02 II

Prozentsätze alle Einrichtungen, die nach SA 8000 zertifiziert sind. Link SA 8000 beruht auf der UN-Menschenrechtserklärung, den Konventionen der International Labour Organisation, einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen zur Förderung sozialer Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte und anderen internationalen Menschenrechten und Arbeitsnormen sowie nationalem Arbeitsrecht.

Ausgehend von der Tatsache, dass wir ausschließlich in Deutschland Geschäfte betreiben, auch keine auswärtigen Lieferanten haben und darüber hinaus eng in das deutsche Tarifrecht eingebunden sind, wird davon ausgegangen, dass wir die Social Accountability-Kriterien nach SA 8000, einem internationalen Standard zur sozialen Verantwortung, erfüllen. Auf eine Zertifizierung wurde daher verzichtet.

Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN

18. Gemeinwesen

Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.

Sowohl unsere Geschäftstätigkeit als auch die daraus erwirtschafteten Erträge kommen der Gesellschaft in der Region zugute. Ziel dabei ist, die Lebensqualität im Geschäftsgebiet fortwährend zu erhöhen. Aus diesem Leitsatz entwickelt sich das Konzept für die Sozialbelange.

1. Unser gesamtes Gemeinwohl-Engagement für das Jahr 2023 beträgt über 27 Mio. Euro. Diese sogenannte "Bürgerdividende" enthält zum einen die Gewinnausschüttung aus unserem Bilanzgewinn in Höhe von 2,235 Mio. Euro für das Jahr 2023 an die Trägergemeinden Duisburg und Kamp-Lintfort, welche laut Sparkassengesetz ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist. Zum anderen sind in dieser "Bürgerdividende" zur Förderung von sozialen, kulturellen und sportlichen Maßnahmen in unserem Geschäftsgebiet im Berichtsjahr Spendenmittel in Höhe von 1,3 Mio. Euro, Mittel aus dem PS-Zweckertrag in Höhe von 1,1 Mio. Euro und Zuwendungen an Stiftungen in Höhe von 21,5 Mio. Euro, was eine Rekordspende an Duisburger und Kamp-Lintforter Vereine und Organisationen darstellt, enthalten. Dabei herauszustellen sind insbesondere die 7,5 Mio. Euro, welche für sieben sportinfrastrukturelle Projekte bereitgestellt werden. Nahezu die Hälfte der Stiftungsmittel wurde für die Bereiche Soziales und Bildung verwendet, wobei die Mittelverwendung durch die stiftungseigenen Gremien entschieden wird.

2. Zur dauerhaften Sicherung von Wohlstand für alle Bevölkerungsschichten ist neben einem verlässlichen Zugang zu Finanzdienstleistungen auch der Aufbau und Erhalt von Finanzkompetenz in allen privaten Haushalten erforderlich. Durch die Förderung der Finanzbildung in der Bevölkerung sollen möglichst alle Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Dazu bieten wir allen Altersgruppen auf unterschiedliche Lebensphasen zugeschnittene Informationsangebote, Services und Beratungen an. Die Angebotspalette richtet sich von Kindern und Jugendlichen über junge Familien bis hin zu Menschen, die in Notsituationen geraten sind und Hilfe bei der Bewältigung von Finanzproblemen benötigen. Wir bekennen uns zu unserem Bildungsauftrag und unterstützen Schulen und andere Bildungsträger im Geschäftsgebiet bei der Wirtschaftserziehung. Um junge Menschen handlungsorientiert mit der Funktionsweise der Wirtschaft vertraut zu machen, bieten wir ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme am Planspiel Börse, bei dem konzeptionsbedingt nachhaltige Geldanlagen besonders im Fokus stehen. Das Spiel wurde von Börsenfachleuten in enger Zusammenarbeit mit Pädagogen entwickelt. Anschaulich und spielerisch bekommen die Teilnehmer Antworten auf wichtige Fragen zum Wirtschaftsgeschehen: Wie hängen Konjunkturentwicklung und Kapitalmärkte zusammen? Was sind nachhaltig orientierte Geldanlagen? Warum ist Nachhaltigkeit so wichtig? Für die Ausrichtung auf nachhaltig orientierte Geldanlagen wurde das Planspiel Börse von der Deutschen UNESCO-Kommission als offizielles Projekt der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgezeichnet.

3. Unser gesellschaftliches Engagement zeigt sich ebenfalls im Angebot von Praktikumsplätzen für Schüler und Studenten, so dass sie Einblicke in die Bankenbranche erhalten und praktische Erfahrungen sammeln können. Zusätzlich engagieren wir uns im Bereich der Übernahme von Stipendien, wobei die Studienfächer der Stipendiaten häufig, aber nicht zwangsläufig, im Zusammenhang mit der Finanzbranche stehen: Insgesamt vergeben wir fünf Stipendien an der Universität Duisburg-Essen und zwei an der Hochschule Rhein-Waal. Zwecks Verknüpfung von Theorie und Praxis wird den Stipendiaten die Teilnahme an Berufspraktika in der Sparkasse Duisburg angeboten.

4. Über den Sparkassen-Schulservice werden Publikationen und Bildungsmaterialien für interessierte Schulen in der Region bereitgestellt.

5. Zusätzlich fördern wir aktiv das soziale bzw. ehrenamtliche Engagement unserer Mitarbeiter, z. B. durch ein hierfür gesondert zur Verfügung stehendes Spendenbudget.

6. Seit Herbst 2018 sind wir Kooperationspartner von betterplace.org. Gemeinsam mit der größten gemeinnützigen Spendenplattform in der Bundesrepublik konnten Spenden von über 1.186.000 Euro aus 11.050 einzelnen Förderungen für 372 Projekte über die Seite www.wirwunder.de/duisburg (vormals www.gut-fuer-duisburg.de und www.gut-fuer-kamp-lintfort.de) eingeworben werden, die ohne Abzug von Verwaltungs- oder ähnlichen Kosten ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in Duisburg und Kamp-Lintfort oder für gemeinnützige Institutionen aus den beiden Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Wir übernehmen im Gegenzug die Kosten für die Bereitstellung, Funktion, Pflege und Nachbearbeitung der (Plattform-) Seiten.

Wesentliche Risiken können hier nicht festgestellt werden, da zum Gemeinwesen ausschließlich ein positiver Beitrag geleistet wird. Wir haben Förderrichtlinien erarbeitet, in denen unsere Grundsätze, welche insbesondere auf Nachhaltigkeitsaspekten basieren, dokumentiert sind. Diese sind über unsere Homepage einsehbar. Eine Risikoanalyse sehen wir aufgrund der Vergabe der Gelder ausschließlich an gemeinnützige oder mildtätige Organisationen als entbehrlich an.

Auch wird streng darauf geachtet, eine Fehlallokation der Mittel auszuschließen. Wir fördern insbesondere Projekte und Organisationen, die uns bekannt sind und mit denen wir häufig seit Jahren "zusammenarbeiten". Dabei haben wir in der vorstandsnahen Abteilung "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" ein professionelles Spendenmanagement installiert.

Zu jeder beantragten Förderung (ausgenommen Kleinspenden) lassen wir uns Unterlagen über Inhalte, Ausgestaltung und Durchführung sowie bei größeren Projekten den Finanzierungsplan des Vorhabens vorlegen. Die Unterlagen werden von uns eingehend plausibilisiert. In der Folge wird jahresdurchschnittlich für eine Vielzahl an Projekten eine Förderung ausgesprochen.

Bei Projekten, zu denen wir eine Startförderung in Aussicht stellen, damit der Antragsteller auf dieser Basis weitere Fördermittel einwerben kann, stellen wir die Finanzierungszusage unter den Vorbehalt einer Sicherstellung der Gesamtfinanzierung. Bei geförderten Projekten, die aufgrund besonderer Umstände dann doch nicht durchgeführt werden können, fordern wir die bereitgestellten Mittel zurück.

Die Zielsetzung leitet sich aus unserem Selbstverständnis und unserer Geschäftsstrategie ab und unterliegt einem ständigen Wandel. Aus diesem Grund existiert kein Managementkonzept für Sozialbelange, aus dem eine Quantifizierung oder ein Zeitplan hervorgeht. Der Vorstand ist dadurch eingebunden, dass der zuständige Bereich unmittelbar dem Vorstand unterstellt ist. Ziel ist es, das Spendenbudget konstant zu halten, was in den letzten Jahren regelmäßig gelungen ist.

Der Vorstand ist für Spendenzusagen über 5.000 Euro zuständig und wird durch regelmäßige Reportings in alle Prozesse eingebunden. Beispielsweise wird über unsere Spendentätigkeit ein Quartalsbericht erstellt und dem Vorstand vorgelegt.

Die interne Revision überprüft die Einhaltung der Betriebsabläufe und unterliegt der Berichtspflicht an den Vorstand.

Durch die Gründung einer Nachhaltigkeitsstiftung mit einem Stiftungszielkapital von 10 Mio. Euro plant die Sparkasse Duisburg bürgerliches und zivilgesellschaftliches Engagement zukünftig im Sinne der 17 Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu fördern und dadurch zivilgesellschaftlicher Treiber der Nachhaltigkeitsaktivitäten von Bürgern und Vereinen in Duisburg und Kamp-Lintfort zu werden. Der Förderzweck wird nach der Gründung in der operativen Stiftungs- und Förderarbeit Berücksichtigung finden.

Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE

19. Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Wir betreiben keine eigenständige Lobbyarbeit oder nehmen auf anderen Wegen politischen Einfluss. Wir sind gemäß Sparkassengesetz NRW Mitglied im Rheinischen Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. Neben diesen obligatorischen Mitgliedschaften sind wir auch Mitglied in diversen regionalen Vereinen aus den Bereichen Wirtschaftsförderung (z. B. IHK), Kultur, Bildung und Sport.

Wir spenden generell nicht an Parteien, Politiker, politische Vereinigungen oder parteipolitisch geprägte Organisationen (siehe auch Leistungsindikator zu Kriterium 19).

Leistungsindikatoren zu Kriterium 19

Leistungsindikator EFFAS G01-01

Zahlungen an politische Parteien in Prozent vom Gesamtumsatz. Link Wir spenden generell nicht an Parteien, Politiker, politische Vereinigungen oder parteipolitisch geprägte Organisationen.

20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie stets rechtskonform handeln, d. h., dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen und verstehen ein Handeln im Einklang mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben als selbstverständliche Daueraufgabe. Für die Überwachung dieser Vorgaben wurde eine Compliance-Funktion (CF) eingerichtet, die u. a. den Wertpapier-Compliance-Beauftragten, den Compliance-Beauftragten gemäß der Vorgaben der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (MaRisk-Compliancebeauftragter; hausintern als CCO betitelt), den Geldwäschebeauftragten, den Datenschutzbeauftragten, den IT-Sicherheitsbeauftragten und die Zentrale Stelle (zum Schutz gegen sonstige Gesetzesverstöße) sowie den Beauftragten für den Schutz von Finanzinstrumenten und Geldern von Kunden ("Safeguarding Officer") und den Beauftragten für den Bereich CSDR (Central Securities Depositories Regulation/europäische Verordnung über Wertpapierzentralverwahrer) beinhaltet. Die CF bzw. die beauftragten Mitarbeiter sind jeweils unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Für das Berichtsjahr haben die getroffenen Maßnahmen die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften gewährleistet.

Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie u. a. Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und zu Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.

Die CF stellt über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Erfordern neue rechtliche Entwicklungen Anpassungen der Vorgehensweisen in der Sparkasse Duisburg, werden Umsetzungsvorgaben mit Zeitbezug festgelegt, welche ein Handeln im Einklang mit den neuen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben ermöglichen. Darüber hinaus bestehen keine Ziele mit Zeitbezug, da gesetzlich und regulatorisch konformes Handeln stets erforderlich ist.

Als weiteren wesentlichen Bestandteil dieses Compliance-Konzeptes haben Aufsichtsorgan und Geschäftsführung der Sparkasse Duisburg im Sinne einer "guten Unternehmensführung" für sich einen Corporate Governance Kodex verabschiedet, dessen Einhaltung jährlich überprüft wird und auch im Berichtsjahr zu keinen negativen Feststellungen geführt hat.

Die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften und Verordnungen durch die Sparkasse Duisburg wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft.

Die CF identifiziert und bewertet zudem mögliche Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Vorgaben des internen Anweisungswesens, z. B. der internen Verhaltensregeln, von ihr überwacht. Zudem unterstützt und berät sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die CF erstattet sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Berichte werden an die interne Revision und den Verwaltungsrat als Aufsichtsorgan weitergeleitet, weitere Informationen oder Ad-hoc-Meldungen werden bereitgestellt bzw. abgegeben, soweit dies geboten ist.

In unserem Haus wird eine Compliance-Kultur gepflegt. Sämtliche Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen hingewiesen. Sofern der Compliance-Bereich Probleme in spezifischen Bereichen identifiziert, werden die Mitarbeiter durch Schulungen, individuelle Coachings und Rundschreiben sensibilisiert.

Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, Fachbereiche oder die Compliance Funktion zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, wird den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Zum Schutz der Hinweisgeber wurde das Hinweisgeberschutzgesetz 2023 in vollem Umfang umgesetzt und freiwillig die bereits bestehende Möglichkeit einer anonymen Hinweisgabe beibehalten.

Im Bereich der Wertpapier-Compliance, dem Schutz von Finanzinstrumenten und Geldern von Kunden und dem der CSDR, wird die Risikoanalyse regelmäßig (mindestens einmal jährlich) und ggf. anlassbezogen (bei Bedarf) überprüft. Ebenso erfolgte eine Überprüfung bei neu auftretenden Risiken infolge der Erschließung neuer Produkte und Geschäftsgebiete oder bei Änderungen in der Struktur der Sparkasse Duisburg. Umfang und Schwerpunkt der Tätigkeit der WpHG-Compliance-Funktion, des Safeguarding Officers und des Beauftragten für den Bereich CSDR, sind auf der Grundlage dieser Risikoanalyse festzulegen. Beruhend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse sowie der implementierten Sicherungsmaßnahmen/Vorkehrungen zur Einhaltung der regulatorischen Vorgaben ergibt sich als schlussfolgernde Wertung der WpHG-Compliance-Beauftragten, des Safeguarding Officers und des Beauftragten für den Bereich CSDR, dass die Gesamtrisikosituation der Sparkasse Duisburg nicht erhöht ist. Es bestehen keine erkennbaren außerordentlichen Risiken, die für die Sparkasse Duisburg einen Vermögensschaden herbeiführen können. Die implementierten Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen erwiesen sich grundsätzlich als ausreichend, den Compliance-Risiken für die drei Bereiche zu begegnen. Die bestehenden Mechanismen sind geeignet und ausreichend, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Leistungsindikatoren zu Kriterium 20

Leistungsindikator EFFAS V01-01

Ausgaben und Strafen nach Klagen und Prozessen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, Kartell- und Monopolverstößen. Link Diesbezügliche Aufwendungen fielen im Berichtsjahr nicht an.

Leistungsindikator EFFAS V02-01

Prozent vom Umsatz in Regionen mit einem Transparency International Corruption Index unter 60. Link

Unsere hauptsächliche Geschäftstätigkeit findet in den Städten Duisburg und Kamp-Lintfort und den angrenzenden Gemeinden statt, also zu 100 % in einer Region mit einem Transparency International Corruption Index über 60. Dies gilt auch für Umsätze, die allerdings bei einem Kreditinstitut typischerweise von sehr untergeordneter Bedeutung sind.

Branchenspezifische Ergänzungen

 

Duisburg, den 13.06.2024

Sparkasse Duisburg

Der Vorstand

Dr. Joachim Bonn

Helge Kipping

Marcus Budinger

Taxonomie - Berichterstattung nach DelVO (EU) 2021/2178 und DelVO (EU) 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas)

lfd. Nummer Meldebogen Meldebogen regulatorische Basis DelVO (EU) ... Erstmalige Veröffentlichung für GJE
1 0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI 2021/2178 2023
2 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
3 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
4 2. GAR-Sektorinformationen (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
5 2. GAR-Sektorinformationen (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
6 3. GAR KPI Bestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
7 3. GAR KPI Bestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
8 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
9 4. GAR KPI-Zuflüsse (Basis CapEx) * 2021/2178 2023
10 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
11 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis Umsatz) * 2021/2178 2023
12 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Bestand - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
13 5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen (Zuflüsse - Basis CapEx) * 2021/2178 2023
14 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
15 6. KPI Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
16 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis Umsatz) * 2021/2178 2025
17 7. KPI Handelsbuchbestand (Basis CapEx) * 2021/2178 2025
18 Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas 2022/1214 2023
19 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
20 Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
21 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
22 Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
23 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
24 Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
25 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis Umsatz) * 2022/1214 2023
26 Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten (Basis CapEx) * 2022/1214 2023
Zusätzlich Qualitative Angaben 2021/2178 2021

* Zu Erläuterungszwecken ergänzt

Anmerkung: Die Meldebögen sind in der konsolidierten Fassung der DelVO 2021/2178 zu finden. Diese wurde zuletzte durch die DelVO 2023/2486 vom 27. Juni 2023 geändert.

0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI

Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte KPI (****) KPI (*****) % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 16 0,27 0,35 0,23 33,86
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) 13,53
Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten KPI KPI % Erfassung (an den Gesamtaktiva) % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 3 0,58 0,58 68,2 16,71
Handelsbuch (*) 0 0 0
Finanzgarantien 0 0 0
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
Gebühren- und Provisionserträge (**)
% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPI GAR (Zuflüsse) 47,46
Handelsbuch (*)
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge (**)

(*) Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht erfüllen

(**) Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM

Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.

(***) % der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
(*****) basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz

a
Mio. EUR Gesamt [brutto]-buchwert
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3546
2 Finanzunternehmen 212
3 Kreditinstitute 192
4 Darlehen und Kredite 185
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 7
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 20
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 89
21 Darlehen und Kredite 89
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 2973
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2305
26 davon Gebäudesanierungskredite 122
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 271
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 271
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 2282
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1952
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1936
35 Darlehen und Kredite 1499
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 764
37 davon Gebäudesanierungskredite 27
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 437
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 16
41 Darlehen und Kredite 1
42 Schuldverschreibungen 15
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 95
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 59
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 174
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5827
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 912
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 125
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 787
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 6739
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 11
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
b c d
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 486 16 0
2 Finanzunternehmen 17 0 0
3 Kreditinstitute 17 0 0
4 Darlehen und Kredite 17 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 20 2 0
21 Darlehen und Kredite 20 2 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 449 14 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 325 11 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 122 1 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0 0 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
35 Darlehen und Kredite 0 0 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0 0 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
38 Schuldverschreibungen 0 0 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0 0 0
41 Darlehen und Kredite 0 0 0
42 Schuldverschreibungen 0 0 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
44 Derivate 0 0 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0 0 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0 0 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0 0 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 486 16 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0 0 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0 0 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0 0 0
52 Handelsbuch 0 0 0
53 Gesamtaktiva 486 16 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 Finanzgarantien 0 0 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 0 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0 0 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
e f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0 0
2 0 0
3 0 0
4 0 0
5 0 0
6 0 0
7 0 0
8 0 0
9 0 0
10 0 0
11 0 0
12 0 0
13 0 0
14 0 0
15 0 0
16 0 0
17 0 0
18 0 0
19 0 0
20 0 0
21 0 0
22 0 0
23 0 0
24 0 0
25 0 0
26 0 0
27 0 0
28 0 0
29 0 0
30 0 0
31 0 0
32 0 0
33 0 0
34 0 0
35 0 0
36 0 0
37 0 0
38 0 0
39 0 0
40 0 0
41 0 0
42 0 0
43 0 0
44 0 0
45 0 0
46 0 0
47 0 0
48 0 0
49 0 0
50 0 0
51 0 0
52 0 0
53 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0
54 0 0
55 0 0
56 0 0
57 0 0
g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0 0 0
2 0 0 0
3 0 0 0
4 0 0 0
5 0 0 0
6 0 0 0
7 0 0 0
8 0 0 0
9 0 0 0
10 0 0 0
11 0 0 0
12 0 0 0
13 0 0 0
14 0 0 0
15 0 0 0
16 0 0 0
17 0 0 0
18 0 0 0
19 0 0 0
20 0 0 0
21 0 0 0
22 0 0 0
23 0 0 0
24 0 0 0
25 0 0 0
26 0 0 0
27 0 0 0
28 0 0 0
29 0 0 0
30 0 0 0
31 0 0 0
32 0 0 0
33 0 0 0
34 0 0 0
35 0 0 0
36 0 0 0
37 0 0 0
38 0 0 0
39 0 0 0
40 0 0 0
41 0 0 0
42 0 0 0
43 0 0 0
44 0 0 0
45 0 0 0
46 0 0 0
47 0 0 0
48 0 0 0
49 0 0 0
50 0 0 0
51 0 0 0
52 0 0 0
53 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 0 0 0
55 0 0 0
56 0 0 0
57 0 0 0
k
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
l m n
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
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30
31
32
33
34
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37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
s
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
t u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
w
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
x z aa
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 486
2 Finanzunternehmen 17
3 Kreditinstitute 17
4 Darlehen und Kredite 17
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 20
21 Darlehen und Kredite 20
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 449
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 325
26 davon Gebäudesanierungskredite 122
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 486
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 486
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
ac ad ae af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 16 0 0 0
2 0 0 0 0
3 0 0 0 0
4 0 0 0 0
5 0 0 0 0
6 0 0 0 0
7 0 0 0 0
8 0 0 0 0
9 0 0 0 0
10 0 0 0 0
11 0 0 0 0
12 0 0 0 0
13 0 0 0 0
14 0 0 0 0
15 0 0 0 0
16 0 0 0 0
17 0 0 0 0
18 0 0 0 0
19 0 0 0 0
20 2 0 0 0
21 2 0 0 0
22 0 0 0 0
23 0 0 0 0
24 14 0 0 0
25 11 0 0 0
26 1 0 0 0
27 0 0 0 0
28 0 0 0 0
29 0 0 0 0
30 0 0 0 0
31 0 0 0 0
32 0 0 0 0
33 0 0 0 0
34 0 0 0 0
35 0 0 0 0
36 0 0 0 0
37 0 0 0 0
38 0 0 0 0
39 0 0 0 0
40 0 0 0 0
41 0 0 0 0
42 0 0 0 0
43 0 0 0 0
44 0 0 0 0
45 0 0 0 0
46 0 0 0 0
47 0 0 0 0
48 16 0 0 0
49 0 0 0 0
50 0 0 0 0
51 0 0 0 0
52 0 0 0 0
53 16 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0
54 0 0 0 0
55 0 0 0 0
56 0 0 0 0
57 0 0 0 0

1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx

a
Gesamt [brutto]-buchwert
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 3546
2 Finanzunternehmen 212
3 Kreditinstitute 192
4 Darlehen und Kredite 185
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 7
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 20
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 89
21 Darlehen und Kredite 89
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 2973
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 2305
26 davon Gebäudesanierungskredite 122
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 271
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 271
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 2282
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 1952
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 1936
35 Darlehen und Kredite 1499
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 764
37 davon Gebäudesanierungskredite 27
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 437
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 16
41 Darlehen und Kredite 1
42 Schuldverschreibungen 15
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 95
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 59
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 174
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 5827
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 912
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 125
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens 787
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 6739
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 11
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 488
2 Finanzunternehmen 18
3 Kreditinstitute 18
4 Darlehen und Kredite 17
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 21
21 Darlehen und Kredite 21
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 449
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 325
26 davon Gebäudesanierungskredite 122
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 488
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 488
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
c d e f
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 20 0 2 1
2 0 0 0 0
3 0 0 0 0
4 0 0 0 0
5 0 0 0 0
6 0 0 0 0
7 0 0 0 0
8 0 0 0 0
9 0 0 0 0
10 0 0 0 0
11 0 0 0 0
12 0 0 0 0
13 0 0 0 0
14 0 0 0 0
15 0 0 0 0
16 0 0 0 0
17 0 0 0 0
18 0 0 0 0
19 0 0 0 0
20 7 0 2 1
21 7 0 2 1
22 0 0 0 0
23 0 0 0 0
24 14 0 0 0
25 11 0 0 0
26 1 0 0 0
27 0 0 0 0
28 0 0 0 0
29 0 0 0 0
30 0 0 0 0
31 0 0 0 0
32 0 0 0 0
33 0 0 0 0
34 0 0 0 0
35 0 0 0 0
36 0 0 0 0
37 0 0 0 0
38 0 0 0 0
39 0 0 0 0
40 0 0 0 0
41 0 0 0 0
42 0 0 0 0
43 0 0 0 0
44 0 0 0 0
45 0 0 0 0
46 0 0 0 0
47 0 0 0 0
48 20 0 2 1
49 0 0 0 0
50 0 0 0 0
51 0 0 0 0
52 0 0 0 0
53 20 0 2 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0
54 0 0 0 0
55 0 0 0 0
56 0 0 0 0
57 0 0 0 0
g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0
2 Finanzunternehmen 0
3 Kreditinstitute 0
4 Darlehen und Kredite 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0
21 Darlehen und Kredite 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
h i j
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 0 0 0
2 0 0 0
3 0 0 0
4 0 0 0
5 0 0 0
6 0 0 0
7 0 0 0
8 0 0 0
9 0 0 0
10 0 0 0
11 0 0 0
12 0 0 0
13 0 0 0
14 0 0 0
15 0 0 0
16 0 0 0
17 0 0 0
18 0 0 0
19 0 0 0
20 0 0 0
21 0 0 0
22 0 0 0
23 0 0 0
24 0 0 0
25 0 0 0
26 0 0 0
27 0 0 0
28 0 0 0
29 0 0 0
30 0 0 0
31 0 0 0
32 0 0 0
33 0 0 0
34 0 0 0
35 0 0 0
36 0 0 0
37 0 0 0
38 0 0 0
39 0 0 0
40 0 0 0
41 0 0 0
42 0 0 0
43 0 0 0
44 0 0 0
45 0 0 0
46 0 0 0
47 0 0 0
48 0 0 0
49 0 0 0
50 0 0 0
51 0 0 0
52 0 0 0
53 0 0 0
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0
54 0 0 0
55 0 0 0
56 0 0 0
57 0 0 0
k
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
l m n
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
p q r
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
s t u v
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
w
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 Davon Schuldverschreibungen
57 Davon Eigenkapitalinstrumente
x z aa
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54
55
56
57
ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Mio. EUR
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 488
2 Finanzunternehmen 18
3 Kreditinstitute 18
4 Darlehen und Kredite 17
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 1
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 21
21 Darlehen und Kredite 21
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 449
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 325
26 davon Gebäudesanierungskredite 122
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) 0
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 0
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
35 Darlehen und Kredite 0
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte 0
37 davon Gebäudesanierungskredite 0
38 Schuldverschreibungen 0
39 Eigenkapitalinstrumente 0
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe 0
41 Darlehen und Kredite 0
42 Schuldverschreibungen 0
43 Eigenkapitalinstrumente 0
44 Derivate 0
45 Kurzfristige Interbankenkredite 0
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte 0
47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) 0
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 488
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 0
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 0
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbankens 0
52 Handelsbuch 0
53 Gesamtaktiva 488
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0
54 Finanzgarantien 0
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0
56 Davon Schuldverschreibungen 0
57 Davon Eigenkapitalinstrumente 0
ac ad ae af
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 20 0 2 1
2 0 0 0 0
3 0 0 0 0
4 0 0 0 0
5 0 0 0 0
6 0 0 0 0
7 0 0 0 0
8 0 0 0 0
9 0 0 0 0
10 0 0 0 0
11 0 0 0 0
12 0 0 0 0
13 0 0 0 0
14 0 0 0 0
15 0 0 0 0
16 0 0 0 0
17 0 0 0 0
18 0 0 0 0
19 0 0 0 0
20 7 0 2 1
21 7 0 2 1
22 0 0 0 0
23 0 0 0 0
24 14 0 0 0
25 11 0 0 0
26 1 0 0 0
27 0 0 0 0
28 0 0 0 0
29 0 0 0 0
30 0 0 0 0
31 0 0 0 0
32 0 0 0 0
33 0 0 0 0
34 0 0 0 0
35 0 0 0 0
36 0 0 0 0
37 0 0 0 0
38 0 0 0 0
39 0 0 0 0
40 0 0 0 0
41 0 0 0 0
42 0 0 0 0
43 0 0 0 0
44 0 0 0 0
45 0 0 0 0
46 0 0 0 0
47 0 0 0 0
48 20 0 2 1
49 0 0 0 0
50 0 0 0 0
51 0 0 0 0
52 0 0 0 0
53 20 0 2 1
Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen 0 0 0 0
54 0 0 0 0
55 0 0 0 0
56 0 0 0 0
57 0 0 0 0

2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz

Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen 19 2 nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben 5 0 nicht relevant nicht relevant
3 4
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen 0 0 nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben 0 0 nicht relevant nicht relevant
3 4
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
Biologische
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen 19 2 nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben 5 0 nicht relevant nicht relevant
3 4

2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx

Klimaschutz (CCM)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCM)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen 19 6 nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben 5 1 nicht relevant nicht relevant
3 4
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CCA)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen 0 0 nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben 0 0 nicht relevant nicht relevant
3 4
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (WTR)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
Kreislaufwirtschaft (CE)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (CE)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
Verschmutzung (PPC)
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (PPC)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
Biologische
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO) Mio. EUR Davon ökologisch nachhaltig (BIO)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben nicht relevant nicht relevant
3 4
GESAMT (CCM + CCA + WTR +
Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
[Brutto]buchwert [Brutto]buchwert
Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) Mio. EUR davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
1 6800 Grundstücks- und Wohnungswesen 19 6 nicht relevant nicht relevant
2 7010 Verw. u. Führung v. Unternehmen u. Betrieben 5 1 nicht relevant nicht relevant
3 4

3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz

a b c
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind 13,71 0,44 0
2 Finanzunternehmen 8,19 0 0
3 Kreditinstitute 9,05 0 0
4 Darlehen und Kredite 9,05 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,1 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 22,55 2,38 0
21 Darlehen und Kredite 22,55 2,38 0
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 15,09 0,46 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,1 0,46 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,87 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,34 0,27 0
d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0 0
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0 0
31 Gewerbeimmobilien 0 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0 0
j k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind 13,71 0,44
2 Finanzunternehmen 8,19 0
3 Kreditinstitute 9,05 0
4 Darlehen und Kredite 9,05 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,1 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 22,55 2,38
21 Darlehen und Kredite 22,55 2,38
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 15,09 0,46
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,1 0,46
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,87
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,34 0,27
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, diefür die GAR-Berechnung anrechenbar sind 60,85
2 Finanzunternehmen 3,65
3 Kreditinstitute 3,3
4 Darlehen und Kredite 3,18
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,11
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,35
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,52
21 Darlehen und Kredite 1,52
22 solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 51,02
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 39,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,09
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,66
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,66
31 Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 13,76 0,57
2 Finanzunternehmen 8,52 0
3 Kreditinstitute 9,42 0
4 Darlehen und Kredite 9,43 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,1 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 23,74 7,62
21 Darlehen und Kredite 23,74 7,62
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 15,09 0,46
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,1 0,46
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,87
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokalerGebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,37 0,35
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0,05 0,02
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 2,11 0,81
21 Darlehen und Kredite 0 2,11 0,81
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokalerGebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0,03 0,01
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokalerGebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokalerGebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
j k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokalerGebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokalerGebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 13,76 0,57
2 Finanzunternehmen 8,52 0
3 Kreditinstitute 9,42 0
4 Darlehen und Kredite 9,43 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 9,1 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 23,74 7,62
21 Darlehen und Kredite 23,74 7,62
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 15,09 0,46
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 14,1 0,46
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 0,87
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 8,37 0,35
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0,05 0,02
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 2,11 0,81
21 Darlehen und Kredite 0 2,11 0,81
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0,03 0,01
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 60,85
2 Finanzunternehmen 3,65
3 Kreditinstitute 3,3
4 Darlehen und Kredite 3,18
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0,11
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,35
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 1,52
21 Darlehen und Kredite 1,52
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 51,02
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 39,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,09
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,66
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,66
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 31,95 0,58
2 Finanzunternehmen 8,64 0
3 Kreditinstitute 9,13 0
4 Darlehen und Kredite 9,13 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 52,31 1,05
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 78,15 1,55
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,21
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 21,79 0,4
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
j k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 31,95 0,58
2 Finanzunternehmen 8,64 0
3 Kreditinstitute 9,13 0
4 Darlehen und Kredite 9,13 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 52,31 1,05
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 78,15 1,55
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,21
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 21,79 0,4
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 68,2
2 Finanzunternehmen 22,77
3 Kreditinstitute 21,57
4 Darlehen und Kredite 21,57
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1,2
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3,44
21 Darlehen und Kredite 3,44
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 37,89
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 22,62
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,15
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 4,1
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,1
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 32,07 0,58
2 Finanzunternehmen 9,01 0
3 Kreditinstitute 9,52 0
4 Darlehen und Kredite 9,52 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 52,31 1,05
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 78,15 1,55
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,21
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 21,87 0,4
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0
3 Kreditinstitute 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0
j k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
n o p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
r s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
Anteil dergesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
26 davon Gebäudesanierungskredite
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
29 Wohnraumfinanzierung
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 32,07 0,58
2 Finanzunternehmen 9,01 0
3 Kreditinstitute 9,52 0
4 Darlehen und Kredite 9,52 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0
24 Private Haushalte 52,31 1,05
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 78,15 1,55
26 davon Gebäudesanierungskredite 100 2,21
27 davon Kfz-Kredite 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 21,87 0,4
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA +WTR +CE+ PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 0 0 0
2 Finanzunternehmen 0 0 0
3 Kreditinstitute 0 0 0
4 Darlehen und Kredite 0 0 0
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0 0 0
8 davon Wertpapierfirmen 0 0 0
9 Darlehen und Kredite 0 0 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0 0 0
13 Darlehen und Kredite 0 0 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0 0 0
17 Darlehen und Kredite 0 0 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0 0 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 0
21 Darlehen und Kredite 0 0 0
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0 0 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0 0 0
24 Private Haushalte 0 0 0
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 0 0 0
26 davon Gebäudesanierungskredite 0 0 0
27 davon Kfz-Kredite 0 0 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
29 Wohnraumfinanzierung 0 0 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0 0 0
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0 0 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 0 0 0
af
Offenlegungsstichtag
T
% (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte
GAR-im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind 68,2
2 Finanzunternehmen 22,77
3 Kreditinstitute 21,57
4 Darlehen und Kredite 21,57
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
6 Eigenkapitalinstrumente 0
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 1,2
8 davon Wertpapierfirmen 0
9 Darlehen und Kredite 0
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
11 Eigenkapitalinstrumente 0
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0
13 Darlehen und Kredite 0
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
15 Eigenkapitalinstrumente 0
16 davon Versicherungsunternehmen 0
17 Darlehen und Kredite 0
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist 0
19 Eigenkapitalinstrumente 0
20 Nicht-Finanzunternehmen 3,44
21 Darlehen und Kredite 3,44
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist 0
23 Eigenkapitalinstrumente 0
24 Private Haushalte 37,89
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 22,62
26 davon Gebäudesanierungskredite 2,15
27 davon Kfz-Kredite 0
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 4,1
29 Wohnraumfinanzierung 0
30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 4,1
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien 0
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 100

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0
j k
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
r s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
j k l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
n o p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
r s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0 0

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
f g h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0 0
j k
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
n o
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
r s
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx

a b
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
c d e
Offenlegungsstichtag
T
Klimaschutz (CCM)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0
f g
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
h i
Offenlegungsstichtag
T
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
j k
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
l m
Offenlegungsstichtag
T
Wasser- und Meeresressourcen (WTR)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
n o p q
Offenlegungsstichtag
T
Kreislaufwirtschaft (CE)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
r s t u
Offenlegungsstichtag
T
Verschmutzung (PPC)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
v w x z
Offenlegungsstichtag
T
Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
aa ab
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0
ac ad ae
Offenlegungsstichtag
T
GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
% (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform)
Davon Verwendung der Erlöse Davon Übergangstätigkeiten Davon ermöglichende Tätigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) 0 0 0
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) 0 0 0

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas

Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1 Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
2 Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
3 Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4 Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
5 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN
6 Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. NEIN

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM)
Zeile Betrag %
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Nenner) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM)
Zeile Betrag %
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Anwendbarer KPI insgesamt

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis Umsatz

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM)
Zeile Betrag %
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten (Zähler) - Basis CapEx

Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM)
Zeile Betrag %
1
2
3
4
5
6
7
8
Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der DelegiertenVerordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM)
Zeile Betrag %
1
2
3
4
5
6
7
8
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
(CCM + CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Klimaschutz (CCM)
Zeile Betrag %
1
2
3
4
5
6
7
8
Anteil (Angaben in Geldbeträgen und
in Prozent)
Anpassung an den Klimawandel (CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis Umsatz

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten - Basis CapEx

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozentsatz
1 Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2 Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3 Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4 Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5 Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6 Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7 Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
8 Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI

Nachrichten & Medien

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