Fischer
Optik-Akustik GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
772.617,67 |
766.959,78 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.354,00 |
29.118,00 |
| II.
Sachanlagen |
752.963,67 |
737.541,78 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.316.843,82 |
1.588.285,70 |
| I.
Vorräte |
700.335,00 |
687.737,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
313.397,91 |
379.161,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
303.110,91 |
521.387,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.089.461,49 |
2.355.245,48 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
158.474,69 |
158.474,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
53.301,16 |
53.301,16 |
| III.
Gewinnvortrag |
5.173,53 |
5.173,53 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
356.260,56 |
411.787,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.278.837,24 |
1.408.711,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
295.889,00 |
376.271,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.089.461,49 |
2.355.245,48 |
Anhang
für das Geschäftsjahr
2018
der Firma
Fischer Optik-Akustik GmbH, Bayreuth
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2018 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 265 ff. und 275 f.
HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden (§ 275
Abs. 2 HGB).
Die Fischer Optik-Akustik GmbH hat ihren Sitz
Bayreuth und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Bayreuth unter HRB 481.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang.
Die Gewinn und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256a
HGB.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibung bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet und, soweit sie einer Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen werden unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 1 bis 15
Jahren vorgenommen.
Finanzanlagen werden bei Zugang mit den
Anschaffungskosten erfasst.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu den tatsächlichen Einkaufspreisen oder zu
dem niedrigeren beizulegenden Wert (Niederstwertprinzip).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nennwert, gemindert um eine Pauschalwertberichtigung,
angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen decken in angemessenen Umfang
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab;
sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
vorliegenden Erkenntnissen in Höhe der
Erfüllungsbeträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von < 1 Jahr in Höhe von
555.366,99 € (VJ: 491.653,42 €).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von >
5 Jahren belaufen sich auf 76.550,00 € (VJ: 109.364,00
€).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen 308.467,26 €.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 414.882,81 € (VJ:
543.666,23 €).
Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert
ausgewiesen.
III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Stefan Brozat, Kaufmann, und Herrn Dietmar Fischer,
Optiker, geführt.
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde nach § 285 Nr. 9a und
9b HGB
i. V. m. § 288 HGB verzichtet.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 67
Mitarbeiter beschäftigt.
Die Gesellschaft ist zu 100% ein Tochterunternehmen
der H. Fischer GmbH, Bayreuth.
Ein Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nicht erstellt, da das Mutterunternehmen aufgrund
§ 293 HGB von der Aufstellung befreit ist.
Zwischen den Gesellschaften besteht ein
Ergebnisabführungsvertrag.
Bayreuth, 02.04.2019
gez. Dietmar Fischer, Stefan Brozat
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.04.2019 festgestellt.
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