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FitCAR-e GmbH
Ambrosius-Brand-Straße 14, 58256 Ennepetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marvin Dittrich seit 3.6.2025 | Prokura |
Daniele Baldino seit 29.1.2021 | Geschäftsführer |
Daniel Neugart seit 30.5.2018 | Prokura |
Olaf Nauersnigg seit 14.9.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FitCAR-e GmbHEnnepetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
III. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die FitCAR-e GmbH hat ihren Sitz in Ennepetal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HR B 8583 eingetragen. II. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSS Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 i.V.m Satz 1, § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird für Betriebs- und Geschäftsausstattung im Regelfall von einer Nutzungsdauer von sechs bis fünfzehn Jahren ausgegangen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden in dem Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgaben behandelt (§ 6 Abs. 2 EStG). Ab dem 1. Januar 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG). Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet und enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten und Abschreibungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung von den Forderungen abgesetzt. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen. Pensionsverpflichtungen werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB beträgt EUR 39.447,00. Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2 Hs. HGB). Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB). Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). IV. ANGABEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. 2. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 428.763,82 (Vj. EUR 371.199,27) enthalten. Im Übrigen verweisen wir auf die Verwendung des Bilanzgewinns. 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 99), Tantieme (TEUR 40), ausstehende Rechnungen (TEUR 36), Gewährleistungen (TEUR 20), sowie sonstige Abgrenzungen (TEUR 7). 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 544.907,96 (Vj. EUR 420.132,46). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 8.853,78 (Vj. EUR 21.999,55). V. SONSTIGE ANGABEN Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 84,1 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch die Geschäftsführer Herrn Olaf Nauersnigg, Kaufmann, und Herr Daniele Baldino, Kaufmann, geführt. Die Geschäftsführer vertreten gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Schutzklauseln gemäß § 286 Abs. HGB wurde in Anspruch genommen. VI. VERWENDUNG DES ERGEBNISSES Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 56.115,27 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Ennepetal, 20. März 2024 FitCAR-e GmbH Olaf Nauersnigg Daniele Baldino |
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