Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Elektro Glas GmbH
Hindelanger Straße 20, 87527 Sonthofen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christoph Glas seit 27.2.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Glas GmbHSonthofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist bei der Aufstellung des Abschlusses von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und bis auf die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte über (gruppeneinheitliche) Nutzungsdauern von 1-3 Jahreren vorgenommen. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB nicht in Anspruch und aktiviert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über Nutzungsdauern von 2 - 10 Jahren vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig oder pro-rata-temporis. Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren der letzte Einkaufspreis, bei unfertigen Leistungen und Fertigerzeugnissen die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Kosten der allgemeinen Verwaltung des jeweiligen Produktionsbereichs einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser durch die Fertigung veranlasst ist, in den Herstellungskosten berücksichtigt. Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag nach § 255 Abs. 4 HGB angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Bilanz wird mit Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 HGB auf den Abschlussstichtag abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285 Nr. 9c HGB Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 289,20 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern § 43 Abs. 2 GmbHG und § 285 Nr. 9c HGB In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 934,98 EUR (Vorjahr: 23,78) enthalten. Bei den Forderungen handelt es sich um bestehen Verrechnungskonten der Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Gesellschafterverrechnungskonten haben eine unbestimmte Laufzeit und werden mit 3,9% im Soll und Haben verzinst. Zum Stichtag ergaben sich aus diesen Verrechnungskonten die folgenden gewährten Darlehen.
sonstige Berichtsbestandteile
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