Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 43339
Eingetragen
15.12.2015
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenSonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Gegenstand
Der Betrieb eines Japanischen Grill-Restaurants.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Siak Seng Bey
seit 15.12.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
45.00%
Chai Seng Bay
35.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Braunschweig
22.500 €
45.00%
Chai Seng Bay
No 65, Jalan 3/6, Taman Ehsan Jaya, B1100 Jojor Bahru Johor, Malaysia
17.500 €
35.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

OKIKO GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 60.694,00 94.771,00
I. Sachanlagen 60.694,00 94.771,00
B. Umlaufvermögen 484.792,01 556.368,46
I. Vorräte 10.000,00 5.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 437.880,58 297.212,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.911,43 254.156,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 703,61 677,46
Aktiva 546.189,62 651.816,92

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 431.986,82 430.748,27
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 381.986,82 380.748,27
B. Rückstellungen 8.264,00 112.635,65
C. Verbindlichkeiten 105.938,80 108.433,00
Passiva 546.189,62 651.816,92

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Identifikation der Gesellschaft: § 264 Abs. 1a HGB

1. Firmenname: OKIKO GmbH
2. Firmensitz: Trier
3. Registergericht: Wittlich
4. Register-Art: HRB
5. Register-Nr.: 43339

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die OKIKO GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss 2022 der Firma OKIKO GmbH wurde unter Berücksichtigung der geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde beibehalten.
In der Bilanz, sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung, ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben.
Die Eröffnungsbilanzwerte zum 01. Januar 2022 sind richtig und vollständig aus der Schlussbilanz des Vorjahres übernommen worden. § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß § 266 Abs. 1 HGB in Kontoform aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Angaben zur Bilanz und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Aktiva
Die Bewertungsmethoden (§§ 252 ff. HGB) des Vorjahres sind grundsätzlich beibehalten worden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden trägt alle erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend seiner voraussichtlichen Nutzungdauer planmäßig abgeschrieben. Den steuerlichen Erfordernissen wurde Rechnung getragen.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bei Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 800,--
(GWG=Geringwertige Wirtschaftsgüter) voll als Aufwand im Zugangsjahr erfasst.

Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten im Sinne von § 255 Abs. 1 HGB oder aber zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 1.3 HGB, d.h. das Wahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB wurde deshalb ausgeübt, weil es der steuerlichen Aktivierungspflicht entspricht, um ein Auseinanderfallen von Handelsbilanz und Steuerbilanz zu vermeiden.

Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das Niederstwertprinzip beachtet.

Forderungen, Finanzanlagen, flüssige Mittel und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.

Passiva
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen beinhaltet alle erkennbaren Risiken der Gesellschaft zum Bilanzstichtag.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag/Erfüllungsbetrag angesetzt und bewertet.

III. Andere Berichtsbestandteile

Bericht des Aufsichtsrates
Ein Aufsichtsrat und ein Beirat ist nicht bestellt.

Berichtsprüfung
Der Abschluss wurde nicht geprüft.

Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte der Firma OKIKO GmbH durch Herrn Siak Seng Bey geführt.
Der Geschäftsführer ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. (§ 285 Abs. 10 HGB).



sonstige Berichtsbestandteile

 

Trier, 30.12.2023

gezeichnet: Siak Seng Bey, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2023 festgestellt.

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