Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 130444
Vorher
Sage Innovations GmbH
Eingetragen
28.3.2000
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Gegenstand
Beratung von Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf Unternehmensgründung, Unternehmensführung, Mitarbeiterschulungen und Aufbau von selbsterlernenden Organisationen

Historie

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Management

NameRolle
Sonja Wendel
seit 16.10.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wailea GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.457,00 15.288,00
II. Sachanlagen 80.109,00 78.981,00
III. Finanzanlagen 37.668,38 130.234,38 54.558,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.006,82 37.434,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 232.516,99 472.425,83
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.187,22 263.711,03 32.417,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.277,01 19.888,98
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 245.629,03 0,00
658.851,45 710.993,91

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Gewinnvortrag 564,45 95.562,21
III. Jahresfehlbetrag - 271.393,48 - 94.997,76
nicht gedeckter Fehlbetrag 245.629,03 0,00
buchmäßiges Eigenkapital 0,00 25.764,45
B. Rückstellungen 55.183,03 71.080,54
C. Verbindlichkeiten 142.508,55 154.863,92
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 142.508,55
D. Rechnungsabgrenzungsposten 461.159,87 459.285,00
658.851,45 710.993,91

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Angaben zur Form des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften der §§ 243 bis 256a und §§ 264 bis 288 des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Sie macht von den Vereinfachungsregelungen des Gesetzes Gebrauch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um angemessene, planmäßige Abschreibungen, die nach der linearen Methode auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet wurden, bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünfzehn Jahre.

2.2. Sachanlagen

Die Grundstücke und Gebäude sind zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibung der Gebäude wird mit 2% p.a. linear vorgenommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten aktiviert, abzüglich angemessener, planmäßiger Abschreibungen, die nach der linearen oder der degressiven Methode auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet wurden. Die Nutzungsdauer liegt regelmäßig zwischen drei und dreizehn Jahren.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird gemäß § 6 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes ein Sammelposten gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren ergebniswirksam aufgelöst wird.

2.3. Finanzanlagen

Die unter Finanzanlagen ausgewiesene Genussrechts-Beteiligung wird mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

2.4. Vorräte

Die Waren werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt.

2.5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Für nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von EUR 73,02 auf die Netto-Forderungen vorgenommen.

2.6. Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben sowie Erträge vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2.7. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

2.8. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

3. Angaben zur Bilanz

3.1. Sachanlagen

Der Zugang zu dem Sammelposten für Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beträgt im Geschäftsjahr EUR 1.006,73. Die Auflösung des Geschäftsjahres beträgt EUR 1.298,73.

Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagengitter) ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres auf Seite 4 wiedergegeben.

3.2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermö-gensgegenstände

Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermö- gensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 129.981,70 (Vorjahr: EUR 310.324,86) enthalten. Die Forderungen gegen Gesellschafter wurden mit 6 % bzw. 4,5 % verzinst.

3.3. Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rückzahlungsansprüche, für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage, für Aufbewahrungspflichten und für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie der Steuererklärungen.

4. Sonstige Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte trotz bilanzieller Überschuldung nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Die als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen bereits vereinnahmten Kursgebühren stellen Erträge der Folgeperioden dar. Aufgrund der vorbenannten Rechnungsabgrenzungsposten und der vorliegenden Prognoserechnungen besteht eine positive Fortführungsprognose. Von einer tatsächlichen Überschuldung wird nicht ausgegangen.

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Wailea GmbH, München, durch die Geschäftsführerin Frau Sonja Wendel.

Die Geschäftsführerin Frau Sonja Wendel ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sie ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Dem Abschluss lag ein Ergebnisverwendungsvorschlag zugrunde, der vorsieht, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, 28. März 2012

Sonja Wendel

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