Antenna Technology Center (Europe) ATC GmbH
Zusestraße 2, 25524 Itzehoe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yong Yang seit 11.12.2024 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Antenna Technology Center (Europe) ATC GmbHItzehoeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31.Dezember 2023Inhalt I. Vorbemerkung II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 3. Rechnungsabgrenzungsposten 4. Latente Steuern 5. Eigenkapital 6. Rückstellungen 7. Verbindlichkeiten 8. Rechnungsabgrenzungsposten IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen 2. Umlaufvermögen 3. Eigenkapital 4. Rückstellungen 5. Verbindlichkeiten V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung VI. Angaben zum Jahresergebnis VII. Ergänzende Angaben 1. Organe der Gesellschaft: 2. Angaben zur Arbeitnehmerschaft 4. Sonstige Haftungsverhältnisse 5. Konzernangehörigkeit I. Vorbemerkung Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag, vom 05. November 2008 und Eintragung ins Handelsregister am 23. Januar 2009, gegründet. Sie hat Ihren Sitz in Itzehoe und ist eingetragen im Handelsregister B 7787 des Amtsgerichtes Pinneberg. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen aufzustellen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter werden in Ergänzung des Gliederungsschemas nach § 266 Abs. 2 HGB jeweils in einem gesonderten Posten in der Bilanz ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene Software und Lizenzen werden zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten unter Abzug von Preisminderungen bewertet und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer liegt zwischen 3 und 5 Jahren. Bei einer dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Sachanlagevermögen wird mit den jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskosten sind direkt zurechenbare Nebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen sind abgesetzt. Die Herstellungskosten werden gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 bewertet. Das Einbeziehungswahlrecht zur Berücksichtigung von Verwaltungsgemeinkosten wurde ausgeübt. Bei einer dauerhaften Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Abschreibungsdauer beträgt für Bauten auf fremden Grundstücken zwischen 5 und 25 Jahren, für technische Anlagen und Maschinen zwischen 2 und 20 Jahren und für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 und 15 Jahren. Die Anschaffungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter bis EUR 250,00 werden im Zeitpunkt der Anschaffung als Aufwand erfasst. Die Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,01 bis EUR 1.000,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen Geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden zum Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen wurden in Abhängigkeit von ihrer Altersstruktur einzelwertberichtigt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist dem allgemeinen Kredit- und Zinsrisiko durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung in Höhe von je 1 % auf den nicht bereits einzelwertberichtigten Forderungsbestand Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen werden bei Entstehung mit dem aktuellen Tageskurs umgerechnet. Gemäß § 256a HGB erfolgt Abschlussstichtag die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs. Daraus resultierende unrealisierte Umrechnungsgewinne oder -verluste gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. 4. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 29,125 % (Vorjahr: 29,125 %) im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die passiven latenten Steuern von T€ 5 (Vj.: T€ 11) resultieren aus der Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz. Gemäß § 274 Abs. 1 S. 1 HGB erfolgt eine Saldierung mit aktiven latenten Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen, so dass es, wie im Vorjahr, zu keinem Bilanzausweis kommt. 5. Eigenkapital Das gezeichnete Kapitel ist zum Nennbetrag angesetzt. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Sie wurden zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden bei Entstehung mit dem aktuellen Tageskurs umgerechnet. Gemäß § 256a HGB erfolgt am Abschlussstichtag die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs. Daraus resultierende unrealisierte Umrechnungsgewinne oder -verluste gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 8. Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Abschreibungen aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Geschäftsjahres beträgt T€ 381. Das Anlagevermögen verringerte sich um T€ 24 gegenüber der Vergleichsperiode. Im Bereich EDV Hardware sind 17 T€ für Backup-Server aufgewendet worden. Weiterhin wurden für Zeichensoftware 9 T€ aufgewendet. 5 T€ wurden für Büroeinrichtung benötigt. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen den Gesellschafter Desay SV Automotive Europe GmbH. betreffen Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 7. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Eigenkapital Das Stammkapital in Höhe von 25 T€ hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen (T€ 37; Vj.: T€ 21), Rückstellungen für Tantieme (T€ 30), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 3; Vj.: T€ 4), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 26; Vj.: T€ 5) sowie Rückstellungen für Berufsgenossenschaft (T€ 3). 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen mit T€ 33 (Vj.: T€ 40). Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft sind entstanden aus der Umsatzsteuerzahllast und betragen im Geschäftsjahr 2023 T€ 25. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Geschäftsjahr 2023 mit T€ 7 (Vj.: T€ 8) und setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegen das Finanzamt und Mitarbeiter zusammen. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen: Sonstige betriebliche Erträge wurden in Höhe von T€ 14 (Vj.: T€ 82) erzielt, gleichzeitig sind sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 500 (Vj.: T€ 533) entstanden. VI. Angaben zum Jahresergebnis Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 326 wird auf das folgende Geschäftsjahr vorgetragen und erhöht den Bilanzgewinn. VII. Ergänzende Angaben 1. Organe der Gesellschaft: Als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:
2. Angaben zur Arbeitnehmerschaft Das Unternehmen hat im Wirtschaftsjahr 2023 durchschnittlich 7 Mitarbeiter beschäftigt. 4. Sonstige Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft betreibt ihre Geschäftstätigkeit in den von der Muttergesellschaft Desay SV Automotive Europe GmbH, Weimar, gemieteten Räumen. Grundlage ist der Mietvertrag vom 1. Oktober 2022. Die monatliche Gesamtmiete beträgt T€ 15 (netto). 5. Konzernangehörigkeit Dieser Jahresabschluss wird in den von der Huizhou Desay SV Automotive Co., Ltd., Huizhou/China, aufzustellenden Konzernabschluss einbezogen. Die Huizhou Desay SV Automotive Co., Ltd. stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Huizhou/China erhältlich. Die Muttergesellschaft Desay SV Automotive Europe GmbH ist gem. § 290 Abs. 1 i. V. m. § 293 Abs. 1 HGB nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Weimar, 11. März 2024 Die Geschäftsführung Dr. Michael Weber |
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