Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 3453
Eingetragen
4.9.1991
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
ist der Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie deren Instandsetzung.

Historie

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Management

NameRolle
Katja Sanftleben
seit 5.1.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

04860 Torgau
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Automobile Sanftleben GmbH

Zwethau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 65.694,52 68.794,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 483,50 1.341,00
II. Sachanlagen 65.211,02 67.453,02
B. Umlaufvermögen 194.056,64 233.664,75
I. Vorräte 129.463,33 170.168,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.550,44 35.157,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.354,82 1.442,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 20.042,87 28.338,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.030,77 963,18
D. Aktive latente Steuern 19.317,11 22.934,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 280.099,04 326.356,40

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 32.143,73 12.993,50
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 155.409,08 155.409,08
III. Verlustvortrag 167.980,17 180.208,04
IV. Jahresüberschuss 19.150,23 12.227,87
B. Rückstellungen 2.688,00 2.629,91
C. Verbindlichkeiten 245.267,31 310.732,99
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 180.153,00 240.287,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 280.099,04 326.356,40

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der SEAT Automobile Sanftleben GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 252 HGB.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Der Übergang auf die neuen gesetzlichen Regelungen nach BilMoG führen zu keinen Wertaufholungen oder ähnlichen. Möglichkeiten über Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrecht (Art. 67 Abs. 3 und 4 EGHGB) konnten vernachlässigt werden.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Entsprechend der Kontenklassenvorgabe aus dem VW - Konzernkontenrahmen SKR 51 zur Branchenlösung wurden die Konten der GuV zugeordnet. Einzelheiten zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

1. Anlagevermögen

Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 252 HGB. Für den Ausweis des Anlagevermögens wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 7 HGB Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear (nicht degressiv) vorgenommen.

Für geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter, mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von 150 Euro bis 1.000 Euro, wurde in 2015 angeschaffte Wirtschaftsgüter der steuerrechtliche Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen, weil dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Anschaffungskosten werden somit im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben.

2. Umlaufvermögen

Die neuen Ersatzteile und das Zubehör sowie auch die Neu- und Gebrauchtwagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Für Gebrauchtteile bzw. Altteile wurden, je nach Zustand und Verwendungsmöglichkeit, vom ursprünglichen Einkaufspreis erhebliche Abschläge vorgenomen. Unfertige Arbeiten oder Erzeugnisse wurden zu Selbstkosten bewertet.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Teilwertbetrag angesetzt. Dabei erfolgte die erforderliche Angleichung der Nennwerte pauschal mit 1% der Nettobeträge über einen gesonderten Wertberichtigungsposten (indirekte Abschreibung).

Die sonstigen Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen 1.354,82 Euro.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

3. Rechnungsabgrenzungen

Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand bzw. als Ertrag aufzulösen sind, auszuweisen.

4. Kapital

Das gezeichnete Kapital der SEAT Automobile Sanftleben GmbH beträgt zum 31. Dezember 2015 weiterhin Euro 25.564,59. Die Stammeinlage ist voll eingezahlt. Die Gesellschaftsanteile werden von Marina und Eberhard Sanftleben gehalten.

Die bilanzierte Kapitalrücklage wurde durch Zuzahlungen sowie ausgesprochene Darlehensverzichte seitens der Gesellschafter in den Vorjahren gebildet.

4. Rückstellungen

Nach § 253 Abs. 1 S.2 HGB sind Rückstellungen in der Handelsbilanz in Höhe des Erfüllungsbetrages anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei sind auch Erkenntnisse einzubeziehen, die dem Bilanzierenden erst nach dem Abschlussstichtag bekannt werden.

Eine Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH.

Steuerrückstellungen, welche das Geschäftsjahr betreffenden, wurden nicht gebildet.

Zusätzliche Kosten für die Archivierung von Geschäftsunterlagen fielen bis zum Bilanzstichtag 2015 (auch für Vorjahre) nicht an.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bestehende Bürgschaftsverpflichtungen sowie Haftungsverhältnisse wurden gemäß § 251 HGB unter der Bilanz vermerkt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum Bilanzstichtag 65.114,31 Euro (Vorjahr 70.445,54 Euro).

Erläuterung der außerordentlichen bzw. periodenfremden

Aufwendungen und Erträge

Erläuterung von außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallenen Aufwendungen und Erträgen, sowie Erläuterungen zu einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnende Aufwendungen und Erträge sind im Anhang hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art grundsätzlich anzugeben (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB), soweit die Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB).

Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften sind nicht verpflichtet diese Erläuterungen zu machen (§ 276 Satz 2 HGB).

Gewinn- bzw. Verlustvortrag

Der Jahresüberschuss 2015 mit Euro 19.150,23 wird bilanztechnisch mit Verlustvorträgen aus vergangenen Jahren saldiert. Der Verlustvortrag für das Wirtschaftsjahr 2016 beträgt nunmehr Euro 148.829,94.

Bei einer Gewinnausschüttung ist die ermittelte Ausschüttungssperre zu berücksichtigen. Offene Gewinnausschüttungen wurden bis zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beschlossen.

Angaben zur Ausschüttungssperre

Beim Ausweis von aktiven latenten Steuern besteht eine Ausschüttungssperre. Diese ist unter Einbeziehung von passiven latenten Steuern und selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zu berechnen.

Gewinne dürfen nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen bzw. wenn die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern insoweit übersteigen (§ 268 Abs. 8 HGB).

Berechnung der Ausschüttungssperre  
Der nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag ermittelt sich damit nach folgendem Schema:  
Buchwert selbst geschaffener immaterieller VG des AV - €
+ Unrealisierte Vermögensmehrungen aus der Zeitwertbewertung von Planvermögen - €
+ Aktive latente Steuern 19.317,11 €
= Ausschüttungssperre vor passiven latenten Steuern 19.317,11 €
- Passive latente Steuern - €
= Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB 19.317,11 €
Berechnung des Ausschüttungsfähigen Betrages  
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 19.150,23 €
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr 167.980,17 €
- Korrekturen Verlust- bzw. Gewinnvorträge für Vorjahre - €
- Verpflichtende Rücklagenbildung - €
+ Frei verfügbare Rücklagen 155.409,08 €
= Zwischensumme 6.579,14 €
- Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB 19.317,11 €
= Ausschüttungsfähiger Betrag bzw. Fehlbetrag wenn ( - ) -12.737,97 €

Geschäftsleitung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2015 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

1. Geschäftsführer Eberhard Sanftleben / wurde in 12/2015 abberufen

2. Geschäftsführerin Marina Sanftleben

3. Geschäftsführerin Katja Sanftleben / wurde neu zum GF in 12/2015 bestellt

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2015 - 31.12.2015

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.123,46 EUR.

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.085,71 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Zwethau, der 21.12.2016

gez. Katja Sanftleben

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2016 festgestellt.

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