Automobile Sanftleben GmbH
Herzberger Straße 41, 04886 Beilrode, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katja Sanftleben seit 5.1.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Automobile Sanftleben GmbHZwethauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SEAT Automobile Sanftleben GmbH wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 252 HGB. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Der Übergang auf die neuen gesetzlichen Regelungen nach BilMoG führen zu keinen Wertaufholungen oder ähnlichen. Möglichkeiten über Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrecht (Art. 67 Abs. 3 und 4 EGHGB) konnten vernachlässigt werden. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Entsprechend der Kontenklassenvorgabe aus dem VW - Konzernkontenrahmen SKR 51 zur Branchenlösung wurden die Konten der GuV zugeordnet. Einzelheiten zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. 1. Anlagevermögen Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 252 HGB. Für den Ausweis des Anlagevermögens wurde von der Möglichkeit des § 265 Abs. 7 HGB Gebrauch gemacht. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear (nicht degressiv) vorgenommen. Für geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter, mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von 150 Euro bis 1.000 Euro, wurde in 2015 angeschaffte Wirtschaftsgüter der steuerrechtliche Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen, weil dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Anschaffungskosten werden somit im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. 2. Umlaufvermögen Die neuen Ersatzteile und das Zubehör sowie auch die Neu- und Gebrauchtwagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Für Gebrauchtteile bzw. Altteile wurden, je nach Zustand und Verwendungsmöglichkeit, vom ursprünglichen Einkaufspreis erhebliche Abschläge vorgenomen. Unfertige Arbeiten oder Erzeugnisse wurden zu Selbstkosten bewertet. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Teilwertbetrag angesetzt. Dabei erfolgte die erforderliche Angleichung der Nennwerte pauschal mit 1% der Nettobeträge über einen gesonderten Wertberichtigungsposten (indirekte Abschreibung). Die sonstigen Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen 1.354,82 Euro. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). 3. Rechnungsabgrenzungen Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand bzw. als Ertrag aufzulösen sind, auszuweisen. 4. Kapital Das gezeichnete Kapital der SEAT Automobile Sanftleben GmbH beträgt zum 31. Dezember 2015 weiterhin Euro 25.564,59. Die Stammeinlage ist voll eingezahlt. Die Gesellschaftsanteile werden von Marina und Eberhard Sanftleben gehalten. Die bilanzierte Kapitalrücklage wurde durch Zuzahlungen sowie ausgesprochene Darlehensverzichte seitens der Gesellschafter in den Vorjahren gebildet. 4. Rückstellungen Nach § 253 Abs. 1 S.2 HGB sind Rückstellungen in der Handelsbilanz in Höhe des Erfüllungsbetrages anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei sind auch Erkenntnisse einzubeziehen, die dem Bilanzierenden erst nach dem Abschlussstichtag bekannt werden. Eine Rückstellung in Höhe der zu erwartenden Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH. Steuerrückstellungen, welche das Geschäftsjahr betreffenden, wurden nicht gebildet. Zusätzliche Kosten für die Archivierung von Geschäftsunterlagen fielen bis zum Bilanzstichtag 2015 (auch für Vorjahre) nicht an. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bestehende Bürgschaftsverpflichtungen sowie Haftungsverhältnisse wurden gemäß § 251 HGB unter der Bilanz vermerkt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum Bilanzstichtag 65.114,31 Euro (Vorjahr 70.445,54 Euro). Erläuterung der außerordentlichen bzw. periodenfremden Aufwendungen und Erträge Erläuterung von außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angefallenen Aufwendungen und Erträgen, sowie Erläuterungen zu einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnende Aufwendungen und Erträge sind im Anhang hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art grundsätzlich anzugeben (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB), soweit die Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB). Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften sind nicht verpflichtet diese Erläuterungen zu machen (§ 276 Satz 2 HGB). Gewinn- bzw. Verlustvortrag Der Jahresüberschuss 2015 mit Euro 19.150,23 wird bilanztechnisch mit Verlustvorträgen aus vergangenen Jahren saldiert. Der Verlustvortrag für das Wirtschaftsjahr 2016 beträgt nunmehr Euro 148.829,94. Bei einer Gewinnausschüttung ist die ermittelte Ausschüttungssperre zu berücksichtigen. Offene Gewinnausschüttungen wurden bis zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beschlossen. Angaben zur Ausschüttungssperre Beim Ausweis von aktiven latenten Steuern besteht eine Ausschüttungssperre. Diese ist unter Einbeziehung von passiven latenten Steuern und selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zu berechnen. Gewinne dürfen nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern entsprechen bzw. wenn die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern insoweit übersteigen (§ 268 Abs. 8 HGB).
Geschäftsleitung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2015 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: 1. Geschäftsführer Eberhard Sanftleben / wurde in 12/2015 abberufen 2. Geschäftsführerin Marina Sanftleben 3. Geschäftsführerin Katja Sanftleben / wurde neu zum GF in 12/2015 bestellt Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2015 - 31.12.2015Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.123,46 EUR. 1.1.2014 - 31.12.2014Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 15.085,71 EUR. sonstige Berichtsbestandteile
Zwethau, der 21.12.2016 gez. Katja Sanftleben Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2016 festgestellt. |
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