Hans Resch-Vermögensverwaltungs-GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
1 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
cardiowise GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SKF GmbH & Co. KG (vormals: Ergo-Fit GmbH & Co KG)GroßsteinhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20221. Geschäftsverlauf und Lage 1.1 Rechtliche und wirtschaftliche Veränderungen Mit Kaufvertrag vom 31.12.2021 haben wir im Rahmen eines Asset-Deals den Geschäftsbetrieb der ehemaligen Ergo-Fit GmbH & Co. KG einschließlich des gesamten betriebsnotwendigen Anlagevermögens - ausgenommen der Grundstücke, Gebäude und Photovoltaikanlagen - sowie des Vorratsvermögens zum 01.01.2022 an eine außenstehende Gesellschaft veräußert. Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.04.2022 wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert: "Der Gegenstand des Unternehmens ist auf die Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken und Gebäuden, sowie der Verkauf von Strom der eigenen Photovoltaik-Anlagen gerichtet." Darüber hinaus wurde die Firmierung geändert. Am 25.05.2023 musste die Käuferin Insolvenz anmelden, mit der Folge des Ausfalls der Kaufpreisforderung sowie weiterer Stützungsmaßnahmen. Damit wurde die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in erheblichem Umfang belastet. 1.2 Leistungs-, Kosten- und Ergebnisentwicklung Bedingt durch den Verkauf des operativen Geschäftsbetriebes sowie die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens hat sich das Rohergebnis um T€ -4.043 auf T€ 1.959 vermindert. Gleichzeitig sind die Personalkosten um T€ -4.107, die Abschreibungen des Anlagevermögens um T€ -295 und die sonstigen Betriebsaufwendungen (sonstige betriebliche Aufwendungen und sonstige Steuern) um T€ -2.282 gesunken. Insgesamt sind die Kosten um T€ -6.684 gesunken. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses von T€ -186 (GV-Posten 9.-12.) und der Außerordentlichen Aufwendungen, aufgrund von Abschreibungen auf Forderungen, von T€ -4.293 sowie der Ertragsteuern von T€ 40 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag (-) von T€ -3.264 der von den Gesellschaftern übernommen wurde. 1.3 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ -3.751 auf T€ 5.942 verringert. Auf der Aktivseite verringerte sich das Anlagevermögen um T€ -1.943, da die Abschreibungen und Abgänge die Investitionen überkompensierten. Das Umlaufvermögen (inkl. aktive RAP) ist um T€ -1.808 gesunken. So sind die Vorräte um T€ -3.254 und die liquiden Mittel um T€ -132 gesunken, während die Forderungen (inkl. RAP), insbesondere durch die Verlustübernahme der Kommanditisten um T€ 1.578 gestiegen sind. Die Passivseite weist ein Eigenkapital von T€ 51 aus. Nach Berücksichtigung des EK-Anteils des Sonderpostens mit Rücklageanteil (T€ 230, d.s. 86 % von T€ 268) ergeben sich wirtschaftlich eigene Mittel von T€ 281 bzw. 4,7 % des Vermögensvolumens nach T€ 1.679 bzw. 17,3 % im Vorjahr. Somit ergibt sich ein Rückgang um T€ -1.398. Die lang- und kurzfristigen Fremdmittel sind um T€ -2.353 gesunken. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 2. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Wir sind bestrebt die Unternehmensrisiken, soweit sie durch uns beeinflusst werden können, zu vermeiden oder zumindest zu erkennen und somit Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Käuferin unseres Geschäftsbetriebs bestand neben der Uneinbringlichkeit von Forderungen das größte Risiko im Ausfall der abgeschlossenen Immobilienmietverträge. Damit war die vorgesehene Unternehmensnachfolge der Ergo-Fit GmbH & Co. KG vorerst gescheitert. Die Chancen sowie die Grundlage für die weitere Unternehmensfortführung wurden in neu abgeschlossenen Immobilienmietverträgen mit einer neuen Betreibergesellschaft begründet. Derzeit ist das eigene Grundstück mit Gebäuden Blocksbergstraße 165 in Pirmasens aufgrund eines langfristigen Mietvertrages vermietet. Weiterhin besteht hinsichtlich des Verkaufs von Strom aus den eigenen Photovoltaikanlagen ein Stromeinspeisungsvertrag. 3. Ausblick Nach der Änderung der Geschäftstätigkeit kann aufgrund der bisherigen Entwicklung der Mieterlöse und der Betriebsaufwendungen für das Geschäftsjahr 2023 mit einem befriedigenden Ergebnis gerechnet werden.
Großsteinhausen, den 19.12.2023 SKF GmbH & Co. KG Geschäftsführung gez. Michael Resch BILANZAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SKF GmbH & Co. KG Großsteinhausen Amtsgericht Zweibrücken HRA 22344 (vormals: Ergo-Fit GmbH & Co. KG, Pirmasens) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Personengesellschaft. Zum 01.01.2022 wurde der operative Geschäftsbetrieb der Gesellschaft im Rahmen eines Asset-Deals veräußert. Insofern sind die Vorjahreszahlen nicht mehr vergleichbar. II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Ergänzungen der Gliederung Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB folgende Ergänzungen:
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ausgehend von den Nennwerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und sonstige Vermögensgegenstände wurden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Darüber hinaus wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausreichend Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Abgrenzungen für vorausbezahlte Aufwendungen des Folgejahres. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde auf Grund des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten. Er wird entsprechend der Nutzungsdauer des Ersatzwirtschaftsgutes aufgelöst. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen € 271.054,00. Die Steuerrückstellungen beinhalten Ertragsteuerzahlungen auf Grund einer steuerlichen Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2020. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung 1. Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2022 zu entnehmen. 2. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2022 zu entnehmen. 3. Angabe bestimmter zusätzlicher Bilanzposten Auf der Aktivseite A.II.1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken € 1.521.295,83 A.II.3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung € 576.380,00 A.III.1. Anteile an verbundenen Unternehmen € 25.000,51 A.III.3. Wertpapiere des Anlagevermögens € 295.124,88 B.II.3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht € 1,00 Auf der Passivseite D.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten € 2.430.913,14 D.4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen € 2.664.973,58 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ergibt sich aus nachstehendem Forderungsspiegel:
In den Forderungen gegen Gesellschafter sind Forderungen gegen den Geschäftsführer in Höhe von € 1.140.566,54 (Vj. € 456.854,40) enthalten. Es handelt sich um ein laufendes Verrechnungskonto, das mit 3,0 % p.a. verzinst wird. 5. Vorschriften und Werte der einzelnen Sonderposten mit Rücklageanteil Sonderposten mit Rücklageanteil § 6b EStG € 268.088,00. 6. Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil betragen € 12.616,00. 7. Sonstige Rückstellungen
8. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen: Zinssatz (Vereinfachungsregel) 1,78 % erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 % zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck-Richttafeln 2018 G Der Unterschiedsbetrag, der sich durch Anwendung der Neuregelung des § 253 HGB zum 31.12.2022 ergibt, beträgt € 4.429,00. 9. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 416.313,01 und entfällt auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 2.430.913,14 wurden die folgenden Sicherheiten gegeben:
10. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen am 31.12.2022: € 1.654.142,77 (31.12.2021: € 3.670.807,10). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr betragen am 31.12.2022: € 1.654.142,77 (31.12.2021: € 3.670.807,10). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von € 141.600,77 (Vorjahr € 139.001,06) gegenüber der Komplementärin und betreffen in Höhe von € 2.523.372,81 (Vorjahr € 2.278.011,37) den Lieferungs- und Leistungsverkehr. 11. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022 gegenüber einem Kreditinstitut eine Zweckerklärung zur Besicherung einer Verbindlichkeit der Erwerberin ihres Geschäftsbetriebs in Höhe von € 350.000,00 abgegeben. Am 08.09.2023 wurde die Gesellschaft in Höhe von € 200.000,00 in Anspruch genommen. Diese wurden zum 31.12.2022 als Verbindlichkeit passiviert. Damit wurde die Haftung auf € 150.000,00 reduziert. Eine weitere Inanspruchnahme ist nicht bekannt. 12. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 197.243,85 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen mehrjährige Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. 13. Passive latente Steuern Die Bewertung erfolgte mit dem Steuersatz von 14 % für Gewerbesteuer. Die Steuersalden haben sich wie folgt entwickelt:
14. Außergewöhnliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer Betriebsimmobilie von T€ 756,5. 15. Außergewöhnliche Aufwendungen Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens beinhalten:
V. Sonstige Pflichtangaben1. Namen der Geschäftsführer Die Gesellschaft wird durch die SKF Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Großsteinhausen, (vormals: Ergo-Fit Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Pirmasens) vertreten. Geschäftsführer ist Herr Michael Resch, Kaufmann. 2. Angaben zur persönlich haftenden Gesellschafterin SKF Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Großsteinhausen Stammkapital € 25.564,59 3. Vergütungen der Geschäftsführer Auf die Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 4. Angaben nach § 264c Abs. 1 HGB Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen € 2.720.194,53 Verbindlichkeiten € 141.600,77 5. Anwendungen der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. 6. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
7. Nachtragsbericht Am 25.05.2023 wurde über das Vermögen der Erwerberin des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet mit der Folge außergewöhnlicher Aufwendungen auf Grund des Ausfalls der Kaufpreisforderung, gewährter Darlehen sowie der Inanspruchnahme aus Sicherungsgarantien. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Geschäftsführung der Auffassung, dass die Voraussetzungen für die Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern-Prämisse) auf der Grundlage neu abgeschlossener Immobilienmietverträge gegeben sind.
Großsteinhausen, den 19.12.2023 SKF Geschäftsführungsgesellschaft mbH Geschäftsführung gez. Michael Resch BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSBei dem vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die SKF GmbH & Co. KGPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SKF GmbH & Co. KG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SKF GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 16.04.2024 AUDITTAX
Prof. Raber GmbH
Klaus Weber, Wirtschaftsprüfer Maik Schmieder, Wirtschaftsprüfer Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2022
* davon außerplanmäßige
Abschreibung € 0,00 (Vj. € 112.456,00)
ANGABEN ZUR FESTSTELLUNGDer Jahresabschluss zum 31.12.2022 der SKF GmbH & Co. KG wurde in der Gesellschafterversammlung vom 16.05.2024 in der vorliegenden Fassung genehmigt. |
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