Kleine
Nordlichter gGmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.017.841,00 |
1.078.376,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
140,00 |
161,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.017.701,00 |
1.078.215,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
537.476,61 |
553.543,53 |
| I.
Vorräte |
11.567,15 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
229.589,89 |
260.791,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
296.319,57 |
292.751,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.114,60 |
5.766,37 |
| Summe
Aktiva |
1.558.432,21 |
1.637.685,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
771.717,77 |
806.048,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
781.048,29 |
781.880,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.330,52 |
832,30 |
| B.
Sonderposten für Investitionszulagen und
für Zuschüsse Dritter |
50.849,00 |
53.049,00 |
| C.
Rückstellungen |
10.999,28 |
10.769,36 |
| D.
Verbindlichkeiten |
724.866,16 |
767.819,25 |
| Summe
Passiva |
1.558.432,21 |
1.637.685,90 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Rechtsträger
Die Gesellschaft führt die Firma Kleine
Nordlichter gGmbH. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Hamburg.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Bildung und Erziehung
der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu
fördern. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht
durch das Errichten und Betreiben von
Kindertagesstätten.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kleine Nordlichter gGmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die
gesellschaftsindividuellen Besonderheiten beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren iSd. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
III.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 274a, 288 Abs. 1
HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den
Erleichterungen gemäß § 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung
Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses
enthält gegenüber der Gliederung nach HGB
folgende Besonderheit: Bei der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde bei der Darstellung der Erträge
den Anforderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen
Sphärentheorie Rechnung getragen.
IV.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und die Bewertung der
Vermögensgegenstände ist gemäß
§§ 238 ff. und §§ 252, 253
ff. HGB vorgenommen worden. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusseswaren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
·
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sie wurden, sofern
sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert.
·
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten
einbezogen.
Es wurde, soweit abnutzbar, um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände gemäß den
steuerlichen amtlichen AfA-Tabellen und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
·
Sachanlagen (GWG)
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Anlagegütern, die einer
selbstständigen Nutzung fähig waren, mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht unter
250 EUR aber nicht über 800 EUR wurden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gem.
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben abgezogen.
·
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendungen zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
·
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
·
Schecks, Kassenbestände, Postbank und
Bankguthaben
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
·
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben bzw.
Einnahmen angesetzt, die Aufwand bzw. Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellten.
·
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Investitionszuschüsse wurden in Sonderposten
für Zuschüsse und Zulagen eingestellt.
Sonderposten wurden grundsätzlich entsprechend der
Abschreibungsdauer der bezuschussten
Vermögensgegenstände erfolgswirksam
aufgelöst.
·
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
·
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
V.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung erfolgte laufzeitbedingt
nicht.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
Urlaubsansprüche sowie Abschluss- und
Prüfungskosten gebildet. Eine Abzinsung erfolgte
laufzeitbedingt nicht.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von
· bis
zu 1 Jahr beträgt TEUR 8,7 (Vorjahr:
TEUR 6,3),
· mehr
als 5 Jahren beträgt TEUR 716,2(Vorjahr:
TEUR 804,0).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt TEUR 412,8.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
·
Grundschuld.
Im Jahr 2020 wurde die vereinfachte Abschlagszahlung
für Kindertagesstätten in Hamburg eingeführt
(§ 20 Landesrahmenvertrag). Um die
Liquidität des Trägers bis zur erstmaligen
Abrechnung und Auszahlung im April 2020 zu
gewährleisten, erhielt der Träger TEUR 303,4
als Vorschuss, deren Rückzahlung von der
Sozialbehörde grundsätzlich dauerhaft gestundet
wird. Erst wenn eine Kindertagesstätte den Betrieb
einstellt, werden die Vorschüsse zurückgefordert.
VI.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
Erträge
Die Erträge resultieren im Wesentlichen
ausLeistungsentgelten (TEUR 1.174,9) und
öffentlichen Zuwendungen (TEUR 3,3).
Aufwendungen
Die Aufwendungen resultieren im Wesentlichen
ausPersonalaufwand (TEUR 980,7), Lebensmittelaufwand
(TEUR 70,5) und Abschreibung (TEUR 61,4).
VII.
Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführung
Organmitglieder
Der Geschäftsführung gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende
Personen an:
- Frau Silke Lausen, Hamburg,
- Frau Sandra Bertram, Hamburg.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden. Geschäftsführer können
ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Organvergütungen
Die Angabe der Aufwendungen für die
Organmitglieder wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB
unterlassen.
Die Gesellschafter haben eine qualifizierte
Rangrücktrittserklärung abgegeben.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden gem. § 267
Abs. 5 HGB durchschnittlich 22,00 (VJ 25,00)
Arbeitnehmer beschäftigt.
Unterschrift Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 27.1.2025.
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