Inoveo Immobilien GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angelika Agnes Ranke seit 24.10.2025 | Liquidator |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
My Phone GmbHGräfelfing (vormals: München)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANG
My Phone GmbH,
Anhang für das Geschäftsjahr 2019 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma My Phone GmbH für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die My Phone GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Zugänge wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen wurden in angemessenen Umfang vorgenommen. Bei der Bewertung wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlich noch anfallenden Steuern angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind EUR 29.472,20 innerhalb eines Jahres fällig. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Rechnungen mit ausländischen Währungen werden nach dem Tageskurs umgerechnet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Von den gesamten Forderungen weisen EUR 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf. Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von EUR 50.000,00 wurde mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf i.W. auf Provisionen und Jahresabschlusskosten. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen. 4. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2019 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung wird von Frau Angelika Ranke, Kauffrau, wahrgenommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2019 i.H. von EUR 144.445,10 auf neue Rechnung vorzutragen. Gräfelfing, den 11. September 2020 Angelika Ranke Geschäftsführer
Gräfelfing, den 11. September 2020 gez. Angelika Ranke Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. September 2020 |
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