ROSSKAMP & BURHOP AGLiquidiert

26135 Oldenburg (Oldb.), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 2969
Eingetragen
18.5.1992
Branche
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Großhandel mit Geräten und Bauteilen der Fernmelde- und Nachrichtentechnik sowie der Handel mit elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Roßkamp
seit 4.8.2005
Vorstandsmitglied
Matthias Burhop
seit 4.8.2005
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

ROSSKAMP & BURHOP AG

Oldenburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

BILANZ

A K T I V A

31.12.2011 
EUR
31.12.2010 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 14.299,00 20.791,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.751,00 5.712,00
II. Sachanlagen 11.548,00 15.079,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 962.844,20 1.851.610,66
I. Vorräte 157.884,43 478.634,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 653.832,30 1.368.994,07
III. Guthaben bei Kreditinstituten 151.127,47 3.981,93
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 16.723,60 21.758,68
993.866,80 1.894.160,34

P A S S I V A

31.12.2011 
EUR
31.12.2010 
EUR
A. EIGENKAPITAL 735.272,16 698.710,36
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 5.000,00 5.000,00
III. Bilanzgewinn 680.272,16 643.710,36
B. RÜCKSTELLUNGEN 55.068,83 88.791,68
C. VERBINDLICHKEITEN 203.525,81 1.105.020,37
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 1.637,93
993.866,80 1.894.160,34

ANHANG

für das Geschäftsjahr 2011

A. ANGABEN ZUR FORM UND DARSTELLUNG DER BILANZ

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Beachtung rechtsformspezifischer Ausweisvorschriften des Aktiengesetzes nach vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt worden.

Für die Gliederung der Bilanz wird § 266 Abs. 2 und 3 HGB angewendet.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften gemäß § 274a HGB und § 288 HGB teilweise in Anspruch genommen.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Nachstehend geben wir, soweit dies für die Beurteilung des Jahresabschlusses wesentlich ist, eine Übersicht über die Wertansätze und die dabei ausgeübten Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der für alle Kaufleute geltenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 270 bis 274 HGB). Die Bewertung wurde in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode ermittelt.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaumännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit



unter
einem Jahr
TEUR
über
einem Jahr
TEUR
Gesamt
TEUR
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 653,9 0,0 653,9
darin enthalten: Forderungen gegen Gesellschafter 0,1 0,0 0,1

(2) Gezeichnetes Kapital

 Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 50.000,00 setzt sich wie folgt zusammen:

 -   50.000 Namensaktien zum Nennbetrag von jeweils EUR 1,00.

(3) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit





Gesamt
TEUR

bis zu
einem Jahr
TEUR
zwischen
einem und
fünf Jahren
TEUR
von mehr
als fünf
Jahren
TEUR
davon
besichert
Betrag
TEUR
Verbindlichkeiten 197,1 197,1 0,0 0,0 0,0

D. SONSTIGE ANGABEN

(1) Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge

Zum Vorstand sind bestellt:

-  Herr Stephan Roßkamp, Oldenburg

-  Herr Matthias Burhop, Oldenburg

Als Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr bestellt:

- Herr Erwin von der Dovenmühle, Hatten-Sandkrug, (Vorsitzender)

- Herr Dr. rer. nat. ir. Dave Boers, Oldenburg

-  Herr Henning Weiß, Bremen

Oldenburg, 23. Juli 2012

gez. Stephan Roßkamp, Vorstand

gez. Matthias Burhop, Vorstand

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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