Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 5825
Eingetragen
22.4.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die den Vertrieb und die Montage von Sonnen- und Wetterschutzprodukten zum Gegenstand hat

Historie

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Management

NameRolle
Michael Bartschat
seit 11.8.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Michael Bartschat
Hausbäker Weg 25, 26131 Oldenburg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BOP GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.525,00
B. Umlaufvermögen 16.509,46 15.339,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.049,64 1.910,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.459,82 13.428,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.509,46 27.864,15

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 14.145,93 25.664,15
I. gezeichnetes Kapital 25.050,00 25.050,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.525,00 0,00
III. Gewinnvortrag 614,15 -180,74
IV. Jahresüberschuss 1.006,78 794,89
B. Rückstellungen 2.363,53 2.200,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.509,46 27.864,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Rahmen der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes haben sich Bewertungsmethodenänderungen hinsichtlich der Bewertung von Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ergeben.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Michael Bartschat, Hauptstraße 121a, 26131 Oldenburg

Tobias Otto, Heidecksburgstraße 4 a, 26180 Rastede

Tim Pankow, Butjadinger Straße 346, 26125 Oldenburg

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der BOP GmbH & Co.

Betriebs-KG mit Sitz in Oldenburg.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Oldenburg, 11. Oktober 2011

Michael Bartschat, Geschäftsführer

Tobias Otto, Geschäftsführer

Tim Pankow, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.10.2011.

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