Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Andreas R. Graf GmbHLiquidiert
41061 Mönchengladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Andreas R. Graf GmbHWegbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANGder Andreas R. Graf GmbH, Mönchengladbach, für das Geschäftsjahr 2019 ________________________________________________________
Unsere Gesellschaft wird beim Amtsgericht Mönchengladbach mit der Firma Andreas R. Graf GmbH unter der Handelsregister-Nr. B 6554 geführt. Hauptgegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Hotels. Seit dem 1. Juli 2017 ist der Hotelbetrieb unterverpachtet. Im Jahr 2017 wurde der Gesellschaftszweck um die Themen Consulting für Hotellerie und Gastronomie erweitert. Die Andreas R. Graf GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Demgemäß wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 nach den Vorschriften in §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff HGB, der Regelungen nach § 42 GmbHG sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das national übliche Gesamtkostenverfahren Anwendung. Auf die Berichterstattung zur Lage des Unternehmens hat die Andreas R. Graf GmbH als kleine Kapitalgesellschaft verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde zum Teil Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode n Die Bilanzierung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prämisse). Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der § 252 ff. HGB. Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Sämtliche Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet worden. Die Abschreibungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des beweglichen Anlagevermögens liegt bei drei bis fünfzehn Jahren. Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog zur steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2 EStG (Bewertungsfreiheit) im Zugangsjahr voll abgesetzt. Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt unverändert zu den Anschaffungskosten. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt; alle erkennbaren Risiken sind durch entsprechende individuell ermittelte Bewertungsabschläge erfasst. Das Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Diese wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Dies betrifft ausschließlich die Pensionsrückstellung, die nach der versicherungsmathematischen "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet wurden. Den Wertansätzen liegt gem. § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB ein Rechnungszinssatz von im Mittel errechneten 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) zu Grunde. Es sind die "Sterberichttafeln von 2019 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, unterstellt worden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
Wegberg, den 30. Juni 2020 Andreas R. Graf Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2020 |
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