Andreas R. Graf GmbHLiquidiert

41061 Mönchengladbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 6554
Eingetragen
7.5.2003
Branche
UnternehmensberatungArchitekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Consulting für Hotellerie und Gastronomie.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Andreas R. Graf GmbH

Wegberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

5.543

13.067

II. Finanzanlagen

600

600

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

11.586

11.265

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

63.065

62.042

C. Rechnungsabgrenzungsposten

10.951

15.973

D. Aktiver uUnterschiedsbetrag aus de rVermögensverrechnung

126.387

189.392

Summe Aktiva

218.132

292.339



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Gewinnvortrag

109.197

135.409

III. Jahresfehlbetrag

-72.788

-26.212

B. Rückstellungen

33.117

40.800

C. Verbindlichkeiten

123.108

116.846

D. Rechnungsabgrenzungsposten

498

496

Summe Passiva

218.132

292.339

ANHANG

der Andreas R. Graf GmbH, Mönchengladbach,

für das Geschäftsjahr 2019

________________________________________________________

1.

Vorbemerkung

Unsere Gesellschaft wird beim Amtsgericht Mönchengladbach mit der Firma Andreas R. Graf GmbH unter der Handelsregister-Nr. B 6554 ge­führt. Hauptgegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Hotels. Seit dem 1. Juli 2017 ist der Hotelbetrieb unterverpachtet. Im Jahr 2017 wurde der Gesellschaftszweck um die Themen Consulting für Hotellerie und Gast­ronomie erweitert.

Die Andreas R. Graf GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Demgemäß wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 nach den Vorschriften in §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergän­zenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff HGB, der Regelungen nach § 42 GmbHG sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages auf­gestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das national übliche Gesamtkosten­verfahren Anwendung. Auf die Berichterstattung zur Lage des Unternehmens hat die Andreas R. Graf GmbH als kleine Kapitalgesellschaft verzichtet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht an­ge­geben.

Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. Gewinn- und Ver­lustrechnung zu erfüllen, wurde zum Teil Gebrauch gemacht.

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode n

Die Bilanzierung erfolgte unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prämisse). Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der § 252 ff. HGB. Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden wurden beibe­halten.

Sämtliche Sachanlagen sind zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Be­rücksichtigung planmäßiger Ab­schreibungen bewertet worden. Die Abschreibungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanz­verwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, linear vorgenommen. Die be­triebsgewöhn­liche Nutzungs­dauer des beweglichen Anlagevermögens liegt bei drei bis fünf­zehn Jahren. Geringwertige Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog zur steuerlichen Re­gelung des § 6 Abs. 2 EStG (Bewertungsfreiheit) im Zu­gangsjahr voll abgesetzt.

Der Ansatz der Finanzanlagen erfolgt unverändert zu den Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt; alle erkennbaren Risiken sind durch entsprechende individuell ermittelte Bewertungsabschläge erfasst.

Das Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände werden mit dem Nennwert ausge­wiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen unge­wissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Diese wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünf­tiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebil­det. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abge­zinst.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zins­sätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind. Dies betrifft ausschließlich die Pensionsrückstellung, die nach der versicherungs­mathematischen "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet wurden. Den Wert­ansätzen liegt gem. § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB ein Rechnungszinssatz von im Mittel er­rechneten 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) zu Grunde. Es sind die "Sterberichttafeln von 2019 G" der Heubeck-Richt­tafeln-GmbH, Köln, unterstellt worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

 

Wegberg, den 30. Juni 2020

Andreas R. Graf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Juni 2020

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