Soralco GmbH
Selbe AdresseErbringung sonstiger Vermittlungs- und Vermarktungsdienstleistungen für Patente
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Dipl.-Ing Schäfer seit 2.5.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SPM GmbHRohrenfelsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz 31. Dezember 2023 Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist ausgehend von den historischen Anschaffungskosten dargestellt. Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, werden je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 1/5 der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben wird. Vermögensgegenstände werden sofort abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- und Herstellungskosten höchstens 150 Euro betragen. Die erworbenen Sachanlagen sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei den Sachanlagen erfolgen die Abschreibungen nach der linearen Methode und zeitanteilig. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR werden jeweils im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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