Wenzel Bau GmbHLiquidiert

Dieselstraße 4, 91183 Abenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 32456
Eingetragen
28.12.2015
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Bauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Der Betrieb eines Bauunternehmens zur Erbringung von Maurer- und Betonarbeiten samt allen damit in Zusammenhang stehenden handwerklichen Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Günter Wenzel
seit 21.12.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Verena Wenzel
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Verena Wenzel
Im Brühl 8 91183 Abenberg
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wenzel Bau GmbH

Abenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 45.203,00 65.627,00
I. Sachanlagen 45.203,00 65.627,00
B. Umlaufvermögen 288.715,35 310.341,37
I. Vorräte 4.748,02 4.525,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 170.815,62 240.133,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 112.569,31 131.293,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 113.151,71 65.682,94
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 25,16
Aktiva 333.918,35 375.993,53

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 228.793,70 286.936,60
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 203.793,70 261.936,60
davon Gewinnvortrag 206.936,60 278.119,25
B. Rückstellungen 57.342,00 49.484,00
C. Verbindlichkeiten 47.782,65 39.572,93
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 47.782,65 39.572,93
Passiva 333.918,35 375.993,53

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Wenzel Bau GmbH hat ihren Sitz in Abenberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 32456 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 266 Abs. 1, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierung- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB).

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird der sofortige Abgang unterstellt.

Umlaufvermögen

Fertige Erzeugnisse und Waren

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Unfertige Leistungen

Die unfertigenLeistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet.

Erhaltene Anzahlungen

ErhalteneAnzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das gezeichneteKapital ist zum Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungensind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Sonstige Rückstellungen

Bei der Bewertung von Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer  Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Latente Steuern

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen niedrigeren Gewinn.

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift in § 274a Nr. 4 HBG verzichtet.

Eigenkapital

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 206.936,60 enthalten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 47.782,65 (Vorjahr Euro 39.572,93).

Haftungsverhältnisse

Es bestehen laut Geschäftsführer keine Verbindlichkeiten aus

- der Begebung und Übertragung von Wechseln 
- Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 
- Gewährleistungsverträgen   

und auch keine Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Pachtverträgen ergeben sich bis zum nächst möglichen Kündigungstermin jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 110,00 (Vorjahr TEUR 110,00).

Darüber hinaus bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen nicht vor.

VI. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt.

Darlehen an Geschäftsführer

Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der Wenzel Bau GmbH an die Geschäftsführer ausgereichten Darlehen auf Euro 112.569,31 (Vorjahr Euro 126.293,88). Die Kredite sind mit 1 % zu verzinsen und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres ereignet haben, sind nicht eingetreten.

 

Abenberg, 26.04.2024

gez. Günter Wenzel, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024 festgestellt.

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