Irene Mook
GmbH
Freigericht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
28.2.2011
EUR |
28.2.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104,00 |
104,00 |
| I.
Sachanlagen |
4,00 |
4,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.198,24 |
17.392,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.765,56 |
14.584,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
432,68 |
2.807,88 |
| C.
Aktive latente Steuern |
280,50 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.166,26 |
2.951,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.749,00 |
20.448,00 |
Passiva
|
|
28.2.2011
EUR |
28.2.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
30.166,26 |
28.951,90 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.166,26 |
2.951,90 |
| B.
Rückstellungen |
20.749,00 |
20.448,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.749,00 |
20.448,00 |
Anhang
Anhang zur Bilanz zum 28. Februar 2011
Irene Mook GmbH
Vermietung
Barbarossastr. 12
63579 Freigericht 1
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Irene Mook GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 23 EGHGB nicht
angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
A. Bewertungsgrundsätze
Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem
Anschaffungswertprinzip gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB bewertet worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind
beibehalten worden.
B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte
Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene
Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige
Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB.
C. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode angewandt.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als
Abgang gezeigt.
D. Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
E. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
F. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern.
G. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs.1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Bei der Rückstellung für
Aufbewahrungskosten wurde aufgrund der Geringfügigkeit
keine Abzinsung vorgenommen.
Die Pensionsverpflichtungen wurden auf der Grundlage
eines versicherungsmathematischen Gutachtens
gebildet. Die Rückstellungen wurden erstmalig mit
Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde im
Rahmen des BilMoG gemäß § 253 Abs.2 Satz 2
HGB n.F. eine pauschale Restlaufzeit aller Verpflichtungen
von 15 Jahren angenommen.
Berücksichtigt wurde ein Rechenzinsfuß von
5% p.a. auf Basis der 2006 veröffentlichten
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von 119 €. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde
kein Gebrauch gemacht. Der Betrag wurde in voller
Höhe den Pensionsrückstellungen zugeführt.
Die Zuführung wird in der Bilanz als
außerordentlicher Aufwand gezeigt.
III. Angaben zu Bilanz
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
Zum 28.02.2011 unterliegt nach § 268 Abs.8 HGB
ein Gesamtbetrag in Höhe von 280,50 € der
Ausschüttungssperre. Der Betrag betrifft in voller
Höhe die unter d) erläuterten aktiven latenten
Steuern.
c. Latente Steuern
Aktiv latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen
höheren Gewinn.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuerbeträge zu bilden wurde gem. § 274a
HGB Gebrauch gemacht.
Die Einstellung einer passiven latenten Steuer war
nicht gegeben.
IV. Sonstige Angaben
A. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 wurde die
Geschäftsführung ausgeübt durch
Frau Corinna Franz
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Angaben der
Geschäftsführerbezüge wird von der
Schutzklausel gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Freigericht , den 16.12.2011
gez. C. Franz Gfin
............
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Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.
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