ST GmbH
Spanende Technik
Waghäusel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
2.191,00 |
2.964,00 |
| B.
Anlagevermögen |
222.620,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.012,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
218.608,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
32.519,22 |
18.286,38 |
| I.
Vorräte |
2.134,80 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.382,66 |
2.178,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
19.579,51 |
72,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.001,76 |
16.107,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.231,00 |
0,00 |
| E.
Aktive latente Steuern |
11.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
271.561,22 |
21.250,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.754,41 |
13.707,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.900,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
11.292,86 |
1.431,93 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
15.852,73 |
9.860,93 |
| B.
Rückstellungen |
4.721,10 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
265.085,71 |
4.843,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.728,73 |
1.334,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
271.561,22 |
21.250,38 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs.1 HGB.
II. Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich
für die Bilanz nach § 264 ff. HGB, für den
Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB
für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen
der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung
werden wahrgenommen.
Auf die Aufstellung des Lageberichts nach § 289
HGB wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im
Geschäftsjahr 2010 verzichtet.
III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten
In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter ausgewiesen.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an
den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit
steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung
wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit
der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt ( §
5 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung bewertet.
Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch
Einführung des HGB (in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009,
wird von den gesetzlich zulässigen
Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3,
Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht.
Änderungen der Darstellung, der Bewertung und der
Vorjahreszahlen:
Durch die erstmalige Anwendung des BILMOG ab
2010 können sich Änderungen der Darstellung und
der Bewertung ergeben.
Die Vorjahreszahlen sind aus diesem Grund nur bedingt
vergleichbar (Art. 67 Ab. 8 EGHGB zu §§ 252 Abs.1
Nr. 6, 265 Abs.1, 284 Abs.2 Nr. 3 HGB).
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Aktivposten
2. Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebes
Die Aufwendungen sind entsprechend der Vorschrift
gemäß § 269 HGB a.F. aktiviert.
Die Bewertung erfolgt bei den Fremdleistungen und
sonstigen aktivierbaren Aufwendungen mit den
Anschaffungskosten, die innerbetreiblichen Leistungen
wurden mit den Herstellungskosten angesetzt.
Die Übergangsregelung gemäß der Art.
66, 67 Abs. 5 EGHGB wird angewandt und der aktivierte
Posten wird fortgeführt.
Die Abschreibung erfolgt linear innerhalb von vier
Jahren ab 2009 (§ 282 HGB a.F.).
3. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und die
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, ggf. vermindert um obligatorische
(planmäßige) oder
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände ist auf der Basis der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, in teilweiser Anlehnung an
die steuerlichen Afa-Tabellen,geschätzt, wobei die
jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen.
Die Anlagengegenstände werden nach der linearen
Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden in
analoger Anwendung mit § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben, wobei
gleichzeitig die Fiktion unterstellt wird, dass im Jahr des
Zuganges wieder der Abgang erfolgt.
Umlaufvermögen
4. Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
die bezogenen Waren sind mit dem beizule
genden Wert, nach Beschaffungsmarktorientierten
Grundsätzen, zu Anschaffungskosten i.S. von § 255
Abs. 1 HGB n.F. bewertet, höchstens mit den
Wiederbeschaffungskosten.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt.
5. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen sind zu
den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch
höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253
Abs. 4 HGB).
Forderungen und Wertpapiere sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und
Leistungen sind angemessen berücksichtigt. Es wurde
eine Pauschal- sowie Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
6. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung
des § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
7. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
sind entsprechend § 250 Abs. 1,3 HGB zeitanteilig
abgegrenzt.
8. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer wurde nach § 274 HGB ein Aktivposten
gebildet.
In den Aktivposten sind auch steuerliche
Verlustvorträge einbezogen (§ 274 Abs. 1 S. 4 HGB
n.F.).
9. Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe entsprechend § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
10. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und
Gewerbesteuer wurde nach § 274 HGB in Verbindung mit
§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rück stellung
gebildet.
11. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz
12. Das
Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr
2010 im einzelnen wie folgt entwickelt: - keine
Pflichtangabe -
13. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die in den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit
dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB) und um
die gebildete Pauschalwertberichtigung in Höhe von
30,00 €.
14. Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten
Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume
für Geschäftsversicherungen, Werbekosten,
Gebühren.
15. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach
ungewisse Verbindlichkeiten für die Aufstellung des
Jahresabschlusses und latente Betriebssteuern gem.
§§ 249 Abs.1. S.1, 274 HGB. Die Rückstellung
für latente Steuern beträgt 800,00 €.
16. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1b HGB, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
betragen zum Bilanzstichtag 260.649,29 €.
Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den
Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden
Übersicht entnehmen: - keine Pflichtangabe -
17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und nicht unter den
Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind nicht
vorhanden.
18. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen
gem. §§ 251/268 Abs.7 HGB - keine -
D. Sonstige Angaben
19. Gewinnverwendung - keine Pflichtangabe -
20. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181
BGB befreiter Geschäftsführer ist
Herr Thomas Schwanke (Industriemechanikermeister/
Technischer Betriebswirt), Waghäusel.
21
. Der Gesellschafter hat der Gesellschaft ein
kurzfristiges Darlehen in Höhe von 4.356,98 €
gewährt.
Die Darlehens -forderungen und -verbindlichkeiten
werden mit 3,5 % p.a.verzinst. Die Darlehensforderungen und
-verbindlichkeiten sind ungesichert. Sie sind unter den
sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
22
. Die Verbindlichkeiten an den Gesellschafter
stellen gleichzeitig Gesellschafterforderungen im Sinne von
§ 42 Abs. 3 GmbHG dar. Sie sind unter den sonstigen
Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
gemäß § 245 HGB
ST GmbH Spanende Technik
Waghäusel
gez. Thomas Schwanke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2011 festgestellt.
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