ST GmbH Spanende TechnikLiquidiert

Schwarzwaldstraße 6, 68753 Waghäusel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 703630
Eingetragen
15.1.2008
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von TurbinenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Das Bearbeiten von Aluminium- und Stahlgussteilen, d. h. Drehen, Fräsen, Bohren und Wuchten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Thomas Schwanke
Kinzigstraße 3, 68753 Waghäusel
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ST GmbH Spanende Technik

Waghäusel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 2.191,00 2.964,00
B. Anlagevermögen 222.620,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.012,00 0,00
II. Sachanlagen 218.608,00 0,00
C. Umlaufvermögen 32.519,22 18.286,38
I. Vorräte 2.134,80 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.382,66 2.178,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 19.579,51 72,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.001,76 16.107,39
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.231,00 0,00
E. Aktive latente Steuern 11.000,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 271.561,22 21.250,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.754,41 13.707,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 3.900,00 0,00
III. Verlustvortrag 11.292,86 1.431,93
IV. Jahresfehlbetrag 15.852,73 9.860,93
B. Rückstellungen 4.721,10 2.700,00
C. Verbindlichkeiten 265.085,71 4.843,24
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.728,73 1.334,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 271.561,22 21.250,38

Anhang

A. Allgemeine Angaben

I. Größenklasse
Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs.1 HGB.

II.  Form der Aufstellung
Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich für die Bilanz nach § 264 ff. HGB, für den Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss  wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung werden wahrgenommen.

Auf die Aufstellung des Lageberichts nach § 289 HGB wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im Geschäftsjahr 2010 verzichtet.

III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten
In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt ( § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.

Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch Einführung des HGB (in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009, wird von den gesetzlich zulässigen Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3, Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht.

Änderungen der Darstellung, der Bewertung und der Vorjahreszahlen:
Durch die erstmalige Anwendung  des BILMOG ab 2010 können sich Änderungen der Darstellung und der Bewertung ergeben.
Die Vorjahreszahlen sind aus diesem Grund nur bedingt vergleichbar (Art. 67 Ab. 8 EGHGB zu §§ 252 Abs.1 Nr. 6, 265 Abs.1, 284 Abs.2 Nr. 3 HGB).

Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

Aktivposten

2. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
Die Aufwendungen sind entsprechend der Vorschrift gemäß § 269 HGB a.F. aktiviert.
Die Bewertung erfolgt bei den Fremdleistungen und sonstigen aktivierbaren Aufwendungen mit den  Anschaffungskosten, die innerbetreiblichen Leistungen wurden mit den Herstellungskosten angesetzt.
Die Übergangsregelung gemäß der Art. 66, 67 Abs. 5 EGHGB wird angewandt und der aktivierte Posten wird fortgeführt.
Die Abschreibung erfolgt linear innerhalb von vier Jahren ab 2009 (§ 282 HGB a.F.).

3. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um obligatorische (planmäßige) oder außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände ist auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, in teilweiser Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen,geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen.
Die Anlagengegenstände werden nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden in analoger Anwendung mit § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe im Jahr der Anschaffung abgeschrieben, wobei gleichzeitig die Fiktion unterstellt wird, dass im Jahr des Zuganges wieder der Abgang erfolgt.

Umlaufvermögen 

4. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die bezogenen Waren sind mit dem beizule  genden Wert, nach Beschaffungsmarktorientierten Grundsätzen, zu Anschaffungskosten i.S. von § 255 Abs. 1 HGB n.F. bewertet, höchstens mit den Wiederbeschaffungskosten.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert  (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und Wertpapiere sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sind angemessen berücksichtigt. Es wurde eine Pauschal- sowie Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

6. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung des § 253 Abs. 4 HGB bewertet. 

7. Aktive Rechnungsabgrenzung
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume sind entsprechend § 250 Abs. 1,3 HGB zeitanteilig abgegrenzt.

8. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer wurde nach § 274 HGB ein Aktivposten gebildet.
In den Aktivposten sind auch steuerliche Verlustvorträge einbezogen (§ 274 Abs. 1 S. 4 HGB n.F.).

9.  Sonstige Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB  nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10. Latente Steuern
Für die Steuerabgrenzung der Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer wurde nach § 274 HGB in Verbindung mit § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rück stellung gebildet.

11. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz
12. Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2010 im einzelnen wie folgt entwickelt: - keine Pflichtangabe -

13. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB)  und um die gebildete Pauschalwertberichtigung in Höhe von 30,00 €.

14. Aktive Rechnungsabgrenzung 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume für Geschäftsversicherungen, Werbekosten, Gebühren.

15. Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten für die Aufstellung des Jahresabschlusses und latente Betriebssteuern gem. §§ 249 Abs.1. S.1, 274 HGB. Die Rückstellung für latente Steuern beträgt 800,00 €.

16.  Verbindlichkeiten 
Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1b HGB, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum Bilanzstichtag 260.649,29 €.
Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus  der nachfolgenden Übersicht entnehmen: - keine Pflichtangabe -

17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind nicht vorhanden.

18. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen gem. §§ 251/268 Abs.7 HGB - keine -

D. Sonstige Angaben

19. Gewinnverwendung - keine Pflichtangabe  -

20. Einzelvertretungsberechtigter und von § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist
Herr Thomas Schwanke (Industriemechanikermeister/ Technischer Betriebswirt), Waghäusel.

21 . Der Gesellschafter hat der Gesellschaft ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 4.356,98 € gewährt.
Die Darlehens -forderungen und -verbindlichkeiten werden mit 3,5 % p.a.verzinst. Die Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten sind ungesichert. Sie sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

22 . Die Verbindlichkeiten an den Gesellschafter stellen gleichzeitig Gesellschafterforderungen im Sinne von § 42 Abs. 3 GmbHG dar. Sie sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.

E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
gemäß § 245 HGB

ST GmbH Spanende Technik Waghäusel
gez. Thomas Schwanke















  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2011 festgestellt.

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