Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 184572
Vorher
Orthopädisches Kompetenzzentrum Würmsee GmbHOrthopädisches Kompetenzzentrum Tutzing GmbH
Eingetragen
11.3.2010
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Vermögensverwaltung und Beratungsleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dr. Graeb
seit 6.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Graeb
Gauting
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Orthopädisches Kompetenzzentrum Tutzing GmbH

Tutzing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

112.399,56

142.005,56

II. Sachanlagen

112.227,00

138.776,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

8.000,00

8.000,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

140.967,02

127.275,66

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.933,32

777,41

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

212.944,21

152.088,38

Summe Aktiva

588.471,11

568.923,01



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Bilanzverlust

-262.944,21

-202.088,38

III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

212.944,21

152.088,38

B. Rückstellungen

4.200,00

4.000,00

C. Verbindlichkeiten

584.271,11

564.923,01

Summe Passiva

588.471,11

568.923,01

ANHANG

A. Vorbemerkung

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht München, HRB Nr. 184572 unter der Firma Orthopädisches Kompetenzzentrum Tutzing GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Tutzing (§ 264 Abs. 1a S. 1 HGB).

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 266 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 aufgestellt (Art. 75 EGHGB). Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse wird gem. Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB hingewiesen. Der Betrag der Umsatzerlöse des Vorjahres der sich aus der Anwendung von § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRuG ergeben würde, beträgt 864.243,80 EUR (pro-forma-Umsatzerlöse).

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - bis auf die Anpassungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015 - gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 246 Abs. 3 HGB, § 265 Abs. 1 und 2 HGB, § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige, lineare Abschreibungen auf die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht (§ 284 Abs. 1 S. 2 HGB).

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert gilt gem. § 246 Abs. 1 S. 4 HGB als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand und wurde aktiviert. Er wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt und auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig gem. § 235 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1, 2 HGB (ggf. aus Erwerbsvorgänge in Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2015 begonnen haben § 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB i. V. M. Art. 75 Abs. 4 S. 2 EGHGB = 10 Jahre Nutzungsdauer) abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde höchstens mit den Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 HGB).

Die unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen sowie fertigen Erzeugnisse und Waren wurden höchstens zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB bzw. 255 Abs. 2 und 3 HGB) bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 HGB). Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich, vorgenommen (§ 253 Abs. 1, S. 1, Abs. 4 HGB).

Die flüssigen Mittel werden zu Nennwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB).

Rückstellungen

Die Bildung von Rückstellungen erfolgte in handelsrechtlich zulässigem Umfang (§ 249 HGB). Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Zur Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens wird eine Abschreibungsliste fortgeführt.

Vorräte

Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist durch Inventurunterlagen zum Bilanzstichtag nachgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Angaben über Restlaufzeiten zeigt folgender Forderungsspiegel für das Geschäftsjahr 2016 (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB):

Restlaufzeiten

Gesamt

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen

83.581,56

83.581,56

0,00

Sonstige Vermögensgegenstände

57.385,46

2.179,24

55.206,22

Summe Forderungen

140.967,02

85.760,80

55.206,22


Gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen zum Bilanzstichtag Ausleihungen und Forderungen in Höhe von 54.652,14 Euro.

Flüssige Mittel

Unter den flüssigen Mitteln sind Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bestände sind durch Kassenbuch bzw. gleichlautende Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2016 unverändert 50.000,00 EUR und ist voll einbezahlt.

Rückstellungen

Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten Beträge für Abschluss- u. Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2016 (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1a HGB):

Restlaufzeiten

Gesamt

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

EUR

EUR

EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

528.333,66

101.217,66

427.116,00

Verbindlichkeiten aus L+L

48.517,19

48.517,19

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

7.420,26

7.420,26

0,00

Summe Verbindlichkeiten

584.271,11

157.155,11

427.116,00



Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht (§ 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB).

D. Bilanzielle Überschuldung

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung wird durch die stillen Reserven im Anlagevermögen beseitigt.

E. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016-31.12.2016 war:

Dr. Andreas Graeb
Hubertusstr. 53
82131 Gauting

Nachrichten & Medien

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