Orthopädisches Kompetenzzentrum Tutzing GmbH
Tutzing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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112.399,56
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142.005,56
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II. Sachanlagen
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112.227,00
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138.776,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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8.000,00
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8.000,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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140.967,02
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127.275,66
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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1.933,32
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777,41
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C. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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212.944,21
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152.088,38
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Summe Aktiva
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588.471,11
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568.923,01
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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50.000,00
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50.000,00
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II. Bilanzverlust
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-262.944,21
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-202.088,38
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III. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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212.944,21
|
|
152.088,38
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B. Rückstellungen
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4.200,00
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4.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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584.271,11
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564.923,01
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Summe Passiva
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588.471,11
|
|
568.923,01
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ANHANG
A. Vorbemerkung
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht München, HRB Nr. 184572 unter der Firma
Orthopädisches Kompetenzzentrum Tutzing GmbH
eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Tutzing
(§ 264 Abs. 1a S. 1 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 266 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRuG) vom 17.07.2015 aufgestellt (Art. 75 EGHGB). Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Auf die
fehlende Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse wird gem.
Art. 75 Abs. 2 S. 3 EGHGB hingewiesen. Der Betrag der
Umsatzerlöse des Vorjahres der sich aus der Anwendung
von § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des BilRuG ergeben
würde, beträgt 864.243,80 EUR
(pro-forma-Umsatzerlöse).
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind - bis
auf die Anpassungen aufgrund der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) vom 17.07.2015
- gegenüber dem Vorjahr unverändert (§ 246
Abs. 3 HGB, § 265 Abs. 1 und 2 HGB, § 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB).
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden höchstens zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige, lineare Abschreibungen auf die
voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert (§ 253 Abs.
1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht (§
284 Abs. 1 S. 2 HGB).
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert gilt gem. § 246 Abs. 1 S. 4 HGB als
zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand und
wurde aktiviert. Er wurde mit den Anschaffungskosten
angesetzt und auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig gem. § 235 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S.
1, 2 HGB (ggf. aus Erwerbsvorgänge in
Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2015 begonnen
haben § 253 Abs. 3 S. 3 und 4 HGB i. V. M. Art. 75
Abs. 4 S. 2 EGHGB = 10 Jahre Nutzungsdauer) abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurde
höchstens mit den Anschaffungskosten bewertet, soweit
nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.
1 S. 1, Abs. 4 HGB).
Die unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen
sowie fertigen Erzeugnisse und Waren wurden höchstens
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1
HGB bzw. 255 Abs. 2 und 3 HGB) bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 4 HGB). Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Einzelabschreibungen sowie Abschreibungen wegen allgemeiner
und besonderer Risiken wurden, soweit erforderlich,
vorgenommen (§ 253 Abs. 1, S. 1, Abs. 4 HGB).
Die flüssigen Mittel werden zu Nennwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag
angesetzt (§ 272 Abs. 1 S. 1 HGB).
Rückstellungen
Die Bildung von Rückstellungen erfolgte in
handelsrechtlich zulässigem Umfang (§ 249 HGB).
Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das laufende
Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich im Falle sonstiger
Rückstellungen aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden
die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Zur Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens wird eine Abschreibungsliste
fortgeführt.
Vorräte
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist
durch Inventurunterlagen zum Bilanzstichtag nachgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Angaben über Restlaufzeiten zeigt folgender
Forderungsspiegel für das Geschäftsjahr 2016
(§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB):
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Restlaufzeiten
|
Gesamt
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Forderungen aus Lieferungen u.
Leistungen
|
83.581,56
|
83.581,56
|
0,00
|
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
57.385,46
|
2.179,24
|
55.206,22
|
|
Summe Forderungen
|
140.967,02
|
85.760,80
|
55.206,22
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Gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen zum Bilanzstichtag Ausleihungen und
Forderungen in Höhe von 54.652,14 Euro.
Flüssige Mittel
Unter den flüssigen Mitteln sind Kassenbestand
und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die
Bestände sind durch Kassenbuch bzw. gleichlautende
Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.12.2016
unverändert 50.000,00 EUR und ist voll einbezahlt.
Rückstellungen
Die ausgewiesenen Rückstellungen enthalten
Beträge für Abschluss- u. Prüfungskosten.
Verbindlichkeiten
Angaben über Restlaufzeiten sowie Umfang und Art
der Besicherung zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel
für das Geschäftsjahr 2016 (§ 268 Abs. 5 S.
1 HGB, § 285 Nr. 1a HGB):
|
Restlaufzeiten
|
Gesamt
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
528.333,66
|
101.217,66
|
427.116,00
|
|
Verbindlichkeiten aus L+L
|
48.517,19
|
48.517,19
|
0,00
|
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
7.420,26
|
7.420,26
|
0,00
|
|
Summe Verbindlichkeiten
|
584.271,11
|
157.155,11
|
427.116,00
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Eine Besicherung der Verbindlichkeiten erfolgte nicht
(§ 285 Nr. 1 Buchstabe b HGB).
D. Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung wird
durch die stillen Reserven im Anlagevermögen
beseitigt.
E. Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr vom
01.01.2016-31.12.2016 war:
Dr. Andreas Graeb
Hubertusstr. 53
82131 Gauting
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