Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 77949
Eingetragen
7.9.2006
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Rundumplanung, -betreuung sowie Optimierung von Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Detlef Glitsch
seit 7.9.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ASBACO Immobilienmanagement GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 89,00 177,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 88,00 176,00
B. Umlaufvermögen 76.023,03 66.647,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.025,08 35.480,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 63.997,95 31.166,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 777,26 142,70
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.889,29 66.966,83

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 64.491,31 57.457,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 32.457,26 26.655,72
III. Jahresüberschuss 7.034,05 5.801,54
B. Rückstellungen 6.207,50 5.582,96
C. Verbindlichkeiten 6.190,48 3.926,61
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.190,48 3.926,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.889,29 66.966,83

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der ASBACO Immobilienmanagement GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung der Gewinnverwendung.

Der Ausweis und die Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen den §§ 265 ff HGB.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung, § 284 ABS. 2 NR. 1 HGB

a) Bilanzierungsmethoden

Ansatzpflichten:

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden gemäß §§ 246 - 251 und 274 Abs. 1 HGB angesetzt.

Ansatzwahlrechte:

Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

b) Bewertungsvorschriften

Allgemein: Die Vermögensgegenstände und Schuldposten wurden den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB entsprechend bewertet.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu ursprünglichen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Der Zugang an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde sofort abgeschrieben.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Eine Rückstellung für latente Steuern war nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

c) Grundlagen für die Umrechnung in Deutsche Mark, § 264 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluß enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten.

3. Erläuterungen zur Bilanz

1) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem unter Punkt E), gemäß § 268 Abs. 2 HGB, in der Bruttodarstellung entwickelten Anlagespiegels. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind hierin enthalten.

2) Haftungsverhältnisse, §§ 251 und 268 VII HGB

Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen liegen keine vor.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Im außerordentlichen Ergebnis werden keine Aufwendungen und Erträge aus der Erstanwendung des BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB ausgewiesen.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, § 285 Nr. 6 und Nr. 29 HGB

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

5. Sonstige Angaben

1) Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Name Vorname
Glitsch Detlef

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez.

Detlef Glitsch

Roland Dern

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2016 festgestellt.

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