Windpark Timmaspe GmbH & Co. KG
28217 Bremen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
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Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
wpd AGBremenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernlagebericht 2022Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE ANGABEN GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS Geschäftstätigkeit und Konzernstruktur Rechtsform und Konsolidierungskreis Leitung und Kontrolle Standorte Geschäftsbereiche/Wichtige Produkte und Dienstleistungen Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbspositionen Mitarbeiter/innen FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG WIRTSCHAFTSBERICHT BRANCHENENTWICKLUNG UND GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Wind Onshore Photovoltaik GESCHÄFTSVERLAUF Für den Geschäftsverlauf wesentliche Ereignisse Geschäftsverlauf im Geschäftsbereich Development Geschäftsverlauf im Geschäftsbereich Asset Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf ERTRAGSLAGE FINANZLAGE Finanzierungsanalyse VERMÖGENSLAGE FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN GESAMTAUSSAGE ZUM WIRTSCHAFTSBERICHT PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM ORGANISATION UND INSTRUMENTE DES PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS PROGNOSE Geschäftsbereich Development Geschäftsbereich Asset Gesamtprognose CHANCEN RISIKEN Projektentwicklungsrisiken Baurisiken Personalrisiken Compliance Risiken Beschaffungsmarktrisiken Windaufkommen Einspeisevergütung Derivative Finanzprodukte Absatzmarktrisiken Finanzwirtschaftliche Risiken Rechtliche und steuerliche Risiken/Vertragliche Risiken IT-Risiken Allgemeine Betrugsrisiken Externe Kontrolle Unvorhersehbare Ereignisse Beurteilung des Gesamtrisikos GESAMTAUSSAGE ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG Allgemeine AngabenBilanzierung wpd erstellt diesen Konzernabschluss nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretation Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Berichtswährung und Rundung Dieser Konzernlagebericht wird in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden, sofern nicht gesondert darauf hingewiesen wird, in Millionen Euro angegeben. Hierbei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu Rundungsdifferenzen von +/- eine Einheit kommen. Gleiches gilt für die Darstellung der Prozentangaben. Wesentliche Abkürzungen
Grundlagen des KonzernsGeschäftsmodell des Konzerns Geschäftstätigkeit und Konzernstruktur Die wpd AG und ihre Tochtergesellschaften sowie die sonstigen Unternehmen des Konsolidierungskreises (im Folgenden: "wpd-Gruppe", "wpd" oder "Konzern") projektieren, errichten, betreiben und verkaufen Anlagen im Bereich der Regenerativen Energien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Windenergie Onshore und auf der Photovoltaik. Der Konzern wird in die Geschäftsbereiche Development und Asset gegliedert. Rechtsform und Konsolidierungskreis Die wpd hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Bremen. Im Konzernabschluss 2022 sind 1.306 (2021: 1.183) Gesellschaften voll konsolidiert. 68 (2021: 70) weitere Unternehmen werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Leitung und Kontrolle Die wpd AG besitzt, wie im deutschen Aktiengesetz vorgesehen, ein duales Führungssystem. Es besteht aus dem Vorstand, der das Unternehmen leitet, und dem Aufsichtsrat, der die Überwachungsfunktion wahrnimmt. Zum 31.12.2022 besteht der Vorstand aus drei Personen: Dr. Gernot Blanke (CEO), Dr. Hartmut Brösamle (COO) und Björn Nullmeyer (CFO), die die Geschäfte des Unternehmens führen. Der Aufsichtsrat ist ein dreiköpfiges Gremium, bestehend aus Dr. Klaus Meier (Aufsichtsratsvorsitzender), Rainer Büssenschütt (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Bernd Karstedt. Standorte Der Heimatmarkt der wpd-Gruppe ist Deutschland. Die internationalen Tätigkeiten erstrecken sich auf Europa, Asien und Amerika. Neben den deutschen Büros in Bremen, Berlin, Bietigheim-Bissingen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Kassel, Leipzig, Mainz, München, Münster, Osnabrück, Potsdam, Rostock und Schleswig verfügt die wpd-Gruppe über Büros in Belgien (Lüttich), Bulgarien (Varna), Chile (Santiago de Chile, Los Angeles, Collipulli und Punta Arenas), Finnland (Espoo und Oulu), Frankreich (Paris, Boulogne-Billancourt, Dijon, Limoges, Lyon, Nantes, Cholet, Lille und Bordeaux), Griechenland (Athen), Indonesien (Jakarta), Italien (Rom, Foggia und Cagliari), Island (Reykjavik), Japan (Tokio), Kanada (Mississauga), Kroatien (Dubrovnik), Luxemburg (Luxemburg), Mongolei (Ulaanbaatar), Nordmazedonien (Skopje), Philippinen (Manila), Polen (Posen und Danzig), Rumänien (Bukarest, Iasi und Cluj), Schweden (Stockholm), Schweiz (Zürich), Spanien (Valladolid), Südkorea (Seoul), Taiwan (Taipeh), USA (Portland, Mission Viejo und Houston) und Vietnam (Ho-Chi-Minh City). Insgesamt ist die wpd zum 31.12.2022 in 29 Ländern aktiv. Geschäftsbereiche/Wichtige Produkte und Dienstleistungen Der Geschäftsbereich Development umfasst überwiegend die Planung von Onshore Windparks einschließlich dem Repowering bestehender Windparks, den Bau der Windparks, insbesondere den Bau der Infrastruktur der Windparks, die Strukturierung der Finanzierung der Windparks und den Verkauf von in Betrieb genommenen Windparks an institutionelle und andere Investoren. Zudem verfolgt der Konzern Developmentaktivitäten im Bereich Photovoltaik. In Bearbeitung sind derzeit Projekte in verschiedenen Projektentwicklungsphasen von ca. 15,8 GW Wind Onshore und 3,2 GW Photovoltaik. Der Geschäftsbereich Asset umfasst das IRPP-Geschäft der wpd-Gruppe und beinhaltet den Eigenbestand an Windparks und Photovoltaikprojekten der wpd, die Strom erzeugen, der dann verkauft wird. Der Gesamtbestand der Windparks und Photovoltaikprojekte der wpd zum 31.12.2022 beträgt 2.623 MW (brutto). Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbspositionen Der Konzern verfolgt die Aktivitäten seiner beiden Geschäftsbereiche neben Deutschland in weiten Teilen des europäischen Auslands, in Asien und in Amerika. Im Geschäftsbereich Asset erzielt der Konzern Umsatzerlöse durch Stromeinspeisungen in die Netze der Energieversorgungsunternehmen. Absatzmärkte sind neben Deutschland als Heimatmarkt Chile, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Polen, Portugal, Spanien und Taiwan. Im Geschäftsbereich Development besteht die Gesamtleistung in der Entwicklungstätigkeit, dem Bau der Projekte, der Strukturierung der Finanzierung sowie dem Verkauf von Projekten an Infrastrukturinvestoren, institutionelle Investoren sowie an Energieversorger. In Deutschland verfügt die wpd-Gruppe als mittelständisches Unternehmen über eine sehr gute Wettbewerbsposition. Im internationalen Bereich hat wpd sich in einer Vielzahl von Ländern (Chile, Finnland, Frankreich, Kroatien, Polen, Spanien und Taiwan) eine wahrnehmbare Wettbewerbsposition erarbeitet. Daneben gibt es eine Reihe an Ländern, in denen wpd als ein Projektentwickler unter vielen agiert und keine herausragende Wettbewerbsposition bekleidet. Mitarbeiter/innen Der Konzern hat den Mitarbeiterstamm im Jahr 2022 unterjährig weiter ausgebaut. Nach dem Verkauf des Offshore-Bereichs (179 Mitarbeiter/innen zum Halbjahr) beschäftigte die wpd-Gruppe zum 31.12.2022 insgesamt 1.003 (31.12.2021: 1.087) fest angestellte Mitarbeiter/innen im In- und Ausland; davon 23 (31.12.2021: 19) Mitarbeiter/innen in At-Equity bilanzierten Gesellschaften. Die Mitarbeiter/innen der wpd-Gruppe sind im Wesentlichen Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler und Verwaltungsfachkräfte. In den internationalen Tochtergesellschaften sind überwiegend lokale Arbeitskräfte angestellt, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Wir möchten uns an dieser Stelle ausdrücklich bei allen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Leistungen bedanken, welche die Basis für den Erfolg des Unternehmens sind. Forschung und Entwicklung Wesentliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werden im Konzern nicht ausgeübt. WirtschaftsberichtBranchenentwicklung und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Bereich der Erneuerbaren Energien hat sich nach einer anfänglichen Boomphase mit anschließender Konsolidierung sowie einem unterschiedlich stark ausgeprägten Wachstum der einzelnen Technologien (Wind Onshore, Wind Offshore und Photovoltaik) in den letzten Jahren neu ausgerichtet. Die Erneuerbaren Energien sind als alternativlos sichere und kostengünstige Energieträger in den Szenarien zur aktuellen sowie künftigen Energiegewinnung zukunftsweisend etabliert. Entsprechend vorwärtsgerichtet ist insbesondere die Branchenentwicklung sowie der Druck zur Schaffung auskömmlicher Rahmenbedingungen. In Anbetracht der geopolitischen Entwicklungen in der Ukraine und den verhängten Sanktionen gegenüber Russland verdeutlicht sich die Bedeutung der energiepolitischen Unabhängigkeit und die damit einhergehende Notwendigkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Diese Notwendigkeit spiegelt sich in den ambitionierten Ausbauzielen sowie den neugeschaffenen Rahmenbedingungen wider. Wind Onshore Entsprechend einer Analyse der "Wind Europe" beträgt der Zubau an Windenergiekapazität in Europa in 2022 16 GW (2021: 14 GW); die bis Ende 2022 installierte Gesamtkapazität beträgt demnach rd. 255 GW. Im Berichtsjahr wurden in Schweden, Deutschland, Frankreich, Spanien, Finnland und Polen jeweils mindestens 1,5 GW an Windenergie onshore zugebaut. In Europa haben die genannten Länder einen Anteil an der neu installierten Erzeugungskapazität von zusammen 12,04 GW (2021: 7,3 GW). Die Gesamtentwicklung in Europa lässt sich als insgesamt gut mit erwartungsvollem Ausblick beschreiben. Insbesondere die Einführung neuer Ausschreibungsmodelle, die weitere Verbreitung von Direktvermarktungsverträgen (PPAs) und die aktuelle sowie zukünftig erwartete Entwicklung auf den Strommärkten sind die richtigen Impulse für die weitere Entwicklung und den Ausbau von Wind Onshore. Netzbeschränkungen und eine restriktive Genehmigungspolitik sowie steigende Preise für Windenergieanlagen behindern dagegen vielerorts nach wie vor den Ausbau der Windenergie. Weitere Einflussfaktoren, die den Ausbau der Windenergie in vereinzelten Projekten bremsen, sind die steigenden Zinsen sowie die Inflation, welche sich auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken. Neben nationalen Einflussfaktoren hängt die Entwicklung in Europa auch von Gemeinschaftsvorgaben ab. Im Hinblick auf Gemeinschaftsvorgaben ist insbesondere der im Jahr 2021 beschlossene "European Green Deal" hervorzuheben. Ziel dieses Aktionsplanes ist es, die Europäische Union bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum zu machen. Bereits bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Niveau von 1990 reduziert werden. Mittelfristig wird in Europa (EU) mit einem durchschnittlichen jährlichen Zubau von 20 GW gerechnet. Hierbei entfallen etwa 75 % auf den Wind Onshore-Markt. In Bezug auf die Ziele der EU müssten im Durchschnitt 30 GW pro Jahr zugebaut werden, um die Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Die Weichen zur Beschleunigung des Ausbautempos wurden in Ländern wie zum Beispiel Deutschland durch Anpassungen der Rahmenbedingungen und der Ausbaupfade gestellt und sind unter Beachtung der vorgegebenen Ziele Europas sowie der weiterhin bestehenden geopolitischen Spannungen alternativlos. Für die asiatischen Märkte lassen sich die Aussichten für erneuerbare Energien ebenfalls als positiv beschreiben. Auf Basis einer Analyse des "Global Wind Energy Council" betrug der Anteil der im Jahr 2021 installierten Windkapazität der Region Asia Pacific bereits mehr als 50 % der gesamten weltweit neu installierten Kapazität, wobei allein auf China ein Anteil von knapp über 50 % entfällt. Den zweitgrößten Zubau in der Region Asia Pacific verzeichnet Vietnam mit 3,74 % der installierten Windkapazität. Für die kommenden Jahre wird mit einem weiter starken Wachstum für diese Region gerechnet. Als maßgebliche Treiber gelten Taiwan, Japan, Korea und Vietnam, ebenso wie Länder mit deutlich verbesserten politischen Rahmenbedingungen und Ambitionen wie die Philippinen und Indonesien. Anders als in den europäischen Energiemärkten erfolgt das Wachstum hier weniger aus der Substitution von existierender konventioneller Kraftwerkskapazität, sondern durch den grundsätzlichen Anstieg des Energiebedarfs, der nur mit Hilfe von erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Hemmnisse für die Wachstumserwartungen sind vor allem industriepolitisch protektionistische Tendenzen, die sich durch ansteigende Verpflichtungen zum "local sourcing" in noch nicht vollständig entwickelten Supply Chains bemerkbar machen. Im Hinblick auf die Entwicklung in Amerika ist zwischen Nordamerika und Lateinamerika zu unterscheiden. In Nordamerika liegt der Fokus auf den USA und Kanada. In den USA wurden im Jahr 2021 13,4 GW an Windkapazität neu installiert. Die Gesamtkapazität steigt somit von 122,5 GW auf 135,9 GW an. Mit Blick auf den Ausbau der Windenergie im Jahr 2021 sind die USA nach China der größte Markt weltweit. Die Absicht und die Notwendigkeit den Klimaschutz in den USA weiter voranzutreiben und der Inflation entgegenzuwirken unterstreicht die Unterzeichnung des "Inflation Reduction Act" durch Joe Biden im August 2022. Mit der Einführung des Gesetzes werden weitere Investitionen angereizt u.a. in Form von Steuergutschriften in Höhe von zehn Milliarden US-Dollar für Investitionen in "Produktionsanlagen für saubere Technologien" (bspw. Solaranlagen, Windturbinen). Des Weiteren verfolgen die USA das Ziel, ihre Emissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu senken. International haben sich die USA sogar zu einer Absenkung um 50 bis 52 Prozent verpflichtet. In Kanada wurden im Jahr 2021 677 MW an Windkapazität neu installiert. Die Gesamtkapazität steigt somit von 13,6 GW auf 14,3 GW an. Die Canadian Renewable Association erwartet, dass sich der Ausbau der Windenergie in den nächsten Jahren deutlich erhöhen wird und das vorhandene Potenzial für Projekte im Bereich erneuerbare Energien besser ausgeschöpft wird. Des Weiteren sieht die Canadian Renewable Association erneuerbare Energien als Treiber der Energiewende und grundlegende Technologie zur Erreichung der Klimaziele. Um den Ausbau weiter zu fördern, soll der regulatorische Rahmen im Sinne der erneuerbaren Energien angepasst werden. In Lateinamerika wird die bisherige Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren anhalten bzw. sich noch verstärken. Derzeit sind 69 GW an großskaligen Wind- und Solarprojekten in Betrieb, wovon 41,5 GW auf die Windkraft entfallen und 27,6 GW auf Photovoltaik. Mit Blick auf die einzelnen Länder liegt Brasilien mit 27 GW installierten Erzeugungskapazitäten an erster Stelle, gefolgt von Mexico mit 20 GW und Chile mit etwa 10 GW. Die Ausbaupläne in der Region sind beträchtlich: So plant etwa Kolumbien als drittgrößtes Land Südamerikas seinen aktuell noch geringen Anteil an Wind- und Solarerzeugung in den kommenden Jahren deutlich zu erhöhen, auch Peru und die Länder der Karibikregion haben ambitionierte Ausbaupläne. Gemäß dem Global Energy Monitor sind derzeit 319 GW and Wind- und PV-Projekten in der Entwicklung, wovon sich über 200 GW bereits in einer fortgeschrittenen Genehmigungsphase befinden. Der Hauptteil dieser Projektpipeline entfällt auf die Länder Brasilien, Chile, Kolumbien, Peru und Mexiko. Es ist zu beobachten, dass unabhängig von der politischen Ausrichtung der Regierungen, der Ausbau der erneuerbaren Energien weder von eher links- noch von eher rechtsgerichteten Regierungen in Frage gestellt wird. Die jüngsten Regierungswechsel in Kolumbien, Chile und Brasilien zeigen dies beispielhaft. Wie sich die branchenspezifischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Ländern darstellen, auf die wpd onshore derzeit die höchsten Entwicklungsaktivitäten konzentriert, wird nachfolgend skizziert: Im Bereich Wind Onshore Deutschland wurden gemäß einer Analyse der Deutsche WindGuard GmbH im Jahr 2022 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 2.403 MW installiert; davon 423 MW Repowering. Im Vorjahreszeitraum betrug der Zubau 1.925 MW; davon 244 MW Repowering. Obwohl der Zubau seit 2019 stetig steigt und die Zahlen des Vorjahres um 25 % übertroffen wurden, liegt dieser noch deutlich unter dem Niveau der Rekordjahre 2014 bis 2017. Der mit Einführung des EEG 2017 prognostizierte Abriss der Zubauzahlen spiegelt sich weiterhin in den aktuellen Zahlen wider. Ursächlich für den geringen Zubau sind im Wesentlichen fehlende Flächen und Genehmigungen. Der Gesetzgeber reagierte darauf bereits im Dezember 2020 mit einem grundlegend novellierten EEG (EEG 2021). Die wichtigsten Elemente dabei waren "Treibhausgasneutralität" (der gesamte Strom in Deutschland soll bis 2050 treibhausgasneutral werden), "Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030" (die erneuerbaren Energien sollen im Jahr 2030 65 % des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen), "Dämpfung der Kostenentwicklung" (Anpassung der Höchstwerte in den Ausschreibungen auf 6,0 Cent/kWh zum 1. Januar 2021 sowie endogene Mengensteuerung), "Erhalt der Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien" (kommunale Beteiligungen), "Stärkung der Netz- und Marktintegration" und "Post-Förderungs-Ära" (Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ausläuft, behalten den Anspruch auf vorrangige Einspeisung und Direktvermarktung). Seitdem steigen die Zahlen der genehmigten und zugebauten Projekte kontinuierlich an. Sie erreichen dabei aber nicht das Volumen, welches vor Einführung des EEG 2017 umgesetzt wurde. Im Jahr 2022 waren - mit Ausnahme des Ausschreibungstermins im Februar - drei der vier Ausschreibungstermine deutlich unterzeichnet. Seit den Bundestagswahlen im Jahr 2021 und dem Wechsel der Bundesregierung im Dezember 2021 stellt sich der energie- und umweltpolitische Kurs der Bundesregierung neu auf. Die Ziele sind dabei in der EEG-Novelle 2023 formuliert. Die energiepolitische Gesetzesnovelle sieht im Kern vor, dass der Bruttostromverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu 80 % aus erneuerbaren Energien stammen soll. Bezogen auf den Gesamtstromverbrauch bedeutet das eine Verdopplung des Anteils der erneuerbaren Energien. Um den Ausbau auch schnell umsetzen zu können, ist bereits am 29.07.2022 gesetzlich verankert worden, dass die erneuerbaren Energien im "überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen". Einhergehend mit den geänderten politischen Zielvorgaben müssen die Ausbaupfade und die Ausschreibungsmengen stark steigen, welches mit der Anpassung in der EEG-Novelle 2023 umgesetzt wurde. Die Gesetzesnovelle sieht in Bezug auf Wind Onshore eine Steigerung von 69 GW im Jahr 2024 auf 160 GW im Jahr 2040 vor. Ferner hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Gebotstermine der Ausschreibungen im Jahr 2023 auf 7,35 Cent/kWh angehoben, um steigenden Rohstoffkosten sowie der Inflation entgegenzuwirken. Die Verfügbarkeit von Flächen soll durch verbindliche Zielvorgaben für jedes Bundesland erhöht werden und im Rahmen der Umsetzung der EU-Notfallverordnung sollen Genehmigungen für Windparks bis zum 30.06.2024 in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Ein weiterer Aspekt ist die rückwirkend zum 01.12.2022 geltende Abschöpfung von Zufallsgewinnen. Diese sieht vor, Übergewinne durch hohe Strompreise ab einer gesetzlich definierten Höhe abzuschöpfen und somit Haushalte sowie Unternehmen durch die sogenannte Strompreisbremse zu entlasten. Aufgrund zuletzt sinkender Strompreise kommt diese momentan nicht zur Anwendung. In Finnland wird weiterhin von einem starken Wachstum der Windkraftkapazität ausgegangen. Im Jahr 2022 wurden 2,4 GW zugebaut (nach 671 MW in 2021). In den Jahren 2023-2025 wird konkret mit einem weiteren Zubau von mindestens 3,2 GW gerechnet. Damit bleibt Finnland einer der gefragtesten Märkte in Europa. Die Projekte werden fast ausschließlich über langfristige Stromabnahmeverträge (PPAs) und den Verkauf von Ursprungszertifikaten (GoOs) finanziert. Das Ziel der finnischen Regierung ist Klimaneutralität bis 2035, wobei ein Großteil der dafür zugebauten Erzeugungskapazität Windkraft sein soll. Die aufgrund des russischen Einmarschs in der Ukraine zwischenzeitlich deutlich angestiegenen Strompreise sind mittlerweile wieder gesunken, bleiben jedoch deutlich über dem Niveau von Anfang 2021 und den Jahren davor. Eine ähnliche Entwicklung hat sich auch für die erzielbaren Preise für langfristige PPAs ergeben. Die wpd Projekte Karhunnevankangas und Nuolivaara mit insgesamt 50 Anlagen sind größtenteils in Betrieb und sollten in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen werden. Die Verzögerung gegenüber der ursprünglichen Planung wurde durch Lieferengpässe seitens des Anlagenherstellers im Jahr 2022 sowie durch kürzlich entdeckte Produktionsmängel bei den Rotorblättern verursacht. Weitere Realisierungsprojekte werden vorbereitet. In Frankreich sind im Jahr 2022 Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca. 1,9 GW installiert worden, einem neuen Höchststand. Mit einer installierten Leistung von 20,6 GW Onshore Ende 2022 wurde der geplante Ausbaukorridor unterschritten. Der weitere Ausbaufahrplan der Energieplanung sieht mit 34 GW bis 2028 einen Zubau in höherer Größenordnung von ca. 2,0 GW/Jahr vor. Im Jahr 2023 werden die weiterführenden Ziele neu verhandelt. Die Regierung unter Präsident Macron hält weiterhin am Ausbau der erneuerbaren Energien fest und hat die französischen Klimaziele mit dem "Energie und Klima"-Gesetz festgelegt. Dieses sieht vor, bis 2030 eine Reduzierung der Emissionen um 40 % (im Vergleich zu 2012) und bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen. Die Zielsetzungen zur Reduktion des Nuklearanteils auf 50 % in der Stromproduktion wurden um 10 Jahre auf 2035 verschoben. Die Nuklearstrategie der Regierung strebt Verlängerungen der Laufzeiten für alle technisch sicheren Reaktoren sowie den Bau von sechs neuen Reaktoren und eine Prüfung für acht weitere Reaktoren an. Seit Mitte 2022 wurde das Anrecht auf eine fixe Marktprämie stark beschränkt; dafür ist ein neues Ausschreibungssystem für die Jahre 2021 - 2026 in Kraft getreten. Dieses ist für alle Onshore-Windprojekte zugänglich mit je 2 Runden à 925 MW pro Jahr. Zur Anpassung der Tarifsysteme an die stark gestiegenen CAPEX und Finanzierungskosten wurden verschiedene Maßnahmen für bereits gesicherte Tarife verabschiedet. Es bestehen zunehmend Herausforderungen im Markt in Form von komplexen Drittwiderspruchsverfahren, regionalen Netzengpässen, lokalen/regionalen Sättigungseffekten und einer hohen staatlichen Ablehnungsquote sowie einem weiter steigenden Wettbewerbsdruck und dem Willen der "öffentlichen Hand", sich an den Betriebsgesellschaften als Juniorpartner zu beteiligen. Das verschlechterte wirtschaftliche Umfeld (CAPEX, Zins) führt zudem zu verringerten Wirtschaftlichkeiten und Verzögerungen in der Projektumsetzung. Insgesamt werden die Rahmenbedingungen als verhalten positiv eingeschätzt. In der Vergangenheit hat der französische Onshore-Markt für wpd einen stabilen Projekt-Output geliefert; aktuell befinden sich mehrere kleinere Projekte im Bau. In Italien sollen erneuerbare Energien gemäß der Nationalen Energiestrategie 2030 ihren Anteil am Gesamtstromverbrauch von aktuell 38 % auf 55 % steigern, während die Kohleverstromung bis 2025 beendet werden soll. Auch die neue Regierung unter Ministerpräsidentin Meloni hat inzwischen die klare Ausrichtung auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien bestätigt und eine Zielmarke von 70 GW für Wind- und Solarparks bis 2030 ausgerufen. wpd plant für 2023/2024 die Umsetzung des ersten italienischen Wind Onshore-Projekts mit einer Erzeugungskapazität von 30 MW. In Kroatien haben sich Anfang 2022 mehr als 200 Projekte mit einem Volumen von mehr als 2.000 MW um eine Qualifizierung als "Alt"-Projekt beworben, um die energierechtliche Genehmigung nach der 2021 verabschiedeten Novellierung zu erlangen. Die Regierung hat seitdem nur einzelne Projekte entschieden und hinkt ihrem eigenen Zeitplan deutlich hinterher. Altprojekte erhalten mit Einschränkungen die Energiegenehmigung ohne Ausschreibung. In Polen will die Regierung die jährlichen Ausschreibungswettbewerbe noch bis 2026 weiterführen. Die seit 2016 gültige 10-H-Abstandsregelung hat aber dazu geführt, dass seit Jahren keine neuen Projektgenehmigungen mehr erteilt werden. Aufgrund der hohen Strompreise wurden im Jahr 2022 jedoch eine Reihe von Altprojekten mit kleinen WEA umgesetzt. Auch wpd plant die Umsetzung des kleinen Projektes Jarocin Park im Jahr 2023. Die schon länger angekündigte Novellierung der Abstandsregel mit einer Öffnungsklausel auf Gemeindeebene ist im Gesetzgebungsverfahren. In Rumänien gibt es seit dem Auslaufen der Förderung durch Grüne Zertifikate keine spezifische staatliche Unterstützung der erneuerbaren Energien mehr; eine Förderung durch Differenzverträge ist aber beschlossen. Ein Schlüsselelement für die Projektentwicklung in Rumänien sind Netzanschlüsse ohne Netzverstärkungskosten. In Schweden befindet sich der Zubau im Jahr 2022 mit rund 2,4 GW leicht unter dem Vorjahresniveau (im Vorjahr ca. 2,8 GW). In den Folgejahren erwartet der schwedische Windkraftverband - basierend auf den gemeldeten Verkaufszahlen der Anlagenhersteller - einen Zubau von etwa 1,5 GW im Jahr 2023 und einen Zubau von 1,1 GW im Jahr 2024. Grund für die erwartete Abschwächung des Wachstums ist der Mangel an rechtskräftig genehmigten Projekten. Schweden plant bis 2045 klimaneutral zu werden und kalkuliert dabei mit einem starken Windkraftausbau, wobei zuletzt auch vermehrt Offshore-Aktivitäten in den Fokus rücken. Eine wirtschaftliche Umsetzung von Projekten wird aktuell zumeist durch den Abschluss langfristiger bilateraler Stromlieferverträge (PPAs) und den Verkauf von Ursprungszertifikaten (GoOs) möglich. Die aufgrund des russischen Einmarschs in der Ukraine zwischenzeitlich deutlich angestiegenen Strompreise sind mittlerweile wieder gesunken, bleiben jedoch deutlich über dem Niveau von Anfang 2021 und den Jahren davor. Eine ähnliche Entwicklung hat sich auch für die erzielbaren Preise für langfristige PPAs ergeben. Es wird vermutet, dass insbesondere die Schwerindustrie in Nordschweden zum Treiber des Ausbaus der erneuerbaren Energien wird. Selbst die 2022 neu gewählte rechtskonservative Regierung scheint ihren Kurs dahingehend anzupassen, da der Zubau neuer Atomkraftwerke absehbar zu lange dauert, um den Bedarf zu decken. wpd hat im Jahr 2022 den Verkauf des ersten Projekts Aldermyrberget mit 71,4 MW abgeschlossen, welches mittels eines PPAs mit einem großen schwedischen Industrieunternehmen als Partner realisiert wurde. Im zweiten schwedischen Projekt Stöllsäterberget (8 WEA, 47,2 MW) wird im Frühjahr die Anlageninstallation beginnen, die bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. Der Baustart des dritten Projekts Tomasliden (10 WEA, 68 MW) ist Ende 2022 erfolgt. Der Anlagenliefervertrag wurde kürzlich unterzeichnet und die Unterschrift eines PPAs wird aktuell vorbereitet. Weitere Realisierungsprojekte werden vorbereitet. In Spanien betrug der Zubau an Windenergie im Jahr 2022 nach vorläufigen Zahlen ca. 1,5 GW (2021: 584 MW). Die Zahl bleibt aber nach wie vor hinter den 2,2 GW pro Jahr zurück, die bis 2030 im Schnitt jährlich zugebaut werden müssten, um die vorgegebenen Ausbauziele zu erreichen. Im November 2022 wurden 1,5 GW Wind und 1,8 GW PV ausgeschrieben, aber nur 45 MW bezuschlagt, da der vorab geheime Höchstgebotspreis offenbar knapp über 45 EUR/MWh eingezogen wurde. Im Hinblick auf die gestiegenen Investitionskosten war dieser Höchstgebotspreis deutlich zu niedrig. Auch die Vergabe von neuen Netzanschlüssen größer 100 MW hat sich verzögert, weshalb die Regierung zunehmend unter Handlungsdruck gerät. Bis zum 25. Juni 2025 ist trotzdem noch mit einem deutlichen Zubau zu rechnen, da dann die PV- und Windprojekte mit alten Netzanschlüssen in Betrieb gehen müssen. Hierunter fallen noch eine Vielzahl von Projekten und somit ein deutliches Zubaupotenzial, obwohl sich die Zahl von ursprünglich über 100 GW mittlerweile halbiert hat (u.a. im Zuge der Deadline für die Umweltgenehmigung am 25. Januar 2023). Am Spotmarkt stieg der "Day Ahead"-Preis im Jahr 2022 auf 167 EUR/MWh im Schnitt (2021: 111 EUR/MWh). Insgesamt wird Spanien als vielversprechender, aber auch hoch kompetitiver Windmarkt gesehen. wpd entwickelt in Spanien sowohl Wind- als auch PV-Projekte. Die japanische Regierung hat das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu fördern und strebt bis 2030 eine 38-prozentige Stromversorgung aus erneuerbaren Energien an. Ende 2021 lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei ca. 18%. Für 2030 sind die Ziele wie folgt gesetzt: Photovoltaik 117,6 GW (2021: 63.8 GW) und Wind Onshore 17,9 GW (2021: 4.6 GW). Im Jahr 2012 führte Japan einen Einspeisetarif (FiT) ein, um das Wachstum der erneuerbaren Energien zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Im Rahmen dieses Programms erhalten zugelassene Erzeuger für erneuerbare Energie eine feste Vergütung für jede produzierte Kilowattstunde über Zeiträume von bis zu 20 Jahren. Momentan ist der Tarif für Photovoltaik bei 10 JPY/kWh und für Wind bei 16 JPY/kWh gedeckelt. Im Juni 2021 kündigte die japanische Regierung an, ab Anfang 2022 mit der Umstellung auf eine Einspeiseprämie (FiP) zu beginnen. Der Preisdeckel für Wind wird im Jahr 2023 auf 15 JPY/kWh und auf 14 JPY/kWh im Jahr 2024 sinken. Das neue Programm wird es Erzeugern erneuerbarer Energie ermöglichen, Strom auf dem Spotmarkt mit einem Aufschlag auf die Großhandelspreise zu verkaufen. Die Änderung soll den Wettbewerb im Bereich der erneuerbaren Energien erhöhen und gleichzeitig die Verbraucherkosten des bestehenden FiT-Programms verringern. Aufgrund der mit ca. 1,5 GW sehr kleinen Gesamtgröße des mongolischen Stromerzeugungsmarktes wurde mit drei Windparks mit einer installierten Gesamtkapazität von 155 MW, sechs PV-Projekten mit einer Gesamtkapazität von gut 90 MW und vier Wasserkraftwerken von insgesamt gut 25 MW das Ziel von 20 % erneuerbarer Kapazität im Jahr 2020 nahezu erreicht. Im Jahr 2021 wurde nichts zugebaut. Bis 2030 soll der Anteil bei steigendem Gesamtbedarf auf 30 % anwachsen. Der steigende Gesamtbedarf hängt zu einem großen Teil mit der Ausweitung von verschiedenen Bergbau-Aktivitäten zusammen. Die hierdurch vorgegebenen Bedarfsanforderungen zusammen mit den stark saisonalen Bedarfsschwankungen stellen die Integration von weiterer erneuerbarer Erzeugungskapazität in die schwache Netzinfrastruktur jedoch vor Herausforderungen. Aus diesem Grund wird die Notwendigkeit zum Vorhalten von Energiespeichern bei Implementierung von zukünftigen erneuerbaren Energien Projekten diskutiert. Der Tarif für Strom aus erneuerbaren Energien wird vom Energy Regulatory Committee (ERC) festgelegt und ist für Windenergie bei 8,5 ct/kWh gedeckelt. wpd plant mit dem Baubeginn eines ersten Projekts spätestens im Jahr 2024. Mit dem Nationalen Programm für erneuerbare Energien (NREP) 2020-2040 der Philippinen soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2030 35 Prozent und bis 2040 50 Prozent betragen. Die Regierung will außerdem die Kosten für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien senken und den Zugang zu diesen Energien für die Öffentlichkeit erleichtern. Der neu gewählte philippinische Präsident hat seit seinem Amtsantritt im Juni 2022 dem Ausbau von erneuerbaren Energien eine hohe Priorität eingeräumt. Auch im Jahr 2023 wird es eine weitere Auktion für einen Einspeisetarif mit einem erwarteten Volumen von 2-3 GW für Wind Onshore, Solar und Wasserkraft geben. Im Jahr 2022 wurden 2 GW bezuschlagt. Ende 2022 erließ das philippinische Energieministerium (Department of Energy, DOE) das Rundschreiben Nr. 2022-11-0034. Das Rundschreiben änderte das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2008, um Bestimmungen zu entfernen, die philippinisches Eigentum an bestimmten erneuerbaren Energieressourcen vorschrieben. Mit dieser Änderung können ausländische Investoren nun 100 Prozent der Anteile an der Erkundung, Entwicklung und Nutzung von Solar-, Wind-, Wasser, Meeres- und Gezeitenenergie-Ressourcen halten. Die Änderung der Politik kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Philippinen versuchen, ausländische Investitionen anzuziehen, um ihren Sektor der erneuerbaren Energien zu fördern und ihre langfristigen Klimaziele zu erreichen. In Taiwan gilt für Wind Onshore und PV-Projekte ein fixes Einspeiseregime mit dem staatlichen Netzbetreiber TPC für 20 Jahre. Jedes Jahr entscheidet eine Kommission über die Eingangshöhe des Tarifes. Ab Inbetriebnahme gilt dann der PPA für eine Laufzeit von 20 Jahren mit dem Tarif aus dem Jahr der geleisteten Unterschrift des PPAs. Mit der Liberalisierung des Strommarktes in Taiwan gibt es auch die Möglichkeit zum Abschluss eines PPAs mit einer privaten Firma (sog. CPPA) für alle erneuerbaren Energien. Die politischen Ausbauziele sind ambitioniert und belaufen sich für Photovoltaik auf 20 GW bis 2025 und 40-80 GW bis 2050 und bei Wind Onshore auf 1,2 GW bis 2025. Aktuell errichtet sind 9,7 GW Photovoltaik und 836 MW Wind Onshore. Hintergrund des gewollten schnellen Ausbaus der Erneuerbaren-Energien-Projekte ist der beschlossene Ausstieg aus der Atomenergie sowie die Reduzierung der CO 2 -Emissionen. Da die Ziele im Photovoltaik-Bereich nicht erfüllt werden, wird eine Erhöhung der Wind Onshore-Quote erwartet. In Chile war die Marktsituation bisher vom konstanten und zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in den vergangenen 10 Jahren (Ende 2021: 7,9 GW Photovoltaik, 4,6 GW Wind in Betrieb) geprägt. Der Anteil der erneuerbaren Energie an der Energieerzeugung überschreitet bereits die Marke von 33 % und wird in den nächsten Jahren noch weiter steigen. wpd hat in der Ausschreibung 2016 ein Energievolumen gewonnen und damit drei Windprojekte (Negrete, Malleco und Duqueco) mit einer Leistung von insgesamt 368 MW realisiert, die seit 2022 komplett in Betrieb sind. Weitere Ausschreibungen folgen in regelmäßigen Abständen je nach Entwicklung der zukünftigen Stromnachfrage. Seit Ende 2022 ist der chilenische Strommarkt deutlich unruhiger geworden. Die Spotpreise sind aufgrund der hohen Zubauraten für erneuerbare Energie und begrenzter Übertragungskapazität in den Netzen extremen Schwankungen ausgesetzt. In der Konsequenz sind Einnahmen durch die Stromverkäufe stark reduziert. Gleichzeitig haben sich die Energiepreise für die Bedienung der 24h PPAs drastisch erhöht. Aus diesem Grund sind nahezu alle EE-Projekte am chilenischen Markt unter Druck. Abhilfen werden Netzoptimierung, Netzausbau und eine Reihe regulatorischer Änderungen schaffen. Viele dieser Maßnahmen sind bereits in der öffentlichen Diskussion angesprochen; bisher gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan, wie schnell diese Maßnahmen umgesetzt werden und in welchem Maße die wpd Projekte im Einzelnen davon profitieren. Der chilenische Strommarkt steht in den nächsten Jahren vor grundlegenden Veränderungen, um die Herausforderungen des Kohleausstiegs und den Einstieg in die grüne Wasserstoffproduktion zu realisieren. Perspektivisch steht das Land immer noch vor einem deutlichen Energiedefizit, was nur durch einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien zu bewältigen ist. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bezogen auf die einzelnen Länder, in denen der Konzern im Bereich Wind Onshore in der Projektumsetzung und Stromerzeugung tätig ist, die Branchen-/Marktentwicklung als gut zu beschreiben ist. In vielen Ländern sind mittlerweile Ausschreibungsmodelle etabliert, die an guten windhöffigen Standorten - teilweise in Verbindung mit Direktvermarktungsverträgen (PPAs) - zu guten Rahmenbedingungen führen. Photovoltaik Entsprechend der Einschätzung von Bloomberg New Energy Finance wurden im Jahr 2022 Photovoltaik-Erzeugungskapazitäten von ca. 268 GW (2021: 160 GW) installiert. Auch für die Zukunft wird ein weiterer starker Zubau für den globalen Photovoltaik-Markt prognostiziert. Der europäische Solarverband Solar Power Europe weist für 2022 einen Zubau von 41,4 GW (2021: 28,1 GW) aus, was einem Zuwachs von 47 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Innerhalb der EU verzeichnet Deutschland mit 7,9 GW (2021: 5,3 GW) den größten Zubau, gefolgt von Spanien 7,5 GW (2021: 3,8 GW), Polen 4,9 GW (2021: 3,2 GW), Niederlande 4 GW (2021: 3,3 GW) und Frankreich mit 2,7 GW (2021: 2,5 GW). International wird der Photovoltaik-Markt gemäß einer Analyse von Global Data von China angeführt; es folgen die USA, Japan, Deutschland und Indien. Zukünftig wird der asiatische Markt seine Führungsrolle, insbesondere aufgrund der geplanten Photovoltaik-Aktivitäten in den asiatischen Schwellenländern, sogar noch ausbauen. Die Projektpipeline von wpd beinhalt Photovoltaik-Aktivitäten in Europa, Nordamerika und Asien. Erste größere Projektrealisierungen sind ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Das erste größere PV-Projekt in Deutschland (Wiernsheim) geht im März 2023 in Betrieb. Geschäftsverlauf Für den Geschäftsverlauf wesentliche Ereignisse Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr ist abermals durch den Ausbau der internationalen Märkte mit entsprechender Pipeline- und Projektentwicklung, weiterhin steigenden Aktivitäten auf dem deutschen Heimatmarkt und einem anhaltend hohen Bestandsaufbau geprägt. Die vermehrten Einspeiseerlöse sind dabei sowohl auf den Bestandsaufbau als auch auf die in einzelnen Ländern erzielten Marktpreise zurückzuführen. Ferner hatte der Verkauf des Geschäftsbereichs Offshore einen deutlich positiven Effekt auf den Geschäftsverlauf. Geschäftsverlauf im Geschäftsbereich Development Deutschland Im Berichtszeitraum hat der inländische Developmentbereich sowohl Leistungen für die eigene Projektentwicklung als auch für fremde Dritte erbracht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden auftragsbedingt weniger Dienstleistungen für nicht vollkonsolidierte Projekte erbracht. Neben der Erbringung externer Development- und Infrastrukturleistungen plant wpd derzeit eigene Onshore-Windprojekte mit einer Gesamtleistung von ca. 4,8 GW. Die Projekte befinden sich in verschiedenen Entwicklungsstadien, die vom Abschluss der ersten Pachtverträge bis hin zu baureifen Projekten, die kurz vor dem Baubeginn stehen, reichen. Im Berichtsjahr hat wpd Zuschläge in den EEG-Ausschreibungen für Projekte mit einer Kapazität von rd. 170 MW erhalten und war damit der erfolgreichste Projektierer in Deutschland. Es wurden eigene Windparks mit einer Gesamtleistung von rd. 112 MW in Betrieb genommen. Zudem wurden für externe Auftraggeber Windparks mit einer Gesamtleistung von rd. 34 MW in Betrieb genommen. Für 2023 werden Inbetriebnahmen von wpd Windparks mit einer Gesamtleistung von rd. 294 MW erwartet. Im deutschen Photovoltaik-Bereich plant wpd derzeit Projekte mit einer Gesamtleistung von ca. 1,4 GW. Für 2023 werden erste Inbetriebnahmen mit einer Gesamtleistung von rd. 20 MW erwartet. Europa (ohne Deutschland) In Europa werden Development- und Infrastrukturleistungen strukturbedingt nahezu ausschließlich für eigene Projektentwicklungen erbracht. Dabei wurden die Ressourcen weitestgehend für aktuell im Bau befindliche Projekte sowie zur Fortentwicklung der bestehenden Projektpipeline und der Entwicklung neuer Märkte verwendet. Derzeit plant wpd eigene Onshore-Windprojekte mit einer Gesamtleistung von 8,5 GW. Hinzu kommen PV-Projekte über 1,3 GW. Die Projekte befinden sich in verschiedenen Entwicklungsstadien, die vom Abschluss der ersten Pachtverträge bis hin zu baureifen Projekten, die kurz vor dem Baubeginn stehen, reichen. Im Berichtsjahr wurden nahezu erwartungsgemäß Windparks mit einer Gesamtleistung von rd. 261 MW baulich fertiggestellt. Für 2023 ist für Projekte mit einem Volumen von rd. 196 MW der Baubeginn vorgesehen; Windpark-Inbetriebnahmen werden mit einer Gesamtleistung von rd. 150 MW erwartet. Asien Im asiatischen Bereich hat der Konzern seine Developmentaktivitäten in den Ländern Indonesien, Japan, Mongolei, Philippinen, Südkorea, Taiwan und Vietnam weiter ausgebaut. Die Projektentwicklung erfolgt dabei in Eigenentwicklung, über Zukäufe oder in Kooperation mit lokalen Projektentwicklern. Mit Ausnahme von Taiwan liegt in den sogenannten "early markets" der Schwerpunkt weiterhin auf der Entwicklung einer nachhaltigen Projektpipeline und der Umsetzung erster Pilotprojekte. Derzeit plant wpd eigene Onshore-Windprojekte mit einer Gesamtleistung von 0,8 GW; hinzu treten PV-Projekte von 0,2 GW. Im Berichtsjahr wurden Windparks mit einer Gesamtleistung von rd. 25 MW sowie Solarparks mit einer Gesamtleistung von 3,1 MW in Betrieb genommen. Für 2023 sind Windpark-Inbetriebnahmen mit einer Gesamtleistung von rd. 50 MW und für den Photovoltaik-Bereich mit einer Gesamtleistung von rd. 11 MW geplant. Amerika Die Developmentaktivitäten in Nordamerika (USA und Kanada) sind vorwiegend auf die Stärkung der Projektpipeline ausgerichtet. Insbesondere in den USA wurden anentwickelte Projekte aufgrund ihres Projektvolumens bislang nicht selbst realisiert, sondern in einem frühen Stadium an Infrastrukturinvestoren veräußert. Für Projektrealisierungen in den Folgejahren wird mit dem Aufbau eines Bestandsportfolios geplant. In Südamerika (Chile) werden die Ressourcen zur Fortentwicklung der bestehenden Projektpipeline ausgebaut. Derzeit plant wpd in Amerika eigene Onshore-Windprojekte, die sich in einem frühen Planungsstadium befinden, mit einer Gesamtleistung von rd. 1,6 GW; hinzu treten PV-Projekte mit einer Leistung von 0,5 GW. Im Berichtsjahr wurden Windparks mit einer Gesamtleistung von rd. 59 MW baulich fertig gestellt. Geschäftsverlauf im Geschäftsbereich Asset Der Eigenbestand an Windparks - und in geringem Umfang Photovoltaik - hat sich im Berichtszeitraum positiv entwickelt und spiegelt in Summe die Wachstumsstrategie des Konzerns wider.
Die vollkonsolidierten Erzeugungskapazitäten haben in 2022 Einspeiseerlöse von 431 Mio. EUR (2021: 292 Mio. EUR) erzielt. Zudem haben die ganzjährig in den Konsolidierungskreis einbezogenen At-Equity bilanzierten Erzeugungskapazitäten in 2022 Einspeiseerlöse von 373 Mio. EUR (2021: 263 Mio. EUR) erzielt. Diese werden indirekt anteilig über das At-Equity Ergebnis einbezogen. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr konnte die wpd-Gruppe ihre positive Geschäftsentwicklung weiter fortsetzen und ein sehr gutes Konzernergebnis erwirtschaften. Ertragslage Die Ertragslage stellt sich zum 31.12.2022 zusammengefasst wie folgt dar:
Nachfolgend werden einzelne ausgewählte Positionen der verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung erläutert: Das Ergebnis im Geschäftsbereich Asset wurde 2022 durch Erlöse aus Stromeinspeisung in Höhe von 431,4 Mio. EUR (2021: 292,0 Mio. EUR) geprägt. Davon entfallen 211,1 Mio. EUR (2021: 118,5 Mio. EUR) auf Deutschland, 124,6 Mio. EUR (2021: 112,9 Mio. EUR) auf Europa, 50,8 Mio. EUR (2021: 32,0 Mio. EUR) auf Amerika und 44,9 Mio. EUR (2021: 28,6 Mio. EUR) auf Asien. Zudem hat der Geschäftsbereich Development durch Erträge aus Entkonsolidierungen in Höhe von 3.397,8 Mio. EUR (2021: 67,9 Mio. EUR) und Erträge vorwiegend aus Konzeptionsvergütungen, Dienstleistungen und Weiterberechnungen in Höhe von 62,6 Mio. EUR (2021: 82,9 Mio. EUR) zu einem positiven Gesamtergebnis beigetragen. Die positive Entwicklung der Einspeiseerlöse resultieren zum einen aus dem unterjährigen Zubau sowie dem im Vorjahr zugebauten und im Berichtsjahr erstmalig ganzjährig einspeisenden Bestand an Erzeugungskapazitäten. Zum anderen hatten in einzelnen Ländern die Marktpreise - sofern es die Vergütungssysteme zuließen - einen positiven Beitrag an der Höhe der Einspeiseerlöse. Die Höhe der Entkonsolidierungserträge resultiert aus der Art und dem Umfang der in der jeweiligen Periode einbezogenen Sachverhalte. Im Berichtsjahr sind diese durch den Verkauf eines schwedischen Windparks, einer deutschen Windparkprojektgesellschaft sowie insbesondere durch den Verkauf des Offshore-Bereichs geprägt. Der Materialaufwand beinhaltet neben dem Materialaufwand für externe Projektentwicklungen und Dienstleistungen auch Aufwendungen zur Weiterbelastung sowie interne Projektvorlaufkosten und Greenfield-Aufwendungen, sofern diese im Konzern nicht zu einer Aktivierung führen. Die Entwicklung des Personalaufwands spiegelt zum einen die unterjährige Zunahme des Personals bis zum Verkauf des Offshore-Bereichs wider. Zum anderen beinhaltet der Personalaufwand im Berichtsjahr freiwillige Sonderzahlungen. Die Abschreibungen enthalten neben den laufenden Abschreibungen in Höhe von 118,7 Mio. EUR (2021: 92,2 Mio. EUR) Wertminderungen in Höhe von 83,1 Mio. EUR (2021: 4,2 Mio. EUR). In den laufenden Abschreibungen sind Abschreibungen auf Nutzungsrechte (IFRS 16) in Höhe von rund 12,4 Mio. EUR (2021: 10,8 Mio. EUR) enthalten. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn Projekte im Ausschreibungs- oder Genehmigungsverfahren negativ beschieden wurden und eine Projektrealisierung aus Sicht des Konzerns ausgeschlossen ist. Sie erfolgen zudem bei Projekten, deren projektindividuelle Rahmenbedingungen zu negativen Einschätzungen hinsichtlich der künftig realisierbaren Cashflows und damit zu einem Wertminderungsbedarf führen. Die Wertminderungen im Berichtsjahr wurden insbesondere für Chile auf Grund des schwierigen Marktumfelds sowie für Finnland aus der Anpassung an einen erwarteten Nettozeitwert vorgenommen. Die sonstigen Erträge bzw. Aufwendungen beinhalten folgende Positionen:
Die im Berichtsjahr erstmalig ausgewiesenen "Andere aktivierte Eigenleistungen" beinhalten die aktivierten Personalkosten, die für (höchst-)wahrscheinlich umsetzbare Projekte nachweislich angefallen sind. Erträge aus Zuschreibungen des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Zeitwertgewinne aus als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten, die im Vorjahr weitestgehend im Zusammenhang mit Offshore-Ereignissen vereinnahmt wurden, lagen im Berichtsjahr nicht vor. Der Anstieg der Betriebskosten steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erlösen aus Stromeinspeisungen; sowohl hinsichtlich der 2021'er Inbetriebnahmen, die in 2022 ein volles Jahr Betriebskosten generiert haben, als auch für erlösabhängige Vergütungen, die an die höheren Marktpreise gekoppelt waren. Die Kosten für Volumen- und Strompreissicherungen resultieren aus abgeschlossenen Power Purchase Agreements und nicht vertragsgemäß bereitgestellten Strommengen, aus Ausgleichzahlungen bei Kontrakten mit entkoppelten Stromnetzknotenpunkten sowie Kontraktkosten mit asynchroner Vergütungsstrukturen. Sofern für einen kalkulierbaren Prognosezeitraum etwaige Risiken aus diesen Stromlieferverträgen bestehen, werden im Konzern entsprechende Rückstellungen gebildet. Das Finanzergebnis setzt sich aus laufenden Zinserträgen und Aufwendungen sowie Erträgen aus der Aufzinsung sonstiger finanzieller Vermögenswerte, der Barwertanpassung nicht gehedgter Swaps und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zusammen. Weiterhin ist hier die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) in Höhe von 4,9 Mio. EUR (2021: 4,8 Mio. EUR) enthalten. Die Position Ertragsteuern beinhaltet neben den laufenden Steuern vom Einkommen des Berichtsjahres Nachzahlungen für Vorjahre sowie die ergebniswirksame Veränderung der latenten Steuern. Der auf die wpd AG entfallende Anteil am Jahresergebnis beträgt 3.235,7 Mio. EUR (2021: 136,0 Mio. EUR). Finanzlage Das Finanzmanagement ist im Konzern zentral organisiert. Es ist verantwortlich für das Cash-Management, sämtliche Finanzierungen und die Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken. Das Hauptziel der Finanzpolitik besteht darin, den Finanzbedarf der einzelnen Teilkonzerne der wpd-Gruppe zu gewährleisten sowie dem Wachstum des Konzerns anzupassen. Damit einhergehend sind Guthaben unter Risiko- und Renditeaspekten zu verwalten. Die Liquidität und die Finanzierungen der wpd werden mittels rollierender Planung und auch auf Basis einer Zweijahresplanung fortlaufend analysiert und angepasst und sichern die Zahlungsfähigkeit im Konzern. Der Finanzbedarf wird grundsätzlich für den Konzern ermittelt. Zudem verfolgt das Finanzmanagement das Ziel, die in Bezug auf den Kapitalbedarf und die Kapitaldeckung konkurrierenden Anforderungen an die Rentabilität, Liquidität, Sicherheit und Unabhängigkeit des Konzerns in Einklang zu bringen. Der wpd-Gruppe stehen interne und externe Finanzierungsquellen zur Verfügung. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit, ergänzt um die Effekte aus verkauften Beteiligungen und Windparks, ist der wesentliche Bereich der operativen Finanzierung. Finanzierungen werden für die Projekttochtergesellschaften sowie die Konzernmuttergesellschaft und die Zwischenholdinggesellschaften abgeschlossen. wpd legt Wert darauf, das Wachstum des Unternehmens fristenkongruent und, soweit der Geschäftsbereich Asset/Energieerzeugung betroffen ist, im Regelfall durch Non-Recourse-Finanzierungen abzusichern. Bei den sogenannten Non-Recourse-Finanzierungen ist ein Rückgriff auf den Investor ausgeschlossen, da die Kredite über den Cashflow des finanzierten Windparks besichert werden und der Windpark dem Kreditinstitut als Sicherheit abgetreten wird. Gleichrangig mit dem Erreichen eines positiven Ergebnisbeitrags steht das Ziel dauerhaft positiver Netto-Cashflows. Bei im Bau befindlichen Projekten bzw. unmittelbar vor Baubeginn stehenden Projekten können zudem zum Stichtag vereinbarte, aber noch nicht bzw. nicht vollständig abgerufene Projektfinanzierungen vorliegen. Auf Unternehmensebene werden die Finanzierungen seitens privater und öffentlicher Kreditinstitute sowie institutioneller Anleger durch mittelfristige Darlehen und Schuldscheindarlehen ergänzt. Zum 31.12.2022 bestehen ungenutzte Kredit- und Avalkreditlinien in Höhe von 282,4 Mio. EUR (31.12.2021: 297,3 Mio. EUR). Finanzinstrumente, wie etwa die Ausgabe einer Unternehmensanleihe, kommen derzeit nicht zum Einsatz. Das Verhältnis zu den Banken und institutionellen Anlegern ist auf langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen ausgelegt. wpd arbeitet mit einer bestimmten Anzahl von Banken (Kernbankenprinzip) zusammen, um bei allen Finanzthemen optimal betreut zu sein. Diese Partnerbanken weisen ein besonderes Know-how im Bereich der Erneuerbaren Energien auf. Die Konzernkapitalflussrechnung stellt sich für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt dar:
Finanzierungsanalyse Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Der Netto-Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist mit 245,7 Mio. EUR (2021: 85,0 Mio. EUR) positiv. Dabei werden positive Cashflow-Zuflüsse des Asset-Bereichs (Betrieb der Windparks) durch Cashflow-Abflüsse des Development-Bereichs (Aufwendungen der Holding- und Landesgesellschaften im Zusammenhang mit der Entwicklung nationaler und internationaler Projekte sowie deren Pipelines) verwendet. Im Berichtsjahr hat sich der Cashflow aus dem laufenden Geschäftsbetrieb zudem insbesondere durch die Zunahme der Rückstellungen und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Zunahme der anderen Passiva sowie dem Aufbau von Working-Capital erhöht. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Der Netto-Cashflow der Investitionstätigkeit ist mit 546,5 Mio. EUR (2021: -311,6 Mio. EUR) positiv. Neben dem Nettomittelzufluss aus dem Abgang von konsolidierten Unternehmen in Höhe von 4.139,6 Mio. EUR (2021: 247,4 Mio. EUR) und Auszahlungen für Investitionen in Schuldverschreibungen in Höhe von 2.888,9 Mio. EUR (2021: 0 Mio. EUR) ist dieser Cashflow bestimmungsgemäß durch Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 542,7 Mio. (2021: 336,8 Mio. EUR) und Auszahlungen aus der Gewährung von Darlehen für assoziierte Unternehmen und Projektvorfinanzierungen in Höhe von 113,8 Mio. EUR (2021: 104,6 Mio. EUR) geprägt. Cashflow aus der Finanzierungsstätigkeit Der Netto-Cashflow der Finanzierungstätigkeit ist mit 163,3 Mio. EUR (2021: 139,1 Mio. EUR) positiv. Die Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden wurden vorwiegend für Investitionen in das Sachanlagevermögen verwendet. Die Aufnahme der Finanzschulden erfolgt dabei sowohl in Form von Projektfinanzierungen als auch in Form von Unternehmensfinanzierungen. Gegenläufig haben sich Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden aus dem laufenden Kapitaldienst der Bestandswindparks sowie planmäßig zurückgeführte Unternehmensfinanzierungen ausgewirkt. Weiterhin berücksichtigt dieser Cashflow Zinszahlungen und Auszahlungen an die Unternehmenseigner. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Bestand an kurzfristig verfügbaren Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat zum Bilanzstichtag um 958,3 Mio. EUR auf 1.500,7 Mio. EUR zugenommen. In der Kapitalflussrechnung werden zudem die Kontokorrentverbindlichkeiten von -7,6 Mio. EUR zahlungsmittelmindernd berücksichtigt. Die als langfristig klassifizierten verfügungsbeschränkten Zahlungsmittel in Höhe von 54,1 Mio. EUR, die projektbezogen zur Schuldentilgung zur Verfügung stehen, werden in die vorstehende Analyse nicht mit einbezogen. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich zum 31.12.2022 zusammengefasst wie folgt dar:
Nachfolgend werden einzelne ausgewählte Positionen der verkürzten Bilanz erläutert Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte haben sich in Summe um rund 527 Mio. EUR erhöht. In dieser Nettoveränderung sind Zugänge zum Sachanlagevermögen einschließlich der Zugänge aus Unternehmenserwerben in Höhe von 578 Mio. EUR, Reklassifizierungen aus dem Posten "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" von im Saldo 121 Mio. EUR, Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 12 Mio. EUR, Zugänge an Nutzungsrechten (IFRS 16) in Höhe von 39 Mio. EUR, Zuschreibungen in Höhe von 3 Mio. EUR und währungsbedingte Veränderungen in Höhe von 10 Mio. EUR enthalten. Diesen stehen Abgänge in Höhe von rund 35 Mio. EUR und Abschreibungen inkl. Wertminderungen in Höhe von 201 Mio. EUR entgegen. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen verteilen sich auf Europa mit 263 Mio. EUR, Amerika mit 24 Mio. EUR, Asien mit 96 Mio. EUR sowie das Inland mit 195 Mio. EUR. In der Position "At-Equity bilanzierte Beteiligungen und sonstige Finanzanlagen" sind At-Equity bilanzierte Beteiligungen in Höhe von 78,6 Mio. EUR (2021: 357,3 Mio. EUR) sowie Finanzanlagen in Höhe von 1,7 Mio. EUR (2021: 49,7 Mio. EUR) enthalten. Die Veränderung des At-Equity Ansatzes resultiert weit überwiegend aus dem Abgang des Offshore-Bereichs. Bei den direkt gehaltenen Finanzanlagen als auch bei einer indirekt von einer AtEquity bilanzierten Beteiligung gehaltenen Finanzanlage werden die Bewertungsvorschriften des IFRS 9 berücksichtigt, deren Folgebewertung ergebniswirksam erfolgt. Die Bilanzposition "Sonstige langfristige Aktiva" beinhaltet folgende Positionen:
Die latenten Steuerforderungen sind in Höhe von 79,0 Mio. EUR (2021: 54,8 Mio. EUR) auf temporäre Bewertungsunterschiede und in Höhe von 32,4 Mio. EUR (2021: 41,3 Mio. EUR) auf steuerliche Verlustvorträge gebildet. Die Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das Ergebnis der stichtagsbezogenen Betrachtung. In dieser Position sind vorwiegend Forderungen aus Stromeinspeisungen aber auch Forderungen aus Dienstleistungserlösen und übrigen Erträgen enthalten. Die Position "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte" unterteilt sich wie folgt:
Die Schuldverschreibungen in Euro und USD bestehen gegenüber Unternehmen, die vorwiegend ein "Investmentgrade" (oder vergleichbares) aufweisen und dienen der der alternativen Anlage. Der Bestand an kurzfristig verfügbaren Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten hat sich von 542,4 Mio. EUR um 958,3 Mio. EUR auf 1.500,7 Mio. EUR erhöht. Es wird auf die Ausführungen zur Finanzlage verwiesen. Die in den Positionen "Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte" und "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte" zum 31.12.2022 ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden betreffen einen deutschen Windpark, der zur Veräußerung designiert ist. Ein im Vorjahr in dieser Position enthaltener Windparkcluster wurde zu Gunsten des Eigenbestands nicht verkauft und vorwiegend in das Sachanlagevermögen zurückgegliedert. Zum 31.12.2022 ist das Konzerneigenkapital von 1.378,4 Mio. EUR um 3.196,5 Mio. EUR auf 4.574,9 Mio. EUR angestiegen. Das Eigenkapital hat sich um das dem Mutterunternehmen zuzurechnende Konzernergebnis in Höhe von 3.235,7 Mio. EUR erhöht. Die sonstigen ergebnisneutralen Eigenkapitalveränderungen der Währungsumrechnungsrücklage und der Hedge Rücklage haben das Eigenkapital um 18,3 Mio. EUR erhöht. Im Bereich der nicht beherrschenden Anteile hat sich das Eigenkapital um anteilige Ergebniszuweisungen und die anteilig zuzuweisenden sonstigen ergebnisneutralen Eigenkapitalveränderungen von in Summe 8,4 Mio. EUR vermindert sowie um sonstige Kapitalveränderungen von 0,9 Mio. EUR erhöht. Zudem haben Dividendenzahlungen an die Unternehmenseigner das Eigenkapital reduziert. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2022 59,2 % (31.12.2021: 34,8 %). Die Summe der kurz- und langfristigen Finanzschulden hat sich von 1.889,9 Mio. EUR um 403,8 Mio. EUR auf 2.293,7 Mio. EUR erhöht. Darin nicht enthalten sind Umgliederungen in die "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten". Weitere Ausführungen zu den Finanzschulden sind dem Abschnitt "Finanzlage" zu entnehmen. In den langfristigen Rückstellungen sind ausschließlich Rückbaurückstellungen enthalten. Die Berechnung der Rückstellungen wird in regelmäßigen Abständen validiert. Die Position "Sonstige langfristige Schulden" beinhaltet:
Die Verbindlichkeiten aus kurzfristigen Lieferungen und Leistungen haben sich zum Stichtag erhöht. Die übrigen kurzfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten beinhalten folgende Positionen:
Den sonstigen Rückstellungen wurden im Berichtsjahr 41,3 Mio. EUR aufgrund von Risiken im Zusammenhang mit belastenden Verträgen (Power Purchase Agreements) zugeführt, da für einen kalkulierbaren Prognosezeitraum Zahlungen aufgrund von Mehraufwendungen als wahrscheinlich erachtet werden. Unternehmenskäufe und -veräußerungen In 2022 sind im Rahmen des Verkaufs des Offshore-Bereichs Beteiligungen an einhundert Gesellschaften abgegangen. Ferner wurden ein schwedischer Windpark und zwei rumänische Projektentwicklungsgesellschaften veräußert. Im Inland wurden eine Gesellschaft aufgrund von Anteilsverkäufen entkonsolidiert bzw. eine weitere liquidiert sowie Anteile im Bereich des nicht wesentlichen At-Equity-Invests an zwei Projektentwicklungsgesellschaften erworben. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Im Bereich Development sind die Indikatoren Größe der aktuellen Projektpipeline sowie die im Geschäftsjahr erfolgten Projektrealisierungen von zentraler Bedeutung. Während die Projektpipeline in GW Auskunft über das mögliche Potenzial zukünftiger konzerninterner Projektrealisierungen gibt, erteilt die im Geschäftsjahr erfolgte Projektrealisierung in MW Auskunft über die jährlich vollendeten Developmentaktivitäten.
Die Größe der vorgenannten Projektpipeline hat sich im Vorjahresvergleich aufgrund der Veräußerung des Offshore-Bereichs (31.12.2021: > 25 GW) verkleinert. Dieses Ereignis wurde an dieser Stelle im Vorjahr nicht prognostiziert. Für 2023 wird wieder mit einem moderaten Anstieg der Projektpipeline gerechnet. Bezüglich der Projektrealisierungen wurden die Erwartungen von mehr als 500 MW nahezu erreicht. Insgesamt wird für 2023 wieder mit Projektrealisierungen von rd. 500 MW gerechnet. Für den Bereich Asset sind der Eigenbestand an Windparks sowie die daraus erzielten Einspeiseerlöse zu klassifizieren.
Die Entwicklung des Eigenbestands an Windparks hat sich aufgrund des erfolgten Zubaus und der Entscheidung, einzelne Assets länger im Eigenbestand zu halten, positiv entwickelt. Daraus sowie aufgrund der durch die Ukraine Krise ausgelösten unerwarteten Marktpreisentwicklungen wurden Einspeiseerlöse oberhalb der Planungen erwirtschaftet. In Abhängigkeit vom Umfang und Zeitpunkt künftiger Projektrealisierungen und Projektverkäufe wird für 2023 mit einem weiter stetig steigenden Eigenbestand gerechnet. Den Einspeiseerlösen liegt im Vergleich zum Berichtsjahr, unter Würdigung unterjähriger Verkäufe und erfahrungsgemäß erst im zweiten Halbjahr erfolgender Inbetriebnahmen, eine höhere Erzeugungskapazität zugrunde. Gegenläufig wirken sich seit Jahresbeginn geringere Marktpreise und staatliche Erlösabschöpfungen auf die Einspeiseerlöse aus, so dass im Saldo geringer ausfallende Einspeiseerlöse erwartet werden. Gesamtaussage zum Wirtschaftsbericht Die wpd-Gruppe konnte im Jahr 2022 ihre positive Geschäftsentwicklung weiter fortsetzen. Neben dem im Berichtsjahr erfolgten Bestandsaufbau, den im Vergleich zum Vorjahr verbesserten Ergebnisbeiträgen der in- und ausländischen Bestandswindparks und einer qualitativ fortentwickelten Projektpipeline haben insbesondere die Verkäufe der Offshore-Gesellschaften das sehr gute Konzernjahresergebnis geprägt. Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr führt zu einer Eigenkapitalquote von 59,2 % (31.12.2021: 34,8 %). Bei der Würdigung der Verschuldungsquote ist zu beachten, dass die Finanzverbindlichkeiten weit überwiegend aus den Projektfinanzierungen des Geschäftsbereichs Asset resultieren, die ihrerseits in der Regel als sogenannte Non-Recourse-Finanzierungen ausgestaltet sind. Diesen Verbindlichkeiten stehen Aktiva in Form der Windenergieanlagen gegenüber, die laufend Strom erzeugen. Insbesondere lässt sich aus der anhaltend hohen Nachfrage nach Strom aus Erneuerbaren Energien in nahezu allen Märkten, den erfolgreichen Teilnahmen an den inländischen Ausschreibungen, der anhaltenden positiven Entwicklung auf den internationalen Märkten mit den aktuellen und zukünftigen Projektumsetzungen sowie den weiter geplanten Projektverkäufen eine positive Gesamtaussage treffen. Der Konzern ist nach unserer Auffassung gut positioniert und verfügt über eine hohe Ertragskraft. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtPrognose-, Chancen- und Risikomanagementsystem Die wpd-Gruppe trifft regelmäßig die künftige Geschäftsentwicklung betreffende Annahmen/Prognosen. wpd ist Chancen und Risiken ausgesetzt, die sich positiv wie negativ auf die Vermögenswerte, das Ergebnis und die Liquidität auswirken können. Das Risikomanagement von wpd hat das Ziel, Risiken so früh wie möglich zu erkennen, sie angemessen zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu bewältigen oder aber zu steuern und zu überwachen. Somit ist das Risikomanagement ein wichtiger Bestandteil aller Entscheidungen und Geschäftsprozesse, in die alle Unternehmensebenen eingebunden sind. Neben dem bereichsspezifischen Risikomanagement auf Projekt- und Länderebene verfügt die wpd-Gruppe über ein konzernbezogenes Risikomanagement unter enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Die für den Konzern analysierten Risiken werden im Abschnitt "Risiken" ausgeführt. Organisation und Instrumente des Prognose-, Chancen- und Risikomanagementsystems wpd bewertet/prognostiziert regelmäßig sowohl die gesamtwirtschaftliche Lage als auch branchenspezifische Entwicklungen, um Chancen und Risiken möglichst früh zu identifizieren. Grundsätze und Prozesse sind in verschiedenen Systematiken und periodischen Sitzungen der entsprechenden Abteilungen verstetigt. Zur Früherkennung und Identifikation setzt wpd verschiedene Instrumente ein. Dabei informieren sich der Vorstand, die Stabsabteilungen sowie die Projektabteilungen regelmäßig über die gegenwärtige und zukünftige Geschäftsentwicklung. Strategische Chancen und Risiken werden in regelmäßigen Besprechungen auf Vorstandsebene unter Einbezug der Stabsabteilungen und der Projektleitungsebene bewertet und gegeneinander abgewogen. Dieser Erfahrungsaustausch dient auch dazu, konzernübergreifende Chancen und Risiken zu kommunizieren und Lösungsansätze zu diskutieren. Das Management finanzwirtschaftlicher Risiken erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Stabsabteilungen und dem Vorstand. Die Stabsabteilung identifiziert und bewertet finanzielle Risiken in Zusammenarbeit mit den operativen Einheiten und dem Vorstand. Der Vorstand gibt Handlungsanweisungen für bestimmte Bereiche vor, wie z. B. das maximale Investitionsvolumen pro Einzelinvest bzw. die Vorgabe von Entwicklungsbudgets für neue Märkte oder Projekte in bereits etablierten Ländern, den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz von Sicherungsinstrumenten sowie der Verwendung von Liquiditätsüberschüssen. Derivative Finanzinstrumente werden fast ausschließlich zur Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsänderungsrisiken sowie Strommarktrisiken eingesetzt. Das Zahlungsmanagement gegenüber Kunden und Lieferanten überwachen der Zentralbereich Bilanzierung sowie der zuständige Vorstand und der Projektverantwortliche. Prognose Der Prognosebericht des Konzerns setzt sich aus den Teilprognosen für die jeweiligen Geschäftsbereiche zusammen. Geschäftsbereich Development Im Hinblick auf die in den zurückliegenden Jahren qualitativ fortentwickelte Projektpipeline in Europa, Amerika und Asien, den Eintritt in neue Märkte in Europa und Asien und die in allen Märkten forcierte Pipelineentwicklung bzw. das Eingehen von Kooperationen verfügt wpd über eine Vielzahl an Projekten/Projektrechten. Diese Projektpipeline umfasst Projekte und Projektrechte in allen Projektstadien von baureifen Projekten, über baurechtlich genehmigte Projekte, über Projekte mit Anträgen auf Baugenehmigung, Projekte in Tenderverfahren und Projekte, in denen die üblichen Umweltuntersuchungen gerade durchgeführt werden oder demnächst beginnen. Aufgrund der weltweit positiven Branchenentwicklung und der konkreten Projektumsetzungsabsichten für eine Vielzahl an Projekten rechnet wpd im Geschäftsbereich Development weiterhin mit einem starken Wachstum, das sich in 2023 mit geplanten Errichtungen von rd. 500 MW und einer weiter steigenden Projektpipeline niederschlagen soll. Die Verwendung der Schuldverschreibungen ist - sofern nicht für Dividenden vorgesehen - Bestandsteil der Wachstumsstrategie. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der in fast allen Ländern eingeführten Ausschreibungssysteme Risiken im Hinblick auf das positive Durchlaufen des Ausschreibungsprozesses bestehen. Gleiches gilt im Hinblick auf den Prozess zum Abschluss von direkten Stromeinspeiseverträgen. Aufgrund der für den Geschäftsbereich Development geplanten Investitionen ist zukünftig mit höheren Aufwendungen für Projektentwicklungen zu rechnen, die - abhängig von ihrer Aktivierungsfähigkeit - das Konzernergebnis negativ beeinflussen können. Hierbei ist zu beachten, dass der von der längerfristigen Projektentwicklung geprägte Developmentbereich weniger jahresbezogene Ziele (wie bspw. Umsatz oder Ergebnis) verfolgt als vielmehr das übergeordnete längerfristige Ziel, möglichst viele Pipelineprojekte zu realisieren und die Pipeline weiter auszubauen. Die dabei verfolgten Teilziele lassen sich anhand von erhaltenen Genehmigungen, gewonnenen Ausschreibungserfolgen, Projektfinanzierungszusagen, Aufnahme der Bauaktivitäten und schlussendlich den Projektinbetriebnahmen quantifizieren. Aufgrund dessen, dass sich ein Projekt vom Zeitpunkt der ersten Planungshandlung bis hin zur Inbetriebnahme über mehrere Jahre erstreckt, fällt es für den Bereich Development schwer, eine aussagekräftige Ergebnisprognose für das folgende Wirtschaftsjahr zu treffen. Im Hinblick auf die Finanzzahlen wird für den Bereich des Developments auch zukünftig mit weiter steigenden Aufwendungen für die Erschließung neuer Märkte, für die Unterhaltung der internationalen Tochtergesellschaften sowie für die Entwicklung von Projekten geplant. Etwaige Erträge aus Anteilsveräußerungen, erzielte Erfolgsvergütungen aus der Projektentwicklung sowie die Erstattung von verauslagten Projektierungskosten stehen diesen Aufwendungen entgegen und werden bei Umsetzung der Verkäufe der zum Verkauf designierten Windparks zu einem positiven Ergebnisbeitrag führen. Geschäftsbereich Asset Im Geschäftsbereich Asset partizipiert der Konzern von der weltweit anhaltend hohen Stromnachfrage sowie den steigenden Preisen auf den Strommärkten. Im Bereich Asset ist der Liquiditätsstrom stabiler als im Bereich der Projektentwicklung zu planen. Grundsätzlich sind die Erlöse eines Windparks von dessen Standortgüte abhängig. Darüber hinaus wird der Zufluss von der Qualität des Windjahres und in einigen Märkten (u. a. dem wichtigen Heimatmarkt Deutschland) vom Strompreis beeinflusst. Bei der Kalkulation wird für die Projekte mit einem Sicherheitspuffer gerechnet. Eine exakte Prognose der Erlöse ist nur eingeschränkt möglich. Sofern die Qualität des Windjahres und die Strompreise den der Kalkulation zugrunde liegenden Prognosen entsprechen und sich der Eigenbestand an Windparks entsprechend der Planung entwickelt, wird für 2023 mit Einspeiseerlösen von ca. 400 Mio. EUR geplant. Der realisierte Zeitpunkt und Umfang des Bestandsaufbaus bzw. der Unternehmensverkäufe wird unmittelbar zu Veränderungen der Höhe der gesamten Einspeiseerlöse führen. Gesamtprognose Die konsolidierte Planung der wpd-Gruppe geht für den Planungszeitraum 2023 von einem anhaltend guten Geschäftsverlauf und einem positiven Geschäftsergebnis aus. Schwankungen können sich insbesondere aus dem Umfang der tatsächlich aufgewandten Pipelineinvestitionen, den vollzogenen Projektverkäufen und den Inbetriebnahmezeitpunkten der in Umsetzung befindlichen Windparkprojekte ergeben. Chancen wpd mit seiner international ausgerichteten Projektentwicklungstätigkeit und seiner langjährigen Erfahrung aus bislang errichteten Projekten von mehr als 6,1 GW bietet die international über verschiedene Märkte in Europa, Amerika und Asien diversifizierte Projektpipeline eine sehr gute Ausgangsposition, um die weltweit stark gestiegene Nachfrage nach regenerativen Stromerzeugungskapazitäten in den kommenden Jahren mit einer Vielzahl an Projektrealisierungen zu bedienen. Zugleich ermöglicht das international diversifizierte Projektportfolio wpd, im Rahmen seiner zu treffenden Investitionsentscheidungen aus einer Vielzahl an zu beplanenden Projekten nach Renditekriterien auszuwählen bzw. bei Auftreten von etwaigen zeitweisen Planungshindernissen seine Ressourcen zugunsten anderer Projekte der Projektpipeline einzusetzen. Auf längere Sicht besteht weiterhin die Chance, dass vormals als nicht umsetzbar kategorisierte Projekte im Zeitablauf aufgrund der positiven Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in einem Land (wie z. B. in Deutschland) oder der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z. B. durch steigende Strompreise) wieder zu realisierbaren und erfolgreichen Projekten werden. wpd bietet sich nach der Veräußerung des Offshore-Bereichs die Chance, die vorhandenen Ressourcen auf die verbleibenden Bereiche Wind Onshore und Photovoltaik zu konzentrieren, Marktopportunitäten in diesen Bereichen zu prüfen und bereichsübergreifende Synergien (bspw. Hybridisierung von Wind Onshore-Projekten) zu nutzen. Risiken Es gibt eine Vielzahl an Risiken, denen wpd im Rahmen seiner Projektentwicklungen, der Projektrealisierungen sowie des Betriebs seiner Projekte mit nicht unwesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgesetzt ist. Derartige Risiken werden durch das Management regelmäßig analysiert und bewertet, um sie im Fall des Eintritts operationabel verarbeiten zu können. Projektentwicklungsrisiken Der Konzern ist im Geschäftsbereich Development den grundsätzlichen Risiken eines Projektentwicklers ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere die Risiken aus der Änderung von Planungsannahmen während der Projektentwicklungsphase, aus dem Genehmigungsverfahren, aus den Ausschreibungsbedingungen für Tender in einzelnen Ländern, aus der Finanzierung und aus Verzögerungen in der Projektumsetzungsphase. Sollten einzelne Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden können, sondern verschoben oder eingestellt werden müssen, so würden sich hierdurch negative Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis der wpd ergeben. wpd begegnet diesem Risiko in der anfänglichen Projektentwicklungsphase dadurch, dass sie über eine Vielzahl von Projekten in verschiedenen Ländern verfügt und sich diese Projekte zudem in unterschiedlichen Entwicklungsstadien befinden, so dass eine breite Risikostreuung sichergestellt ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Portfoliostrategie nur zu einer Risikobegrenzung führt; bei einer länderübergreifenden negativen Entwicklung wird sich das Projektentwicklungsrisiko negativ auf den gesamten Geschäftsverlauf des Konzerns auswirken. Baurisiken Sobald für ein Projekt mit den eigentlichen Bauaktivitäten begonnen wurde, können zeitliche Projektverzögerungen sowie geänderte Planungsannahmen zu Kostenüberschreitungen führen, mit der Folge sinkender Projektrenditen und der Ausschöpfung vorgesehener Projektreserven oder der Notwendigkeit zusätzlichen Kapitalbedarfs im worst case. Insbesondere große und somit kapitalintensive Projekte mit langen Bauphasen bergen das Risiko, dass im Laufe der Projektrealisierung Ereignisse eintreten, die mit materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einhergehen können. Dieses Risiko besteht vor allem dann, wenn der durch den Lieferanten/Dienstleiter verursachte Schaden nicht/nicht vollständig durch bestehende Garantien abgedeckt ist. Personalrisiken wpd ist - wie jedes Unternehmen - auf hoch qualifizierte und zufriedene Mitarbeiter/Innen angewiesen. Ihre Leistung ist für den Unternehmenserfolg von wpd sehr wichtig. wpd konkurriert dabei mit anderen Unternehmen um qualifiziertes Fachpersonal. Um das Risiko zu mindern - also geeignete Mitarbeiter/Innen zu identifizieren, sie einzustellen und sie an wpd zu binden - setzt wpd verschiedene Maßnahmen ein, mit denen die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber erhöht werden soll. Auch wenn derzeit keine wesentlichen Risiken für wpd aus dieser Risikokategorie erkennbar sind, spürt wpd den sogenannten Fachkräftemangel insofern, als dass die Besetzung ausgeschriebener Stellen länger dauert als in der Vergangenheit. Compliance Risiken Sowohl in seinem nationalen als auch seinem internationalen Geschäft ist die wpd AG auf Genehmigungen durch Behörden und staatliche Institutionen angewiesen. Bei den Projekten ist eine Zusammenarbeit mit lokalen Vertragspartnern und Zulieferern sowie Dienstleistern der Regelfall. Die wpd Gruppe verfügt über geeignete Verfahren, die sicherstellen sollen, dass die anwendbaren behördlichen Regelungen bei der Ausführung der Geschäftstätigkeit einhalten werden. Jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es intern als auch vonseiten Dritter, mit denen wpd in einer Vertragsbeziehung steht, einschließlich Zulieferern und Dienstleistungsanbietern, zu Verstößen gegen anwendbare behördliche Regelungen kommen könnte. Ermittlungen zu Korruptionsvorwürfen oder Vorwürfen betreffend andere Gesetzesverletzungen könnten nachteilige Auswirkungen auf die Realisierung von Projekten haben, bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Jeder Verstoß setzt wpd dem Risiko von Haftung, Strafen, Bußgeldern, Reputationsschäden oder Verlust von Lizenzen und Genehmigungen aus. Beschaffungsmarktrisiken Die zu erwartende weltweit steigende Nachfrage nach Windenergieanlagen in den kommenden Jahren einerseits sowie andererseits die Konzentration auf eine reduzierte Anzahl an Herstellern führen aktuell zu stark steigenden Preisen und langen Lieferzeit bei den Anlagen. Ferner haben stark gestiegene Stahlpreise und Transportkosten erhöhte Gestehungskosten für Windenergieanlagen zur Folge. Es besteht das Risiko, dass die gestiegenen Rohstoffpreise und Transportkosten nicht nur temporär sind, sondern über einen längeren Zeitraum anhalten. In diesem Fall wäre mit weiter steigenden Kosten für den Einkauf von Windenergieanlagen zu rechnen. Des Weiteren besteht beschaffungsseitig ein hoher Wettbewerb bei der Sicherung attraktiver Standorte. Windaufkommen Für die Ertragslage eines Windparks ist das Windaufkommen als wesentliche Größe jährlichen Schwankungen ausgesetzt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Wirtschaftlichkeit eines Windparks durch mangelnden Wind maßgeblich verschlechtert. Dieses Risiko betrifft den Geschäftsbereich Asset, wo schlechte Windmonate und -jahre zu weniger Erlösen aus dem Verkauf von Strom führen, die sich direkt auf die Ertragslage des Geschäftsbereichs und damit auch auf die Ertragslage des Konzerns auswirken können. wpd begegnet dem Risiko des Windaufkommens im Rahmen systematischer Analysen und Planungen (eigener und Dritter) mit enthaltenen Sicherheitsabschlägen und Szenarioanalysen sowie durch eine geografisch breite Diversifizierung der Projekte. Einspeisevergütung Weiterhin hängt die ökonomische Situation eines Projektes entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. In Deutschland wird diese durch das EEG geregelt. Im Ausland gibt es sowohl vergleichbare Regelungen als auch deutlich abweichende Vergütungssysteme (Ausschreibungsmodelle, Strompreis + Zertifikatspreis, Strompreisbörsen, PPAs). Grundsätzlich können diese Systeme verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Dieses Risiko wird durch die internationale Diversifikation der wpd-Gruppe und die Langfristigkeit der Regelungen reduziert. Derivative Finanzprodukte Sofern einzelne Windparks ihre geplante Stromproduktion mittels bilateraler Power Purchase Agreements vermarkten und diese als sogenannte Baseload-PPAs (Vereinbarung fester Stromliefervolumina) ausgestaltet sind, bestehen grundsätzlich Risiken, dass der Windpark seinen vertraglich zugesagten Lieferverpflichtungen nicht nachkommen kann. Dieses Risiko tritt ein, wenn der kontrahierende Windpark nicht zum zugesagten Lieferzeitpunkt fertig gestellt ist oder aber, wenn während der Betriebsphase die Windverhältnisse unzureichend sind. Ferner können aus der Konstruktion der Power Purchase Agreements Risiken entstehen, bspw. aufgrund von Spitz-Ausgleichzahlungen bei Kontrakten mit entkoppelten Stromnetzknotenpunkten oder aber bei Kontraktkosten mit asynchroner Vergütungsstrukturen. wpd ist von diesen Problemen in Finnland und Chile betroffen. Der Konzern begegnet diesen Risiken durch Nachverhandlungen mit den PPA-Partnern und den regulierenden Behörden sowie überbrückenden Kapitalmaßnahmen. Sofern die Restrukturierungsmaßnahmen zu keiner wirtschaftlich vertretbaren Einigung führen, droht in letzter Konsequenz die Projektaufgabe. Absatzmarktrisiken Sowohl bei Energieversorgern als auch bei institutionellen Investoren gibt es eine anhaltende Nachfrage nach Windparkprojekten. Bei der vollständigen oder teilweisen Veräußerung von Windparks bestehen insbesondere bei der Kaufpreisfindung aber auch bei der tatsächlichen Veräußerung zum geplanten Transaktionszeitpunkt gewisse Planungsunsicherheiten. Finanzwirtschaftliche Risiken Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Kreditrisiko, dem Liquiditätsrisiko und dem Marktpreisrisiko. Das Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Im Bereich des Kreditrisikos ist die wpd-Gruppe Währungs-, Zins- und Preisrisiken ausgesetzt. Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des Konzerns nicht beeinflussen (d. h. die Risiken, die aus der Umrechnung des Abschlusses der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichterstattungswährung resultieren), bleiben ungesichert. Zudem bestehen Fremdwährungsrisiken, insofern liquide Mittel in US-Dollar angelegt werden. Insgesamt werden die bestehenden Währungsrisiken im Rahmen des finanzwirtschaftlichen Risikomanagements regelmäßig beobachtet und bewertet. Der Konzern ist insgesamt keinen wesentlichen Währungsrisiken ausgesetzt, auch wenn sich einzelne Währungen volatil entwickelt haben. Zudem ist der Konzern Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Das Risiko wird durch den Konzern gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Dies erfolgt unter Verwendung von Zinsswaps. Die Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Zinserwartung und die gewünschte Risikobereitschaft abzustimmen. Zum 31.12.2022 bestehen im Konzern sieben Cross-Currency-Swaps sowie 32 Zinsswaps im Rahmen von Projektfinanzierungen, die die Risiken und Chancen einer variablen Verzinsung vermeiden. Alle ab 2012 abgeschlossenen Zinsswaps sind grundsätzlich als Sicherungsinstrument designiert; die Ausnahme bilden zwei Zinsswaps, bei denen die Finanzierung vorzeitig zurückgeführt worden ist. Gleiches gilt für die den taiwanischen bzw. französischen At-Equity bewerteten Beteiligungen innewohnenden Zinsswaps. Alle übrigen vor 2012 abgeschlossenen Zinsswaps werden nicht im Rahmen von Hedge-Beziehungen bilanziert. Ferner bestehen seit 2020 drei Cross-Currency Rate Swaps bzw. seit 2021 zwölf Devisentermingeschäfte, die in Zusammenhang mit in Euro valutierenden Wartungsverträgen abgeschlossen wurden und nicht im Rahmen von Hedge-Beziehungen bilanziert werden. Das Liquiditätsrisiko beinhaltet neben der Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht im ausreichenden Maße erfüllen kann, auch das Risiko, dass sich die aus geplanten Windparkveräußerungen eingeplanten Liquiditätszuflüsse verschieben können. Das Liquiditätsrisiko ist bislang nicht eingetreten, nicht zuletzt, weil Liquiditätsflüsse zentral für den Konzern gesteuert werden. Ferner ist wpd verschiedenen sonstigen Marktpreisrisiken ausgesetzt. Wesentliche Marktpreisrisiken ergeben sich aus Änderungen in den landesspezifischen Gesetzgebungen, die Auswirkungen auf die Energiepolitik und damit auf die daraus resultierenden Einspeiseerlöse haben. Die Einspeiseerlöse für den produzierten Strom der in Betrieb befindlichen Windparks werden über die gesamte oder zumindest die überwiegende der der Non-Recourse-Finanzierung zugrunde liegende Laufzeit gesetzlich oder vertragsrechtlich fixiert und besichert und unterliegen marktüblichen Risiken. Für in der Zukunft zu errichtende Windparks wird die Höhe der Vergütung pro kWh durch die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern bestimmt, die Veränderungen unterworfen sind. Zudem können aufgrund einer möglichen künftigen weiteren Erhöhung des Zinsniveaus Risiken für die Realisierung zukünftiger und geplanter Projekte entstehen. Entsprechendes gilt bei etwaigen Preissteigerungen der Hersteller von Windenergieanlagen. Diese beiden Einflussfaktoren können sich im Weiteren auf geplante Projektverkäufe auswirken, wenn zu höheren Kosten errichtete Windparkprojekte mit einhergehenden geringeren Rendite mit Alternativanlagen konkurrieren. Rechtliche und steuerliche Risiken/Vertragliche Risiken Grundsätzlich ist wpd allgemeinen rechtlichen Risiken, die aus unterschiedlichsten gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen und Gesetzen sowie dem in- und externen Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Projekten entstehen können, ausgesetzt. wpd versucht derartige Risiken durch ein hausinternes Vertragsmanagement sowie die Prüfung durch die interne Rechts- und Steuerabteilung bereits im Vorfeld auszuschließen. Zur Beurteilung von Risiken aus laufenden Rechtstreitigkeiten und -verfahren sowie eines etwaigen Rückstellungsbedarfs werden Analysen und Bewertungen der Sachverhalte und geltend gemachter Ansprüche erstellt. In Einzelfällen werden die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren sowie bei Bedarf unabhängige Rechtsgutachten herangezogen. Die Risikobewertung basiert insbesondere auf der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen. Bei entsprechender Eintrittswahrscheinlichkeit wird für das jeweilige Verfahren eine Rückstellung gebildet. Neben der Betreuung durch interne Fachabteilungen greift wpd bei der Beratung und ggf. Rechtsvertretung in nicht unerheblichem Umfang auf externe im Bereich Erneuerbare Energien/Gesellschafts- und/oder Steuerrecht spezialisierte und erfahrene Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zurück. wpd ist grundsätzlich branchenspezifischen rechtlichen Risiken, resultierend aus nationalen und internationalen energierechtlichen Regelungen und Gesetzen, ausgesetzt. Solche Risiken bestehen, wenn energiepolitische Entscheidungen zu Ungunsten der erneuerbaren Energien getroffen werden. Sie können sowohl direkt in Form geänderter Einspeisevergütungen als auch indirekt über reduziert zur Verfügung gestellte Windvorranggebiete oder erschwerte Genehmigungsverfahren und Netzzugänge auftreten. Zudem finden in steuerlicher Hinsicht regelmäßig Betriebsprüfungen statt. Im Rahmen von Betriebsprüfungen können sich grundsätzlich Veränderungen der jeweiligen steuerlichen Bemessungsgrundlagen für abgelaufene Zeiträume und die Zukunft sowie Rechtsstreitigkeiten ergeben, mit der Folge, dass es auch zu Steuernachzahlungen kommen kann. IT-Risiken Nahezu alle Geschäftsprozesse der wpd-Gruppe werden durch Informationstechnologien unterstützt. Ein langfristiger Ausfall von IT-Systemen oder ein wesentlicher Datenverlust hätten erhebliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der wpd. Aufgabe des etablierten IT-Sicherheits- und Risikomanagements ist es, Gefährdungen in wirtschaftlicher Weise zu beherrschen und Risiken mit Auswirkungen auf die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten und Systemen, mit einem holistischen Ansatz von IT-Sicherheitsmaßnahmen, nach aktuellem Stand der Technik, auf Basis von BSI IT-Grundschutz, zu begegnen. wpd tätigt hierfür erhebliche Investitionen im Bereich der technischen und organisatorischen Informationssicherheit. Allgemeine Betrugsrisiken Zudem ist es nicht auszuschließen, dass einzelne Gesellschaften von wpd - trotz interner Vorkehrungen - zum Ziel/Opfer betrügerischer Handlungen werden, die beispielsweise dem Bereich der Computerkriminalität zuzuordnen sind. Externe Kontrolle Extern wird das rechnungslegungsrelevante Kontrollsystem durch den Abschlussprüfer im Rahmen der Konzernabschlussprüfung untersucht. Unvorhersehbare Ereignisse An dieser Stelle wurde vormals das Ereignis "Covid-19" beschrieben. Mittlerweile hat sich der Umgang mit "Corona" in den grundlegenden Wirtschaftsabläufen eingespielt und wirkt sich nur im geringen Ausmaß auf den gewöhnlichen Geschäftsverlauf aus. Ebenfalls dieser Risikokategorie zuzuschreiben sind geopolitische Ereignisse, wie der russische Angriff auf die Ukraine. Das Ende der kriegerischen Auseinandersetzung sowie die Folgen sind derzeit noch nicht absehbar. wpd hat dieses Ereignis im Hinblick auf seine wirtschaftlichen Aktivitäten bewertet. Da wpd weder direkte noch indirekte Geschäftsbeziehungen zu Russland oder der Ukraine unterhält, wird derzeit mit keinen direkten negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns gerechnet. Beurteilung des Gesamtrisikos Auf Grundlage aller derzeit verfügbaren Informationen sind aus unserer Sicht keine konkreten Risiken zu erkennen, die den Fortbestand der wpd-Gruppe in absehbarer Zukunft gefährden. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung Auf Basis der dargestellten Faktoren sehen wir in dem Geschäftsbereich Development für den Zeitraum bis Ende 2023 insgesamt gute Perspektiven für eine weitere positive Unternehmensentwicklung. Das Gleiche gilt für den Geschäftsbereich Asset im Planungszeitraum. Zudem gehen wir davon aus, dass wpd Windpark- und Photovoltaikprojekte auch künftig plangemäß realisieren wird. Daraus resultieren für den genannten Zeitraum positive Geschäftsergebnisse, die die Geschäftsführung der Planung zugrunde legt. Dieser Lagebericht enthält Aussagen und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der wpd-Gruppe beziehen. Die Prognosen stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehender Informationen abgeben. Sollten die den Prognosen zugrunde liegenden Annahmen nicht eintreffen oder Risiken - wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden - eintreten, so können die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen.
Bremen, im März 2023 Konzernabschluss 2022Inhaltsverzeichnis KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG KONZERN-BILANZ KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG ENTWICKLUNG DES KONZERNEIGENKAPITALS KONZERNANHANG DER WPD AG, BREMEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022 1. Allgemeine Angaben 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 3. Umsatzerlöse 4. Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften 5. Sonstige Erträge 6. Materialaufwand 7. Personalaufwand 8. Sonstige Aufwendungen 9. Anteile an Unternehmen 10. Finanzierungserträge 11. Finanzierungsaufwendungen 12. Ertragsteuern ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ 13. Immaterielle Vermögenswerte 14. Sachanlagen 15. Leasingverhältnisse 16. Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten 17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18. Forderungen aus Ertragsteuern 19. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) 20. Sonstige Vermögenswerte 21. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 22. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden 23. Eigenkapital 24. Finanzschulden (kurz- und langfristig) 25. Sonstige Rückstellungen (kurz- und langfristig) 26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurz- und langfristig) 27. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 28. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) 29. Sonstige Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 30. Sonstige Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung SONSTIGE ANGABEN 31. Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und -forderungen 32. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 33. Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten 34. Anteilsbesitz - Konsolidierungskreis 35. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 36. Als Aufwand erfasste Abschlussprüferhonorare 37. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Alle in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellten Beträge werden auf Nettobasis ausgewiesen. Die Ertragsteuern, die sich auf die Komponenten des sonstigen Ergebnisses beziehen, werden im Abschnitt 23 erläutert. Konzern-Bilanz
Konzern-Kapitalflussrechnung
Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Abschnitte 21 und 30. Entwicklung des Konzerneigenkapitals
Der nachfolgende Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2022der wpd AG, Bremen1. Allgemeine AngabenDie wpd AG und ihre Tochtergesellschaften sowie die sonstigen Unternehmen des Konsolidierungskreises (im Folgenden: "wpd-Gruppe", "wpd" oder "Konzern") projektieren, errichten, betreiben und verkaufen Anlagen im Bereich der Regenerativen Energien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Windenergie Onshore und auf der Photovoltaik. Bei der wpd AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Bremen in Deutschland. Die Anschrift des beim Amtsgericht Bremen eingetragenen Firmensitzes lautet: Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen; HRB-Nr. 19186. Die Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses erfolgt im Unternehmensregister. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) dargestellt. Hierdurch entsteht mit Ausnahme vereinzelter geringfügiger Rundungsdifferenzen kein Informationsverlust. Der Konzernabschluss wird von der wpd AG als oberstem Mutterunternehmen unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Er wurde am 30.03.2023 vom Vorstand zur Veröffentlichung genehmigt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden2.1. Übereinstimmungserklärung Der wpd AG Konzernabschluss zum 31.12.2022 wird in Übereinstimmung mit sämtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) und unter Beachtung der Interpretationen des IFRS Interpretation Committee (IFRIC), soweit sie in der EU übernommen wurden und zum 31.12.2022 verpflichtend anzuwenden waren, sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB erstellt. 2.2. Anwendung von neuen und geänderten Standards 2.2.1. Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, für die erstmalig im Geschäftsjahr 2022 Anwendungspflicht besteht und die im Konzernabschluss der wpd AG angewendet wurden Folgende Standards mit Erstanwendungspflicht zum 01.01.2022 wurden in diesem Konzernabschluss berücksichtigt:
Die vorstehenden Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards hatten allesamt keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 2.2.2. Neu herausgegebene und von der EU übernommene, relevante, nicht vorzeitig angewandte Rechnungslegungsvorschriften, die Auswirkung auf den Konzernabschluss der wpd AG haben können
Die Änderung an IAS 1 sowie dem IFRS-Leitliniendokument 2 betrifft lediglich die Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Änderung soll den Ersteller unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss anzugeben sind. Die Änderung wird voraussichtlich den Umfang der angegebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in künftigen Konzernabschlüssen verringern. Die Änderung an IAS 8 betrifft eine Klarstellung zu rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. Die Änderung hat keine wesentliche Auswirkung auf künftige Konzernabschlüsse. Die Änderung an den latenten Steuern auf Vermögenswerte und Schulden, die aus einer einzigen Transaktion resultieren, beseitigt eine gewisse Unsicherheit darüber, ob die Befreiung (sog. "Initial Recognition Exception") für Transaktionen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen und Rückbauverpflichtungen Anwendung findet. Durch diese Änderung wird klargestellt, dass Unternehmen latente Steuern auf solche Transaktionen erfassen müssen. Die Änderung hat keine Auswirkung auf künftige Konzernabschlüsse. 2.2.3. Übernahme durch die EU ausstehend
Die Änderung an IAS 1 betrifft eine Klarstellung zur Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig. Die Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse betreffen somit in geringem Umfang den Ausweis der Fristigkeit von Schulden. Die Änderung an IFRS 16 betrifft eine Klarstellung wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertung von Sale-and-leaseback-Transaktionen, die als Verkauf gemäß IFRS 15 bilanziert werden, vornimmt. Die Änderung hat keine Auswirkung auf künftige Konzernabschlüsse. 2.3. Grundlagen der Abschlusserstellung Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, grundsätzlich eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von einbezogenen Unternehmen wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben weit überwiegend den gleichen Abschlussstichtag (31.12.2022). In vereinzelt abweichenden Fällen wurden qualifizierte Zwischenabschlüsse einbezogen. 2.4. Grundlagen der Konsolidierung Der Konzernabschluss beinhaltet die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen (Tochterunternehmen). Zudem werden Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen. 2.4.1. Tochterunternehmen Die Konsolidierung eines Beteiligungsunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Investor die Beherrschung über das Unternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Investor die Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen verliert. Die Beherrschung des in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmens ergibt sich grundsätzlich auf Grundlage einer Mehrheit der Kapitalanteile verbunden mit Stimmrechtsmehrheit. Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzten Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Bei einem sukzessiven Unternehmenszusammenschluss wird der zuvor erworbene Eigenkapitalanteil des Unternehmens mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Wenn der Konzern die Beherrschung über ein Unternehmen verliert, wird der verbleibende Anteil zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die daraus resultierende Differenz als Gewinn oder Verlust erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird auch beim erstmaligen Ansatz eines assoziierten Unternehmens, Gemeinschaftsunternehmens oder eines finanziellen Vermögenswertes herangezogen. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf dieses Unternehmen so bilanziert, wie dies verlangt würde, wenn das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert hätte. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster Gewinn oder Verlust vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird. 2.4.2. Assoziierte Unternehmen und Gemeinsame Vereinbarungen bilanziert nach der Equity-Methode Assoziierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Kontrolle besitzt, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 %. Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen kann ein maßgeblicher Einfluss auch außerhalb dieser Spannbreite vorliegen. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert. Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dieses jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Kann der Konzern keinen maßgeblichen Einfluss ausüben, werden die Anteile unter den sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen und als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" (FVPL) kategorisiert. Gemeinsame Vereinbarungen Gemäß IFRS 11 gibt es, je nach Ausgestaltung der vertraglichen Rechte und Verpflichtungen, zwei Formen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen: Gemeinschaftsunternehmen und gemeinschaftliche Tätigkeiten. Die Abgrenzung, ob bei gleicher Beteiligungsquote eine gemeinsame Vereinbarung vorliegt oder nur maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird anhand der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen bestimmt. Entsprechend dem Vereinbarten kann eine gemeinschaftliche Vereinbarung auch bei einer von 50 % abweichenden Beteiligungsquote vorliegen, wenn wichtige Entscheidungen nur gemeinschaftlich getroffen werden können. Der Konzern hat seine gemeinsamen Vereinbarungen untersucht und als Gemeinschaftsunternehmen identifiziert. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Equity-Methode Bei der Equity-Methode werden die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an At-Equity bilanzierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert (vgl. Abschnitt 2.9.2). In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Gewinn oder Verlust sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis des Beteiligungsunternehmens. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das Unternehmen Zahlungen geleistet. Der Anteil des Konzerns am nicht realisierten Gewinn aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen wird eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, dass die Transaktion zu einem Wertminderungsaufwand des Vermögenswertes führt. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass hinsichtlich der Investitionen in Beteiligungsunternehmen ein Wertminderungsaufwand berücksichtigt werden muss. In diesem Fall wird der Unterschied zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag als Wertminderung erfasst und als "Anteil am Ergebnis aus At-Equity bilanzierten Beteiligungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn sich der Eigentumsanteil an einem Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen vermindert, ein maßgeblicher Einfluss jedoch beibehalten wird, so wird nur ein anteiliger Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis angesetzten Beträge gegebenenfalls in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. 2.4.3. Konsolidierungskreis
Die gesellschaftsmäßige Veränderung des Konsolidierungskreises ist neben Neugründungen und Unternehmenserwerben zudem durch Unternehmensverkäufe, Übergangskonsolidierungen infolge von Anteilsveräußerungen sowie in geringem Umfang durch Liquidationen von nicht umsetzbaren Projektgesellschaften geprägt. Zur Liste der Gesellschaften des Konsolidierungskreises siehe Abschnitt 34. 2.5. Unternehmenstransaktionen 2.5.1. Unternehmenserwerbe In 2022 hat der Konzern im Rahmen seiner laufenden Geschäftstätigkeit sukzessive jeweils 100 % der Anteile an zwei griechischen Solarprojektgesellschaften erworben. Hinzu tritt der Erwerb von Minderheitsanteilen an einer bereits vollkonsolidierten, französischen Windparkprojektgesellschaft. Bezüglich der Zugänge im Berichtsjahr wird auch auf die Angaben in Abschnitt 34 verwiesen. Im Rahmen der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden ergaben sich vorwiegend stille Reserven im Anlagevermögen. Die Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der beschriebenen Erwerbe sowie die Überleitung auf den Mittelabfluss aus Unternehmenserwerben werden nachfolgend dargestellt. Dabei wurden die Erwerbe aus Gründen der Wesentlichkeit zusammengefasst. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Kaufpreise wurden in Zahlungsmitteln beglichen. Durch die Erwerbe sind Zahlungsmittel von 187 TEUR zugeflossen. Die in Verbindung mit den Unternehmenserwerben angefallenen Kosten wurden in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Als immaterielle Vermögenswerte bzw. Sachanlagen wurden weiter zu entwickelnde Projektrechte bzw. Projekte aktiviert, die den eigentlichen Wert der erworbenen Gesellschaft darstellen. Teile der Kaufpreise können hierbei vertragsindividuell von zukünftigen Projektfortschritten, wie beispielsweise einem positiven Genehmigungsverfahren, dem Erreichen der Projektfinanzierung oder aber dem Baubeginn bzw. der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen abhängen. Bezüglich der maximal zu entrichtenden Kaufpreise werden Höchstbeträge vereinbart. Im Periodenergebnis des Konzerns sind seit der Durchführung der Erwerbe in Summe Verluste in Höhe von 131 TEUR berücksichtigt. Sofern die Erwerbe bereits zum 01.01.2022 stattgefunden hätten, wäre das Konzernergebnis um 420 TEUR niedriger ausgefallen. 2.5.2. Unternehmensverkäufe/ Entkonsolidierungen Die Buchwerte der im Rahmen der Entkonsolidierungen im Geschäftsjahr 2022 abgegangenen Vermögenswerte und Schulden ergaben sich in Summe wie folgt:
Im Geschäftsjahr wurde als größte Position der Bereich Offshore - bestehend aus 90 vollkonsolidierten Unternehmen sowie acht assoziierten bzw. At-Equity bilanzierten Beteiligungen - verkauft bzw. dekonsolidiert. Des Weiteren wurden ein schwedischer Windpark, eine deutsche sowie zwei rumänische Windparkprojektgesellschaften veräußert. Durch die Verkäufe sind Zahlungsmittel in Höhe von 52 Mio. EUR abgegangen. Die insgesamt erfassten Kaufpreise und Darlehensablösungen betragen 4.178 Mio. EUR. Ferner kam es zu Übergangskonsolidierungen im Rahmen des Verkaufs von Anteilen an fünf inländischen, vormals vollkonsolidierten Gesellschaften. Es kam im Geschäftsjahr zu einer Liquidation von einer Projektgesellschaft mit negativer Realisierungseinschätzung. Der veräußerte schwedische Windpark war bereits im Vorjahr als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert und wird somit als Abgang kurzfristiger Vermögenswerte sowie Schulden ausgewiesen. Die anderen vier Windparks, die im Vorjahr als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert wurden, sind im Bestand geblieben und somit reklassifiziert. 2.6. Fremdwährungsumrechnung 2.6.1. Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der wpd AG darstellt. 2.6.2. Transaktionen und Salden Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht-monetäre Vermögenswerte werden mit dem ursprünglichen Umrechnungskurs fortgeführt. 2.6.3. Konzernunternehmen Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:
Bei der Konsolidierung werden Währungsdifferenzen, die durch Umrechnung von Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheiten entstehen, in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Wenn ein ausländischer Geschäftsbetrieb veräußert wird, werden bislang kumulierte Währungsdifferenzen erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Veräußerungsgewinnes oder -verlustes erfasst. Die für die Umrechnung verwendeten Wechselkurse der Währungen im Konzern ergeben sich aus folgender Tabelle:
2.7. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen Unter Umsatzerlösen aus Verkauf von Gütern werden vorwiegend Einspeisevergütungen aus dem Windenergiebereich und in geringem Umfang aus dem Bereich Photovoltaik ausgewiesen. Sie werden gemäß gesetzlicher Bestimmungen und Verträgen mit Energiekonzernen, Direktvermarktern oder anderen Abnehmern zeitraumbezogen erfasst. Der erzeugte Strom wird hierbei vorwiegend durch langfristig festgelegte Einspeisepreise - vor allem durch gesetzlich geregelte Einspeisevergütungen wie dem EEG bzw. international vergleichbaren Regelungen oder im Rahmen von Direktvermarktungsverträgen oder aufgrund von bilateralen Stromabnahmeverträgen (sogenannte "Power Purchase Agreements") - vergütet. Für Stromabnahmeverträge erfolgt eine Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für solche Fälle, in denen von der "Own Use Exemption" des IFRS 9 Gebrauch gemacht wird und eine physische Stromlieferung erfolgt. Der Konzern erfasst hierbei Umsätze in der Höhe, in der das Unternehmen diese in Rechnung stellen darf, da diese direkt dem Wert der von wpd erbrachten Stromlieferungen entsprechen. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen weisen die zu realisierenden Erlöse aus Konzeption, Projektierung, Finanzierung und Vermittlung für Windparkprojekte sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Leistungen aus. Jede einzelne Vertragsgruppe aus dem Bereich der Projektentwicklung wird einzeln bezüglich der Regelungen zur Umsatzrealisierung überprüft. Diese Projektentwicklungsverträge können eine oder mehrere Leistungsverpflichtung/en (Errichtung der Infrastruktur, Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gegenüber dem Kunden enthalten. In der Regel handelt es sich um kundenspezifische Projekte, die jederzeitig einen Anspruch auf eine angemessene Gewinnmarge aufweisen, so dass eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung pro Leistungsverpflichtung gegeben ist. Bei der Messung des Leistungsfortschritts verwendet der Konzern in der Regel die inputorientierte "Cost-to-Cost"-Methode, da diese eine angemessene Methode zur Messung des Leistungsfortschritts darstellt. Der anzusetzende Fertigstellungsgrad je Auftrag wird dabei durch das Verhältnis der aufgelaufenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten auf der Grundlage aktueller Auftragskalkulationen bestimmt. Dabei werden nur Kosten berücksichtigt, die direkt zum Leistungsfortschritt beitragen. Die Auftragserlöse werden in Höhe des Fertigstellungsgrades am Gesamtumfang des Auftrages als Umsatzerlöse berücksichtigt. Der Transaktionspreis ist in der Regel bereits in den Verträgen auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt und entspricht den relativen Einzelveräußerungspreisen. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden, werden laufende Kosten so lange als Aufwand erfasst, bis die Auftragskosten durch die Auftragserlöse gedeckt sind. Weiterhin wird eine Drohverlustrückstellung erfasst, sofern die noch ausstehenden zu erwarteten Kosten die noch zu erfassenden Erlöse übersteigen. Die zum Bilanzstichtag bestehenden, in Arbeit befindlichen Aufträge werden auf Auftragsebene nach Abzug erhaltener Kundenanzahlungen als Vertragsvermögenswerte ausgewiesen, sofern kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Sofern erhaltene Kundenanzahlungen die bereits geleistete Gegenleistung auf Auftragsebene übersteigen, werden diese als Vertragsverbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen ausgewiesen, da wpd seine Leistung erst teilweise (oder noch nicht) erbracht hat. Bei den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Gütern und Dienstleistungen besteht keine signifikante Finanzierungskomponente, da ein marktübliches Zahlungsziel vereinbart ist. Ob eine wesentliche Finanzierungskomponente vorliegt, wird bei langfristigen Projektentwicklungsaufträgen auf Einzelfallbasis überprüft. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wird darauf geachtet, dass Leistungsfortschritt und vereinbarte Abschlagszahlungen harmonisiert vereinbart werden, so dass keine wesentlichen Finanzierungskomponenten gegeben sind. Auf Verträge, bei denen zwischen Zahlung und Übertragung der Güter und Dienstleistungen ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt, wendet der Konzern aus Wesentlichkeitsgründen die Vereinfachungsregelung an, dass eine Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen ist. 2.8. Sonstige Erträge Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Position "Sonstige Erträge" betreffen alle Erträge, die nicht unter den Umsatzerlösen subsummiert werden: Erlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem der Vermögenszuwachs entstanden ist bzw. an dem das Recht auf Erhalt der Zahlung entsteht. Weiterhin werden Erträge auf Basis von Zuschreibungen, Auflösungen von Rückstellungen und Zeitwertanpassungen erfasst. Zudem werden hier andere aktivierte Eigenleistungen, die im Rahmen von Stundenweiterbelastungen (Personalkosten) in den Projektgesellschaften aktiviert worden sind, ausgewiesen; darin enthaltene Gewinnaufschläge werden eliminiert. Zinserträge auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, ermittelt unter Anwendung der Effektivzinsmethode, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzierungserträgen ausgewiesen. 2.9. Immaterielle Vermögenswerte 2.9.1. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und im Weiteren abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Bei den in dieser Position enthaltenen "Konzessionen" (im Wesentlichen Einmalzahlungen und Baukostenzuschüsse) erfolgt die Abschreibung grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Projektinbetriebnahme linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer. Ferner beinhalten die erworbenen immateriellen Vermögenswerte "Ähnliche Rechte und Werte" im Wesentlichen Nutzungsrechte, die vorwiegend im Zusammenhang mit einzelnen Windparkprojekten stehen und ab Fertigstellung des jeweiligen Windparks planmäßig abgeschrieben werden. Die Nutzungsrechte beinhalten sogenannte "Erworbene Stromerzeugungsmöglichkeiten". Dieses Recht bildet den Mehrkaufpreis bei Erwerb eines Windparks oberhalb der fortgeführten Anschaffungskosten der erworbenen Windenergieanlagen ab und wird zunächst planmäßig über die Restnutzungsdauer der erworbenen Anlagen verteilt. Im Falle eines Repowerings und einer neu beginnenden Parklaufzeit wird der zum Zeitpunkt des Repowerings verbleibende Restbuchwert über die künftige Nutzungsdauer verteilt. Dabei werden den Konzessionen, den ähnlichen Rechten und Werten (insbesondere Nutzungsrechte und Baukostenzuschüsse) sowie den sonstigen immateriellen Vermögenswerten Nutzungsdauern von 3 bis 25 Jahren zugrunde gelegt. Die angenommenen Nutzungsdauern werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und ggf. angepasst. Bei Abgang eines immateriellen Vermögenswertes oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstandes ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert. Er wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwendungen erfasst. 2.9.2. Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Zweck des Werthaltigkeitstests auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Diese stellen die kleinsten Einheiten innerhalb des Konzerns dar, die Zahlungsmittelzuflüsse und Zahlungsmittelabflüsse generieren. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, von denen erwartet wird, dass sie aus dem Zusammenschluss, bei dem der Geschäfts- oder Firmenwert entstand, einen entsprechenden Cashflow erzielen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand zukünftig geplanter Projektentwicklungen und der dadurch generierten Werte abgeleitet. Bei der Ermittlung der Werthaltigkeit der Firmenwerte wird neben einem adäquaten Detailplanungszeitraum zudem ein weiterer Prognosezeitraum einbezogen, für die entweder die sukzessive Umsetzung und der Betrieb/Verkauf der in Arbeit befindlichen Projekte (unterlegt mit entsprechenden Realisationswahrscheinlichkeiten) oder Einbringung des erworbenen Know-hows in die Abläufe des Konzerns unterstellt wird. Die hierbei ermittelten Nettozahlungsmittelzuflüsse wurden mit einem Diskontierungsfaktor abgezinst, der in Abhängigkeit des Landes und der Geschäftstätigkeit im Bereich von 7 % und 10 % liegt. Das künftige Projektentwicklungspotential ist dabei als Kerngröße anzusehen, die von Parametern wie der Güte der Projektpipeline, den jeweiligen Genehmigungsständen, dem Umfang und dem Zeitpunkt bevorstehender Projektrealisierungen sowie dem Marktumfeld abhängt. Aufgrund des vorliegenden Länder-Know-hows sowie länderindividueller Prognosen des Managements über die jeweiligen Marktentwicklungen schätzt das Management, ob etwaig aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte durch erwartete zukünftige Zahlungsflüsse aus Projektrealisierungen abgedeckt sind. Die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt, indem der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit ihrem Buchwert einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes verglichen wird. Für die Bestimmung des erzielbaren Betrages der entsprechenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde auf den Nutzungswert abgestellt. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes in den Abschreibungen erfasst. Der Wertminderungsaufwand wird zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes zugeordnet. 2.10. Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten umfassen hauptsächlich Grundstücke. Technische Anlagen und Maschinen umfassen im Wesentlichen Wind- und Solarenergieanlagen, Umspannwerke und Transformatorstationen sowie die dazugehörige Infrastruktur. Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten aktiviert und im Weiteren abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungs-/Herstellungskosten beinhalten die direkt dem Erwerb bzw. der Herstellung zurechenbaren Aufwendungen sowie den diskontierten Erfüllungsbetrag der zukünftigen Rückbauaufwendungen. Fremdkapitalzinsen werden gemäß IAS 23 grundsätzlich aktiviert, wenn ein qualifizierter Vermögenswert vorliegt. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten, z. B. aufgrund von Erweiterungs- oder Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Vermögenswertes oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen ("day-to-day services"), werden in dem Geschäftsjahr in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufwandswirksam erfasst, in dem sie angefallen sind. Die Abschreibung der abnutzbaren Vermögenswerte erfolgt linear ab dem Zeitpunkt der Betriebsbereitschaft, der im Wesentlichen mit dem Erwerbs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt korrespondiert, wobei die Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. die beizulegenden Zeitwerte über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögenswerte bis auf den Schrott- bzw. Verwertungswert abgeschrieben werden. Die Hauptpositionen des Sachanlagevermögens werden im Wesentlichen über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:
Die angenommenen Nutzungsdauern werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und ggf. angepasst. Bei Abgang eines Gegenstandes des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Vermögenswertes ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstandes und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen Erträgen oder sonstigen Aufwendungen erfasst. Verpflichtungen, die aus der Stilllegung oder dem Rückbau von Sachanlagen resultieren, werden in der Periode ihrer Entstehung (grundsätzlich ab der Erzielung von Einspeiseerlösen) mit ihren diskontierten Erfüllungsbeträgen passiviert. Zugleich werden die Buchwerte der entsprechenden Sachanlagen um denselben Betrag erhöht. In den Folgeperioden werden die aktivierten Stilllegungs- und Rückbaukosten über die voraussichtliche Restnutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswertes abgeschrieben, während die Rückstellung jährlich aufgezinst wird. Schätzungsänderungen ergeben sich insbesondere bei Abweichungen von der ursprünglich geschätzten Kostenentwicklung, bei Änderungen bezüglich des Zahlungszeitpunktes oder des Verpflichtungsumfangs, sowie regelmäßig aus der Anpassung des Diskontierungszinssatzes an das aktuelle Marktzinsniveau. Die Anpassung von Rückstellungen für die Stilllegung bzw. den Rückbau von Sachanlagen an Schätzungsänderungen erfolgt in der Regel erfolgsneutral durch eine Gegenbuchung in den Sachanlagen. Sofern die stillzulegende Sachanlage bereits vollständig abgeschrieben ist, wirken sich Schätzungsänderungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aus. 2.11. Leasingverhältnisse Die Leasingverhältnisse des Konzerns umfassen vor allem Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte. Diese beinhalten vornehmlich die gepachteten Grundstücksteile, auf denen die Windenergieanlagen, Solarenergieanlagen, Umspannwerke oder Transformatorstationen stehen, aber auch in einem geringeren Umfang Wege- oder Kabelrechte. Die Pachtverträge werden in der Regel für einen festen Zeitraum von mindestens 20 Jahren abgeschlossen und weisen eine oder mehrere Verlängerungsoptionen auf, um ggf. einen längeren Nutzungszeitraum zu ermöglichen (bspw. im Rahmen des Repowerings). Weiterhin werden Büroflächen an den verschiedenen wpd-Standorten angemietet, teilweise auch mit Parkmöglichkeiten. Die Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von bis zu 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen aufweisen. Im geringen Umfang werden auch sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattungen, vor allem Personenkraftwagen angemietet. Leasingverhältnisse werden, zu dem Zeitpunkt zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung bereit steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Er erfasst die Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes. 2.11.1. Nutzungsrechte Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeit berichtigt. Die Kosten der Nutzungsrechte beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Bei einzelnen Grundstücken wird angenommen, dass eine Nutzung über die Nutzungsdauer der darauf installierten Windenergieanlagen, Solarenergieanlagen, Umspannwerke oder Transformatorstationen hinaus möglich ist - beispielsweise durch Ausübung der entsprechenden Verlängerungsoptionen im Rahmen eines Repowerings. Geschätzte Kosten, die der Konzern bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes in den von der Leasingvereinbarung verlangten Zustands entstehen, sind in den Anschaffungs/Herstellungskosten der Sachanlagen (insbesondere Windenergieanlagen, Solarenergieanlagen, Umspannwerke oder Transformatorstationen) berücksichtigt (siehe Abschnitt 2.10). Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. Es wird auf die Ausführungen in Abschnitt 2.12 verwiesen. 2.11.2. Leasingverbindlichkeiten Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Leasingzahlungen abzüglich etwaiger zu erhaltener Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis der Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst. In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird auf Abschnitt 2.22 verwiesen. Bei den Leasingzahlungen erfolgt die Abzinsung mit dem länderspezifischen Grenzkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen würde, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. 2.12. Wertminderungen (mit Ausnahme solcher auf den Geschäfts- oder Firmenwert) Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes dessen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er auf Letzteren als Wertminderung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung abgeschrieben. Eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Nutzungsrechten wird vorgenommen, sofern aufgrund bestimmter Ereignisse oder Entwicklungen der Buchwert der Vermögenswerte nicht mehr durch den zu erwartenden Veräußerungserlös bzw. den diskontierten Netto-Zahlungsstrom aus einer weiteren Nutzung gedeckt ist (z. B. bei negativer Projektrealisierungseinschätzung). Die Zahlungsströme werden mit einem risikoadäquaten Kapitalkostensatz diskontiert. Sofern eine Ermittlung des erzielbaren Betrages für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung der Zahlungsströme für die nächsthöhere Gruppe von Vermögenswerten, für die ein derartiger Zahlungsstrom ermittelt werden kann. Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern in den Folgeperioden die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. Die Wertaufholung erfolgt dabei auf den erzielbaren Betrag, höchstens aber auf den Betrag, der sich ohne die Vornahme der Wertminderung aufgrund planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte. Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Durchführung des Werthaltigkeitstests erfolgt dabei zum Ende des Geschäftsjahres. Hinsichtlich der immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte), der Sachanlagen und der Nutzungsrechte verfügt der Konzern über hinreichende Kenntnisse der Veräußerungspreise aus der jüngeren Vergangenheit. 2.13. Finanzielle Vermögenswerte Ansatz und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten erfolgen zum Erfüllungstag. Dies ist der Tag des Kaufs oder Verkaufs eines Vermögenswertes, an dem die Vertragsbedingungen eine Lieferung des Vermögenswertes innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens vorsehen. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert wurden. Hier erfolgt der Erstansatz zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Transaktionskosten für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden sofort ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige Aufwendungen erfasst. Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt bei der wpd AG im Zeitpunkt des Zugangs in folgenden Kategorien:
Finanzielle Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert, sofern das Management erwartet, dass sie 12 Monate nach dem Bilanzstichtag realisiert werden. 2.13.1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVPL) Vermögenswerte, welche die Voraussetzungen, dass nur Zins- und Tilgungszahlungen vorliegen, nicht erfüllen, sowie Derivate, die nicht in einer Hedge-Beziehung stehen, werden in der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertet. Im Wesentlichen befinden sich in dieser Kategorie nachträgliche Kaufpreisforderungen, Finanzanlagen bzw. Beteiligungen (vor allem KG-Anteile) und Zertifikate. Den nachträglichen Kaufpreisforderungen werden bedingte Gegenleistungen zugeordnet. Die Änderung der Schätzung der erwarteten Gegenleistung erfolgt ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes wird in Abschnitt 33 erläutert. 2.13.2. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AmC) Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Konzern bewertet seine finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Wertminderungsaufwendungen werden in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Dieser Kategorie werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Schuldverschreibungen, Ausleihungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (einschließlich den Zahlungsmitteln, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen) zugeordnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von Kunden geschuldete Beträge für im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Güter und erbrachte Dienstleistungen. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen und werden daher als kurzfristig eingestuft. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung zu erfassen. Enthalten sie eine signifikante Finanzierungskomponente, sind sie stattdessen zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Der Konzern hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen und bewertet sie unter der Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. Einzelheiten zu den Wertminderungsmethoden des Konzerns sowie der Berechnung der Wertberichtigungen sind im Abschnitt 2.14 enthalten. 2.14. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und Vertragsvermögenswerten Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit ihren Schuldinstrumenten - die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden - verbundenen erwarteten Kreditverluste ("expected loss"-Modell). Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz ("Simplified Approach") an, demzufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab der erstmaligen Erfassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte zu erfassen sind. Bei den Schuldverschreibungen, Ausleihungen und sonstigen Forderungen werden die Wertberichtigungen nach dem allgemeinen Ansatz ("General Approach") gebildet, wobei sich der gesamte Bestand in der ersten Stufe befindet. Diese Instrumente gelten als mit einem geringen Ausfallrisiko behaftet, wenn der Schuldner nicht in Verzögerung mit Zins- und Tilgungszahlungen ist bzw. der Emittent jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Dies wird in regelmäßigen Abständen überprüft; ein erhöhtes Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung konnte nicht festgestellt werden. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Vertragsvermögenswerte betreffen Leistungen im Rahmen der Fertigungsaufträge, bei denen noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Der Konzern hat daher die Schlussfolgerung gezogen, dass die zukunftsgerichteten, erwarteten Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen angemessenen Näherungswert der Verlustquoten für Vertragsvermögenswerte darstellen. Die Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte beruhen auf Annahmen zum Ausfallrisiko und den erwarteten Verlustquoten. Der Konzern übt bei der Aufstellung dieser Annahmen und der Auswahl der Inputfaktoren für die Berechnung der Wertminderungen Ermessen aus, basierend auf Erfahrungen des Konzerns aus der Vergangenheit, bestehenden Marktbedingungen sowie zukunftsorientierten Schätzungen zum Ende der Berichtsperiode. Die erwartete Verlustquote wurde zum einen in Abhängigkeit der Fälligkeit anhand historischer Ausfallquoten bestimmt, die im Bereich von 0,1 % und 0,7 % (2021: 0,1 % und 0,6 %) bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen. Zum anderen wurde zukunftsgerichtet ein sog. "Forward looking element" länderspezifisch (d. h. in Abhängigkeit der Bonität) berücksichtigt. Hierbei wurden Referenzwerte für Ausfallquoten langfristiger Geschäftsbeziehungen mit monatlich wiederkehrenden Zahlungen herangezogen. Die Referenzwerte liegen in Abhängigkeit der Bonität in der Regel zwischen 0,1 % und 1,0 % (2021: 0,1 % und 1,0 %); in wenigen Ausnahmefällen liegt dieser bei bis zu 7,5 % (2021: bis zu 20 %). Für die Schuldverschreibungen wurden Ausfallquoten von 0,02 % bis 0,40 % herangezogen, die abhängig vom individuellen Rating des Schuldners sind. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
Die erwarteten Verlustquoten wurden auf Basis der Bruttobuchwerte vor Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" (IFRS 5) ermittelt. Die Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte beliefen sich zum 31. Dezember 2022 auf:
Die Ausleihungen und sonstigen Forderungen sind derzeit ausschließlich der Stufe 1 zugeordnet. Die Entwicklung der Bruttoforderungen sowie der Risikovorsorge stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Schuldverschreibungen, Ausleihungen und sonstigen Forderungen
Der "12-Monats-ECL" berücksichtigt die erwarteten Zahlungsausfälle bei einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten 12 Monate (ECL = expected credit loss). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, auf vertragliche Vermögenswerte sowie auf Schuldverschreibungen, Ausleihungen und sonstige Forderungen werden in Abschnitt 33 dargestellt. Das Unternehmen ist weiterhin Ausfallrisiken aus Schuldtiteln ausgesetzt, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zum Ende der Berichtsperiode entspricht das maximale Ausfallrisiko dem Nettobuchwert der Investition. 2.15. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sind Vermögenswerte, deren Buchwert in erster Linie durch eine Veräußerung und nicht durch eine weitere Nutzung realisiert wird. Für die klassifizierten Vermögenswerte besteht eine konkrete Veräußerungsabsicht. Sie sind in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußerbar und die Veräußerung ist innerhalb von 12 Monaten als sehr wahrscheinlich zu beurteilen. Dabei handelt es sich insbesondere um Gruppen von Vermögenswerten oder um Unternehmensbestandteile. Werden dazugehörige Schulden im Rahmen geplanter Transaktionen mit abgegeben, werden diese als "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" ebenfalls gesondert ausgewiesen. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden unter den kurzfristigen Vermögenswerten bzw. die dazugehörigen Schulden unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Falls der Buchwert über dem Nettozeitwert liegt, ist auf den niedrigeren Nettozeitwert abzuschreiben. Der Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam in den Abschreibungen und somit im Betriebsergebnis erfasst. Soweit sich der Veräußerungszeitraum auf eine Folgeperiode erstreckt, erfolgt eine Prüfung des Wertansatzes des Vermögenswertes bzw. der Veräußerungsgruppe am Bilanzstichtag. Beim Verkauf eines zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswertes oder einer Veräußerungsgruppe wird ein bisher nicht erfasster Gewinn oder Verlust zum Zeitpunkt der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst. 2.16. Ertragsteuern und latente Steuern Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden im Konzernjahresergebnis erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im sonstigen Konzernergebnis erfasst. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Schulden und ihren Buchwerten im IFRS Abschluss und für ungenutzte steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit die Bedingungen dafür erfüllt sind. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Sollte sich der Steuersatz ändern, wird die Auswirkung der Steuersatzänderung auf die aktiven und passiven latenten Steuern in dem Berichtszeitraum erfolgswirksam erfasst, in dem die Steuersatzänderung gesetzlich verabschiedet wird. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Dies gilt auch für latente Steuerforderungen auf steuerliche Verlustvorträge. Sollte die Realisierung der aktiven latenten Steuern unwahrscheinlich sein, werden diese um den entsprechenden Betrag wertberichtigt. Latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten werden nur saldiert, sofern sich die latenten Steuern auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, und sofern die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können. 2.17. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Konzerns, die er gegenüber Dritten hat, soweit sie aus einem vergangenen Ereignis resultieren und bei denen es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst. Die Rückstellungen werden gemäß IAS 37 mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Rückstellung mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten wird in der Bilanz als langfristig ausgewiesen. Langfristige Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet. Die Abzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die dem Zeitraum bis zur Erfüllung entsprechen. Dabei wird ein Vorsteuerzinssatz genutzt, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst. Bezüglich der bestehenden Rückbauverpflichtungen wird auf Abschnitt 2.10 verwiesen. Wenn die Gesellschaft die Erstattung eines zurückgestellten Betrages erwartet, berücksichtigt sie den Erstattungsanspruch als separaten Vermögenswert, soweit dieser für den Fall der Inanspruchnahme aus der Rückstellung so gut wie sicher ist. 2.18. Finanzielle Verbindlichkeiten Der Konzern erfasst eine finanzielle Verbindlichkeit erstmalig, wenn dieser Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" kategorisiert. Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht hat, die Tilgung der Verbindlichkeiten auf einen Zeitpunkt mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die Verpflichtung des Konzerns beglichen, aufgehoben oder verjährt ist. 2.18.1. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder "zu Handelszwecken gehalten" oder freiwillig "als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" kategorisiert. Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle Transaktionskosten in Verbindung mit Finanzinstrumenten, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert sind, werden beim Entstehen als Aufwand erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung erfolgt der Ansatz weiterhin mit dem beizulegenden Zeitwert. Dabei werden sämtliche aus der Bewertung resultierenden Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes wird im Abschnitt 33 erläutert. Finanzielle Verbindlichkeiten, die "zu Handelszwecken gehalten" werden, betreffen ausschließlich Derivate, die die Kriterien für die Bilanzierung von Hedge-Beziehungen nicht erfüllen. Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 als "zu Handelszwecken gehalten" bedeutet nicht, dass sie in der Bilanz verpflichtend als kurzfristig darzustellen sind. Kaufpreisverpflichtungen werden als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" designiert. 2.18.2. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten, einschließlich aufgenommener Kredite, werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (At amortised Cost - AmC) bewertet. Dieser Kategorie sind überwiegend Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Minderheiten an Personengesellschaften zuzuordnen. 2.19. Derivative Finanzinstrumente mit Hedge-Beziehung Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente ab, um Zinsänderungs-, Fremdwährungs- sowie Strommarktrisiken zu minimieren, denen der Konzern in den jeweiligen Ländern begegnet. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert der Konzern die wirtschaftliche Beziehung zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Grundgeschäften. Der Konzern dokumentiert seine den Hedge-Beziehungen zugrunde liegenden Risikomanagementziele und -strategien. Der Konzern designiert bestimmte Derivate zur Absicherung eines bestimmten Risikos, das mit den Cashflows von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und hochwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden ist (sog. Cashflow-Hedges). Die Effektivität von Hedge-Beziehungen wird jeweils zu Beginn der Hedge-Beziehung und durch regelmäßig prospektive Beurteilungen bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht (Critical-Terms-Match). Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges designiert sind, wird in der Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Der Gewinn oder Verlust, der den unwirksamen Teil betrifft, wird unmittelbar im Gewinn und Verlust unter den sonstigen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Der Teil eines Derivats, der erwartungsgemäß innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode realisiert wird, wird bei einem positiven Marktwert als kurzfristiger Vermögenswert und bei einem negativen Marktwert als kurzfristige Verbindlichkeit ausgewiesen; der verbleibende Teil wird entsprechend als langfristig dargestellt. 2.19.1. Zinsswaps und Cross-Currency Rate Swaps mit Hedge-Beziehung Für ausgewählte Projektfinanzierungen werden derivative Finanzinstrumente abgeschlossen, um Zinsänderungen sowie Fremdwährungsrisiken aus den langfristigen Finanzschulden zu minimieren. Alle ab 2012 abgeschlossenen Zinsswaps sind grundsätzlich als Sicherungsinstrument designiert; die Ausnahme bilden zwei Zinsswaps, bei denen die Finanzierung vorzeitig zurückgeführt worden ist. Gleiches gilt für die den taiwanischen bzw. französischen At-Equity bewerteten Beteiligungen innewohnenden Zinsswaps. Alle übrigen vor 2012 abgeschlossenen Zinsswaps werden nicht im Rahmen von Hedge-Beziehungen bilanziert. Ferner bestehen seit 2020 drei Cross-Currency Rate Swaps bzw. zwölf seit 2021 abgeschlossene Devisentermingeschäfte, die in Zusammenhang mit in Euro valutierenden Wartungsverträgen abgeschlossen wurden und nicht im Rahmen von Hedge-Beziehungen bilanziert werden. Im Hinblick auf die Bewertung verweisen wir auf Abschnitt 2.18.1. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente ab, die ähnliche Konditionen wie das gesicherte Grundgeschäft aufweisen, wie etwa Referenzzinssatz, Währung, Zinsanpassungstermine, Zahlungszeitpunkte, Laufzeiten und Nennbetrag. Sofern der Konzern nicht 100 % eines Kredites abgesichert hat, wird das gesicherte Grundgeschäft als Anteil der ausstehenden Kredite bis zur Höhe des Nennbetrages des Derivats identifiziert. Während des Geschäftsjahres stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen überein, so dass jeweils eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorlag. Zu den Gründen der Ineffektivität zählen in diesem Fall:
2022 und 2021 bestand keine Ineffektivität im Hinblick auf die Derivate. Insgesamt sichern 29 in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen ihre Zahlungsströme vor Zins- und Fremdwährungsrisiken durch Sicherungsgeschäfte (Cashflow-Hedges) ab; davon 21 ausländische vollkonsolidierte, zwei inländische vollkonsolidierte, fünf assoziierte Unternehmen und ein Gemeinschaftsunternehmen. In den Abschlüssen der At-Equity bilanzierten Gesellschaften werden diese Hedge-Beziehungen als vollständig effektiv designiert, so dass die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate erfolgsneutral im sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Im Konzern werden die Gewinne bzw. Verluste aus diesen Geschäften, bei assoziierten Unternehmen anteilig, gesondert im sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. 2.19.2. Virtuelle Stromlieferverträge mit Hedge-Beziehung Für ausgewählte Windparkprojekte wurden sog. Virtual Power Purchase Agreements (VPPA) abgeschlossen, um variable Strommarktpreise in feste Strommarktpreise umzuwandeln. Diese VPPAs sind als Sicherungsinstrumente designiert. Die VPPAs weisen jeweils vergleichbare Merkmale wie das gesicherte Grundgeschäft auf, wie etwa Volumenstruktur, Referenzmarktpreis, Währung, Zahlungszeitpunkte und Laufzeiten. Sofern der Konzern nicht 100 % seines Produktionsvolumens abgesichert hat, wird das gesicherte Grundgeschäft als Anteil der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Produktion bis zur Höhe des Volumens des VPPAs identifiziert. Während des Geschäftsjahres stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen überein, so dass jeweils eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorlag. Zu Ineffektivitäten könnten in diesem Fall die folgenden Faktoren führen:
2022 und 2021 bestand keine Ineffektivität im Hinblick auf die VPPA. 2.20. Kapitalrisikomanagement Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, seine zukünftigen Erträge durch Investitionen in renditeversprechende Märkte/Projekte nachhaltig zu optimieren. Im Rahmen dieser zu treffenden Investitionsentscheidungen werden die Aspekte Renditeerwartung und Renditerisiko gegeneinander abgewogen. Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus dem den Eigenkapitalgebern des Mutterunternehmens zustehenden Eigenkapital sowie aus Schulden. Die Schulden liegen zum Großteil in Form von Finanzschulden vor, welche zum einen überwiegend als Non-Recourse-Finanzierungen von Bestandswindparks vereinbart wurden und zum anderen als Unternehmensfinanzierungen gewährt wurden. Non-Recourse-finanzierte Investitionen sind weniger kennzahlenorientiert, sondern dienen dem Zweck der Erwirtschaftung von Tilgungsleistungen und Dividendenzahlungen während der Nutzungsdauer, wobei diese ab Inbetriebnahme der Windparks vorwiegend von dem jeweiligen Windaufkommen und der Verfügbarkeit der Anlagen abhängen. Es gibt Finanzierungen im Konzern, die vereinbarten Covenants unterliegen. Die Eigenkapitalquote unter Einbeziehung aller Gesellschaften des Konzerns ist dabei eine zentrale Kennzahl. Die Ausweitung der Finanzierungen zukünftiger Projekte wirkt sich unmittelbar auf die Konzerneigenkapitalquote und mittelbar auf den Umfang der im Eigenbestand gehaltenen Bestandsprojekte aus. Insofern werden die Eigenkapitalquote, der Umfang der Finanzschulden, der Bestand an liquiden Mitteln sowie die Höhe an freien Kredit- und Avalkreditlinien (ohne Projektfinanzierungen) grundsätzlich zur Beurteilung des Kapitalrisikomanagements einbezogen. Diese stellen sich zu den jeweiligen Stichtagen wie folgt dar:
Hinsichtlich der zu treffenden Investitionsentscheidung seines Kapitals verfolgt der Konzern eine Strategie aus dem Halten von Bestandswindparks (Renditesicherheit), aus Investitionen in neue Bestandswindparks (Renditeerwartung), aus kalkulierbaren Investitionen in neue Märkte und Technologien (Renditechance) sowie aus dem Verkauf von Windparks (Einmalrendite). 2.21. Finanzrisikomanagement Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (beinhaltet das Marktpreisrisiko, das zinsbedingte Risiko aus Änderungen des Zinssatzes bzw. des beizulegenden Zeitwertes, das Fremdwährungsrisiko sowie Sonstige Marktrisiken), dem Kreditrisiko und dem Liquiditätsrisiko. Das gesellschaftsübergreifende Risikomanagement des Konzerns ist dabei auf sich abzeichnende Entwicklungen in der Branche der Erneuerbaren Energien und auf den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Konzerns zu minimieren. Im Konzern ist das Risikomanagement als Zusammenspiel der jeweiligen operativen Einheiten, der Stabsabteilungen und dem Vorstand implementiert. Dabei werden Risiken identifiziert, bewertet und operationalisiert. Für bestimmte Bereiche, wie z. B. den Investitionsentscheidungen, dem Zins- und Kreditrisiko, dem Fremdwährungsrisiko, dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten sowie der Verwendung von Liquiditätsüberschüssen gibt der Vorstand Handlungsanweisungen vor. Derivative Finanzinstrumente werden dabei fast ausschließlich zur Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken eingesetzt. Ein Einsatz zu Spekulationszwecken erfolgt nicht. 2.21.1. Marktrisiko 2.21.1.1. Marktpreisrisiko Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ist wpd verschiedenen Marktpreisrisiken ausgesetzt. Wesentliche Marktpreisrisiken ergeben sich aus Änderungen in den landesspezifischen Gesetzgebungen, die Auswirkungen auf die Energiepolitik und damit auf die daraus resultierenden Einspeiseerlöse aus Windparkprojekten haben. Grundsätzlich sind die Einspeiseerlöse für den produzierten Strom der in Betrieb befindlichen Windparks über die einem festen Zeitraum zugrunde liegende Laufzeit, deren Dauer in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ist, gesetzlich oder über bilaterale Verträge fixiert und unterliegen keinen Änderungen. Abweichend von diesem Grundsatz können Konzerngesellschaften beispielweise dem Risiko rückwirkender Tarifanpassungen, aufgekündigter langfristiger Zertifikatsabnahmevereinbarungen oder Stromabnahmeverträgen unterliegen. Ein solcher Eingriff auf einen derart zentralen Kalkulationsparameter bedingt eine Kalkulationsanpassung für die jeweils verbleibende Restnutzungsdauer. In der Regel ergeben sich daraus deutlich sinkende Renditen, ggf. Neuverhandlungen mit den finanzierenden Banken und im schlimmsten Fall die Einstellung der betroffenen Projektgesellschaft. Für in der Zukunft zu errichtende Windparks wird die Höhe der Vergütungen pro kWh durch die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen oder durch die sich durch das Marktumfeld ergebenden Stromerlöse in den einzelnen Ländern bestimmt, die Veränderungen unterworfen sind. Im Berichtsjahr wurde dem Risiko, dass aufgrund der vorherrschenden Bedingungen bisherige Projektentwicklungen nicht umsetzbar sind, in Form von Wertberichtigungen (siehe Abschnitt 13 und 14) Sorge getragen. Ein weiteres finanzielles Risiko besteht jedoch dann, wenn mengenmäßige Zubaubeschränkungen bestehen, sich der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren ausschließlich an dem niedrigsten Gebot orientiert und einige Marktteilnehmer mit spekulativen Annahmen den Markt räumen. In einem solchen Fall kann das im Konzern aufgebaute Portfolio an zukünftig zu realisierenden Projekten zu einer alternativen Investitionsentscheidung bei geringerer Rendite oder höherem Risiko führen. Der produzierte Strom und die sich daraus ergebenden Einnahmen aus Stromverkauf durch die im Bestand befindlichen Windparks hängen zum einen von dem Windaufkommen an den jeweiligen Standorten ab. Zum anderen ist die Anlagenverfügbarkeit für die produzierte Strommenge/den Stromverkauf verantwortlich, wobei dieses Risiko weitestgehend durch entsprechende Verfügbarkeitsgarantien der Anlagenhersteller minimiert wird. Ein weiteres Risiko kann bei Stromlieferverträgen (sog. Base-Load-PPA) bestehen, bei denen ein erhebliches Auseinanderfallen von vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Stromproduktion eintritt. Ähnlich können sich entkoppelte Stromknotenpunkte (Einspeise- vs. PPA-Tarifzonen) oder asynchrone Vergütungsstrukturen negativ auf die kalkulierten Zahlungsströme auswirken. 2.21.1.2. Zinsänderungsrisiko Der Konzern ist grundsätzlich Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen. Bei einer variablen Verzinsung besteht das Cashflow-Risiko steigender nicht geplanter Zinsaufwendungen, während bei einer festen Verzinsung die Chance auf sinkende Zinsaufwendungen nicht besteht. Zugleich führt das letztere Risiko zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes der jeweiligen Verbindlichkeit, die aber, da die Bewertung der Finanzschulden zu fortgeführten Anschaffungskosten (Effektivzinsmethode) und nicht zu beizulegenden Zeitwerten erfolgt, keine direkten Auswirkungen auf das Eigenkapital oder das Ergebnis hat. Die Finanzpolitik des Konzerns sieht vor, dass zur Finanzierung von Anlagevermögen aufgenommene Darlehen grundsätzlich langfristig und festverzinslich gestaltet werden. Über die Finanzierungsdauer konstant kalkulierbare und der initialen Projektkalkulation zugrunde liegende Zins-Cashflows sind den Risiken und Chancen einer variablen Verzinsung übergeordnet. Das Zinsänderungsrisiko hat bei steigendem Zins unmittelbare Auswirkungen auf die zu kalkulierende Projektrendite in Planung befindlicher Investitionen und somit den Umfang der zu realisierenden Neuprojekte. Ebenso wirkt sich der Zins bzw. die Renditeerwartung auf die Höhe der zu erzielenden Kaufpreise bei Projektverkäufen aus. Die derzeit bestehenden sieben Cross-Currency Rate Swaps (31.12.2021: sieben) tauschen die Konzernwährung gegen die funktionale Währung der jeweiligen Tochtergesellschaft. Hiervon sichern vier Cross-Currency Rate Swaps mit Hedge-Beziehung (31.12.2021: vier) die in Euro lautende Finanzierung ab. Die weiteren drei Cross-Currency Rate Swaps ohne Hedge-Beziehung (31.12.2021: drei) sichern im Ausland in Euro abgeschlossene Wartungsverträge ab. Die bestehenden Cross-Currency Rate Swaps mit Hedge-Beziehung sichern ferner einen festen Zinssatz über den Zinsbindungszeitraum hinaus ab. Die Festzinssätze der Swaps belaufen sich auf 3,2 % bis 3,4 % und die der Kredite auf 1,5 % bis 1,6 % innerhalb der Zinsbindungsfrist. Zahlungen aus den Swapkontrakten erfolgen vierteljährlich mit der verwaltenden Bank der Finanzierung. Die Erfüllungszeitpunkte stimmen mit den Zeitpunkten überein, an denen die Zinsen auf die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu zahlen sind. Die Auswirkungen der Cross-Currency Rate Swaps mit Hedge-Beziehung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Insgesamt bestehen 32 Zinsswaps (31.12.2021: 31), die die variable in eine feste Verzinsung tauschen; hiervon sind drei Zinsswaps ohne Hedge-Beziehung. Die bestehenden 23 Zinsswaps mit Hedge-Beziehung (31.12.2021: 22) weisen Festzinssätze zwischen 0,4 % bis 3,4 % auf; den variablen Verzinsungen liegen Referenzzinssätze nach EURIBOR, TAIBOR, USD-LIBOR oder WIBOR zugrunde. Bei einzelnen Zinsswaps sind zudem Zinsuntergrenzen (sog. "Floor") vereinbart, die bei 0 % bzw. im negativen Bereich liegen. Weiterhin bestehen sechs Zinsswaps mit Hedge-Beziehung (31.12.2021: sieben) in At-Equity bilanzierten Beteiligungen. Zahlungen aus den Swapkontrakten erfolgen monatlich, viertel- oder halbjährlich mit der verwaltenden bzw. kreditausgebenden Bank der Finanzierung. Die Erfüllungszeitpunkte stimmen mit den Zeitpunkten überein, an denen die Zinsen auf die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu zahlen sind. Die Auswirkungen der Zinsswaps mit Hedge-Beziehung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
Die Nominalwerte der Kredite, die mit Zinsswaps/Cross-Currency-Swaps belegt sind, betragen 673,1 Mio. EUR (31.12.2021: 475,4 Mio. EUR). Der nach der Barwertmethode ermittelte Wert aller Zinsswaps/Cross-Currency-Swaps beläuft sich auf +84,2 Mio. EUR (31.12.2021: +1,0 Mio. EUR). Die Swaps werden unterjährig ausgeglichen. Dem Konzern werden die Differenzen von den Banken erstattet bzw. der Konzern gleicht die Differenzen netto aus. Eine Änderung des variablen Zinssatzes um 100 Basispunkte würde bei einer positiven Abweichung für Swaps ohne Hedge-Beziehung zu einer Änderung im Finanzergebnis von +0,4 Mio. EUR bzw. bei Swaps mit Hedge-Beziehung zu einer ergebnisneutralen Erfassung in der Hedge Rücklage von +44,2 Mio. EUR führen (Sensitivitätsanalyse). Entsprechend würde eine negative Abweichung zu einer Änderung des Finanzergebnisses von -0,5 Mio. EUR bzw. einer ergebnisneutralen Erfassung in der Hedge Rücklage von -45,4 Mio. EUR führen. Die angeführten Werte sind Barwerte ("Present Values"). Eventuell vergangene Zahlungsströme (z. B. Zins- oder Prämienzahlungen) bleiben unberücksichtigt. Zukünftige Zahlungsströme aus variablen Zahlungen sowie Diskontsätze werden auf Basis allgemein anerkannter finanzmathematischer Modelle (i. d. R. Barwertmethode) ermittelt. Da diese Bewertung ursprünglich für bankinterne Zwecke ermittelt wurde, werden für die Bewertung obiger Geschäfte Interbanken-Mittelkurspreise verwendet. Kundenspezifische Geld-/Brief-Spannen sowie sonstige Auflösungskosten ("Break Costs") sind in den Bewertungen nicht enthalten. Bei mittelfristigen Unternehmensfinanzierungen bleibt das Zinsänderungsrisiko, sofern eine variable Verzinsung vereinbart wurde, aufgrund einer kürzeren Laufzeit und den aktuell vorherrschenden Zinskonditionen derzeit unbesichert. Ferner vergibt der Konzern kurz- und langfristige Darlehen. Alle vergebenen Darlehen werden mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Dies gilt auch für die Darlehen an assoziierte Unternehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen, so dass für die Darlehenslaufzeiten mit keinen materiellen Auswirkungen auf die Ertragslage der wpd zu rechnen ist. 2.21.1.3. Fremdwährungs-/Wechselkursrisiko Währungsrisiken des Konzerns ergeben sich aus Nettoinvestitionen in Gesellschaften außerhalb des Euroraums. Das Währungsrisiko im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung einzelner Landesgesellschaften/Projektentwicklungsgesellschaften wird im Konzern nicht abgesichert; insofern bestehen Fremdwährungsrisiken. Dieses Risiko ist jedoch nachrangig im Vergleich zum Projektentwicklungsrisiko. Im Fall einer Projektrealisierung, die immer die Wirtschaftlichkeit des Projektes voraussetzt, werden die grundsätzlich in Euro valutierenden Vorlaufkosten währungsverlustfrei rückerstattet. Ferner bestehen auch in US-Dollar sowie in Taiwanischer Dollar valutierende Forderungen aus Vorlaufkosten in einzelnen, im Ausland tätigen Projektentwicklungsgesellschaften. Einzeln betrachtet stellen diese für den Konzern kein bedeutsames Fremdwährungsrisiko dar. Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des Konzerns nicht beeinflussen (d. h. die Risiken, die aus der Umrechnung des Abschlusses der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichterstattungswährung resultieren), bleiben ebenfalls ungesichert. Sofern Projektrealisierungen in Ländern außerhalb des Euroraums erfolgen, die zugleich eine eurogebundene Fremdkapitalfinanzierung abgeschlossen haben, wird grundsätzlich geprüft, ob das Währungsrisiko abzusichern ist. Vier polnische Windparks haben zur Sicherung der eurogebundenen Tilgungsleistungen Cross-Currency Rate Swaps über den überwiegenden Teil der Laufzeit der Fremdkapitalfinanzierung abgeschlossen. Weiterhin erfolgte in Polen eine Absicherung für in Euro abgeschlossene Wartungsverträge. Die Barwerte und Zinssensitivitäten sind in den Ausführungen des Abschnitts 2.21.1.2 enthalten. Zum Abschlussstichtag bestehen wesentliche Forderungen aus Einspeiseerlösen (CLP, TWD, HRK) sowie Schuldverschreibungen in Fremdwährung (USD). Weitere wesentliche auf ausländische Währungen (BAM, BGN, CAD, CLP, HRK, ISK, IDR, JPY, MNT, KRW, PHP, PLN, RON, SEK, TWD, USD, VND) lautende Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen nicht. 2.21.1.4. Sonstige Marktrisiken Der Konzern ist in vielen Märkten aktiv und somit landesindividuellen Marktrisiken ausgesetzt. Diese können beispielsweise Verwaltungsentscheidungen, gerichtliche Entscheidungen sowie politisch motivierte Entscheidungen oder Unruhen betreffen, die wesentliche Auswirkungen auf den weiteren Projektverlauf oder das Projekt haben können. Der Konzern begegnet diesen Risiken, indem er in vielen Märkten aktiv ist. Ferner bestehen Marktrisiken im Hinblick auf den Einkauf von Windenergieanlagen nebst Infrastruktur, die sich unmittelbar durch eine gesteigerte Nachfrage, steigende Rohstoffpreise und/oder Transportkosten auf die jeweiligen Investitionsentscheidungen auswirken können. 2.21.2. Kreditrisiko Das Kreditrisiko entsteht aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den vertraglichen Cashflows aus Vermögenswerten bzw. Schuldtiteln, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, aus derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwert und Guthaben bei Banken und Finanzinstituten sowie aus Kreditbeziehungen zu Kunden, einschließlich ausstehender Forderungen. Unter dem Kreditrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das maximale Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte wird dabei unmittelbar durch den jeweiligen Bilanzwert dargestellt. Im Konzern werden Geschäftsverbindungen ausschließlich mit kreditwürdigen Vertragsparteien und falls angemessen, unter Einholung von Sicherheiten eingegangen, um die Risiken eines Verlustes aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen zu mindern. Zwecks Risikominimierung werden zentrale Geschäftsvorfälle laufend von den beteiligten Projektverantwortlichen und Stabsabteilungen beobachtet, analysiert und mit dem Vorstand besprochen. Insbesondere für den Bereich der Projektverkäufe existieren Handlungsmaßgaben seitens des Vorstands, die sicherstellen, dass Verkäufe nur an Kunden mit ausreichender Bonität getätigt werden. Eine weitere Maßgabe ist, dass in Schuldverschreibungen gegenüber Unternehmen, die vorwiegend ein "Investmentgrade" (oder vergleichbares) aufweisen, investiert wird. Die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sowie Vertragsvermögenswerten beurteilt der Konzern auf zukunftsgerichteter Basis mit ihren Schuldinstrumenten verbundenen erwarteten Kreditverluste ("expected loss"-Modell). In diesem Zusammenhang wird auf Abschnitt 2.14 verwiesen. Weitergehende Informationen zu den Wertminderungen sind im Abschnitt 33 "Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten" dargestellt. Die Verpflichtungen aus finanziellen Garantien, wie z. B. Bürgschaften, werden im Abschnitt 31 "Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und -forderungen" sowie Abschnitt 25 "Sonstige Rückstellungen" dargestellt. Im Konzern bestehen derzeit nach Einschätzung des Managements keine signifikanten Kreditrisikokonzentrationen. 2.21.3. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beinhaltet die theoretische Gefahr, dass ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß erfüllen kann. wpd generiert durch die im Eigenbestand befindlichen Windparks, den Verkauf von externen Infrastrukturleistungen und Dienstleistungen sowie gewinnbringenden Unternehmensveräußerungen ausreichend liquide Mittel, um seinen finanziellen Verpflichtungen stets vollumfänglich nachzukommen. Zudem bestehen bei den Windparkgesellschaften Kapitaldienstreserven, die die Verpflichtungen aus den erhaltenen Krediten auch bei schwankenden Einspeiseerlösen sicherstellen sollen. Um die vertraglich vereinbarten Liquiditätsabflüsse sowohl kurz- als auch langfristig zu gewährleisten, greift der Konzern neben dem laufenden Projektcontrolling auf eine Zweijahreskonzernplanung zurück. Das Liquiditätsmanagement des Konzerns sieht als zentralen Bestandteil das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln sowie das Vorhalten von ausreichend freien Kreditlinien (vgl. Abschnitt 2.20) vor, um sich auch künftig in dem dynamischen Geschäftsumfeld, in dem der Konzern mit seinem Geschäftsmodell operiert, seine Flexibilität zu erhalten. Entsprechend sind positive Liquiditätsüberhänge unter Beachtung von Risiko- und Renditeaspekten anzulegen. Entsprechend der Konzernplanung wird mit ausreichenden Liquiditätszuflüssen geplant, um zukünftige Mittelabflüsse zu gewährleisten. Die zukünftig vertraglich vereinbarten undiskontierten Mittelabflüsse für die Verbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 sind wie folgt:
Die für das Folgejahr aufgezeigten Mittelabflüsse im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten zu großen Teilen die Tilgungs- und Zinsleistungen der Bestandswindparks, zur Rückzahlung fällige Eigenkapitalvorfinanzierungen bzw. Unternehmensfinanzierungen und kurzfristige Baufinanzierungen, die durch langfristige Bankdarlehen refinanziert werden. 2.22. Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung und Bewertung Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert bei einigen Positionen Schätzungen und Annahmen, die Auswirkungen auf die zum jeweiligen Bilanzstichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten sowie die Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum haben. Die tatsächlichen Beträge können von den Schätzwerten abweichen. Am Bilanzstichtag hat der Vorstand im Wesentlichen für folgende Bereiche zukunftsbezogene Annahmen getroffen und wesentliche Quellen an Schätzungsunsicherheiten identifiziert. Dies impliziert ein mögliches Risiko, dass es im nächsten Geschäftsjahr zu Anpassungen der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden kommen kann.
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung3. Umsatzerlöse 3.1. Aufgliederung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden Die überwiegend zeitraumbezogenen Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern beinhalten die Einspeiseerlöse aus dem Verkauf von Strom der zu den jeweiligen Abrechnungszeitpunkten im Eigenbestand des Konzerns vollkonsolidierten Erzeugungskapazitäten. Auf den Bereich Wind entfallen 424.689 TEUR (2021: 286.549 TEUR); der verbleibende Betrag betrifft nahezu ausschließlich den Bereich Photovoltaik. In den Umsatzerlösen aus Dienstleistungen sind überwiegend Umsatzerlöse aus Infrastrukturleistungen sowie externen Beratungsleistungen enthalten. Diese werden zeitraumbezogen im Rahmen der sog. "Cost-to-Cost"-Methode realisiert. Ferner werden in dieser Position als weitere größere Erlöskategorie Dienstleistungserlöse aus dem Bereich Offshore ausgewiesen. In den übrigen Umsatzerlösen sind vor allem Erlöse aus Weiterbelastungen bzw. zur Weiterbelastung an Windparks sowie erfasste Erlöse aus Vertragsverbindlichkeiten (erhaltene Einmalzahlungen für die Nutzung von Umspannwerken, Grundstücken und Infrastruktureinrichtungen) enthalten. 3.2. Zusatzangaben zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden Der Konzern hat die folgenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden erfasst:
Die Vertragsvermögenswerte weisen den positiven Saldo der für externe Projektentwicklungen getätigten Leistungen nach Abzug der erhaltenen Anzahlungen aus. In Abhängigkeit von der Anzahl der Projekte, dem Anarbeitungsgrad und der Höhe der erhaltenen Anzahlungen variiert der Saldo am Bilanzstichtag. Entsprechendes gilt für Vertragsverbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen, nur dass die erhaltenen Anzahlungen die erbachten Leistungen übersteigen. Abgegrenzt werden vorwiegend Vorauszahlungen für die Nutzung von Umspannwerken, Grundstücken und Infrastruktureinrichtungen. Die folgende Tabelle zeigt die in der Berichtsperiode erfassten Erlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren:
Für das Folgejahr erwartet der Konzern, dass die vorstehend als kurzfristig ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 4.929 TEUR als Erlöse erfasst werden. Die langfristigen Vertragsverbindlichkeiten werden über die (verbleibende) Vertragsdauer von bis zu 25 Jahren als Erlöse erfasst. 4. Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften Die Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften enthalten die in Abschnitt 2.5.2 aufgeführten Beträge sowie Nachvergütungen zu Verkäufen früherer Jahre. 5. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Die Position "Andere aktivierte Eigenleistungen" beinhaltet erstmalig die aktivierten Personalkosten, die für (höchst) wahrscheinlich umsetzbare Projekte nachweislich angefallen sind. Die im Vorjahr ausgewiesenen "Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen", "Erträge aus der Zuschreibung des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens" sowie "Zeitwertgewinne aus als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten" wurden überwiegend durch Sachverhalte im nun veräußerten Bereich Offshore geprägt. Die "Erträge aus Schadenersatzleistungen" betreffen vorwiegend Erstattungen entgangener Einspeiseerlöse sowie angefallener Kosten. 6. Materialaufwand Die Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Infrastrukturleistungen für Dritte und aus nicht aktivierungsfähigen Projektvorlaufkosten eigener Projektentwicklungen sowie Kosten zur Weiterbelastung zusammen. 7. Personalaufwand Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:
Für die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer sind die Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung, unter Berücksichtigung der geltenden Beitragsbemessungsgrenzen, hälftig durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer zu tragen und vom Arbeitgeber abzuführen. In der Pflegeversicherung können darüber hinaus Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer anfallen. In Deutschland wurden im Berichtsjahr Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von jeweils 2.628 TEUR (2021: 2.735 TEUR) durch den Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer entrichtet. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als "beitragsorientierter Pensionsplan" einzuordnen. 8. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
9. Anteile an Unternehmen Das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Der Bilanzansatz setzt sich wie folgt zusammen:
9.1. Anteile an assoziierten Unternehmen In der nachfolgenden Tabelle werden die assoziierten Unternehmen (aggregiert nach Geschäftstätigkeit) aufgeführt, die nach Auffassung des Managements zum 31.12.2022 für den Konzern wesentlich sind. Der in der Tabelle ausgewiesene Kapitalanteil berücksichtigt sämtliche Stammanteile, die vom Konzern unmittelbar gehalten werden. Im Geschäftsjahr 2022 wurde der Bereich Offshore veräußert; somit sind sämtliche Offshore-Beteiligungen abgegangen.
Erläuterung 1: In dieser Gruppe befinden sich fünf Beteiligungen an taiwanischen Onshore-Projektgesellschaften. Der Konzern ist an einer Gesellschaft mit 33,33 % und an vier Gesellschaften mit 34,50 % am Kapital beteiligt. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um sogenannte Bestandsgesellschaften, die Strom erzeugen, der dann verkauft wird und Einspeiseerlöse in der jeweiligen Gesellschaft generiert. Erläuterung 2: In dieser Gruppe befinden sich Projektgesellschaften (bspw. Kooperationen), Windparks sowie Minderheitsbeteiligungen an Projektierern. Bei sämtlichen als wesentlich klassifizierten Unternehmen handelt es sich um nicht notierte Gesellschaften, für die es keine verfügbaren aktiven Marktwerte der Anteile gibt. Die Unternehmen sind der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 34 zu entnehmen. Zum 31.12.2022 bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und gesamtschuldnerischer Haftung im Zusammenhang mit vorstehenden Konzernbeteiligungen an assoziierten Unternehmen in Höhe von 1,9 Mio. EUR (31.12.2021: 148,4 Mio. EUR). Nachfolgend werden die zusammengefassten Finanzinformationen der assoziierten Unternehmen angegeben:
Die vorstehend angegebenen Informationen stellen die in den Abschlüssen der assoziierten Unternehmen dargestellten, aufgrund von Unterschieden zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den assoziierten Unternehmen, im Konzern angepassten Zahlen (und nicht den Anteil des Konzerns daran) dar.
9.2. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen Im Folgenden werden Gemeinschaftsunternehmen aufgeführt, die nach Auffassung des Managements zum 31.12.2022 für den Konzern wesentlich sind. Im Geschäftsjahr 2022 wurde der Bereich Offshore veräußert; es sind mit Ausnahme eines inländischen Offshore-Windparks sämtliche Offshore-Beteiligungen abgegangen. Als größte Beteiligung ist die noch vorhandene indirekte Beteiligung von 5,1 % an einem seit 2015 in Betrieb befindlichen Offshore-Windpark zu nennen, der Strom produziert und diesen verkauft. Die dieser Textziffer zuzuordnenden Gemeinschaftsunternehmen werden in der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 34 aufgeführt. In sämtlichen Fällen handelt es sich um nicht notierte Gesellschaften, für die es keine verfügbaren aktiven Marktwerte der Anteile gibt. Die laufenden Ergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen werden im Beteiligungsergebnis des Konzerns abgebildet. Zum 31.12.2022 bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und gesamtschuldnerischer Haftung im Zusammenhang mit vorstehenden Konzernbeteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 17,4 Mio. EUR (31.12.2021: 0,0 Mio. EUR). Nachfolgend werden die zusammengefassten Finanzinformationen der Gemeinschaftsunternehmen angegeben:
Die vorstehend angegebenen Informationen stellen die in den Abschlüssen der Gemeinschaftsunternehmen dargestellten, aufgrund von Unterschieden zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den assoziierten Unternehmen, im Konzern angepassten Zahlen (und nicht den Anteil des Konzerns daran) dar.
9.3. Anteile an Tochterunternehmen In der nachfolgenden Tabelle werden die Tochterunternehmen (aggregiert nach Geschäftstätigkeit) aufgeführt, die nach Auffassung des Managements zum 31.12.2022 für den Konzern wesentlich sind.
Erläuterung 1: Diese Gruppe beinhaltet einen vollkonsolidierten Teilkonzern, der neben der Teilkonzernmuttergesellschaft wpd europe GmbH 297 vollkonsolidierte Tochterunternehmen ohne Minderheitsgesellschaftern enthält. An der Teilkonzernmuttergesellschaft ist der Konzern mit einem Kapitalanteil von 67 % beteiligt. Die verbleibenden 33 % werden durch einen Mitgesellschafter gehalten, dessen Beteiligungsabsichten der Bestandsaufbau an erneuerbaren Energien sowie laufende Dividenden sind. Die Geschäftsführung obliegt wpd, gleichwohl dem Mitgesellschafter Informationsrechte und Mitentscheidungsrechte zustehen. Die Geschäftstätigkeiten der Tochterunternehmen, die im europäischen Ausland (in 15 Ländern) ihren Sitz haben, erstreckt sich auf die Bereiche Development und Asset. Ein weiteres Land wird zudem grenzüberschreitend betreut. In wesentlichen Ländern unterteilt sich die Gesellschaftsstruktur in eine Landes- und Construction-Gesellschaft einerseits, sowie in Bestandsgesellschaften, Projektgesellschaften in der Umsetzungsphase und Projektgesellschaften in der Planungsphase andererseits. An weiteren ausländischen Gesellschaften sind zudem vorwiegend lokal ansässige Minderheitsgesellschafter beteiligt; in diesen Fällen beträgt der Kapitalanteil des Konzerns weniger als 67 %. Der Stimmrechtsanteil dieser Minderheitsgesellschafter entspricht ihrem Anteil am Kapital. Im Falle einer Gesellschaft hält der Konzern zusätzlich 5 %. Erläuterung 2: Diese Gruppe beinhaltet vollkonsolidierte Tochterunternehmen mit einem Kapitalanteil zwischen 60,85 % und 96,36 %. Es handelt sich um inländische Bestandsgesellschaften, deren Kapitalanteile vormals mit der Absicht des späteren Repowerings erworben wurden. Sämtliche Tochterunternehmen sind der Anteilsbesitzliste in Abschnitt 34 zu entnehmen. Bei Minderheitsgesellschaftern entsprechen die Kapitalanteile in der Regel den Stimmrechten. Zum 31.12.2022 bestehen Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften und gesamtschuldnerischer Haftung im Zusammenhang mit den vorstehenden Konzernbeteiligungen der Gruppe Onshore-Beteiligungen (europe) in Höhe von 261,2 Mio. EUR (31.12.2021: 310,6 Mio. EUR). Nachfolgend werden die zusammengefassten Finanzinformationen der wesentlichen Tochterunternehmen angegeben:
Die vorstehend aufgeführten Informationen beziehen sich auf die Beträge vor der zwischenbetrieblichen Elimination auf Konzernebene. 10. Finanzierungserträge Die Finanzierungserträge setzen sich wie folgt zusammen:
11. Finanzierungsaufwendungen Die Finanzierungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Aus der Anwendung der Effektivzinsmethode ergeben sich Aufwendungen in Höhe von 3.055 TEUR (2021: 3.063 TEUR). In den übrigen Finanzierungsaufwendungen sind im Wesentlichen die Aufzinsungen für langfristige Rückstellungen enthalten. 12. Ertragsteuern Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern erfasst. Die laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich dabei aus Gewerbeertragsteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und den entsprechenden ausländischen Einkommen- bzw. Ertragsteuern zusammen. Der fiktive Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernobergesellschaft wpd AG in Höhe von 31,93 % (2021: 31,93 %) auf das IFRS Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte, lässt sich entsprechend der Darstellung in der nachfolgenden Tabelle auf die Ertragsteuern laut Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung überleiten.
Bei in Deutschland ansässigen Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % (2021: 15 %) sowie ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2021: 5,5 %) der geschuldeten Körperschaftsteuer an. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften sowie Tochterunternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit gemeindespezifischer Hebesätze bestimmt. Die Auswirkungen abweichender Steuersätze für Personengesellschaften und für in- und ausländische Steuern vom Steuersatz der Konzernobergesellschaft sind in der Überleitungsrechnung unter den steuersatzbedingten Abweichungen ausgewiesen. Die latenten Steuern wurden für Deutschland grundsätzlich mit einem Steuersatz von 31,93 % (2021: 31,93 %) und in den übrigen Ländern mit den jeweiligen landesindividuellen Steuersätzen berechnet. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz13. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
Der Geschäfts- oder Firmenwert des Konzerns wurde für inländische Projektentwicklungen in Höhe von 16.249 TEUR sowie für internationale Projektentwicklungen in Höhe von 10.727 TEUR im Rahmen von Kaufpreisallokationen erfasst (=zahlungsgenerierenden Einheiten). Im Berichtsjahr lagen keine Anzeichen für eine vorzunehmende Wertminderung vor. Eine Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1 %-Punkt sowie für möglich gehaltene Änderungen der anderen Annahmen (z. B. Verzögerungen in der Projektrealisierung) würden keine Wertminderung zur Folge haben. Für die Veränderungen "IFRS 5" wird auf Abschnitt 22 verwiesen. 14. Sachanlagen Die Sachanlagen haben sich wie folgt entwickelt:
Die technischen Anlagen und Maschinen sowie die im Bau befindlichen Anlagen (im Wesentlichen Windenergieanlagen) werden im Rahmen der Finanzierung der Anlagen an die Finanzinstitute sicherungsübereignet (vgl. Abschnitt 24). Im Geschäftsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 3.753 TEUR (31.12.2021: 4.188 TEUR) aktiviert. Der Zinssatz ergibt sich aus den individuellen im Rahmen der jeweiligen Projektfinanzierung vereinbarten Konditionen (vgl. Abschnitt 24). Für die Veränderungen "IFRS 5" wird auf Abschnitt 22 verwiesen. Die Abschreibungen enthalten neben den laufenden Abschreibungen in Höhe von 99,0 Mio. EUR (2021: 74,4 Mio. EUR) Wertminderungen in Höhe von 76,4 Mio. EUR (2021: 4,1 Mio. EUR). Die Wertminderungen betreffen im Wesentlichen die chilenischen Windparks, bei denen der erzielbare Betrag aus der weiteren Nutzung nach aktueller Ermittlung für mittelfristig beobachtbare Marktgegebenheiten geringer ausfällt. Weitere Wertminderungen resultieren aus einem geringer erwarteten erzielbaren Betrag, bei einem im Verkaufsprozess befindlichen Projekt. 15. Leasingverhältnisse Die Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt: Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:
Für die Veränderungen "IFRS 5" wird auf Abschnitt 22 verwiesen. Den Nutzungsrechten stehen Leasingverbindlichkeiten in ähnlicher Höhe gegenüber. Die Entwicklung sowie die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Höhe von 12,4 Mio. EUR (2021: 10,8 Mio. EUR) sowie die Finanzierungsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 4,9 Mio. EUR (2021: 4,8 Mio. EUR) ausgewiesen. Weiterhin sind folgende Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden, die innerhalb der sonstigen Aufwendungen in den Betriebskosten oder Verwaltungskosten enthalten sind:
Die gesamten Auszahlungen für Leasing in 2022 betrugen 19,5 Mio. EUR (2021: 15,5 Mio. EUR). 16. Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt:
Innerhalb von 12 Monaten werden kurzfristige Beträge aus aktiven latenten Steuern über 5.561 TEUR (2021: 2.987 TEUR) und solche aus passiven latenten Steuern über 2.015 TEUR (2021: 3.179 TEUR) realisiert. Latente Steuerforderungen und verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuern gegen dieselbe Steuerbehörde bestehen. Die Veränderung der saldierten latenten Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten (netto) stellt sich wie folgt dar:
Latente Steuerforderungen für steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Die latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge betreffen im Wesentlichen solche Gesellschaften, bei denen die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge nach jetziger Rechtslage unbeschränkt möglich ist. Der Konzern hat latente Steuerforderungen in Höhe von 19.472 TEUR (2021: 19.220 TEUR) nicht angesetzt, die sich auf gewerbesteuerliche und körperschaftsteuerliche Verluste bzw. ertragsteuerliche Verluste ausländischer Gesellschaften in Höhe von 87.595 TEUR (2021: 84.167 TEUR) beziehen, die vorgetragen und gegen zukünftige steuerliche Gewinne verrechnet werden können. Da zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht alle steuerlich relevanten Unterlagen vorlagen, waren zum Teil geeignete Schätzungen erforderlich. 17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen setzen sich wie folgt zusammen:
Das maximale Ausfallrisiko entspricht im Wesentlichen den ausgewiesenen Buchwerten. Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Abschlussstichtag in den folgenden Währungen:
18. Forderungen aus Ertragsteuern Die Forderungen aus Ertragsteuern werden wie folgt gegliedert:
19. Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurz- und langfristig) Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden in folgende Unterpositionen aufgegliedert:
Die Schuldverschreibungen bestehen gegenüber Unternehmen, die vorwiegend ein "Investmentgrade" (oder vergleichbares) aufweisen; davon entfallen 186.441 TEUR auf Schuldverschreibungen, die in US-Dollar valutieren. Die Darlehens- und Zinsforderungen bestehen gegen assoziierte Unternehmen (vergleiche hierzu Abschnitt 35.1) und externe Geschäftspartner, mit denen langjährige Geschäftsbeziehungen bestehen. Extern gewährte Darlehen werden in der Regel nur nach Abtretung entsprechender Projektsicherheiten gewährt; sie sind zudem fest verzinslich. Basierend auf Vergangenheitserfahrungen wird das Ausfallrisiko hier gering eingeschätzt. Schuldverschreibungen, Darlehens- und Zinsforderungen wurden nach Maßgabe des allgemeinen Ansatzes ("General Approach") wertberichtigt, wobei sich der gesamte Bestand in der Stufe 1 befindet (siehe Abschnitte 2.13, 2.14 und 33). Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte beinhalten bedingte Kaufpreisforderungen sowie im geringen Umfang Stromzertifikate. Das maximale Ausfallrisiko entspricht im Wesentlichen den ausgewiesenen Buchwerten. Ein mögliches Ausfallrisiko bei Zahlungsmitteln, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, besteht für den Konzern nicht, da die Zahlungsmittel vor allem bei Banken in der EU und vorwiegend in Euro gehalten werden. Gleichzeitig hat der Konzern i. d. R. auch Darlehen von diesen Banken erhalten. 20. Sonstige Vermögenswerte Die kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die Schadenersatzansprüche "White Pines" haben sich im Rahmen der planmäßigen Abwicklung weiter vermindert. Die Vertragsvermögenswerte aus Fertigungsaufträgen betreffen 52 externe Projekte, die nach der "Cost-to-Cost"-Methode bewertet werden. Die Vertragsvermögenswerte werden nach Berücksichtigung einer Wertminderung von 8 TEUR ausgewiesen. Die Entwicklung der Vertragsvermögenswerte ist in Abschnitt 3.2 dargestellt. 21. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Im Berichtsjahr setzt sich dieser Posten im Wesentlichen aus Bankeinlagen zusammen. Im Vorjahr waren hier außerdem kurzfristige, hochliquide Schuldverschreibungen als Zahlungsmitteläquivalente enthalten. Zudem beinhalten die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel in Form von projektgebundenen Bankguthaben sowie die langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel in Form von Liquiditätsreserven von in Betrieb befindlichen Windparks (vgl. Abschnitt 19). 22. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden In 2022 wird ein inländischer Windpark (2021: fünf ausländische Windparks unterschiedlicher Größe) unter den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Schulden ausgewiesen, da die Gesellschaft verkauft werden soll. Im laufenden Geschäftsjahr wurden zudem die vier polnischen Windparks, die zum 31.12.2022 als "zur Veräußerung gehalten" klassifiziert waren, in die entsprechenden Bilanzpositionen zurückgegliedert. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
Unter den Abgängen aus Anlagevermögen werden zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte wie folgt ausgewiesen:
Bei den zur Veräußerung gehaltenen Schulden handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten, Rückstellungen sowie um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Auf die zur Veräußerung gehaltenen Sachanlagen bestehen Pfandrechte zugunsten der entsprechend in die zur Veräußerung gehaltenen Schulden umgegliederten Bankverbindlichkeiten. Die kumuliert im sonstigen Ergebnis erfassten Fremdwährungsverluste, die auf zur Veräußerung gehaltene Gesellschaften zum 31. Dezember 2022 entfallen, betragen TEUR 0 (31.12.2021: TEUR -1.122). Weiterhin bestehen kumuliert im sonstigen Ergebnis erfasste Verluste aus der Bewertung des Cashflow-Hedges in Höhe TEUR 0 (31.12.2021: TEUR 378), die auch die zur Veräußerung gehaltenen Gesellschaften betreffen. 23. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und betrifft das Grundkapital der wpd AG. Es beträgt 50 Mio. EUR (31.12.2021: 50 Mio. EUR) und wird in 10.000.000 genehmigte nennbetragslose Stückaktien (31.12.2021: 10.000.000 Stück) eingeteilt. Die Aktien sind Inhaberaktien mit gleichen Rechten. Alle Aktien sind voll ausgegeben und eingezahlt. Die Kapitalrücklage von 0,5 Mio. EUR (2021: 0,5 Mio. EUR) betrifft die wpd AG und besteht nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital umfasst die in den vergangenen Perioden sowie in der laufenden Periode erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden, sowie sonstige Eigenkapitalveränderungen. Ferner ist ebenfalls die gesetzliche Rücklage der wpd AG mit 4,5 Mio. EUR (31.12.2021: 4,5 Mio. EUR) gemäß der Regelung in § 150 Abs. 2 AktG enthalten. Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen nicht beherrschende Anteile an verschiedenen Tochtergesellschaften und werden, soweit es sich um Kapitalgesellschaften handelt, direkt im Eigenkapital ausgewiesen. Anteile anderer Gesellschafter an Personengesellschaften werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Das kumulierte sonstige Konzernergebnis hat sich wie folgt entwickelt:
Die Entwicklung der Hedge Rücklage im Berichtsjahr beinhaltet latente Steuerbeträge in Höhe von +12.978 TEUR (2021: 5.525 TEUR). Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die ertragswirksame Umgliederung der Währungsumrechnungsrücklage bzw. der Hedge Rücklage von At-Equity Beteiligungen in Höhe von rd. -21,6 Mio. EUR (2021: rd. -3,2 Mio. EUR) bzw. rd. -10,3 Mio. EUR (2021: rd. 14,3 Mio. EUR) in die Gewinn- und Verlustrechnung. In der Hedge Rücklage erfolgt zudem die ertragswirksame Umgliederung der Hedge Rücklage aus dem VPPA in Höhe von rd. +9,9 Mio. EUR (2021: rd. +4,8 Mio. EUR). 24. Finanzschulden (kurz- und langfristig) Die unter den Finanzschulden erfassten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie institutionellen Anlegern weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betreffen überwiegend die Finanzierung von Windparkgesellschaften aus dem Geschäftsbereich Asset (siehe Abschnitt 14); hinzu treten Unternehmensfinanzierungen auf Ebene der Konzernmutter. Bei den als kurzfristig ausgewiesenen Kreditverbindlichkeiten handelt es sich neben dem Tilgungsanteil der langfristigen Darlehen um sogenannte Roll-Over Kredite und um weitere Zwischenfinanzierungen mit variablen Zinsen bzw. Zinsen, die mit einem Zuschlag an den EURIBOR gekoppelt sind. Die Besicherung der Darlehen erfolgt durch Sicherungsübereignungen der Anlagen und ggf. ergänzende Vereinbarungen. Zu einer Verwertung der sicherungsübereigneten Anlagen ist der Darlehensgeber grundsätzlich erst nach vorheriger Androhung mit angemessener Fristsetzung berechtigt. Dies gilt dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn der Kreditnehmer in von ihm zu vertretender Weise seinen Pflichten aus dem Kreditvertrag nicht nachkommt. Hinsichtlich der Angaben nach IAS 7 wird auf Abschnitt 30 verwiesen. Den in unterschiedlichen Ländern sowie zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bzw. institutionellen Anlegern liegen folgende Konditionen zugrunde:
In den obigen Buchwerten sind Darlehen in Höhe von 617.298 TEUR enthalten, für welche Zinsswaps/Cross-Currency-Swaps abgeschlossen wurden.
25. Sonstige Rückstellungen (kurz- und langfristig) Die Veränderung der sonstigen Rückstellungen wird wie folgt dargestellt:
Rückbaurückstellungen resultieren aus der Verpflichtung zur Rekultivierung gepachteter Flächen für Windenergieanlagen am Ende der Nutzung. Sie werden im Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windparks erfolgsneutral zugeführt und mit 3,8 % (2021: 3,3 %) abgezinst. Die Berechnung der Rückstellungen wird in regelmäßigen Abständen validiert. Die Inanspruchnahme der Rückbauverpflichtung ist geknüpft an die Laufzeit der einzelnen Flächennutzungsverträge und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern der Windparks. Mit einer Inanspruchnahme der Rückbaurückstellung für die Mehrzahl der Windparks wird nicht vor 2042 gerechnet. Bezüglich der Rückstellungen im Zusammenhang mit finanziellen Garantien wird auf Abschnitt 31 verwiesen. Die Veränderung der übrigen sonstigen Rückstellung beinhaltet im Wesentlichen die Zuführungen zur Rückstellung aus der Risikovorsorge für Stromlieferverträge in Finnland und Chile. In der Position "Übrige" sind erwartete Kaufpreisanpassungen aus vormaligen Entkonsolidierungen in Höhe von 892 TEUR enthalten (31.12.2021: 1.072 TEUR). 26. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurz- und langfristig) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten vorwiegend Verbindlichkeiten gegenüber Herstellern von Windenergieanlagen und Verbindlichkeiten aus dem laufenden Betrieb der Windparks. In den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von 16.730 TEUR (31.12.2021: 15.052 TEUR) Verbindlichkeiten in nicht inflationären Fremdwährungen.
27. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern werden wie folgt gegliedert:
28. Sonstige finanzielle Ver bindlichkeiten (kurz- und langfristig) Der Posten wird wie folgt gegliedert:
29. Sonstige Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) Die sonstigen Verbindlichkeiten werden wie folgt ausgewiesen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten vor allem Vertragsverbindlichkeiten aus erhaltenen Einmalzahlungen (insbesondere für den Betrieb von Umspannwerken) sowie aus Fertigungsaufträgen. Die Entwicklung der Vertragsverbindlichkeiten ist in Abschnitt 3.2 dargestellt. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung30. Sonstige Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Darstellung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Der Zahlungsmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung setzt sich aus den im Bereich der kurzfristigen Vermögenswerte ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (überwiegend Bankeinlagen; im Vorjahr waren hier zudem kurzfristige, hochliquide Schuldverschreibungen ausgewiesen) in Höhe von 1.500.664 TEUR (31.12.2021: 542.448 TEUR) sowie den unter den im Bereich der kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesenen Kontokorrentverbindlichkeiten in Höhe von 7.523 TEUR (31.12.2021: 3.566 TEUR) zusammen. Die in den kurzfristigen sowie langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Zahlungsmittel, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, werden nicht mit einbezogen. Die Nettofinanzverbindlichkeiten gemäß IAS 7 stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Die nicht zahlungswirksamen Bewegungen der Darlehensverbindlichkeiten betreffen in Höhe von 12.622 TEUR (31.12.2021: 160.545 TEUR) Umgliederungen in "zur Veräußerung gehaltene Schulden". Gegenläufig wurden in 2022 TEUR 78.413 aus den "zur Veräußerung gehaltene Schulden" in die Darlehensverbindlichkeiten reklassifiziert; es wird auf Abschnitt 22 verwiesen. Die nicht zahlungswirksamen Bewegungen im Bereich der Leasingverbindlichkeiten betreffen vor allem die laufenden Zugänge, denen ein entsprechender Zugang von Nutzungsrechten gegenübersteht. Sonstige Angaben31. Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und -forderungen Die Haftungsverhältnisse des Konzerns aus Bürgschaften, Avallinien und gesamtschuldnerischen Haftungen betrugen zum 31.12.2022 rund 628 Mio. EUR (31.12.2021: rund 858 Mio. EUR). Der Rückgang resultiert vorwiegend aus der Veräußerung des Bereichs Offshore. Im Rahmen der Bewertung der Risiken aus diesem Bereich wurden im Konzern rund 9 Mio. EUR (2021: rund 12 Mio. EUR) im Geschäftsjahr 2022 passiviert. Mit Ausnahme der passivierten Beträge rechnet der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht damit, aus diesen Verpflichtungen in Anspruch genommen zu werden. Die wpd AG besitzt Kaufoptionen für Kommanditanteile an Windparkgesellschaften. Diese Optionen wurden weiterhin mit Null bewertet, da sie erst 2024 ausgeübt werden können und der Wert von zurzeit nicht schätzbaren Parametern (zum Beispiel Höhe der Einspeisevergütung, Möglichkeiten des Repowerings) abhängt. 32. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen vorwiegend vertragliche Verpflichtungen, die mangels eines identifizierten Vermögenswertes nicht im Anwendungsbereich des IFRS 16 liegen. Die über die Gesamtlaufzeit der jeweiligen Verträge entstehenden Verpflichtungen setzen sich hinsichtlich der Fristigkeiten wie folgt zusammen:
Die Gesamtsumme der als sonstige Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Pacht- und Mietaufwendungen beträgt 15.040 TEUR (2021: 8.425 TEUR), welche vorwiegend ertragsabhängige Verpflichtungen sowie vertragliche Verpflichtungen ohne identifizierten Vermögenswert betreffen. Die Pachtverträge verfügen überwiegend über Laufzeiten von 25 Jahren, die zum Teil mit Verlängerungsoptionen versehen sind. In einzelnen Fällen sind Anpassungen der Pachtzahlungen über die Entwicklung der Preisindizes vorgesehen. Ferner besteht zum Bilanzstichtag ein Bestellobligo von 464 Mio. EUR für Onshore Windenergieanlagen (31.12.2021: 457 Mio. EUR). Im Rahmen der Würdigung dieser Angabe ist zu berücksichtigen, dass in den vorstehenden Haftungsverhältnissen davon 276 Mio. EUR bereits enthalten sind. Die Finanzierung dieser Bestellungen wird im Wesentlichen durch vorhandene variable Bankkreditlinien der wpd sowie bereits vorhandene Projektfinanzierungen sichergestellt. 33. Zusatzangaben zu Finanzinstrumenten Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente wurden auf der Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und der nachstehend dargestellten Methoden und Prämissen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, basiert auf aus dem Markt abgeleiteten Bewertungsparametern am Bilanzstichtag. Der relevante Börsenkurs für finanzielle Vermögenswerte ist deren aktueller Geldkurs. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden (z. B. Zinsswaps), wird durch Anwendung von marktüblichen Bewertungsmodellen seitens der kontrahierenden Kreditinstitute aufgrund von am Markt beobachtbaren Parametern ermittelt. Die von den Kreditinstituten mitgeteilten Werte stellen die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten basieren auf diskontierten Cashflows, die unter Verwendung eines marktgerechten Diskontsatzes ermittelt wurden. Der Konzern schließt virtuelle Stromlieferverträge für einen hohen Anteil der erwarteten, jährlichen Windparkproduktion ab, welche von Windgutachten abgeleitet werden. Diese Verträge, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, werden durch Anwendung von marktüblichen Bewertungsmodellen aufgrund von am Markt beobachtbaren Parametern sowie aktualisierter Prognosen für die Stromeinspeisemengen ermittelt. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Schuldverschreibungen, Ausleihungen und sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der Nominalbetrag abzüglich Wertminderungen dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Bei den langfristigen Ausleihungen handelt es sich um fest verzinsliche Vermögenswerte, für welche vereinfachend angenommen wird, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen, weil die Abweichungen zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem aktuellen Marktzinssatz zu unwesentlichen Abweichungen führen. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für die Vertragsvermögenswerte wurden keine speziellen Sicherheiten entgegengenommen. Die Entwicklung der Wertberichtigungen nach IFRS 9 stellt sich bei den Vermögenswerten wie folgt dar:
Für die Zahlungsmittel gelten die Buchwerte, aufgrund ihrer Laufzeit bis maximal drei Monate, als Zeitwerte. Bei den im Vorjahr ausgewiesenen Zahlungsmitteläquivalenten, die in Form von hochliquiden Schuldverschreibungen vorlagen und eine Laufzeit bis maximal drei Monate aufwiesen, gelten notierte Preise als Zeitwerte. Bei den kurzfristigen Zahlungsmitteln mit Verfügungsbeschränkung (projektgebundene Bankguthaben) sowie den langfristigen Zahlungsmitteln mit Verfügungsbeschränkung (Kapitaldienstreserven) entsprechen die Buchwerte den Zeitwerten, da eine regelmäßige Anpassung der Zinssätze an den Marktzinssatz erfolgt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Es wurden keine Wertminderungen vorgenommen, da der Konzern seine Zahlungsmittel oder Zahlmitteläquivalente vor allem bei Banken in der EU und vorwiegend in Euro hält und sich keine wesentliche Auswirkung ergibt. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen neben verlängerten Eigentumsvorbehalten keine weiteren wesentlichen Sicherheiten. Zeitwerte der nicht aktiv gehandelten Schuldtitel mit festen Zinssätzen wie Darlehen, Ausleihungen und sonstigen Forderungen sowie Finanzverbindlichkeiten werden durch Diskontierung der zukünftigen Cashflows ermittelt. Die Diskontierung erfolgt anhand der aktuellen marktüblichen Zinsen über die Restlaufzeit der Finanzinstrumente. Die auf diese Weise ermittelten Zeitwerte sind der Stufe 3 der Bewertungshierarchie des IFRS 13 zuzuordnen. Die Zeitwerte für solche Schuldtitel mit variabler Verzinsung entsprechen aufgrund der regelmäßigen Anpassung der Zinssätze im Wesentlichen den Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen (im Wesentlichen Kommanditanteile) wurde aus den zukünftigen abgezinsten Cashflows über die Laufzeit des Windparks berechnet. Der Konzern konsolidiert einige Personengesellschaften, an denen Minderheitsgesellschafter beteiligt sind. Nach IAS 32 ist bei Personengesellschaften aufgrund der Kündigungsrechte der Kommanditisten die Gesellschafterposition grundsätzlich als Schuld zu erfassen. Das betrifft aus Konzernsicht auch die Minderheitenanteile, die zum Entstehungszeitpunkt der Schuld mit dem beizulegenden Zeitwert des Abfindungsanspruches des Gesellschafters bewertet werden. Bei der weiteren Bewertung der Verpflichtung, auf Basis des aktualisierten Abfindungsanspruchs, werden die auf Minderheiten entfallenden Ergebnisanteile, erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen der Personengesellschaften sowie sonstige Veränderungen der Verpflichtung berücksichtigt. Die Veränderungen werden bis auf die erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfolgswirksam behandelt. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte aller Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten:
Der Nominalwert der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Fair Value über 1 Jahr beträgt 449 TEUR (31.12.2021: 5.281 TEUR). In den finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten sind im Wesentlichen Finanzschulden in Höhe von 2.293.660 TEUR (31.12.2021: 1.889.893 TEUR) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 86.876 TEUR (31.12.2021: 59.298 TEUR) enthalten. In der nachfolgenden Tabelle werden die beizulegenden Zeitwerte sowie Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten dargestellt. Die Buchwerte entsprechen annähernd den beizulegenden Zeitwerten, weil die vereinbarten Zinssätze nicht wesentlich von den aktuellen Marktzinssätzen abweichen. Die Zeitwerte werden der Ebene 3 zugeordnet.
Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie variabel verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Die Nettogewinne und Nettoverluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, die Erfassung von Aufwendungen aus Wertminderungen, Ergebnisse aus der Währungsumrechnung sowie alle sonstigen Ergebnisauswirkungen aus Finanzinstrumenten. Im Posten "Finanzielle Verbindlichkeiten/Vermögenswerte erfolgswirksam zum Fair Value" (FVPL) sind nur Ergebnisse aus solchen Instrumenten enthalten, die nicht als Sicherungsinstrumente im Rahmen einer Hedge-Beziehung nach IAS 39 designiert sind. Die Nettoverluste aus Krediten und Forderungen sowie die Nettogewinne aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Ergebnisse aus Forderungsverlusten und der Währungsumrechnung. Die Nettoergebnisse für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden ohne Zinsen ausgewiesen. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes und den damit verbundenen Angaben legt der IFRS 13 eine Bemessungshierarchie fest (Fair-Value-Hierarchie). Diese Hierarchie teilt die in den Bewertungstechniken zur Bemessung des beizulegenden Zeitwertes verwendeten Inputfaktoren in drei Ebenen ein.
Der Zeitwert von Fremdwährungsderivaten wurde mit Hilfe der Banken unter Berücksichtigung von zukünftigen Wechselkursen ermittelt. Der Zeitwert wurde ebenfalls mit Hilfe von Banken als Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows basierend auf Zinsstrukturkurven ermittelt. Der Zeitwert aller in Ebene 3 enthaltenen Finanzinstrumente wurde mit Hilfe der "Discounted Cashflow"-Methode berechnet. Die Zuordnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente in die Bewertungshierarchie des IFRS 13 stellt sich zum Stichtag wie folgt dar:
Übertragungen innerhalb der Bewertungshierarchien in eine andere Ebene gab es wie im Vorjahr nicht. Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen der Instrumente in Stufe 3 zum 31.12.2022:
Die Entwicklung der aktivierten/passivierten bedingten Kaufpreisforderungen/-verpflichtungen hängt von dem Eintritt sogenannter vertraglich vereinbarter Milestones ab, deren projektindividuelle Eintrittswahrscheinlichkeiten schlussendlich zwischen den Extremen 0 und 100 % liegen. Bei der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit greift das Management auf kommunizierte Projektfortschritte, Branchenkenntnis sowie die aktuelle Marktsituation zurück. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt (in der Regel) unter Anwendung der Barwertmethode auf Basis der erwarteten Netto-Zahlungsströme. Die Zahlungsströme werden mit einem risikoadäquaten Kapitalkostensatz diskontiert. Der Zeitwert für die Stromzertifikate wird aus den Marktpreisen der landesspezifischen Strombörsen bzw. aus vertraglichen Vereinbarungen abgeleitet. 34. Anteilsbesitz - Konsolidierungskreis Beteiligungen der wpd AG zum 31.12.2022
Die in der Anteilsbesitzliste mit einem "*" gekennzeichneten in Deutschland ansässigen Personenhandelsgesellschaften sind gemäß § 264b HGB u. a. von der Verpflichtung zur Offenlegung in Deutschland befreit. 35. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die wpd AG und deren Aktionäre, die Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Aufsichtsrates der wpd AG, deren nahestehende Familienangehörige sowie die vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der wpd und die nachfolgend aufgeführten durch die Aktionäre der wpd AG beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen und Unternehmensgruppen werden als nahestehende Unternehmen und Personen definiert (soweit nicht anders genannt, gilt dies für die Geschäftsjahre 2022 und 2021). Die Geschäftsvorfälle zwischen der wpd AG und ihren Tochterunternehmen, die nahestehende Unternehmen und Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in diesen Anhangangaben nicht erläutert. Die folgende Liste führt die nahestehenden Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 auf, mit denen im Geschäftsjahr 2022 wesentliche Geschäftsbeziehungen bestanden:
Die Bedingungen und die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu den gleichen Konditionen wie unter fremden Dritten abgewickelt. Neben den Geschäftsbeziehungen zu den in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen bestanden nachfolgend aufgeführte Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen: 35.1. Beziehungen zu assoziierten Unternehmen Mit Unternehmen, bei denen die wpd einen maßgeblichen Einfluss (assoziierte Unternehmen) ausübt, bestanden in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 die folgenden Geschäftsbeziehungen:
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten zum 31.12.2022 15,1 Mio. EUR (31.12.2021: 14,2 Mio. EUR) aus kurzfristig festverzinslichen Darlehensforderungen, 2,0 Mio. EUR (31.12.2021: 1,9 Mio. EUR) aus Zinsforderungen sowie 0,0 Mio. EUR (31.12.2021: 0,3 Mio. EUR) aus übrigen Forderungen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Forderungen gegen deutsche, taiwanische und philippinische assoziierte Unternehmen. Die Darlehen sind in der Regel durch bestehende Projektrechte abgesichert; Darlehenszinsen entsprechen dabei den üblichen Vereinbarungen mit Dritten. Die Kreditwürdigkeit der assoziierten Unternehmen wird unabhängig von der Fälligkeit im Rahmen des jeweiligen Projektes gewürdigt. Die grundsätzlich bestehenden Ausfallrisiken sind daher im Wesentlichen auf das (die) jeweilige(n) Projekt(e) bezogen. Im Rahmen des Projektmanagements wird vorhandenen Ausfallrisiken auf Einzelebene individuell durch die Zusammenarbeit von technischen und kaufmännischen Mitarbeitern sowie Vertriebsmitarbeitern begegnet. Das maximale Kreditrisiko entspricht den ausgewiesenen Beträgen. Aufgrund des vorstehend beschriebenen Procedere sowie bestehenden Kreditsicherheiten wird die Kreditqualität als gut eingeschätzt. 35.2. Beziehungen zu Gemeinschaftsunternehmen Mit Unternehmen, die als Gemeinschaftsunternehmen kategorisiert sind, bestanden in den Geschäftsjahren 2022 und 2021 die folgenden Geschäftsbeziehungen:
Mit Unternehmen, die als wesentliche Gemeinschaftsunternehmen kategorisiert sind, bestehen zum Jahresende langfristig festverzinsliche Darlehensforderungen nebst Zinsforderungen in Höhe von 9,8 Mio. EUR (31.12.2021: 10,8 Mio. EUR). Hieraus resultieren Zinserträge in Höhe von 0,1 Mio. EUR (2021: 0,1 Mio. EUR). Die Darlehen sind in der Regel durch bestehende Projektrechte abgesichert; Darlehenszinsen entsprechen dabei den üblichen Vereinbarungen mit Dritten. 35.3. Beziehungen zu sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 wurden folgende Beziehungen im Sinne des IAS 24 zu sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen berichtet:
Der Leistungsaustausch (Sonstige Erträge) beinhaltet im Geschäftsjahr im Wesentlichen Aufwandsweiterbelastungen. Der Leistungsaustausch (Sonstiger Aufwand bzw. Aktivierung) mit nahestehenden Unternehmen und Personen beinhaltet in 2022 überwiegend Aufwendungen aus der kaufmännischen und technischen Betriebsführung in Höhe von 13,9 Mio. EUR (2021: 9,8 Mio. EUR), Aufwendungen für Reparaturen, Instandhaltungen und Wartung in Höhe von 2,0 Mio. EUR (2021: 2,3 Mio. EUR), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Aufwand 2021: 3,4 Mio. EUR) und Aufwendungen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (2021: 0,3 Mio. EUR). Leasingzahlungen, die im Anwendungsbereich des IFRS 16 liegen, belaufen sich auf 0,9 Mio. EUR. Hieraus resultieren Nutzungsrechte in Höhe von 3,8 Mio. EUR sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 4,0 Mio. EUR. Im laufenden Geschäftsjahr sind Nutzungsrechte sowie Leasingverbindlichkeiten in Höhe von jeweils rd. 1,7 Mio. EUR abgegangen. 35.4. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Vergütung des Managements für seine kurzfristigen Leistungen beträgt 12.197 TEUR (2021: 2.414 TEUR). Die Aufsichtsratsvergütung beläuft sich auf 30 TEUR (2021: 30 TEUR). 36. Als Aufwand erfasste Abschlussprüferhonorare Die wpd AG ist nach deutschem Handelsrecht verpflichtet, die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare des Konzernabschlussprüfers anzugeben. Im Geschäftsjahr sind für Prüfungsleistungen 229 TEUR (2021: 286 TEUR) aufzuzeigen. Sonstige Leistungen wurden in Höhe von 0 TEUR erbracht (2021: 0 TEUR). 37. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag gab es keine berichtenswerten Ereignisse.
Bremen, den 30.03.2023 Dr. Gernot Blanke, Vorstandsvorsitzender Dr. Hartmut Brösamle, Vorstand Björn Nullmeyer, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die wpd AG, Bremen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der wpd AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 30. März 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Thomas Dräger, Wirtschaftsprüfer ppa. Holger Schreiber, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2022der wpd AG(Prüfung des Jahresabschlusses und des Gewinnverwendungsvorschlages) I. Vorlage und Prüfung des JahresabschlussesDer Vorstand hat gem. § 170 Abs. 1 AktG dem Aufsichtsrat den Jahresabschluss unverzüglich nach Aufstellung zur Prüfung vorzulegen. Der Jahresabschluss wurde von der RKH GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft erstellt. Den Konzernabschluss nach IFRS hat die Gesellschaft erstellt. Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss nach IFRS geprüft. Dem Aufsichtsrat wurden im Vorhinein folgende Unterlagen übergeben:
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat mit Schreiben vom 7. Juni 2023 seinen Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns (Gewinnverwendungsvorschlag) unterbreitet. II. Bericht über das Ergebnis der PrüfungGemäß § 171 Abs. 2 AktG hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung des Jahresabschlusses Bericht zu erstatten. Der Aufsichtsrat hat ferner den Konzernabschluss nach IFRS der Gesellschaft geprüft. Zu Art und Umfang der Prüfung wird folgendes ausgeführt: Der Aufsichtsrat hat während des vergangenen Geschäftsjahres 2022 die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wahrgenommen. Grundlage hierfür waren mündliche und schriftliche Berichte des Vorstands. Ferner fanden Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 13. April 2022, 20. April 2022, 28. April 2022, 16. Juni 2022, 14. September 2022, 15. September 2022, 23. September 2022, 25. Oktober 2022, 5. Dezember 2022 und 23. Dezember 2022. Zum Teil hat der Aufsichtsrat unterjährig - soweit erforderlich - Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Die Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat waren Gegenstand eingehender Erörterung. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung, insbesondere über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, sowie über die Finanz-, Investitions- und Personalplanung, wobei auf Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe von Gründen eingegangen wurde. Der Vorstand berichtete über die Rentabilität des Eigenkapitals und der Gesellschaft, den Umsatz sowie über Gang der Geschäfte und Lage der Gesellschaft im Allgemeinen sowie über Geschäfte, welche für die Rentabilität und Liquidität der Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren. Hierbei wurden verbundene Unternehmen und Beteiligungen, Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der Gesellschaft angemessen berücksichtigt, soweit Vorgänge bei diesen Gesellschaften erheblichen Einfluss auf die Lage der Gesellschaft haben konnten. Die Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat entsprachen im abgelaufenen Geschäftsjahr den Grundsätzen einer gewissen und getreuen Rechenschaft. III. Stellungnahme zum JahresabschlussZu dem Jahresabschluss der wpd AG für das Geschäftsjahr 2022 führen wir aus: Der Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde von der RKH GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Lise-Meitner-Straße Nr. 5 in 28359 Bremen erstellt. Ein Lagebericht sowie eine Prüfung durch einen Abschlussprüfer waren nicht erforderlich, da die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und daher ein Lagebericht gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erforderlich und eine Abschlussprüfung gem. § 316 HGB verzichtbar ist. Gleichwohl hat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss geprüft. In ihrem Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses kommen die Herren Wirtschaftsprüfer Reimers und Hüffmeier zu folgender Feststellung: "Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der wpd AG, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 202 2 bis 31. Dezember 202 2 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standard: Gründsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen." Die Prüfung durch den Aufsichtsrat führte zu keinen Einwendungen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss wird gebilligt. Gegen die Ergebnisse der Erstellung des Jahresabschlusses durch die RKH GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, werden keine Einwendungen erhoben. Auch die Prüfung des Jahresabschlusses durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der weiterhin von der Gesellschaft erstellte und von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte Konzernabschluss nach IFRS der wpd AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde ebenfalls geprüft und gebilligt. Einwendungen wurden nicht erhoben. IV. FeststellungDer vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 der wpd AG und der von der Gesellschaft erstellte Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2022 der wpd AG wurden vom Aufsichtsrat erörtert und gebilligt. Der Jahresabschluss der wpd AG ist damit festgestellt. V. Prüfung des Vorschlags über die Verwendung des BilanzgewinnsDen Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir geprüft. Einwendungen werden nicht erhoben. Der Gewinnverwendungsvorschlag wird gleichfalls gebilligt.
Bremen, 7. Juli 2023 wpd AG Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Klaus Meier |
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