A. Ritte GmbH & Co. KGLiquidiert

50935 Köln, Deutschland

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 25715
Vorher
Drachenfelssee 628. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG
Eingetragen
9.11.2007

Historie

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Management

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

A. Ritte GmbH & Co. KG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2,00

2,00

II. Sachanlagen

10.561,00

12.893,50

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

-davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als 1 Jahr

EUR 0,00/Vj:0,00

365,89

1.177,95

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.003,58

2.872,86

C. Rechnungsabgrenzungsposten

180,25

180,25

D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

16.862,46

7.952,07

Summe Aktiva

38.975,18

25.078,63



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Jahresüberschuss

8.681,93

0,00

II. Jahresfehlbetrag

0,00

-10.004,27

B. Rückstellungen

1.447,50

1.526,50

C. Verbindlichkeiten

-davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

EUR 28.845,75/Vj:10.036,82

-davon aus Steuern

EUR 2.193,60/Vj:2.632,27

-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

EUR 0,00/Vj:0,00

28.845,75

33.556,40

Summe Passiva

38.975,18

25.078,63

ANHANG

Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der A.Ritte GmbH & Co. KG zum 31.12.2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH & Co KG gemäß § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist zum 31.12.2010 buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann nach Rücksprache und Auskunft des Geschäftsführers von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen Überschuldung übersteigen.

Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung zu Fortführungswerten. Die Geschäftsführung hat nachhaltig versichert, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit überwiegend wahrscheinlich ist.

Bilanz

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Währungsumrechnung

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs angesetzt, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener bzw. ein gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderungen bzw. eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bewertungsmethoden

Die Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten werden. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht angepasst.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.

Sachanlagen

Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert.

Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuordenbaren Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.

Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte unter Berücksichtigung der gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB aktivierungspflichtigen Aufwendungen.

Die Abgänge wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit den Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen ausgebucht.

Die Abschreibungen wurden planmäßig nach Massgabe des § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.

Bei den Zugängen an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 150 EUR nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG).

Bei den Zugängen an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 150 EUR bis 410 EUR nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet (§ 253 Abs. 4 HGB).

Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten wurden gezahlte Beträge mit dem Nennwert erfasst, die als Aufwand den Bilanzstichtag nachfolgenden Kalenderjahren zuzuordnen sind (§ 250 HGB).

Rückstellungen

Bei Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt.

Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren: 0,00 €

Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Sonstige Angaben

Angaben zu den Haftungsverhältnissen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:

Verbindlichkeiten aus: - Begebung und Übertragung von Wechseln

- Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

- Gewährleistungsverträgen

- Bestellung Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

bestehen nicht.

Angaben zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäftsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB)

Die Geschäftsführung wird von der A. Ritte Verwaltungs GmbH vorgenommen.

Die von der A.Ritte Verwaltungs GmbH übernommenen Bezüge für die Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr EUR 0,00.

Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Komplementärin wird vertreten durch:

Herrn Andreas Ritte, Malermeister

Gezeichnetes Kapital der Komplementärin (§ 285 Nr. 15 HGB)

Das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000.

Der Sitz der Gesellschaft ist in Köln.

Köln, 29.9.2011

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.09.2011

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