IMMOWIEN
GmbH
Bürstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.856,00 |
55.466,00 |
| I.
Sachanlagen |
39.856,00 |
55.466,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
526.426,96 |
736.380,17 |
| I.
Vorräte |
20.000,00 |
212.077,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
177.795,09 |
37.717,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
328.631,87 |
486.585,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.106,34 |
838,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
567.389,30 |
792.684,63 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
430.261,47 |
426.255,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
405.261,47 |
401.255,86 |
| B.
Rückstellungen |
92.462,00 |
242.600,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.665,83 |
123.828,57 |
| davon
aus Steuern |
35.786,87 |
106.391,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
567.389,30 |
792.684,63 |
Anhang
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der IMMOWIEN GmbH, Bürstadt,
zum 31. Dezember 2015 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
erstellt. Dabei wurden weitgehend die für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde
beachtet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen Methode ermittelt werden.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 410,00 nicht übersteigen.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Handelswaren erfolgt zu Anschaffungskosten.
Soweit der Börsen- oder Marktpreis zum
Abschlussstichtag geringer war als die Anschaffungskosten
wurde der geringere beizulegende Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen die
Geschäftsführer/Gesellschafter in Höhe von
T€ 65,3 (Vorjahr: T€ 25,0) enthalten.
Kredite an Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans: T€ 65,3 (Vorjahr:
T€ 25,0).
Das Darlehen wird mit 1,0 % p.a. verzinst.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von T€ 0,7 (Vorjahr: T€ 0,7) enthalten.
B.
Allgemeine Angaben
I.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
II.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2015 und bis zur
Bilanzerstellung waren die Herren
Michael Withake, Bürstadt,
Dr. Jürgen Entenmann, Hahnstätten,
Herbert Jung, Viernheim
zu alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern bestellt.
Bürstadt, den 08. Februar 2017
gez. Michael Withake
(Geschäftsführer)
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gez. Dr. Jürgen Entenmann
(Geschäftsführer)
|
gez. Herbert Jung
(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2017 festgestellt.
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