Zimmermann GmbHLiquidiert

Am Herrenweg 8, 89331 Burgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 1665
Eingetragen
14.6.1978
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Schlosserei, Installation von Heizungen und Lüftungen, Rohrleitungsbau, Bau von Wasserversorgungsanlagen, Handel mit Installations- und Heizungsartikeln und sanitären Einrichtungen sowie Betrieb einer mechanischen Werkstätte.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Annemarie Zimmermann
89331 Burgau
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zimmermann GmbH

Burgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

Bilanz

Aktiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Anlagevermögen 19.169,80 23.398,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 10.654,00 15.632,00
III. Finanzanlagen 8.514,30 7.765,27
B. Umlaufvermögen 236.601,64 534.656,46
I. Vorräte 195.366,15 386.396,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.230,84 145.840,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.004,65 2.420,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.414,03 27.816,08
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 127.015,87 32.886,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 389.201,34 618.757,98

Passiva

30.6.2011
EUR
30.6.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Kapitalrücklage 340.000,00 340.000,00
III. Verlustvortrag 402.886,67 406.315,40
IV. Jahresfehlbetrag 94.129,20 -3.428,73
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 127.015,87 32.886,67
B. Rückstellungen 99.263,80 210.639,00
C. Verbindlichkeiten 289.937,54 408.118,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 389.201,34 618.757,98

Anhang


 
Der Jahresabschluss der Firma Zimmermann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind für Zwecke der Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG und der damit verbundenen Befreiung von der formellen Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurden nachfolgend aufgelistete Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr ausgewiesen:
  

Verrechnung der Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsrückstellung

Ausweis der Umsatzsteuer auf Anzahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten entfällt


Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst und sind somit nicht vergleichbar.

Auf die Darstellung der Abweichungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.

Die in § 67 EGHGB eingeräumten Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrechte werden beansprucht. Das gilt insbesondere für nachfolgend dargestellte Sachverhalte:

Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern wurde die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das gilt gleichermaßen auch für bisher beanspruchte steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.

Ergeben sich bei der Bewertung der Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen, wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen wurden zugeführt.

Bei Pensionsrückstellungen wurde aber vom Wahlrecht des § 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Nähere Erläuterungen hierzu können dem Punkt "Pensionsrückstellungen, verrechnungsfähige Vermögenswerte" entnommen werden.

Es wurde unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl buchmäßig zum 30.06.2011 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist, stellen die Gesellschafter durch Beschlüsse (Rangrücktritt) sicher, dass eine tatsächliche Überschuldung nicht eingetreten ist.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht vorgenommen.

Die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte Gewinne wurden nicht ausgewiesen.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend dem tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren Marktpreis abgeschrieben.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte unter Berücksichtigung des tatsächlichen Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich vereinbarten Gesamt­leistungen unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht bewertungsfähige Kosten und für den kalkulatorischen Gewinn wurden 5,0 % Abschlag berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­risikos bewertet.

Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus Darlehensgewährungen enthalten. Diese wurden planmäßig entsprechend dem Tilgungszeitraum der Darlehens­schulden abge­schrieben.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken be­rück­sichtigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Einzelheiten zur Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen sind der Position "Pensionsrückstellungen, verrechnungsfähige Vermögenswerte" im Anhang zu entnehmen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, betragen 0,00 Euro (Vorjahr: 101.406,00 Euro).

Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten weisen 256.633,94 Euro (Vorjahr: 375.651,59 Euro) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 30.339,60 Euro (Vorjahr: 26.539,39 Euro).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 5.924,00 Euro .

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- Einkommensabtretung des Gesellschafters


Die Firma Zimmermann GmbH hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürgschaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht begründet.

Bei der AXA Versicherung AG besteht zum 30.06.2011 ein Bürgschaftsvertrag. Das Bürgschaftsobligo wurde für branchenübliche Gewährleistungen beansprucht.

Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht.

Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht begründet.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
  

Geschäftsführer:
Martin Zimmermann
ausgeübter Beruf:
Maschinenbauermeister, kaufmännischer Leiter



Aktuell werden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
  

Geschäftsführer:
Annemarie Zimmermann
ausgeübter Beruf:
Betriebsleiterin



Burgau, den 26.06.2013
gez.: Annemarie Zimmermann
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2013 festgestellt.

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