Zimmermann
GmbH
Burgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.169,80 |
23.398,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
10.654,00 |
15.632,00 |
| III.
Finanzanlagen |
8.514,30 |
7.765,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
236.601,64 |
534.656,46 |
| I.
Vorräte |
195.366,15 |
386.396,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.230,84 |
145.840,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.004,65 |
2.420,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.414,03 |
27.816,08 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
127.015,87 |
32.886,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
389.201,34 |
618.757,98 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
340.000,00 |
340.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
402.886,67 |
406.315,40 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
94.129,20 |
-3.428,73 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
127.015,87 |
32.886,67 |
| B.
Rückstellungen |
99.263,80 |
210.639,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
289.937,54 |
408.118,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
389.201,34 |
618.757,98 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Firma Zimmermann GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind für Zwecke der
Offenlegung insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für die Offenlegung wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Dieser Jahresabschluss ist erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt. Daher können sich Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr ergeben in Bezug auf die verwendete
Darstellung, insbesondere der Gliederung sowie auf die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Anlässlich der erstmaligen Anwendung des BilMoG
und der damit verbundenen Befreiung von der formellen
Stetigkeit für Darstellung und Gliederung wurden
nachfolgend aufgelistete Positionen der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung abweichend zum Vorjahr
ausgewiesen:
| • |
Verrechnung der
Rückdeckungsversicherung mit der
Pensionsrückstellung
|
| • |
Ausweis der Umsatzsteuer auf
Anzahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten
entfällt
|
Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst und sind
somit nicht vergleichbar.
Auf die Darstellung der Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird unter Bezugnahme
auf Art. 67 Abs. 8 des Einführungsgesetzes zum
Handelsgesetzbuch vom 25.05.2009 (EGHGB) verzichtet. Die
Vorjahresvergleichszahlen wurden ebenso nicht angepasst.
Die in § 67 EGHGB eingeräumten
Wertbeibehaltungs- und Fortführungswahlrechte werden
beansprucht. Das gilt insbesondere für nachfolgend
dargestellte Sachverhalte:
Bei bis 2009 angeschafften Wirtschaftsgütern
wurde die bisherige Abschreibung fortgeführt. Das gilt
gleichermaßen auch für bisher beanspruchte
steuerliche Sonderabschreibungen, Abschreibungen wegen
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags sowie für
die Behandlung der geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Ergeben sich bei der Bewertung der
Rückstellungen nach dem BilMoG Überdeckungen,
wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Wert
beizubehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis
spätestens zum 31.12.2024 wieder zugeführt werden
müsste. Unterdeckungen bei Rückstellungen wurden
zugeführt.
Bei Pensionsrückstellungen wurde aber vom
Wahlrecht des § 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch
gemacht. Nähere Erläuterungen hierzu können
dem Punkt "Pensionsrückstellungen,
verrechnungsfähige Vermögenswerte" entnommen
werden.
Es wurde unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung bewertet. Obwohl
buchmäßig zum 30.06.2011 ein nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auszuweisen ist, stellen
die Gesellschafter durch Beschlüsse
(Rangrücktritt) sicher, dass eine tatsächliche
Überschuldung nicht eingetreten ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Saldierungen wurden nicht
vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung von Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Nicht realisierte
Gewinne wurden nicht ausgewiesen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend dem
tatsächlichen Wertverzehr linear oder degressiv
vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet oder auf den niedrigeren
Marktpreis abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte
unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Baufortschrittes im Verhältnis zu den vertraglich
vereinbarten Gesamtleistungen unter Zugrundelegung der
vertraglich vereinbarten Angebotspreise. Für nicht
bewertungsfähige Kosten und für den
kalkulatorischen Gewinn wurden 5,0 % Abschlag
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
neben transitorischem Aufwand, der zeitanteilig
berücksichtigt wurde, auch Finanzierungskosten aus
Darlehensgewährungen enthalten. Diese wurden
planmäßig entsprechend dem Tilgungszeitraum der
Darlehensschulden abgeschrieben.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Einzelheiten zur Rückstellung für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen sind der
Position "Pensionsrückstellungen,
verrechnungsfähige Vermögenswerte" im Anhang zu
entnehmen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.
Die Forderungen, die eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr aufweisen, betragen 0,00 Euro (Vorjahr:
101.406,00 Euro).
Von den gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten
weisen 256.633,94 Euro (Vorjahr: 375.651,59 Euro) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen
nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter betragen 30.339,60 Euro (Vorjahr: 26.539,39
Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 5.924,00 Euro .
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
- Pfandrecht an beweglichen Sachen
- Einkommensabtretung des Gesellschafters
Die Firma Zimmermann GmbH hat Verpflichtungen aus der
Übernahme von Bürgschaften oder aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten über die in der Bilanz ausgewiesenen
Beträge hinaus nicht begründet.
Bei der AXA Versicherung AG besteht zum 30.06.2011
ein Bürgschaftsvertrag. Das Bürgschaftsobligo
wurde für branchenübliche Gewährleistungen
beansprucht.
Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung
von Wechseln bestanden nicht.
Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen bestanden über die
gesetzlichen Verpflichtungen hinaus nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht
begründet.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Martin Zimmermann
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ausgeübter Beruf:
|
Maschinenbauermeister,
kaufmännischer Leiter
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Aktuell werden die Geschäfte des Unternehmens
durch folgende Person geführt:
Geschäftsführer:
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Annemarie Zimmermann
|
ausgeübter Beruf:
|
Betriebsleiterin
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Burgau, den 26.06.2013
gez.: Annemarie Zimmermann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2013 festgestellt.
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