Stammdaten

Register
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn HRB 5387
Vorher
GAF - IV GmbH
Eingetragen
18.7.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenUnternehmensberatung
Gegenstand
Übernahme von Beratungs-, Verwaltungsund Managementaufgaben sowie der Einzug von Forderungen im medizinischen Bereich, insbesondere von integrierten Versorgungsverträgen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist die Auswertung, Darstellung und wirtschaftliche Verwertung medizinisch- wissenschaftlicher Daten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter
Beta

3 von 4 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Michael A. Überall
Bad Bocklet
52.00%
G****** M*************
16.00%
H**** K******
16.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IMC GmbH

Limburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1.646,00

3.707,00

II. Sachanlagen

23.013.00

25.330,00

III. Finanzanlagen

1.35,000

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

489,42

628,16

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

615.889,73

667.846,77

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

727.377,81

826.366,83

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.329,92

13.700,46

Summe Aktiva

1.137.095,88

1.537.579,22



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.200,00

25.200,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

176.785,05

156.071,17

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

272.666,87

260.713,88

B. Rückstellungen

15.694,40

83.609,82

C. Verbindlichkeiten

880.749,56

1.011.984,35

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1.371.095,88

1.537.579,22

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Personen- und Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Anhang bezieht sich auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr zum 31.12.2017.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen nicht vor.

Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfülllgungsbetrages nach §253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr und das Vorjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesezt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsleitung von Herrn Harry Kletzko wahrgenommen.

 

Frankfurt, den 08. März 2018

gez. Harry Kletzko

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. März 2018

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