ESB
Elektroakustik GmbH
(vormals:
TSS Service GmbH)
Schönberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.187,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.187,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.315,04 |
| I.
Vorräte |
1.840,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.475,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.502,04 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.037,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
5.962,49 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.664,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.502,04 |
Anhang
1. Allgemeines
Für diesen Jahresabschluss sind die Vorschriften
des dritten Buches des Handelsgesetzbuches angewandt
worden.
Die damit verbundenen Ausweis- und
Gliederungsbestimmungen wurden in jeder Hinsicht befolgt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden korrekt angewandt.
Das Unternehmen ist im Sinne von § 267 (1) HGB
als kleine Gesellschaft einzustufen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein Wechsel von Bilanzierungs- oder
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag
ausweisen, wurden gemäß § 265 (8) HGB nicht
angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Sachanlagen wurden gem. § 253 (2) HGB zu den
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung zur
Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach §
7g (5) EStG wurde kein Gebrauch gemacht.
Es wurde kein außerbilanzieller
Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g (1)
EStG gebildet.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die Kontostände bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig war und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben.
Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt, § 253 (1) HGB.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet, § 252
(1) Nr. 3 HGB.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß
§ 250 (1) HGB gebildet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (2010 =
Rumpfwirtschaftsjahr, kein Vorjahr), § 268 (4) HGB.
Ausleihungen an Geschäftsführungsorgane des
Unternehmens wurden nicht gewährt, § 285 Satz
1Nr. 9 c HGB, § 42 (3) GmbHG.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 2.657,19
€ (2010 = Rumpfwirtschaftsjahr, kein Vorjahr), §
268 (5) HGB.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf
Jahren beträgt 0,00 € (2010 =
Rumpfwirtschaftsjahr, kein Vorjahr).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
0,00 € (2010 = Rumpfwirtschaftsjahr, kein Vorjahr),
§ 285 Satz 1 Nr. 1 HGB.
4. Angaben zu Organen der Gesellschaft
Einzelvertretungsberechtigter und vom Verbot des
Selbstkontrahierens nach § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer der TSS Service GmbH ist:
- Herr Markus Alt, EDV-Systemberater
Schönberg, den 21.11.2011
für die
TSS Service GmbH
Markus Alt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2011 festgestellt.
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