Starke
Metallbau GmbH
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.935,00 |
35.665,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
51,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.724,00 |
35.404,00 |
| III.
Finanzanlagen |
210,00 |
210,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
376.461,69 |
641.621,87 |
| I.
Vorräte |
262.903,36 |
176.373,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
98.396,94 |
303.746,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.726,54 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
2.726,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.161,39 |
161.502,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.620,50 |
2.471,27 |
| Aktiva |
420.017,19 |
679.758,14 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
242.836,14 |
181.486,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
190.836,14 |
130.357,31 |
| davon
Gewinnvortrag |
130.357,31 |
-134.830,01 |
| B.
Rückstellungen |
46.733,41 |
67.695,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
130.447,64 |
430.576,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.447,64 |
140.576,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
120.000,00 |
290.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
120.000,00 |
290.000,00 |
| Passiva |
420.017,19 |
679.758,14 |
Anhang
per 31.12.
2021
der
Starke Metallbau GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
III. Angaben zur Bilanz
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
V. Sonstige Angaben
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Starke Metallbau GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Von größenabhängigen
Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG), sowie der
einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftervertrags
aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagenvermögen wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen
Anlagengegenstände werden linear entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die im
Berichtsjahr angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter, deren Wert € 800,00 nicht
übersteigt, wurden in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Beteiligungen des Finanzanlagevermögens werden
zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden
Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Sofern bei den Anlagegegenständen zum
Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auszugehen ist, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
beigefügtem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB sowie unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags.
Die Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten sind
durch nachfolgende Sicherheiten gesichert:
| • |
Sicherungsübereignung der
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
| • |
Sicherungsübereignung von
Vermögensgegenständen des
Umlaufvermögens
|
| • |
Grundpfandrechte
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Für die nächsten fünf Jahre
beträgt der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
T€ 210 und beinhaltet Verpflichtungen aus dem
Pachtvertrag (Gebäude).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Gesellschaftsorgane:
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Wolfgang Starke, Arnsberg (bis 01.01.2022)
Mitarbeiteranzahl:
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 13.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Die Firma ist beim Amtsgericht Arnsberg
unter der Nr. 1401 eingetragen.
Sitz der Gesellschaft ist Arnsberg.
Arnsberg, gez.
- Christian Sönnecken -
sonstige Berichtsbestandteile
gez. der Geschäftsführer Christian
Sönnecken
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2022 festgestellt.
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