LV Leasing Vertriebs GmbHLiquidiert
Ophöverweg 10, 59609 Anröchte, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mike Gillmann seit 6.1.2017 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LV Leasing Vertriebs GmbHAnröchteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2011Allgemeine AngabenGrundlagen der RechungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden in vollem Umfang ab dem 01.01.2010 angewendet. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der LV Leasing Vertriebs GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG bis zu AK von 150,00 € voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00 ) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen. Kapitalfehlbetrag Zum Bilanzstichtag hat sich ein Kapitalfehlbetrag von 24.070,19 € ergeben, der bereits durch den zu erwartenden Jahresüberschuss im Jahre 2012 ausgeglichen werden wird. Darüber hinaus besteht aufgrund der Geschäftsentwicklung eine positive Fortführungsprognose. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Mike Gillmann, Ophöver Weg 10, 59609 Anröchte. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Anröchte- Berge, den 27.12.2012 Mike Gillmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2012. |
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