Ankerpunkt Service GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alev Donner seit 27.7.2022 | Geschäftsführer |
Malte Polli-Holstein seit 12.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 5 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Amptown System Company GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018/2019der Amptown System Company GmbH, HamburgA. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die Amptown System Company GmbH (ASC) wurde als Amptown Sound & Communication GmbH mit Sitz in Hamburg gegründet und in 2008 umbenannt. ASC befasst sich mit der Planung, Lieferung, Installation und Systemintegration von Projekten der Medientechnik und den damit verbundenen Serviceleistungen. Medientechnik umfasst die technischen Bereiche Beschallung, Beleuchtung, Steuerung, Projektion und betriebsnotwendige Programmierungen. Es bestehen Vertriebsbüros in Berlin und Frankfurt (Mörfelden-Walldorf). Außerdem unterhält die Firma ein Lager in Papenburg. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Turku, Finnland errichtet und 60 % der Anteile an der HFE Elektroakustik Studiotechnik GmbH, Leipzig, erworben. Geschäftsverlauf Der intensive Wettbewerb auf den Geschäftsfeldern der Medientechnik besteht fort. Der rasante technische Fortschritt führt zu Systemen mit immer höherer Komplexität. Die Amptown System Company GmbH hat die in den vergangenen Geschäftsjahren unternommenen erheblichen Anstrengungen zur Intensivierung des Vertriebs und der Leistungsfähigkeit fortgesetzt und konnte zahlreiche weitere Aufträge für umfangreiche und wichtige Projekte auf den konventionellen (Land basierten) Geschäftsfeldern verzeichnen. Diese Anstrengungen werden aufgrund der Vertriebserfolge fortgesetzt und fachlich auf eine noch breitere Basis gestellt. Durch die Fortführung der erhöhten Aufwendungen für technische Vor- und Ausführungsplanung konnten technische Strukturen und Prozesse entwickelt werden, die in einigen Märkten (z.B. Kreuzfahrtschiffe) eine qualitative Alleinstellung ermöglichen. Daraus resultiertein außerordentlich befriedigender Auftragsbestand mit zahlreichen weiteren Optionen in einem sich rasant entwickelnden Marktumfeld. Die Erwartungen an die Gesamtleistung für das Geschäftsjahr 2018/2019 haben sich nicht ganz erfüllt. Das Jahresergebnis liegt ebenfalls unter den Erwartungen, bedingt durch die Fertigstellung eines Prototyps im maritimen Bereich sowie Projektverschiebungen im Landgeschäft. Die abgeschlossenen Projekte konnten jedoch durchschnittlich höhere Deckungsbeiträge erwirtschaften. B. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 1. Ertragslage Das Rohergebnis ist von TEUR 15.480 in 2017/2018 auf TEUR 17.587 in 2018/2019 gestiegen. Die Auftragsentwicklung war ausgesprochen positiv. Besonders auf dem Gebiet der maritimen Projekte/Kreuzfahrtschiffe stehen feste Aufträge und zahlreiche Optionen zu Buche, außerdem waren wiederum erhebliche Aufträge der Öffentlichen Hände und auch aus Projekten der Industrie zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr sind sowohl die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+ 9,6 %) als auch die Personalkosten (+ 11,9 %) gestiegen. Der Anstieg der Personalkosten resultiert insbesondere aus Überstunden im Zusammenhang mit den terminbedingten Fertigstellungen von Projekten. Trotzdem konnte mit TEUR 1.057 ein deutlich positives Ergebnis (VJ. Jahresergebnis von TEUR 769) erwirtschaftet werden. 2. Vermögenslage Der Bestand der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen ist mit TEUR 13.756 gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 13.700 nahezu konstant geblieben. Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden Investitionen von TEUT 722 in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen getätigt. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen die Erneuerung der Betriebsausstattung. Vor allem die Investition in Vorführgeräte für die Akquise von neuen Projekten stand im Vordergrund. Durch das positive Ergebnis konnte der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf TEUR 1.692 reduziert werden. 3. Finanzlage Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen (TEUR 13.756) sind in Höhe von TEUR 4.988 bzw. 36,3 % durch erhaltene Anzahlungen finanziert. Die Bankverbindlichkeiten valutierten zum Stichtag mit TEUR 14.294 um TEUR 2.728 höher als zum Vorjahresstichtag. Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus in Vorleistung getretenen Lieferungen für Projekte. 4. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die intensiven Akquisitionsmaßnahmen haben wiederum zum gewünschten Ziel einer erheblichen Ausweitung der Auftragseingänge geführt. In allen Bereichen des Maritimen und auch des Landgeschäftes bestätigen uns Kundenzufriedenheit und neue Auftragseingänge, dass unser Anspruch an unsere Qualität mit denen unserer Kunden übereinstimmen. Über die bestehenden Aufträge hinaus werden weitere Projekte im maritimen und im Landbereich verhandelt und es stehen zusätzliche Abschlüsse bevor. C. Prognosebericht Voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken Die Gesellschaft weist zum 30. Juni 2019 aufgrund eines hohen Jahresfehlbetrages im Geschäftsjahr 2015/2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 1.692 (VJ. TEUR 2.749) aus. Infolge des hohen Jahresfehlbetrages in 2015/2016 wurde für das Unternehmen im ersten Halbjahr 2016/2017 ein Sanierungskonzept erarbeitet. Am 31. Dezember 2016 hatten Gesellschafter liquide Mittel in Form von Gesellschafterdarlehen von EUR 3,0 Mio. gewährt, die mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen sind. Im maritimen Bereich (Kreuzfahrtschiffe) bestehen Aufträge bis 2023 mit zahlreichen Optionen für weitere Schiffe. Zusätzliches Neugeschäft ist unter dem Gesichtspunkt der Konsolidierung im Hinblick auf Rentabilität zu betrachten. Diese Feststellung gilt sowohl für den konventionellen (Land basierten) wie auch für den maritimen Geschäftsbereich. Aufgrund der vorliegenden Auftragsbestände wird im Geschäftsjahr 2019/2020 nur ein mittelgroßes Schiff schlussgerechnet. Damit die Fertigstellung von zwei großen Schiffen für 2020/2021 gewährleistet ist, werden 2019/2020 höhere Aufwendungen auftreten, begründet durch die in Vorleistung zu tretenden Lieferungen im maritimen Bereich. Wir planen für 2019/2020 mit einer Gesamtleistung von EUR 39,6 Mio. und einem Jahresfehlbetrag von EUR 0,8 Mio. Im Jahr 2020/2021 planen wir mit einer Gesamtleistung von EUR 55,0 Mio. und einem Jahresüberschuss von EUR 3,9 Mio. Für 2019/2020 sind nur Erhaltungsinvestitionen geplant. Die Mitarbeiteranzahl wird voraussichtlich auf dem aktuellen Niveau verbleiben. D. Risikobericht Risikomanagementziele und -methoden Die vom Unternehmen in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen zu Risikoerkennung, Risikoanalyse und Risikokommunikation haben sich als unzureichend erwiesen und wurden bereits im Jahr 2017 umfangreich überarbeitet. Das Risikomanagementsystem umfasst nun ein aussagekräftiges, aktuelles und effizientes Projektcontrolling. Hierdurch werden eine zeitnahe Projektsteuerung ermöglicht und die zur Unternehmensführung notwendigen Daten bereitgestellt. Die Implementierung eines neuen ERP-Systems wurde im Frühjahr 2018 abgeschlossen und wird, verbunden mit den geschilderten Verbesserungen in Controlling und Projektcontrolling, das Erkennen bestehender oder sich abzeichnender Risiken präziser und früher ermöglichen und so die rechtzeitige Einleitung gegebenenfalls notwendiger Maßnahmen sicherstellen. Preisänderungsrisiken bestehen in unserem Geschäft, welches sich im Wesentlichen als Projektgeschäft darstellt, nicht. Die im Rahmen von Projekten zu verwendenden Bauteile sind i.d.R. vom Kunden vorgegeben und werden mit Gewinnaufschlag weiterberechnet. Bei Festpreisangeboten liegen i.d.R. Einkaufskontrakte mit den Hauptlieferanten vor. Dennoch werden die verhandelten Preise kritisch verfolgt und wo immer möglich nachverhandelt. Die Jahresplanung des Unternehmens umfasst auch die fortlaufende Betrachtung der Liquidität. Im Rahmen der mit den finanzierenden Instituten getroffenen Finanzierungsvereinbarung bis 2021 wird der Liquiditäts- und Planungsstatus laufend ermittelt und quartalsweise berichtet. Anzahlungen, Teil- bzw. Zwischenzahlungen, werden, ggf. nach Baufortschritt oder individueller Vereinbarungen in zunehmendem Maße mit den Auftraggebern vereinbart. Zur Absicherung des Ausfallrisikos werden die Großkunden im Einzelrisiko abgesichert. Bei der Versorgung mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen traten im abgelaufenen Geschäftsjahr zu keinem Zeitpunkt nennenswerte Engpässe auf. Zur Erledigung bestehender Aufträge wurden mit den jeweiligen Herstellern entsprechende Dispositionen getroffen. E. Sonstiges Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind in unserer Gesellschaft keine nennenswerten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung angefallen; es wurden aber Arbeitsgruppen mit dem Ziel der Entwicklung neuer Techniken auf dem Gebiet der Entertainmenttechnologie mit der Zielsetzung gebildet, im neuen Geschäftsjahr wegweisende Projekte anzugehen und ggf. Drittmittel für Forschung und Entwicklung einzuwerben. F. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 30. Juni 2019 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Hamburg, 18. September 2019 Amptown System Company GmbH Geschäftsführung Kai Klöppel Bilanz zum 30. Juni 2019der Amptown System Company GmbH, HamburgAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019der Amptown System Company GmbH, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2018/2019der Amptown System Company GmbH, HamburgA. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Amptown System Company GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 45086), die Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Gesellschaft weist zum 30. Juni 2019 aufgrund eines hohen Jahresfehlbetrages im Geschäftsjahr 2015/2016 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 1.692 (Vj. TEUR 2.749) aus. Mit Sanierungs- und Finanzierungsvereinbarungen vom 25. November 2016 hatten die finanzierenden Kreditinstitute und die R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden, der Verlängerung der bestehenden Aval- und Bar-Kreditlinien bis zum 30. Juni 2019 zugestimmt. Darüber hinaus haben Gesellschafter am 31. Dezember 2016 liquide Mittel von EUR 3,0 Mio. in Form von Gesellschafterdarlehen zugeführt, die mit einem qualifizierten Rangrücktritt und einer Kapitalbelassungserklärung für die Dauer der Sanierungsperiode (bis zum 30. Juni 2019) versehen sind. Mit Vereinbarung vom 13. Mai 2019 haben die finanzierenden Banken, mit einer Ausnahme, erklärt, dass sie beabsichtigen die jeweils bestehenden Barkredit- und Avallinien für eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Die Vereinbarung steht unter auflösenden Bedingungen, die bis zum 30. September 2019 erfüllt sein müssen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses gibt es keine Hinweise, dass die Bedingungen nicht erfüllt werden. Auch die Gesellschafterdarlehen wurden hinsichtlich der Darlehensvaluta, Nachrangigkeit und Kapitalbelassung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Aufgrund der vorliegenden Planung und der genannten Maßnahmen ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aktuell und im Prognosezeitraum bis 30. Juni 2021 mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit gesichert. Aufgrund der positiven Fortbestehensprognose für das laufende (2019/2020) und das nachfolgende Geschäftsjahr (2020/2021) liegt keine Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO vor. Bei der Bewertung für Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses wurde deshalb von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern-Prämisse) ausgegangen. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 (Vj. EUR 150,00) bis EUR 1.000,00 werden seit dem 1. Juli 2016 analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Bis zum 30. Juni 2016 wurden abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit einem Festwert angesetzt. Zum 30. Juni 2018 wurde der Festwert mittels einer körperlichen Bestandsaufnahme letztmalig überprüft und angepasst. Die unfertigen Erzeugnisse/Leistungen werden mit Herstellungskosten bewertet, die neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen enthalten. Darüber hinaus werden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung der Erzeugnisse und Leistungen verwendet wird, werden ebenfalls angesetzt, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestehen nicht. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 1.171 (Vj. TEUR 5) (Sicherheitseinbehalte) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 3.318 (Vj. TEUR 3.186) haben eine Restlaufzeit von über einem Jahr und sind mit einem qualifizierten Rangrücktritt und einer Kapitalbelassungserklärung bis zum 31. Dezember 2021 versehen. Mit Finanzierungsvereinbarung vom 13. Mai 2019 haben die finanzierenden Kreditinstitute der Verlängerung der bestehenden Aval- und Bar-Kreditlinien bis zum 31. Dezember 2021 zugestimmt. Die Vereinbarung steht unter auflösenden Bedingungen, die bis zum 30. September 2019 erfüllt sein müssen. Die von den Vorräten offen abgesetzten erhaltenen Anzahlungen haben in Höhe von TEUR 4.988 (Vj. TEUR 6.636) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 3.200) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Aufwendungen für Altersversorgung In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 188 (Vj. TEUR 196) enthalten. 2. Kursgewinne und -verluste In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursgewinne in Höhe von TEUR 20 (Vj. TEUR 2) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste in Höhe von TEUR 11 (Vj. TEUR 18). 3. Latente Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten latenten Steueraufwand von TEUR 10 (Vj. TEUR 10). 4. Außergewöhnliche Erträge/Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2018/2019 sind außergewöhnliche Erträge von TEUR 250 (Vj. TEUR 0) angefallen, die im sonstigen betrieblichen Ertrag ausgewiesen sind. Die außergewöhnlichen Erträge betreffen Zuschreibungen auf Darlehensforderungen. Außergewöhnliche Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 75 angefallen und im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die außergewöhnlichen Aufwendungen betrafen vollumfänglich Restrukturierungs-/Sanierungsberatung. Im Vorjahr waren außergewöhnliche Aufwendungen von TEUR 433 angefallen, die im Personalaufwand (TEUR 292) und im sonstigen betrieblichen Aufwand (TEUR 141) ausgewiesen waren. Die außergewöhnlichen Aufwendungen betrafen vollumfänglich Restrukturierungs-/Sanierungskosten (Mitarbeiterabfindungen, Beratungskosten). C. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Die Amptown System Company GmbH ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der Amptown Neubau GbR, Hamburg. Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
1 Gegründet im Dezember 2018
2. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs 2018/2019 beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von EUR 3,2 Mio. 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer ist Herr Kai Klöppel, Melbeck, Diplom-Kaufmann. 5. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 30. Juni 2019 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.
Hamburg, 18. September 2019 Amptown System Company GmbH Geschäftsführung Kai Klöppel Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018/2019der Amptown System Company GmbH, Hamburg
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die Amptown System Company GmbH, Hamburg, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Amptown System Company GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Amptown System Company GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angabe "A. Rechnungslegungsgrundsätze" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "C. Prognosebericht" des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass die Gesellschaft zum 30. Juni 2019, aufgrund eines hohen Jahresfehlbetrages im Geschäftsjahr 2015/2016, einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von TEUR 1.692 (Vj. TEUR 2.749) ausweist. Es bestehen Gesellschafterdarlehen von EUR 3,0 Mio., die mit einem qualifizierten Rangrücktritt und einer Kapitalbelassungserklärung bis zum 31. Dezember 2021 versehen sind. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 18. September 2019 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Jan Maertins, Wirtschaftsprüfer Sabine Dührkop, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2019Durch Beschluss der Gesellschafter im Umlaufverfahren ist der Jahresabschluss zum 30. Juni 2019 am 28. November 2019 festgestellt worden. |
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