koopmann media GmbH
Stuhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
Bilanz
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die koopmann media GmbH, Stuhr, ist beim Amtsgericht Walsrode unter HRB 110504 eingetragen.
Von der koopmann media GmbHsind die Vorschriften für kleine Gesellschaften zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen
Nutzung in der Regel über drei Jahre planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.
Die Sachanlagen werden nach der linearen und degressiven Methode unter Berücksichtigung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Umstellung von den degressiven
auf die linearen Abschreibungen erfolgt in dem Jahr, in dem die linearen Abschreibungen
zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt als die degressiven Abschreibungen. Bei
Zugängen von abnutzbaren beweglichen Vermögenswerten werden die Abschreibungen pro
rata temporis ermittelt.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden aus
Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt,
soweit sie nicht wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis EUR 250,00) in
den Aufwendungen ausgewiesen werden.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den jeweils niedrigeren beizulegenden
Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit
der Bestände ermittelt.
Unfertige Leistungen, unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungsmaterial,
Fertigungslöhne sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Handelswaren werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit
mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Sobald die Gründe für den niedrigeren
Wertansatz nicht mehr bestehen, wird maximal bis zu den Anschaffungskosten zugeschrieben.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung (von
1,00 %) auf die nicht einzelwertberichtigten und nicht versicherten Nettoforderungen
gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten bilanziert.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Projected Unit-Credit-Methode bewertet. Die Abzinsung erfolgt
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei den erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen
werden neben dem reinen Gehaltstrend auch eine erwartete Inflationsrate und ein
Karrieretrend einbezogen. Den Berechnungen liegen die Generationentafeln von
Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) und eine branchenübliche/ unternehmensindividuelle
Fluktuation zugrunde.
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen von temporären und quasi permanenten
Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen unter Berücksichtigung
von in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen
ein aktiverSteuerabgrenzungsposten ergibt, wird von dem Wahlrecht der Aktivierung dieser Steuerentlastung kein Gebrauch
gemacht.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (Anlage 4) zu entnehmen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind alle wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind alle wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 553.502,92 (Vorjahr: 273.937,17) Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 120.012,31 (Vorjahr: EUR 100.015,33).
Deckungsvermögen gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wurde mit der Rückstellung für Pensionen
verrechnet. Die Vermögensgegenstände haben einen beizulegenden Zeitwert in Höhe
von EUR 696.022,00. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt EUR 759.158,00.
Bei den Pensionsrückstellungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen
Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von TEUR -423,00.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Weihnachtsgeld, Urlaubsverpflichtungen, Berufsgenossenschaft,
Jahresabschlusskosten und übrige Rückstellungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalten besichert.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen EUR 113.686,38 (Vorjahr: EUR 210.234,46)
aus Steuern und EUR 683,87 (Vorjahr: EUR 0,00) im Rahmen der sozialen Sicherheit.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 15.354,13 (Vorjahr: EUR 31.906,88) enthalten.
4. Sonstige Angaben
Aufgrund der Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB werden keine Angaben über
die Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemacht.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 43. Hiervon entfallen auf gewerbliche Arbeitnehmer 26 und auf Angestellte 17.
sonstige Berichtsbestandteile
Stuhr, den 23. Dezember 2024
gez. Jörg Weber (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025 festgestellt.
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