Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 87110
Eingetragen
15.1.2009
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Immobilienvermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Filifoz Anter
seit 11.7.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Filifoz Yigil
Winds Wieske 5, 59320 Ennigerloh
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elanjo Holding GmbH

Ennigerloh

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

Aktivseite

31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 26.942,00 14.442,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 213,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.065,71 9.065,71 10.408,70
36.007,71 25.063,70

Passivseite

31.12.2011
EUR
31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag - 2.639,30 - 1.666,52
III. Jahresfehlbetrag - 1.002,99 - 972,78
B. Rückstellungen 800,00 1.828,00
C. Verbindlichkeiten 13.850,00 875,00
36.007,71 25.063,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den § 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Elanjo Holding GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen waren nicht notwendig.

Das Guthaben bei dem Kreditinstitut ist zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeit der sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr (Vorjahr: 0,00 €).

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000,00 € ist in voller Höhe eingezahlt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss - und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 13.850,00 € (Vorjahr: 875,00 €).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Filifoz Yigit, Ennigerloh.

Das Wahlrecht nach 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Hinweis gem. § 328 Abs. Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2011 am 04.12.2012 festgestellt.

 

Ennigerloh, 04. Dezember 2012

Filifoz Yigit, Geschäftsführer

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