Bauelemente
Schmid GmbH
Königsbrunn
(vormals:
Kissing)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
307,50 |
23.060,86 |
| I.
Sachanlagen |
307,50 |
376,50 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
22.684,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.828,43 |
67.358,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.491,21 |
10.793,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.291,84 |
7.106,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.337,22 |
56.565,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
85.135,93 |
90.419,40 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.819,38 |
35.816,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Jahresüberschuss |
7.254,79 |
10.252,28 |
| B.
Rückstellungen |
3.765,00 |
2.444,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.551,55 |
52.158,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.551,55 |
52.158,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
85.135,93 |
90.419,40 |
Anhang
zum 30. Juni 2011
Bauelemente Schmid GmbH
Liebenauerstraße 10 a
86343 Königsbrunn
Der Jahresabschluss der Bauelemente Schmid GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden waren nicht
anzupassen.
Zum 01.07.2010 war aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG kein
außerordentliches Ergebnis zu bilanzieren.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Die Festlegung der Nutzungsdauer der abnutzbaren
Anlagengegenstände erfolgt unter Berücksichtigung
steuerlicher Vorschriften, die den handelsrechtlichen
Vorschriften nicht entgegenstehen. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
linearen Methode berechnet.
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
bilanziert. Erkennbare Risiken sind berücksichtigt;
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren nicht
erforderlich.
Flüssige Mittel wurden zum Nennwert bilanziert.
Das zum Bilanzstichtag im Handelsregister
eingetragene Stammkapital beträgt 50.000,00 DM
(umgerechnet 25.564,59 Euro).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum
Erstellungszeitpunkt erkennbar waren. Die
Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Michael Powroznik
ausgeübter Beruf: Kaufmann
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Unterzeichnung durch den Geschäftsführer
Vorstehender Jahresabschluss wird von mir
unterzeichnet.
Königsbrunn, den
.............................................
(gez. Michael Powroznik)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|