Annette
Stummeyer GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
60.592,00 |
70.037,00 |
| I.
Sachanlagen |
60.592,00 |
70.037,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
178.461,95 |
43.754,18 |
| I.
Vorräte |
2.309,91 |
2.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
169.298,01 |
15.103,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.435,57 |
10.184,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.854,03 |
26.651,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
370,33 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.275,33 |
34.790,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
249.699,61 |
148.581,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
59.790,69 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.515,36 |
-59.790,69 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.275,33 |
34.790,69 |
| B.
Rückstellungen |
1.777,00 |
1.693,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
247.922,61 |
146.888,87 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
154.369,17 |
29.057,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
249.699,61 |
148.581,87 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Annette Stummeyer GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009. Sie sind
unverändert übernommen worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Fremdkapitalzinsen sind grundsätzlich bei der
Ermittlung der Herstellungskosten nicht einbezogen worden.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Bei Deckung durch Termingeschäfte war
darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 154.369,17
(Vorjahr: Euro 29.057,70).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 41.273,81.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00
war am Bilanzstichtag eingezahlt.
Der Geschäftsjahr 2010 erzielte
Jahresüberschuss von Euro 24.515,36 stimmt mit dem
Ansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung überein.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2010
mit einem Jahresüberschuss von Euro 24.515,36
(Vorjahr: Euro -59.790,69) ab.
Davon werden in den Gewinn- bzw. Verlustvortrag
eingestellt: Euro 24.515,36 .
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Zum Bilanzstichtag beträgt der Bilanzgewinn Euro
24.515,36 (Vorjahr: Euro -59.790,69). Bei einem
Stammkapital von 25.000,00 EUR beträgt die nominelle
Überschuldung 10.275,33 € (10.275,33 € nicht
gedeckter Fehlbetrag).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Annette Stummeyer
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ausgeübter Beruf:
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Kauffrau
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Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB sowie die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB werden angewandt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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