Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Max Heinz seit 28.12.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 84.00% | |
R***** H**** | 16.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SICOM GmbHRudolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung,Währungsumrechnung und KonsolidierungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2010 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht angepasst. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Die Gesellschaft hat entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.12.2009 ihr gesamtes Ergebnis des Wirtschaftsjahres 2010 an die Muttergesellschaft abgeführt. Informationen zur BilanzDie Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR und Anschaffungsdatum in 2009 wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettobetrages vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie sind i.H.v. 83.928,30 EUR innerhalb eines Jahres fällig. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind weiterhin folgende Positionen enthalten: - Verbindlichkeiten aus Steuern: 3.313,49 EUR
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Die passiven latenten steuern resultieren aus dem Ansatz von Investitionsabzugsbeträgen gem. § 7 g (1) EStG. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurden folgende Steuersätze angesetzt: - Körperschaftsteuer 15%
Sonstige AngabenZum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Heinz, Max, Kaufmann Unterschrift der GeschäftsleitungRudolstadt, den 31.05.2012 Max Heinz sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Die Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der gesetzlichen Vorschrift zur Offenlegungsfrist vor der Festellung des Jahresabschlusses. |
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