H4 Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hendrik Schwarz seit 13.8.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VEF Verwaltungs GmbHDippoldiswaldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013B I L A N Z zum 31.12.2013VEF Verwaltungs GmbH, 01744 DippoldiswaldeA K T I V A
A N H A N G zum 31. Dezember 2013VEF Verwaltungs GmbH1. Erläuterungen zum Jahresabschluss1.1. Allgemeine Erläuterungen Es handelt sich um eine Kleinst-Kapitalgesellschaft gemäß § 267a HGB. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden hinsichtlich der Gliederung in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die für große Kapitalgesellschaften geltenden Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit befolgt, als es für erforderlich und zweckmäßig gehalten wurde. Auf das für Kleinst-Kapitalgesellschaften anwendbare Hinterlegungsverfahren gemäß § 326 Abs. 2 HGB wurde verzichtet. Im offenzulegenden Jahresabschluss wurden alle für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 1.2.1. Angabe der auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Beziehungen zu Unternehmensorganen2.1. Angabe der Namen und Berufe der Mitglieder des Geschäftführungsorgans und des Aufsichtsrats Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch die folgenden Personen geführt:
2.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten:
15. Mai 2014 VEF Verwaltungs GmbH gez. Norbert Schwarz, Geschäftsführer Ergänzende Angabe zur Feststellung des Jahresabschlusses Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 15.05.2014 festgestellt. |
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