EDV-Service Dickmann GmbHLiquidiert

Marie-Calm-Straße 15, 34266 Niestetal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 13538
Vorher
difra-computer GmbH
Eingetragen
21.9.2004
Branche
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Der Verkauf von Computer und Zubehör. Unterhaltungselektronik, Software im Einzelhandel und Onlinehandel (Internet).

Historie

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Management

NameRolle
Günter Dickmann
seit 16.1.2018
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
95.00%
C******** D*******
2.50%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ute Dickmann
Marie-Calm-Straße 15, 34266 Niestetal
23.750 €
95.00%
C******** D*******
625 €
2.50%

Konzern- und Jahresabschlüsse

EDV-Service Dickmann GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 17.821,00 20.942,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.917,00 10.917,00
II. Sachanlagen 7.904,00 10.025,00
B. Umlaufvermögen 139.614,96 127.565,49
I. Vorräte 107.764,54 85.858,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.609,17 15.550,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.241,25 26.156,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 157.435,96 148.507,49

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 16.352,37 23.049,49
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.950,51 -1.970,32
III. Jahresfehlbetrag 6.697,12 3.920,83
B. Rückstellungen 9.148,06 10.761,56
C. Verbindlichkeiten 131.935,53 114.696,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 157.435,96 148.507,49

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der EDV-Service Dickmann GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anteilsbesitz

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:

An keinen Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 25609 0 15.550 0

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 131.935 84.935 47.000

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

1. Frau Ute Dickmann

2. Herrn Michael Frankfurth

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.12.2011.

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