E-Bridge
Consulting GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
542.621,19 |
535.848,85 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
193.623,00 |
184.971,13 |
| III.
Finanzanlagen |
348.988,19 |
350.867,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.511.932,74 |
3.367.786,98 |
| I.
Vorräte |
461.541,00 |
149.719,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.719.125,31 |
1.788.856,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.331.266,43 |
1.429.211,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.160,64 |
15.364,84 |
| Aktiva |
4.071.714,57 |
3.919.000,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.247.611,38 |
2.128.442,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
280.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
495.040,27 |
495.039,61 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.447.571,11 |
1.408.402,63 |
| B.
Rückstellungen |
936.346,13 |
1.064.853,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
887.757,06 |
725.704,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
887.757,06 |
725.704,59 |
| Passiva |
4.071.714,57 |
3.919.000,67 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firma: E-Bridge Consulting GmbH
Sitz: Bonn
Eintragung ins Handelsregister: Handelsregister
Bonn, HRB 12932
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Veränderungen in der Gliederung der Positionen
der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im
Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Dem Prinzip der
Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) wurde
entsprochen.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen angesetzt.
Im Geschäftsjahr angeschaffte bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert
von 800 Euro (geringfügige Wirtschaftsgüter)
wurden voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzip.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in
fremder Währung erfolgte bei den Forderungen zum
Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Teilwert auf der Basis eines Rechnungszinsfußes von
1,82 % (Durchschnitt 10 Jahre) und unter Anwendung der
Sterbetafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck angesetzt. In
der Anwartschaftsphase wurde ein Trend von 0,0 % p.a. und
in der Rentenphase ein Trend von 0,0 % p.a.
berücksichtigt.
Eine Bewertung für einen Durchschnittszeitraum
von 7 Jahren (1,74 %) hätte eine um 6.561,00
€ (Vorjahr: 28.934,00 €) höhere
Pensionsrückstellung ergeben. Der Differenzbetrag in
Höhe von 6.561,00 € ist nach § 253 Abs. 6
HGB für Ausschüttungen gesperrt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der
Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren
Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
483.247,00
|
Anschaffungskosten der
verrechneten Vermögenswerte
|
310.049,96
|
Soweit Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr aufweisen, wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden, nach Maßgabe der
Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen, durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 €
(Vorjahr: 0,00 €) enthalten.
V.
Sonstige Angaben
Während des Zeitraums vom 01.01. bis zum
31.12.2023 waren durchschnittlich 36 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
waren:
Herr Dr. Henning Schuster,Unternehmensberater
Herr Tuncay Türkucar, Unternehmensberater
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem § 286 Abs.
4 HGB.
Bonn, 29. März 2024
Dr. Henning Schuster
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2024
festgestellt.
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