TM Wohnbau GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
237.450,00 |
60.745,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
674,00 |
| II. Sachanlagen |
237.448,00 |
60.071,00 |
| B. Umlaufvermögen |
4.623.059,45 |
10.934.735,16 |
| I. Vorräte |
4.136.713,81 |
7.198.656,08 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
315.045,21 |
305.974,09 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
100.000,00 |
| davon gegen Gesellschafter |
14.097,33 |
3.124,62 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
171.300,43 |
3.430.104,99 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
20.859,45 |
17.268,00 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
217.659,23 |
| Aktiva |
4.881.368,90
|
11.230.407,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
522.530,65 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Verlustvortrag |
242.659,23 |
-86.123,55 |
| III. Jahresüberschuss |
740.189,88 |
-328.782,78 |
| IV. nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
217.659,23 |
| B. Rückstellungen |
292.244,62 |
408.430,16 |
| C. Verbindlichkeiten |
4.064.426,63 |
10.817.810,23 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
862.526,63 |
7.985.310,23 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.201.900,00 |
2.832.500,00 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
67.100,00 |
64.050,00 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
2.167,00 |
4.167,00 |
| Summe Passiva |
4.881.368,90 |
11.230.407,39 |
Anhang
I. Allgemeine Hinweise
Die Gesellschaft firmiert unter TM Wohnbau GmbH mit Sitz in Landshut. Der Handelsregistereintrag
erfolgte beim Amtsgericht Landshut unter HRB 8843. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Absatz 1 HGB wurde Gebrauch
gemacht. Für die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die handelsrechtlichen
Bestimmungen maßgebend. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr
unverändert geblieben. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit
anderer Posten der Bilanz im Anhang gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt: Die immateriellen Wirtschaftsgüter werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Digitale Wirtschaftsgüter
wurden im Jahr der Anschaffung auf Basis der steuerrechtlichen Vorschriften vollständig
abgeschrieben. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, bis zu einem Wert von jeweils EUR 800,00
werden entsprechend der Vorschrift des § 6 Abs. 2 und 2a EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Die unfertigen Leistungen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
In die Herstellungskosten werden die unmittelbar zurechenbaren Kosten sowie Zinsen
für Fremdkapital der jeweiligen Bauvorhaben – unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips - einbezogen.
Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten.
Allen Risiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen – soweit
erforderlich – Rechnung getragen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
war keine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko und das zinsfreie
Zahlungsziel notwendig. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages, nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung, angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zu bestimmten Bilanzpositionen sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr
TEUR 100) eine Restlaufzeit mehr als ein Jahr. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von TEUR 137 (Vorjahr TEUR 157)
Gewerbe- sowie Umsatzsteuerforderungen gegen das Finanzamt bzw. gegen die Gemeinde.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von TEUR 14 (Vorjahr TEUR 3) ausgewiesen; mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst geleistete Zahlungen für Aufwendungen
in Folgejahren.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschaftsteuer 2023 in Höhe von TEUR 56
sowie den Solidaritätszuschlag 2023 in Höhe von TEUR 3. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschlusskosten,
Personalkosten, Abgaben und Beiträge, Gewährleistungen, Rechtsberatung- und Beratungsleistungen
sowie ausstehende Rechnungen für Bauvorhaben und sonstige ausstehende Rechnungen:
Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 3.034 (Vorjahr TUER 2.566) eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von TEUR
35 (Vorjahr TEUR 108) Verbindlichkeiten aus Steuern, in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR
1) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit sowie in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr
TEUR 64) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre bestanden nicht. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.353 sind durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert.
Die Aufgliederung der Umsätze nach § 285 Nr. 4 HGB unterbleibt nach § 288 Abs. 1 HGB.
Aufwendungen für Altersversorgung sind in Höhe von TEUR 19 (Vorjahr TEUR 21) ausgewiesen.
Die Zinsaufwendungen aus Gesellschafterdarlehen betragen TEUR 3 (Vorjahr TEUR 3).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung
bestehen aus Dauerschuldverhältnissen (im Wesentlichen Miet- und Leasingverträgen)
in Höhe von TEUR 110.
Haftungsverhältnisse: Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse
von Bedeutung aus Bürgschaftenzu vermerken: Es bestehen Bürgschaften aus Bauvorhaben gegenüber Auftraggebern in Höhe von TEUR
550.
IV. Sonstige Angaben
Ergebnisverwendungsvorschlag: Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten: Die Gesellschaft beschäftigt während des laufenden Geschäftsjahres gemäß § 285 Nr.
7 HGB im Jahresdurchschnitt 7 Arbeitnehmer.
Herr Driton Zeka hat unverändert gegenüber dem Vorjahr die Geschäftsführung und Vertretung
der Gesellschaft inne.
sonstige Berichtsbestandteile
Landshut, den 13. September 2025
Driton Zeka
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2025 festgestellt.
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