Hörsysteme Kaspar GmbHLiquidiert

76863 Herxheim bei Landau (Pfalz), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Landau HRB 31791
Eingetragen
2.8.2001
Branche
Herstellung von orthopädischen ErzeugnissenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenEinzelhandel mit sonstigen medizinischen und orthopädischen Artikeln
Gegenstand
Die Anpassung, der Verkauf und die Reparatur von Hörgeräten nebst Zubehör und sonstigen Hilfsmitteln sowie die Herstellung von Otoplastiken.

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Holl
seit 10.12.2015
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hörsysteme Kaspar GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 2.575,12 1.764,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12,64 23,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.562,48 1.741,06
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 75.620,39 74.869,47
Bilanzsumme, Summe Aktiva 78.195,51 76.633,84

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 99.869,47 101.666,70
III. Jahresfehlbetrag 750,92 -1.797,23
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 75.620,39 74.869,47
B. Rückstellungen 6.170,00 6.600,00
C. Verbindlichkeiten 72.025,51 70.033,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 78.195,51 76.633,84

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss (Handelsbilanz) wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften (267 HGB)

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 HGB), vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt (§ 253 HGB).

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. (Für Anlagezugänge vor dem 01.01.2010 kann auch die degressive Absetzung für Abnutzung zur Anwendung kommen § 67 (4) EGHGB) Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 € / 410 € Anschaffungskosten werden im Jahr des Zugangs jeweils entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € werden ggf. in einem Sammelposten auf fünf Jahre linear abgeschrieben. Der gebildete Sammelposten stellt im Unternehmen eine stark untergeordnete Rolle dar und kann deshalb handelsrechtlich übernommen werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlagenentwicklung, die nicht offengelegt wird

(§274a Nr. 1 HGB).

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren sind keine vorhanden

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständesind grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert § 252 (1)S.2 HGB

Die Rückstellungen beinhalten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbare Risiken und wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; teilweise wurden sachgerechte Schätzungen durchgeführt.

Anlagevermögen

ist nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 268 (4) S.1 HGB

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 274a Nr.2 HGB wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12,64 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23,31 0,00

In den vorstehenden Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern von insgesamt 0 € (Vj. 0 TEUR) enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

In den vorstehenden Forderungen sind Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von insgesamt 0 € (Vj 0TEUR) enthalten, welche mit 5% verzinst werden und im laufenden Wirtschaftsjahr mit 0 € zurückbezahlt wurden (§ 285 Nr 9c HGB)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0.

Rechnungsabgrenzungsposten § 268 (6) HGB

- Keine Angaben gemäß § 274a Nr. 4 HGB -

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden: Qualifizierter Rangrücktritt gem. § 39 (2) InsO für die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 71.986,24 €

Sonstige Rückstellungen § 285 Nr. 12

- Keine Angaben (§ § 288 HGB)

Verbindlichkeiten § 268 (5) HGB

Die Verbindlichkeiten gliedern sich gemäß § 274a Nr. 3 HGB, § 285 Nr. 1a wie folgt:

Geschäftsjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 72.025,51 72.025,51 0,00
Vorjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 69.986,24 69.986,24 0,00

In den vorstehenden Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von insgesamt 71.986,24 € (Vj. 69,9 TEUR) enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Von den Verbindlichkeiten sind 0 € (Vj. 0 T€) durch Grundschulden gesichert (§ 285 Nr.1 b HGB).

Nutzungsdauer von Geschäfts- oder Firmenwerten > 5 Jahre § 285 Nr. 13 HGB

- entfällt

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

- Keine Angaben gemäß § 326 Satz 2 HGB

Sonstige Angaben

Risiken aus Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB i.V.m. § 268 (7) HBG, § 285 Nr. 27 HGB

Keine

Personalstand § 285 Nr.7 HGB

- keine Angaben gemäß § 288 HGB -

Geschäftsführung § 285 Nr. 10 HGB

Herrn Jürgen Holl, Hörgeräteakustikermeister

Aufstellung des Anteilsbesitzes anderer Unternehmen § 285 Nr.11 und Nr.11a

Name Sitz Stammkapital Ergebnis Beteiligung

Keine

Ausschüttungsgesperrte Beträge § 268 (8) HGB i.V. m.§ 285 Nr. 28 HGB

- liegen nicht vor.

Latente Steuern § 274 HGB i.V.m. § 274 Nr.5 HGB / Steuerrückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten § 249 HGB (1) S.1 HGB

Latente Steuern sind gemäß § 274a Nr.5 HGB nicht auszuweisen. Temporäre passive Differenzen sind nach Verrechnung mit temporären aktiven Differenzen zum Bilanzstichtag nicht vorhanden, so dass kein passiver Überhang als (latente) Steuerrückstellung i.S.v. § 249 (1) S.1 HGB auszuweisen ist.

Anhangsangaben gem. § 285 Nr.2 - 6, 17, 19, 21,22 und 29 HGB

- Keine Angaben gem. § 288 HGB

Bildung von Bewertungseinheiten § 254 iV.m. § 285 Nr 23

- Entfällt

Karlsruhe , den 27.07.2011 ..

Jürgen Holl

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.7.2011.

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