Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 4514
Eingetragen
6.7.2009
Branche
Befristete Überlassung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von Arbeitskräften
Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassung

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Burger
seit 6.7.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Matthias Burger
Döhlau
24.999 €
100.00%
Burger Verwaltungs GmbH
Germany
1 €
0.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

REMA GmbH

Hof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 82.971,00 32.108,00
I. Sachanlagen 82.971,00 32.108,00
B. Umlaufvermögen 39.330,12 56.783,52
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.790,82 48.083,34
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 539,30 8.700,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.149,00 1.280,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 124.450,12 90.171,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 22.399,62 26.431,81
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.431,81 0,00
III. Jahresfehlbetrag 4.032,19 -1.431,81
B. Rückstellungen 10.200,00 13.032,73
C. Verbindlichkeiten 91.850,50 50.706,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 124.450,12 90.171,52

Anhang


A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der REMA GmbH, Hof, wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.



B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde analog nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter analoger Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 268-274 a, 276-278 HGB, erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.


Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.


Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bzw. mit den Herstellungskosten bewertet.

Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zu Grunde gelegt. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt. Sie betreffen Ausgaben vor dem  Bilanzstichtag, die Aufwand nach diesem Bilanzstichtag darstellen.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch genommen.



C. Erläuterungen zur Bilanz



Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Davon gegenüber Gesellschaftern: Euro 0,00


Verbindlichkeiten

  

 
Gesamtbetrag
bis zu 1 Jahr
zwischen 1 und 5 Jahren
von mehr als 5 Jahren
Verbindlichkeiten gesamt
91.850,50 €
47.578,01 €
44.272,49 €
0,00€
 
(Vj. 50.706,98 €)
(Vj.32.806,17 €)
(Vj. 17.900,81€)
(Vj. 0,00)



davon aus Steuern 8.321,60 € (Vj. 4 T€)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.722,27 € (Vj. 1 T€)




D. Sonstige Angaben
  

1. Haftungsverhältnisse/Finanzielle Verpflichtungen


sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mietvertrag  6 T€

  

1. Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Matthias Burger, Gebäudereinigermeister, als Geschäftsführer geführt.


  

1. Vergütung des Geschäftsführers

Die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2010 wurde gem. §286 Abs. 2 HGB unterlassen.
  

1. Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.




Hof, 12.01.2012





___________________________
Matthias Burger
-Geschäftsführer-

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2012 festgestellt.

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