REMA
GmbH
Hof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
82.971,00 |
32.108,00 |
| I.
Sachanlagen |
82.971,00 |
32.108,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
39.330,12 |
56.783,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.790,82 |
48.083,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
539,30 |
8.700,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.149,00 |
1.280,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.450,12 |
90.171,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.399,62 |
26.431,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.431,81 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.032,19 |
-1.431,81 |
| B.
Rückstellungen |
10.200,00 |
13.032,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
91.850,50 |
50.706,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.450,12 |
90.171,52 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der REMA GmbH, Hof, wurde
aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde erstmals nach
den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde analog nach den
Vorschriften des 3. Buches des HGB und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs.1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter analoger Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
§§ 268-274 a, 276-278 HGB, erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a
HGB erstellt.
Die
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Skonti bzw. mit den Herstellungskosten bewertet.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der
kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene
Durchschnittspreise zu Grunde gelegt. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren
Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung
des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert
angesetzt. Sie betreffen Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die Aufwand nach diesem Bilanzstichtag
darstellen.
Die
Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern und sonstige
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latender Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
innerhalb eines Jahres fällig. Davon gegenüber
Gesellschaftern: Euro 0,00
Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag
|
bis zu 1 Jahr
|
zwischen 1 und 5 Jahren
|
von mehr als 5 Jahren
|
Verbindlichkeiten gesamt
|
91.850,50 €
|
47.578,01 €
|
44.272,49 €
|
0,00€
|
|
(Vj. 50.706,98 €)
|
(Vj.32.806,17 €)
|
(Vj. 17.900,81€)
|
(Vj. 0,00)
|
davon aus Steuern 8.321,60 € (Vj. 4 T€)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 3.722,27
€ (Vj. 1 T€)
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse/Finanzielle
Verpflichtungen
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mietvertrag 6 T€
1. Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Matthias Burger, Gebäudereinigermeister, als
Geschäftsführer geführt.
1. Vergütung des Geschäftsführers
Die Angabe der Bezüge des
Geschäftsführers für das Geschäftsjahr
2010 wurde gem. §286 Abs. 2 HGB unterlassen.
1. Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftführung schlägt vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Hof, 12.01.2012
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Matthias Burger
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.01.2012 festgestellt.
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