Gondolf & Partner GmbH Versicherungsmakler
Kölner Straße 3, 51789 Lindlar, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Gondolf seit 8.1.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gondolf & Partner GmbH VersicherungsmaklerLindlarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ
ANHANGGONDOLF & PARTNER GmbH Versicherungsmakler, Lindlar Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 I. Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die GONDOLF & PARTNER GmbH Versicherungsmakler, Lindlar (Amtsgericht Köln, HRB 37681, im Folgenden auch "die Gesellschaft"), ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die daraus resultierenden größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden weitgehend in Anspruch genommen. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches angewandt worden. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bilanzposten dargestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der vorgenommenen Abschreibungen aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 ist aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich, der integraler Bestandteil dieses Anhangs ist. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von in der Regel drei bis vier Jahren bewertet. Für entgeltlich erworbene Firmenwerte wurde diese auf 15 Jahre geschätzt. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen auf Neuzugänge werden grundsätzlich linear "pro rata temporis" vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei bis 20 Jahre. Das ab dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber für Geringwertige Wirtschaftsgüter geschaffene Wahlrecht zwischen der Bildung eines Sammelpostens und der Sofortabschreibung wird von der Gesellschaft grundsätzlich dahingehend ausgeübt, dass Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Abweichend davon wurde 2016 und 2018 ein Sammelposten gebildet, der seither in jedem Geschäftsjahr mit einem Fünftel des Anschaffungswertes abgeschrieben wurde. Finanzanlagen Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (in Vorjahren: sieben Jahre) ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 30. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Weitere Verfügungsbeschränkungen oder Ausschüttungssperren bestehen nicht. Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Der zum Abschlussstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 2,79 %. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,00 % bei den Renten ausgegangen. Zukünftig erwartete Entgeltsteigerungen waren nicht zu berücksichtigen, da ein fester Rentenbetrag zugesagt wurde. Die Bewertung berücksichtigt keine Fluktuation, da der einzige Berechtigt bereits in Rente ist. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 30, der ausschüttungsgesperrt ist. Sonstige Rückstellungen Sämtliche Rückstellungen sind mit dem Betrag angesetzt, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für Personalkosten, Bestandspflege, Aufbewahrungspflichten, Stornohaftung sowie für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Valutaverbindlichkeiten oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum Abschlussstichtag nicht. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern mit T€ 16 (i. Vj. T€ 28) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit mit T€ 2 (i. Vj. T€ 1) enthalten. III. Sonstige Angaben Beschäftigte Die Gesellschaft beschäftigte - neben dem Geschäftsführer - im Geschäftsjahr 4,75 (i. Vj. 5,50) Angestellte. Organe Geschäftsführung
Herr Gondolf ist einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lindlar, den 10. Juli 2020 gez. Der Geschäftsführer Markus Gondolf Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. September 2020 |
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