Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 41808
Eingetragen
23.8.1985
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung, Entwicklung, Vertrieb und Schulung von Software, Organisations- und Kommunikationssystemen

Historie

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Management

NameRolle
Hubertus Brauer
seit 21.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
80.00%
A***** B*****
20.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Hubertus Brauer
Tannenbergstr. 58, 64342 Seeheim-Jugenheim
80.00%
A***** B*****
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GfS Software GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 29.648,00 38.612,00
I. Sachanlagen 4.648,00 13.612,00
II. Finanzanlagen 25.000,00 25.000,00
B. Umlaufvermögen 56.999,02 71.744,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.999,02 67.970,82
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 3.774,07
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 78.853,57 31.550,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 165.500,59 141.907,61

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Verlustvortrag 108.853,57 61.550,72
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 78.853,57 31.550,72
B. Rückstellungen 155.337,71 136.407,46
C. Verbindlichkeiten 10.162,88 5.500,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.162,88 5.500,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 165.500,59 141.907,61

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der GFS Software GmbH zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Bewegliche und selbständig nutzbare Vermögengegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 EUR werden im Jahr ihres Zugangs vollständig abgeschrieben. Im Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 151,00 und 1.000,00 EUR in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Ausleihungen zum Nennwert

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rückstellungen wurden in dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Umfang gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbare Risiken ab. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Verlustvortrag

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In dem Verlustvortrag wurde der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt.

Pensionsrückstellungen

Der pensionsberechtigte Geschäftsführer ist seit dem vorangegangenen Geschäftsjahr schwer erkrankt. Eine Invaliditätsklausel besteht in der Pensionsvereinbarung nicht. Der Geschäftsführer kann zur Zeit seine Tätigkeit nur in sehr geringen Umfang ausüben. Wie sich der Gesundheitszustand entwickelt kann nicht beurteilt werden. Die Gesellschaft und der Geschäftsführer einigiten sich darauf, für den Zeitraum der verminderten Leistungsfähigkeit den Pensionanspruch auszusetzen. Dies erfolgte im Einklang mit der erheblichen Verminderung der Tätigkeitsvergütung. Die Aussetzung des anteiligen Pensionsanspruches wird aufgehoben sobald der Geschäftsführer der Gesellschaft wieder seine volle Arbeitsleistung zur Verfügung stellt und die Tätigkeitsvergütung entsprechend angepasst wurde. Im Geschäftsjahr verminderte sich der Pensionsanspruch um anteilig 12 Monate. Dies ist in der Berechnung der Pensionsrückstellung berücksichtigt. Der Zinssatz bei der Berechnung der Pensionsrückstellung hat eine Höhe von 5,09 % (Vorjahr: 5,19%).

Entsprechend der §§ 246 Abs.2 Satz 2 mit 253 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde die Pensionsrückstellung mit der an die Begünstigten verpfändete Rückdeckungsversicherung verrechnet, so dass sich ein saldierter Wert von EUR 148.837,71 ergibt.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Hubertus Brauer (Kaufmann)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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