GfS Software GmbH
Thüringer Straße 10, 55126 Mainz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubertus Brauer seit 21.1.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.00% | |
A***** B***** | 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GfS Software GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der GFS Software GmbH zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche und selbständig nutzbare Vermögengegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 EUR werden im Jahr ihres Zugangs vollständig abgeschrieben. Im Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 151,00 und 1.000,00 EUR in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Ausleihungen zum Nennwert Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen wurden in dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Umfang gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbare Risiken ab. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Verlustvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In dem Verlustvortrag wurde der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2012 berücksichtigt. Pensionsrückstellungen Der pensionsberechtigte Geschäftsführer ist seit dem vorangegangenen Geschäftsjahr schwer erkrankt. Eine Invaliditätsklausel besteht in der Pensionsvereinbarung nicht. Der Geschäftsführer kann zur Zeit seine Tätigkeit nur in sehr geringen Umfang ausüben. Wie sich der Gesundheitszustand entwickelt kann nicht beurteilt werden. Die Gesellschaft und der Geschäftsführer einigiten sich darauf, für den Zeitraum der verminderten Leistungsfähigkeit den Pensionanspruch auszusetzen. Dies erfolgte im Einklang mit der erheblichen Verminderung der Tätigkeitsvergütung. Die Aussetzung des anteiligen Pensionsanspruches wird aufgehoben sobald der Geschäftsführer der Gesellschaft wieder seine volle Arbeitsleistung zur Verfügung stellt und die Tätigkeitsvergütung entsprechend angepasst wurde. Im Geschäftsjahr verminderte sich der Pensionsanspruch um anteilig 12 Monate. Dies ist in der Berechnung der Pensionsrückstellung berücksichtigt. Der Zinssatz bei der Berechnung der Pensionsrückstellung hat eine Höhe von 5,09 % (Vorjahr: 5,19%). Entsprechend der §§ 246 Abs.2 Satz 2 mit 253 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde die Pensionsrückstellung mit der an die Begünstigten verpfändete Rückdeckungsversicherung verrechnet, so dass sich ein saldierter Wert von EUR 148.837,71 ergibt. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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